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Paterlexx

Wann fallen die ersten Lebens- und Rentenversicherer um?

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sparfux
vor 2 Minuten von Totti3004:

Weil es ein Emittentenrisiko gibt: Der Versicherer kann ausfallen bzw in Zahlungsschwierigkeiten kommen. Damit einhergehend besteht die Gefahr des Klumpenrisikos. 

 

Bei Bankeinlagen innerhalb der staatliche n Einlagensicherung habe ich dies nicht.

Bei Lebensversicherungen gibt es aber, wie bei Bankeinlagen, einen Sicherungsfonds - nennt sich Protektor. Ich kann jetzt hier keinen Unterschied erkennen. ... außer vielleicht dieser komische Gesetzesparagraph von weitger oben.

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Totti3004
vor 4 Minuten von sparfux:

Bei Lebensversicherungen gibt es aber, wie bei Bankeinlagen, einen Sicherungsfonds - nennt sich Protektor. Ich kann jetzt hier keinen Unterschied erkennen. ... außer vielleicht dieser komische Gesetzesparagraph von weitger oben.

Das ist aber nicht annähernd vergleichbar mit der (deutschen) staatlichen Einlagensicherung für Bankguthaben und wie du ja selber bereits erkannt hast, trägt der Gesetzgeber dem erhöhten Risiko durch entsprechende Gesetze rechnung. 

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sparfux
vor 4 Minuten von Totti3004:

Das ist aber nicht annähernd vergleichbar mit der (deutschen) staatlichen Einlagensicherung für Bankguthaben

Die "staatliche Einlagensicherung" ist aber nicht "staatlich". Genau wie bei den LV hat der Staat den Banken eine Zwangsmitgliedschaft in einer Sicherungseinrichtung verordnet. Bei LV ist das Protektor und bei den Banken ist das die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB). In beiden Sicherungsfonds finanziert sich die Sicherung über Beiträge der Zwangsmitglieder, in beiden Sicherungsfonds reicht das Geld nicht, eine goße Pleite abzufangen, in beiden Sicherungsfonds müssten die Mitglieder (nicht der Staat) nachschießen, falls das Geld des Sicherungsfonds nicht ausreicht. In beiden Sicherungssystemen gibt es nirgendwo eine Verpflichtung des Staates, da selber Geld nachzuschießen.

 

Also erzähle bitte nichts von "staatlich" - das stimmt nämlich nicht! "Gesetzlich" könntest Du schrieben ... aber das gilt dann wieder für beide.

 

Ich kann immer noch keinen Unterschied erkennen.

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odensee
vor 3 Stunden von Totti3004:

Deshalb werden kapitalbildende Versicherungen auch immer als riskanter angesehen als z.B. Staatsanleihen oder Bankeinlagen innerhalb der (deutschen) Einlagensicherung.

Ja. Und sollte daher eine höhere Rendite haben. Fairr weist für meinen FairRelax eine Rendite von 2,4% p.a. aus (IZF). Nachgerechnet habe ich es allerdings noch nicht.

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Totti3004
vor 3 Minuten von sparfux:

Ich kann immer noch keinen Unterschied erkennen.

Dir wurden jetzt ein paar Quellen genannt. Einfach mal lesen.

Hier gibt es auch noch weitere Informationen: https://einlagensicherung.de/

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odensee
vor 1 Minute von Totti3004:

Etwas älter?

Ja, schrieb ich doch. :rolleyes:

vor 1 Minute von Totti3004:

Der Artikel ist von 2016 und die Zahlen darin teilweise noch älter.

Hast du neuere?

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Totti3004
Gerade eben von odensee:

Hast du neuere?

Da ich keine brauche, nein.

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sparfux
· bearbeitet von sparfux
vor 6 Minuten von Totti3004:

Dir wurden jetzt ein paar Quellen genannt. Einfach mal lesen.

Ich habe Deine "Quellen" gelesen und in keiner wird ein Vergleich der Sicherheit zwischen Bankeinlagen und Einlagen in einer KLV gezogen und geschlussfolgert, dass Bankeinlagen sicherer wären ...

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Totti3004
vor 1 Minute von sparfux:

Ich habe Deine "Quellen" gelesen und in keiner wird ein Vergleich der Sicherheit zwischen Bankeinlagen und Einlagen in einer KLV gezogen und geschlussfolgert, dass Bankeinlagen sicherer wären ...

Dann hast du die Quellen nicht richtig gelesen.

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sparfux
Gerade eben von Totti3004:

Dann hast du die Quellen nicht richtig gelesen.

Doch ich habe richtig gelesen.

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Totti3004
Gerade eben von sparfux:

Doch ich habe richtig gelesen.

