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Bakerman78

Wann BU für Kinder abschließen?

Empfohlene Beiträge

Merol Rolod

Vielen Dank für die Aufklärung, @Peter Wolnitzaund @Xeronas.

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Gast240416
· bearbeitet von Cef

 

vor 21 Stunden von stagflation:

Es ist nicht nur selten, dass man überhaupt berufsunfähig wird - in der Regel ist das auch nur ein kurz andauernder Zustand.


Hast Du dazu die von Dir angeführte Statistik (für beide Satzteile) parat?

Oder verwechselst Du berufs- mit erwerbsunfähig?

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 6 Stunden von Cef:

Hast Du dazu die von Dir angeführte Statistik (für beide Satzteile) parat?

Oder verwechselst Du berufs- mit erwerbsunfähig?

 

Ja ich kann ein paar Daten liefern. Aber bitte reiße keine Satzteile von mir aus dem Zusammenhang.

 

Ausgangspunkt war:

Zitat

Wenn im Jugendalter oder kurz nach Ausbildungsbeginn erstmal eine psych. Erkrankung (ADHS oder Prüfungsangst genügt), Multiple Sklerose, Morbus Crohn etc. diagnostieziert ist (und ja, das passiert öfter als ihr euch alle das vorstellen mögt), ist der Zug nunmal abgefahren - und zwar oftmals auf Lebenszeit!

 

Dazu hatte ich geschrieben:

Zitat

Die durchschnittliche Leistungsdauer in der BU-Versicherung beträgt nämlich nur wenige Jahre. Es ist nicht nur selten, dass man überhaupt berufsunfähig wird - in der Regel ist das auch nur ein kurz andauernder Zustand.

 

Zur durchschnittlichen Leistungsdauer habe ich folgende Daten, wobei ich die zweite Quelle für seriöser halte:

Mein Aussage zur Häufigkeit war allerdings zu pauschal und damit falsch. Mea cupla! Hier sollte man natürlich nach Berufen unterscheiden.

  • Die Wahrscheinlichkeit ist  für Gerüstbauer, Dachdecker und Krankenschwester doch recht hoch - bis zu 50% (siehe erster Link).
  • Sie ist aber niedrig für "Physiker, Ärzte, Maschinenbau-Ingenieure, Rechtsanwälte oder Architekten. Ihr Risiko liegt nur zwischen 3,5 und sieben Prozent" (siehe erster Link).

Interessant finde ich folgende Grafik aus dem zweiten Link:

 

bu-antraege.thumb.png.096f9f91918fdc0789d41d1aa5cc31ee.png

 

Im Altersbereich unter 24 Jahren scheint es kaum Leistungsanträge zu geben. Außerdem werden diese Leistungsanträge außergewöhnlich häufig abgelehnt.

 

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Gast240416
· bearbeitet von Cef

Du dürftest selbst bemerkt haben das Du weit über das Ziel hinausgeschossen bist.

 

Ich verstehe die BUV als eine der wenigen, absolut notwendigen Versicherungen.

Und unbedingt für Selbständige.

Es ist (fast) völlig egal, wie häufig der Versicherungsfall eintritt.

WENN er dann nämlich eintritt, hat er katastrophale Auswirkungen.

Und genau dafür schließt man eine Versicherung ab. 

Für schwerwiegende oder existenzgefährende Risiken.

 

Logischerweise ist die Zeitdauer kurz, da in der Regel die BUV bis zum regulären Rentenbeginn leistet.

Und wenn die Zahlungen der BUV es Dir dann ermöglichen die Beiträge weiter in gewünschter Höhe zu leisten

wirkt die BUV insofern auch bis ans Lebensende nach, weil sie zB Deine Rentenhöhe absichern könnte.

Und natürlich tritt der Versicherungsfall tendenziell häufiger mit steigendem Alter ein.

 

Man muss also wahrlich nicht mühsam konstruieren:

Man erleidet einen schweren Unfall, kann seiner

Tätigkeit nicht mehr in vollem Umfang nachgehen, hat aber noch Kredite, Verpflichtungen, ....

 

Das einzige, was man meiner Meinung nach sparen kann,

wäre sie ab dem Moment zu kündigen an dem man sein Schäfchen absolut sicher im Trockenen hat.

Dann kann man überlegen auf diese Absicherung zu verzichten.

 

Also:: Deine pauschale Kritik halte ich daher für reichlich unüberlegt.

 

 

An den TO @Bakerman78:

Ich stimme @Peter Wolnitza und zB @Xeronas uneingeschränkt zu.   

Und zwar nicht als Fachmann für diesen Bereich, sondern aus eigenem Erleben.

