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stagflation

Umsatzsteuer-Voranmeldung ab 1.7.2020

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

So habe ich mir das vorgestellt!

 

Unsere Politiker ändern zum 1.7.2020 "mal eben" die Umsatzsteuer-Sätze, was einen riesigen Aufwand für die Wirtschaftsbetriebe bedeutet. Und die Finanzverwaltung schafft es noch nicht einmal, die Formulare für die Umsatzsteuer-Voranmeldungen anzupassen. Stattdessen erscheint bei Elster nun folgender Text:

Zitat

Umsätze, die den bis zum 30. Juni 2020 geltenden Steuersätzen von 19 % oder 7 % unterlegen haben, sind in den Zeilen 26 und 27 zu erklären. [...] Umsätze zu den ab dem 1. Juli 2020 geltenden Steuersätzen 16 % und 5 % sowie der darauf entfallende, selbst berechnete Steuerbetrag sind insgesamt in der Zeile 28 einzutragen.

Immerhin gibt's einen Erklärungstext - und man lässt die armen Steuerzahler nicht völlig im Regen stehen.

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fairy
· bearbeitet von fairy

und was ist daran das Problem. Das Formular sieht es doch genau so vor und wäre auch ohne Erklärungstext absolut nachvollziehbar.

 

Eine Änderung des Formulars hätte weiter technische Änderungen zur Folge für Systeme. Da ist die Nutzung bestehender Kennziffern die deutlich einfachere Lösung.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor einer Stunde von fairy:

und was ist daran das Problem.

 

Das Problem ist, dass der Staat von seinen Bürgern Dinge erwartet, die er selbst nicht auf die Reihe bekommt.

 

Eine Änderung von Umsatzsteuersätzen innerhalb von 4 Wochen und unterjährig ist Wahnsinn. Die Betriebe mussten in ihren Buchhaltungen neue Steuersätze und neue Konten anlegen. In vielen Fällen mussten auch Programm-Updates entwickelt, getestet und installiert werden. Hinzu kommt die Problematik bei Anzahlungen und länger laufenden Projekten über den 1.7.2020 heraus, bei denen jetzt sogar mit 2 unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen gerechnet werden muss. Ein irrer Aufwand -- und alles innerhalb von 4 Wochen! Vom noch kommenden Mehraufwand beim Jahresabschluss gar nicht zu reden.

 

Bei dem Umsatzsteuer-Formular scheint es ja bisher außerordentlich wichtig gewesen zu sein, dass die Umsätze zu 19%, 7% und "anderen Steuersätzen" getrennt übermittelt werden. Von daher wäre es jetzt nur logisch gewesen, das Formular um zwei Felder zu erweitern und auch noch die Umsätze zu 16% und 5% abzufragen.  

 

Ich stelle mir vor, wie genau dieser Vorschlag auch in der Finanzverwaltung gemacht wurde -- und entrüsteten Widerspruch geerntet hat: Waaaas? Das Formular um 2 Felder erweitern? In nur 4 Wochen? Ausgeschlossen! Das bekommen wir nie hin. Unmöglich! Sollen die Steuerpflichtigen halt alle Umsätze in das Feld "andere Steuersätze" eintragen. Eigentlich war die Unterscheidung nach 19% und 7% und "anderen Steuersätzen" sowieso nie so wichtig...

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Bassinus

Ausfluss des Föderalismus. War abzusehen. Ein Bundesgesetz welches von 16 Ländern umgesetzt wird mit teils völlig unterschiedlicher Software und Infrastruktur. Die Geberländer sehen nicht ein in die Finanzverwaltung zu investieren, weil sie dann noch mehr abgeben müssten ohne die direkten Kosten in Abzug zu stellen und die Nehmerländer haben kein Geld für so ein Mist und wurden dazu auch noch im Länderausgleich weniger bekommen. 

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Edved

Bin mal auf das Folgende gespannt:

 

Wird die m.W. existierende "Kontrolle" der Berechnung BMG und Steuerbetrag in diesen Feldern "ausgeschaltet"? Kann ja nicht anders sein...

Im Rahmen der Umsatzsteuer-Jahreserklärung 2020 wird sicherlich dann wieder erwartet, dies umsatzsteursatz-fein einzutragen...

 

 

 

 

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whister
vor einer Stunde von stagflation:

Eine Änderung von Umsatzsteuersätzen innerhalb von 4 Wochen und unterjährig ist Wahnsinn. Die Betriebe mussten in ihren Buchhaltungen neue Steuersätze und neue Konten anlegen. In vielen Fällen mussten auch Programm-Updates entwickelt, getestet und installiert werden. Hinzu kommt die Problematik bei Anzahlungen und länger laufenden Projekten über den 1.7.2020 heraus, bei denen jetzt sogar mit 2 unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen gerechnet werden muss. Ein irrer Aufwand -- und alles innerhalb von 4 Wochen! Vom noch kommenden Mehraufwand beim Jahresabschluss gar nicht zu reden.