Scheinbar nicht.

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Peter23
vor einer Stunde von sparfux:

Hast Du eine Quelle für Deine Behauptungen? Speziell warum eine KLV riskanter als ein Bankeinlage sein soll?

Ich lese Deine Nachfrage und auch weitere Kommentare von Dir so, dass Du es so siehst, dass Bankeinlagen unter deutschen Einlagensicherung ähnlich sicher/riskant sind wie "Guthaben" bei einer Lebensversicherung. Ist das so? Sprich: Guthaben in der Flexiblen Vorsorge (Konto oder Plan) sind nach Deiner Meinung z.B. auch ähnlich sicher wie Bankeinlagen bei z.B. der Deutschen Bank. Richtig? 

 

P.S.: So sehe ich es übrigens auch.

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Totti3004

Vielleicht sollte man sich erstmal einig werden, was man unter Risiko, sicher und risikoarm versteht, wenn man diese Diskussion fortsetzen möchte.

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Nachdenklich
Gerade eben von Totti3004:

Vielleicht sollte man sich erstmal einig werden, was man unter Risiko, sicher und risikoarm versteht, wenn man diese Diskussion fortsetzen möchte.

Guter Vorschlag!

 

Ich verweise dazu auf die Zeilen weiter unten.

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odensee
vor 10 Minuten von Totti3004:

Vielleicht sollte man sich erstmal einig werden, was man unter Risiko, sicher und risikoarm versteht, wenn man diese Diskussion fortsetzen möchte.

Es geht hier um einen möglichen Verlust durch Insolvenz der Bank vs. der Versicherungsgesellschaft.

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sparfux
· bearbeitet von sparfux
vor 2 Stunden von Peter23:

Ich lese Deine Nachfrage und auch weitere Kommentare von Dir so, dass Du es so siehst, dass Bankeinlagen unter deutschen Einlagensicherung ähnlich sicher/riskant sind wie "Guthaben" bei einer Lebensversicherung. Ist das so? Sprich: Guthaben in der Flexiblen Vorsorge (Konto oder Plan) sind nach Deiner Meinung z.B. auch ähnlich sicher wie Bankeinlagen bei z.B. der Deutschen Bank. Richtig? 

 

P.S.: So sehe ich es übrigens auch.

Sagen wir es so: Die Einlagensicherung ist erst mal gleich aufgebaut. Bei Versicherungen gibt es aber noch diesen komischen § 314 VAG, der ja der Einlagensicherung vorgeschaltet sein könnte. Keine Ahnung, was da Vorrang hat.

 

Ich meine, ich würde ja heute auch keine KLV mehr mit der Kneifzange anfassen aber ich habe noch einen steuerfreien Vertrag mit 4% Garantiezins. Selbiger rentiert mit einer äquivalenten Vorsteuerrendite einer Bankeinlage von ~4,5% p.a. basierend auf den garantierten Leistungen. Überschüsse und dergleichen bekomme ich da eh nicht mehr. Das ist finde ich sehr gut in diesen Tagen ...

 

... und deshalb interessiert mich auch das Thema Sicherheit der Einlagen in eine KLV.

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Nachdenklich

@sparfux

Nichts ist sicher!

 

Bei einer "äquivalenten Vorsteuerrendite einer Bankeinlage von ~4,5% p.a." würde ich sagen, daß das mit der Versicherung eingegangene Risiko ganz gut abgegolten wird. Ich hoffe mal, daß das nicht Deine einzige Geldanlage ist. Wenn Du parallel dazu auch noch ein Wertpapierdepot hast, das Du in Eigenregie steuerst, das eine ganz andere Rendite und auch ein ganz andersartiges Risiko hast, dann ist alles gut.

 

Wie lange läuft die KLV noch?

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HalloAktie
· bearbeitet von HalloAktie
Am 31.7.2020 um 17:43 von bondholder:

Hast du einen Versicherungsvertrag abgeschlossen, bei dem eine Inflationsindexierung der Zahlungen an dich garantiert wird?

 

vor 23 Stunden von Merol Rolod:

Das würde mich auch mal interessieren

Nein, deshalb habe ich es ja auch nicht so formuliert :-) Man beachte die Worte "wünschen" und "exemplarisch". Aber bis jetzt schaffen die meisten Gesellschaften es ja, irgendeine Form des Ausgleichs zu erwirtschaften (die dann zu einem Teil wieder durch Gebühren auf die Auszahlung einbehalten wird). Ich finde die Frage schon interessant, ob das auch zukünftig möglich sein wird... Meine zwei Gesellschaften haben in der Untersuchung vom Bund der Versicherten sogar ganz gut abgeschnitten, aber wer weiß, was die Zukunft bringt.

