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Peter23

Steuerfreibeträge der Kinder bei Mieteinnahmen nutzen

Empfohlene Beiträge

Peter23
· bearbeitet von Peter23

Das Thema der Geldanlage über Kinder wurde hier schon häufiger diskutiert. Es soll hier daher auch nicht um die typische Fragestellung gehen sondern eine konkrete Gestaltung diskutiert werden.

 

Ausgangslage:

  • Vermietete Immobilie (ohne Grundschuld): Kaltmiete ca. 700 € (+150 € NK) - Wohnung A
  • Persönlicher Grenzsteuersatz der Eltern: 42%*1,05
  • Abschreibung werden in geringem Maße geltend gemacht aber eigentlich nicht der Rede wert
  • Zusammenfassend generiert die Immobilie monatlich Steuern von ca. 300 € (700*42%*1,05)
  • 2 Kinder (1J & 4J) bisher ohne jegliche (steuerpflichtige) Einkommen
  • Familie (insgesamt 2 Erw. + 2 Kinder) wohnen zu Miete (2500 € warm) - Wohnung B

 

Idee:

  • Nutzungsrecht der Wohnung wird an Kinder übertragen bzw. verschenkt (vertraglich wird kurzfristiges Kündigungsrecht vereinbart; Schenkungssteuer fällt wegen Freibeträgen nicht an)
  • Bei jedem Kind werden monatliche Einnahmen von ca. 350 Euro generiert
  • Hausgeld wird auch vom Konto der Kinder übernommen (gibt's hier vielleicht ein Problem? Müssen die Eltern die enthaltenen Rücklagen dann als Einnahmen versteuern? Vielleicht zahlen die Eltern auch einfach den Rücklageanteil...)
  • Die beiden Kinder Zahlen im Gegenzug eine Miete von jeweils 300 € direkt an den Vermieter von Wohnung B (und die Eltern nur noch die Differenz von 1.900 €)
  • Die positive Differenz bleibt bei den Kindern

 

Potentielles Ergebnis:

  • Eltern haben verlieren die Netto-Mieteinnahme von 700-300=400, aber gewinnen einen Vorteil von 600 € (weniger eigene Mietzahlung) - sprich: effektiv +200 €
  • Kinder haben jeweils + 50 €

 

Das klingt natürlich zu schön um wahr zu sein. Daher Frage an die Experten: Wo ist der Haken? ^_^

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Bast
vor 7 Minuten von Peter23:

Das klingt natürlich zu schön um wahr zu sein. Daher Frage an die Experten: Wo ist der Haken? ^_^

Vermutlich: Die 300 € gehören Deinen Kindern. Die Miete für Deine Wohnung, in der auch die Kinder im Vorschulalter leben, musst Du bezahlen, da Du Deinen Kindern gegenüber unterhaltspflichtig bist - die Miete darf nicht aus dem Vermögen der Kinder entnommen werden. 

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hattifnatt
· bearbeitet von hattifnatt

Hatten wir uns auch schon überlegt. Bei minderjährigen Kindern ist der Haken meist die nötige Ergänzungspflegschaft:

https://www.iww.de/erbbstg/archiv/ergaenzungspflegschaft-der-ergaenzungspfleger-f26002

Bei Nießbrauch statt Schenkung reicht möglicherweise ein Abschlussergänzungspfleger, siehe Abschnitt 5 hier:

https://www.iww.de/wvm/steuergestaltung/familienvertraege-zuwendungsniessbrauch-an-einer-mietimmobilie-als-steuersparmodell-im-familienverbund-f104692

 

Auf jeden Fall muss man mit Steuerberater und Rechtsanwalt sprechen ;)

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Peter23
vor 6 Minuten von Bast:

die Miete darf nicht aus dem Vermögen der Kinder entnommen werden. 

Bist Du Dir da sicher? Und wenn das so ist: Was darf denn aus dem Vermögen der Kinder bezahlt werden? Wie sieht es z.B. mit Spielsachen etc. aus? 