 

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stagflation
vor 30 Minuten von Cef:

Ich verstehe die BUV als eine der wenigen, absolut notwendigen Versicherungen.

 

Das ist doch völlig OK. Ich respektiere Deine Meinung - und ich greife Dich nicht deswegen an. Ich hoffe, Du kannst auch damit leben, dass andere Leute andere Meinungen haben. :)

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Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza
vor 21 Stunden von stagflation:

 

Das ist doch völlig OK. Ich respektiere Deine Meinung - und ich greife Dich nicht deswegen an. Ich hoffe, Du kannst auch damit leben, dass andere Leute andere Meinungen haben. :)

Gar kein Problem damit :).

Darf jeder selber entscheiden.  Nur noch mal: Mit halbgaren, nicht prüfbaren und bedeutungsleeren Fakten Stimmung zu machen, ist dem Thema leider nicht angemessen.

 

Vorschlag: Wenn DU BU für so überflüssig hältst, könntest Du doch jedem WPF - Mitglied anbieten, gegen Zahlung eines entsprechend hohen Obulus (ein paar Euro günstiger als der jeweils günstigste BU Anbieter) im Fall des Falles

monatlich Summe X an Ihn zu überweisen, solange er BU ist.  Wäre doch ein geiler Deal für Dich - Deiner Logik nach - bei der kurzen Leistungsdauer!? (die ich übrigens nicht im geringsten bestätigen kann) 

 

Schon mal drüber nach gedacht, WARUM BU Renten-Zahlungen überhaupt enden?

Und welche Bedeutung daraus für die Betroffenen resultiert? Ergeben sich interessante Denkansätze zur (Nicht)Aussagekraft einer solchen Zahlenübersicht.

 

Denke, dass einige hier das Thema BU in seiner Auswirkung auf die private Lebensführung nicht annähernd richtig einschätzen. Offensichtlich denken viele wohl, "BU ist wie sonst, nur ohne arbeiten gehen"?

TIPP: Sucht  mal das Gespräch mit Betroffenen!
(Stichworte: Existenzängste, Versagensängste, Trennungsängste etc.. etc..) Die Fähigkeit, mit seinen Händen, seinem Kopf für den Unterhalt seiner Nächsten und sich sorgen zu können, hat im persönlichen Werte-Ranking

einen viel höheren Stellenwert, als angenommen. Wenn zum Verlust dieser Fähigkeit auch finanzielle Probleme dazu kommen, geraten selbst gestandene Mannsbilder ins Wanken.

Ich fürchte einfach, die meisten haben von dem Thema BU-Sein völlig falsche Vorstellungen. Sowas lässt sich leider nicht alles mit einem Excel-Sheet darstellen.

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MonacoFranzl
· bearbeitet von MonacoFranzl

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polydeikes

Für ein 13jähriges Kind ist die Golden BU der LV1871 Stand heute konkurrenzlos. Unter 10 gibt es keine wirklich sinnvolle BU-Lösung.

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Peter Wolnitza

Einen Blick sollte man auch auf alle Fälle mal auf die Schüler BU der Condor werfen.

Gute bis sehr gute Bedingungen für die aktuelle Schülerphase (die ist ja - hoffentlich - nicht von allzu langer Dauer)

und auch sehr brauchbare Regelungen für die Zeit danach, egal für was der Nachwuchs sich entscheidet.... z.B. DU Klausel für Beamte, Teilzeitklausel ganz ordentlich etc.

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polydeikes

Die Condor 01/2021 hat zwar die Schülerdefinition der LV1871 kopiert (also additional Wegefähigkeit, Ausstattung des Schulgebäudes ... Stellenwert der Schulform allerdings nicht), scheitert aber an diversen Mindestkriterien einer Schüler-BU.

 

Als da wären:

 

- Anpassung an eine erhöhte Regelaltersgrenze nur in der GRV, nicht im Versorgungswerk und auch nur ohne erneute Gesundheitsprüfung. Die Verlängerung kann mit neuem Eintrittsalter neu berechnet werden.

- Nachversicherung zwar ohne erneute Risikoprüfung, aber nur um 500 Euro je Nachversicherung und nur um 1000 gesamt. Ein Schüler mit bspw. 1000 oder 1200 Euro BU Rente zu Beginn kommt somit maximal um 1000 Euro hoch.

- Das zusätzliche Ereignis im Zuge der Nachversicherung bei Berufseintritt (einmalig) ist auf 80 % des Nettos begrenzt, Obergrenze 2500.

- Eine Stundung ist erst nach frühestens 6 Jahren und auch nur für maximal 6 Monate möglich

- Studenten werden unabhängig vom Studienfortschritt allein auf Studierfähigkeit geprüft, die Lebensstellung bleibt die (nicht vorhandene) des Studenten. Ausnahme: Es liegt ein unterschriebener Arbeitsvertrag vor.