 

Allerdings habe ich es geschafft, mir einen Mindest-Inflationsausgleich (Kerninflation) in meine bisherigen Arbeitsverträge schreiben zu lassen. Insofern bin ich dankbar für eure Fürsorge, aber es muss sich niemand Gedanken machen ;-)

vor 13 Stunden von chirlu:

 

Das hat aber nichts mit dem Thema Solvabilität und Überschüsse zu tun. Der Inflationsausgleich bei meiner Pflegetagegeldversicherung wird dadurch bewirkt, daß ich regelmäßig ohne Gesundheitsprüfung die Versicherungssumme erhöhen kann. Finanziert aber nicht aus Zinsüberschüssen, sondern durch einen entsprechenden zusätzlichen Beitrag, den ich bezahle.

Das war mir so nicht bewusst. Ich dachte, mit den Erhöhungen bezahle ich primär die Steigerung der Kosten in der Pflege bzw. Verwaltungskosten der Gesellschaft und nicht den fehlenden Inflationsausgleich der eingezahlten Beiträge über die Vertragslaufzeit (von z.B. 40 Jahren). Ob das auch so vermarktet wird? Da ich noch recht jung bin, freue ich mich, dazu zu lernen.

 

edit: Gerade mal nachgesehen: In den Versicherungsbedingungen, die ich gerade zur Hand habe, macht die Überschussverwendung bzgl. meiner Rentenversicherung 2 von 14 Seiten aus. Ganz so nebensächlich wirkt das nicht.

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Fondsanleger1966
· bearbeitet von Fondsanleger1966
vor 5 Stunden von Totti3004:

Weil es ein Emittentenrisiko gibt: Der Versicherer kann ausfallen bzw in Zahlungsschwierigkeiten kommen. Damit einhergehend besteht die Gefahr des Klumpenrisikos. 

 

Bei Bankeinlagen innerhalb der staatliche n Einlagensicherung habe ich dies nicht. Dabei sollte es sich um einen Staat höchster Bonität handeln. Die staatliche Einlagensicherung von Burkina Faso fällt hier natürlich raus, sofern dort so etwas existiert. 

 

Quelle: auf die schnelle am Tablet z.B. Kommer: Souverän investieren mit Indexfonds und ETF, 2018. Abschnitt 1.6

1.) Es gibt in Deutschland gar keine staatliche Einlagensicherung für Bankeinlagen (es existiert nur eine gesetzliche und eine freiwillige Einlagensicherung der Banken).

2.) Eine Einlage bei einer Bank stellt aus der Sicht des Kunden stets die Vergabe eines unbesicherten Kredites an die Bank dar (weshalb Giralgeld im Zweifelsfall weniger wert ist als Bargeld).

3.) Deshalb habe ich auch bei einer Bankeinlage ein Klumpenrisiko. 

4.) Versicherer unterliegen weitaus schärferen Begrenzungen in ihrer Anlagepolitik als Banken. Sie sind deshalb vom Grundsatz her die besseren Kreditnehmer.

5.) Wirtschaftlich stehen sowohl die Versicherer als auch die Banken vor großen Herausforderungen, die sich allerdings voneinander unterscheiden (Versicherer = Niedrigzinsumfeld bei hohen Garantieverpflichtungen für die künftigen Einzahlungen in Altverträge, Banken = Margenverfall durch Niedrigzinsumfeld / Overbanked, überbesetzter Markt / schwierigerer Eigenhandel / Wegfall von Geschäftsfeldern durch schärfere Regulierung usw.). 

6.) Wo es als nächstes zu einem Zusammenbruch kommt, der die Sicherungssysteme überfordert (sofern es überhaupt dazu kommt), ist nicht klar erkennbar. Wer das erkennen kann, sollte sich umgehend bei der BaFin oder dem BMF bewerben. ;-)

 

 

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Fondsanleger1966
· bearbeitet von Fondsanleger1966
vor 20 Stunden von sparfux:

Viele haben bis vor einigen Wochen auch gedacht, FairRiester wäre das Non plus ultra für Riester ...

Das dies nicht der Fall ist, wurde hier im Forum schon vor Jahren aufgezeigt. Eine Parallele besteht daher - wenn überhaupt - zum Grauen Kapitalmarkt, wo die Gier auch oft größer war als das Hirn.

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Fondsanleger1966
vor 4 Stunden von Totti3004:

Vielleicht sollte man sich erstmal einig werden, was man unter Risiko, sicher und risikoarm versteht, wenn man diese Diskussion fortsetzen möchte.

Das ist mit Sicherheit eine gute Idee!

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