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Peter23
· bearbeitet von Peter23
vor 9 Minuten von hattifnatt:

Hatten wir uns auch schon überlegt. Bei minderjährigen Kindern ist der Haken meist die nötige Ergänzungspflegschaft:

https://www.iww.de/erbbstg/archiv/ergaenzungspflegschaft-der-ergaenzungspfleger-f26002

Bei Nießbrauch statt Schenkung reicht möglicherweise ein Abschlussergänzungspfleger, siehe Abschnitt 5 hier:

https://www.iww.de/wvm/steuergestaltung/familienvertraege-zuwendungsniessbrauch-an-einer-mietimmobilie-als-steuersparmodell-im-familienverbund-f104692

Vielleicht kommt man auch ganz ohne aus. Wenn man tatsächlich nur "Rechte" aber keine Pflichten überträgt: (aus Deiner ersten Quelle)

Zitat

Auch der Schenkungsvertrag kann eine Pflegerbestellung erforderlich machen, wenn er eine rechtliche Verpflichtung des Minderjährigen enthält. Auf der dinglichen (Erfüllungs-)Ebene kommt es darauf an, ob der Minderjährige lediglich Rechte erwirbt (Fall des § 107 BGB) oder auch Verpflichtungen eingeht, für die er nicht nur dinglich mit der erworbenen Sache, sondern auch persönlich mit seinem privaten Vermögen haftet. 

 

vor 9 Minuten von hattifnatt:

Auf jeden Fall muss man mit Steuerberater und Rechtsanwalt sprechen ;)

Klar! Hier wollte ich nur erfahren, ob das schon mal jemand gemacht hat und es also praktisch möglich ist. Einige Hindernisse wurden ja schon von Euch aufgezeigt: Danke dafür schon mal.

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 2 Stunden von Peter23:

Bist Du Dir da sicher? Und wenn das so ist: Was darf denn aus dem Vermögen der Kinder bezahlt werden? Wie sieht es z.B. mit Spielsachen etc. aus? 

Laß dir das von deinem Rechtsanwalt und deinem Steuerberater erklären.

(Bessere Idee: Spar dir die Kosten und lass es gleich sein. ;) )

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Peter23
vor 1 Stunde von hattifnatt:

Hatten wir uns auch schon überlegt

Hast Du denn schlussendlich einen kreativen Weg gefunden die Steuerfreibeträge der Kinder zu nutzen?

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hattifnatt
vor 16 Minuten von Peter23:

Hast Du denn schlussendlich einen kreativen Weg gefunden die Steuerfreibeträge der Kinder zu nutzen?

Nein, wir warten damit bis zur Volljährigkeit.

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Peter23
vor 5 Minuten von hattifnatt:

Nein, wir warten damit bis zur Volljährigkeit.

Das ist ja leider sehr ernüchternd, aber danke für den Erfahrungswert.

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joinventure12

[mod]Themen zusammengelegt[/mod]

 

Hallo zusammen,

 

ich überlege regelmäßig meine Steuer zu optimieren. Nun hat sich in puncto Familiennachwuchs in den letzten Monaten einiges positives getan.

Wenn ich das richtig verstanden habe, hat jeder deutsche Bürger ein steuerfreies EK bis 9408 EUR. Deshalb wollte ich hier mal nachfragen, ob der eine oder andere hier bereits Erträge über seinen Nachwuchs abwickelt?

 

Mir ist auch nicht ganz klar, ob der Nachwuchs dann auch gleich Immobilienbesitzer sein muss um die Mieterträge über ihn abzuhandeln.

Freue mich über einen Austausch

 

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Quailman

Nießbrauch.

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permabull
vor 10 Stunden von Quailman:

Nießbrauch.

Gesundheit!

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Quailman
vor 9 Stunden von permabull:

Gesundheit!

Danke für diesen hochqualifizierten Beitrag.

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chirlu
vor 12 Minuten von Quailman:

Danke für diesen hochqualifizierten Beitrag.

 

Ich hatte übrigens denselben Einfall, konnte mich aber besser zurückhalten. ;)

 

Wenn du dich beklagst, sitzt du allerdings im Glashaus. Es führt genausowenig weiter, einfach nur ein Stichwort in den Raum zu werfen, das vorher sogar schon gefallen war.

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