Der Staat hat es jedem Unternehmen freigestellt auch weiterhin die alten Umsatzsteuersätze zu erheben und abzuführen. Wem der Aufwand also zu hoch ist hätte alles beim Alten lassen können.

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Edved
vor 2 Minuten von whister:

Der Staat hat es jedem Unternehmen freigestellt auch weiterhin die alten Umsatzsteuersätze zu erheben und abzuführen. Wem der Aufwand also zu hoch ist hätte alles beim Alten lassen können.

??? Nur bei gewerblichen Endkunden mit Vorsteuerabzug für Juli 2020, nicht aber bei privaten Endkunden. Alles andere wäre mir neu...

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whister
vor 2 Minuten von Edved:

??? Nur bei gewerblichen Endkunden mit Vorsteuerabzug für Juli 2020, nicht aber bei privaten Endkunden. Alles andere wäre mir neu...

Auch bei privaten Endkunden.

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Edved
vor 6 Minuten von whister:

Auch bei privaten Endkunden.

Quelle? Im BMF Schreiben vom 30.06. Rz 46 nur bei unternehmerischen Kunden. 

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whister
vor 5 Minuten von Edved:

Quelle? Im BMF Schreiben vom 30.06. Rz 46 nur bei unternehmerischen Kunden. 

§ 14c UStG

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Edved
vor 2 Minuten von whister:

§ 14c UStG

ok, dann kann ich auch 25% in Rechnung stellen...

Ich dachte immer, dass der Endkunde einen zivilrechtlichen Anspruch auf eine korrekte Rechnung hat, was auch den korrekten Steuersatz beinhaltet ...

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whister
· bearbeitet von whister
vor 5 Minuten von Edved:

ok, dann kann ich auch 25% in Rechnung stellen...

Ich dachte immer, dass der Endkunde einen zivilrechtlichen Anspruch auf eine korrekte Rechnung hat, was auch den korrekten Steuersatz beinhaltet ...

Du darfst dem privaten Endkunden jedoch nicht brutto mehr in Rechnung stellen als du mit ihm verreinbart hast. Sprich eine höhere ausgewiesene Umsatzsteuer geht zu Lasten des Unternehmers.

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MeinNameIstHase

Der Privatkunde schuldet den Gesamtpreis, der nach Verbraucherrecht/Preisangabenverordnung mit ihm vereinbart wurde. Denkbar wären allerdings einzelne Marktsegmente, wo Verbraucher den Nettopreis für ihre Kaufentscheidung als bedeutsam erachten ... Dann würde der Nettopreis auch bindend sein und Unternehme müssten die USt-Senkung an ihre Kunden weiter geben. Müsste man über Marktumfragen heraus finden, ob es entsprechende Situationen gibt, z.B. sowas ähnliches wie Butterfahrten oder Duty-Free-Shops, wo aus anderen Gründen Nettopreise vereinbart werden.

Und dann gibt es Verkaufssituationen, wo privater Verwender eher die Ausnahmen sind und der verkaufende Unternehmer das nicht erkennen kann, somit davon ausgehen muss, dass Nettopreise (im Verkehr mit anderen Unternehmer) marktbestimmend sind. Z.B. wenn du einen Bagger kaufen würdest, denn normaler Weise nur Unternehmer der Baubranche kaufen. Die Verkehrsanschauung geht dann dann davon aus, dass der Nettopreis bindend ist, selbst wenn der Käufer den Caterpillar für seinen Baggerspaß privat erwirbt und im Vertrag keine besondere Regelung dazu getroffen wurde.

 

Beste Beispiel dafür sind McDonalds und Co., die auch vorher schon immer fragten: Zum "Hier-Essen (bislang Regelsatz als Resaurantdienstleistung) oder zum Mitnehmen (reduzierter Satz für Lebensmittel)"? ... aber beim "Zum-Mitnehmen" trotzdem den vollen Bruttopreis verlangen und die Differenz (19-7 = 12%) behielten. Die haben vermutlich 'ne extra Taste auf ihren Kassen. (Ich kenne deren Kassensystem nicht, deshalb kann ich nur vermuten.)

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Bassinus

Ja, haben sie. Und ist auch geklärt was passiert wenn der Kunde mitnehmen sagt und sich dann doch zu Freunden an den Tisch setzt ;) 

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kleinerfisch
Am 1.8.2020 um 18:29 von MeinNameIstHase:

Beste Beispiel dafür sind McDonalds und Co., die auch vorher schon immer fragten: Zum "Hier-Essen (bislang Regelsatz als Resaurantdienstleistung) oder zum Mitnehmen (reduzierter Satz für Lebensmittel)"? ... aber beim "Zum-Mitnehmen" trotzdem den vollen Bruttopreis verlangen und die Differenz (19-7 = 12%) behielten. Die haben vermutlich 'ne extra Taste auf ihren Kassen. (Ich kenne deren Kassensystem nicht, deshalb kann ich nur vermuten.)

Man könnte auch sagen: Nett von McDonalds & Co, dass sie den gleichen Preis nehmen, wenn man bei ihnen isst - nicht nur müssen sie das Restaurant mit allen Dienstleistungen bereitstellen sondern sie bekommen auch noch netto weniger für das Essen.

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odensee
Am 2.8.2020 um 07:59 von Bassinus:

Ja, haben sie. Und ist auch geklärt was passiert wenn der Kunde mitnehmen sagt und sich dann doch zu Freunden an den Tisch setzt ;) 

zugegeben off-topic... was passiert dann?

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MeinNameIstHase
vor 2 Stunden von odensee:

zugegeben off-topic... was passiert dann?

Ist 'ne Wissenschaft für sich ...

Zitat aus dem BMF-Schreiben: Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken von 2013:

...

Beispiel 16:

Verschiedene Unternehmer bieten in einem zusammenhängenden Teil eines Einkaufszentrums diverse Speisen und Getränke an. In unmittelbarer Nähe der Stände befinden sich Tische und Stühle, die von allen Kunden der Unternehmer gleichermaßen genutzt werden können (sog. „Food Court“). Für die Rücknahme des Geschirrs stehen Regale bereit, die von allen Unternehmern genutzt werden. Soweit die Speisen zum Mitnehmen abgegeben werden, liegen begünstigte Lieferungen im Sinne des § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG vor. Soweit die Speisen zum Verzehr vor Ort abgegeben werden, liegen nicht begünstigte sonstige Leistungen im Sinne des § 3 Abs. 9 UStG vor. Maßgeblich ist die Absichtserklärung des Kunden, die Speisen mitnehmen oder vor Ort verzehren zu wollen.

 

Innerhalb des eigenen Ladens muss er sicherstellen, dass Kunden ihre Speisen mitnehmen, wenn sie an der Kasse dies kundtun. Was vor der Tür passiert, siehe obiges Beispiel und viele weitere im Schreiben (... Aufstellen von Bierzelt-Garnituren im öffentlichen Raum durch Imbissstand usw.)

Ansonsten muss er es umdeklarieren oder die Kunden höflich aber bestimmt darauf hinweisen, ihre Ware mit nach draußen zu nehmen. Das ganze wird dann relevant, wenn es zu häufig passiert und das Gesamtbild dazu führt, dass die Umsatzerfassung fehlerhaft ist. Ansonsten kann man sich im Rahmen von Betriebsprüfungen darüber streiten, welche Quote begünstigend eine Lieferung und welche eine sonst. Leistung darstellt. Zum Beispiel im Schätzwege, per Stichprobe usw. Das meine Schlussfolgerung. Bin da aber nicht wirklich im Thema. Kirmes-Imbissstände erfassen z.B. die Umsätze nicht getrennt und haben Durchschnittssätze, oft abhängig von der Zahl der Sitzplätze.

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Bassinus

Hausverbot für den Kunden, Knast für Ronald und nen dicker Nachzahlungscheck für Scholz :narr:

 

Es passiert nichts. Der Entschluss des Kunden zu Beginn der Bestellung zählt für die Einordnung ob Lieferung oder Restaurationsleistung. Entscheidet er sich nach dem Bestellvorgang um, muss der Servicebedienungskassenmitarbeiter nicht stornieren und alles noch einmal eintippen. Wer dem örtlichen Franchisenehmer also ordentlich eins mitgeben will als Kunde, weiß nun was er zu tun hat. Höhepunkt: Im DriveIn sagen: Ich komme rein zum Essen ;)

 

Jein Minikarpfen... Schließlich ist für den Unternehmer alles Netto. Ihm ist schlicht egal welchen Steuersatz er verlangt. Daher ist die Reduzierung tatsächlich ein Mehr an Gewinn.  Wird aber bei solchen riesen Unternehmen tatsächlich bereits im Rahmen der Mischkalkulation mit einbezogen. Also ja, nett von denen dich nicht ohne Aufschlag dort sitzen zu lassen.

 

Frech finde ich eher die fast schon etablierten Aufschläge in Restaurants zum Mitnehmen. 50€ent bis 2€ verlangen manche Restaurants für die Verpackung wenn man zum Mitnehmen abholt. Mein Lieblingssushi verlangt bei der "Platte Meister für 2 fette Deutsche" 59€ + 2€ Verpackung. 61€ ~ d.h. 3,99€ führt er USt an den Staat ab. Wenn ich vor Ort esse, kostet es 70€ (Trinkgeld, 1x Fanta, 1x Wasser) ~ 11,18€ führt er ab. Aus der Differenz von Netto 1,81€ muss er bedienen, Teller + Besteck + Tisch + Gläser säubern, riskiert Toilettenbesuche, Abnutzung aller Gegenstände und verliert im schlimmsten Fall 58,82€ Nettoumsatz wenn wir doch lieber Zuhause gegessen hätten und jmd anderes den Tisch besetzt hätte :P

 

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atbroke
Am 3.8.2020 um 23:25 von odensee:

zugegeben off-topic... was passiert dann?

Umsatzsteuer ist auch in den Ämtern ein ganzes heißes Thema. Gibt in der Finanzverwaltung nicht umsonst eine extra Abteilung für die USt Betrugsverfolgung. War ich mal und bin froh nicht mehr da zu sein :D

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