 

Man könnte auch sagen, abgesehen von der "Berufsdefinition Schüler" und der "Azubidefinition" in Folge wird jedes Mindestkriterium an eine Schüler BU gerissen. Insofern halte ich diesen Vorschlag für wenigstens gewagt.

 

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pilli0806

Hallo, wie wird denn die Alte Leipziger als Schüler-BU gesehen? Ich habe letztes Jahr im Sommer für meinen Sohn (11 Jahre, Gymnasium) eine BU-Versicherung bei der AL abgeschlossen. Wenn man hier so mitliest, bekommt man den Eindruck, dass eigentlich nur die LV1871 sinnvoll ist.

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polydeikes

"Nur" gibt es nicht. Grundsätzlich ist eine einfache Entscheidungsweiche zu berücksichtigen:

 

a) junger Schüler (u15) mit maximaler Ungewissheit

b) schnell noch Schüler Berufsgruppe vor Schulabschluss und (negativ gestuftem) Ausbildungsbeginn sichern

 

Für b) gibt es nicht nur mehr Optionen, es fallen auch einige Anforderungen raus. Bei einem 11jährigen Schüler geht es um a). Ich benötige also möglichst viele Variablen sauber geregelt. Diesbezüglich ist die Alte Leipziger kein empfehlenswertes Angebot.

 

Beispielsweise:

 

- Schülerdefinition nur reine BU Definition (ohne additional Wegefähigkeit, Schulform, Ausstattung Schulgebäude wie bspw. oben Condor oder LV1871)

- Nachversicherung exkl. erste 5 Jahre (oder max. 20) mit neuer Berufsgruppe / vorbehaltlich erneuter Risikoprüfung

- Azubidefinition Lebensstellung erst ab zweiter Hälfte Ausbildung = Zielberuf

- Studentendefinition Lebensstellung erst ab zweiter Hälfte Studium = Zielberuf (LV1871 dito, bspw. HDI besser)

- Besserstufungsoption generell nur vorbehaltlich erneuter Risikoprüfung, keine Besserstufungsgarantie

- Verlängerungsgarantie für GRV und VWK, aber vorbehaltlich neues Eintrittsalter

 

Allein schon das Nachversicherungsproblem ist ein K.O. Kriterium. Eine Schüler BU schließt man u.a. ab, weil man ja die tragbare / bezahlbare Berufsgruppe sichern will. Wird das Kind dann doch Koch / Handwerker / Krankenschwester oä., zahlt es bei der Regelung der Alte Leipziger für den Nachversicherungsteil (sofern überhaupt möglich, bspw. siehe max. Endalter) halt die 5-6 fache Prämie. Pech gehabt.

 

 

 

 

 

 

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Seraphi

Finde die optionen bei der Allianz hier auch nicht verkehrt:

  • Realschule bis 10. Klasse Berufsgruppe B, ab Gyme 11. Klasse Berufsgruppe A
  • Durch die Beitragsüberprüfungsoption kannst du immer eine Besserstellung deiner Berufsgruppe erzeugen (Mittelstufe->Gym->Studium)
  • Der Zahlbetrag richtet sich bei der Besserstellung nach dem Grundalter des Vertrags (Abschluss mit 16; B -> mit 28 Informatikstudium; A+=> er zahlt dann nur noch so viel wie wenn er den Vertrag mit 16Jahren und Berufsgruppe A+ abgeschlossen hat

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polydeikes
vor 55 Minuten von Seraphi:

Finde die optionen bei der Allianz hier auch nicht verkehrt:

  • Realschule bis 10. Klasse Berufsgruppe B, ab Gyme 11. Klasse Berufsgruppe A
  • Durch die Beitragsüberprüfungsoption kannst du immer eine Besserstellung deiner Berufsgruppe erzeugen (Mittelstufe->Gym->Studium)
  • Der Zahlbetrag richtet sich bei der Besserstellung nach dem Grundalter des Vertrags (Abschluss mit 16; B -> mit 28 Informatikstudium; A+=> er zahlt dann nur noch so viel wie wenn er den Vertrag mit 16Jahren und Berufsgruppe A+ abgeschlossen hat

Aha. Und jetzt statt dem Werbeblatt der Allianz noch mal die Versicherungsbedingungen lesen. Allianz SBU 12/2020, 11.2:

 

allianz-besserstufung-nicht-existent.thumb.jpg.af0f3a27a56a5074a84303175d6c1016.jpg

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Bolanger

Hallo,

 

ich habe den Thread hier mal grob überflogen und bin ehrlich gesagt überrascht zum verhältnis aus Monatsbeiträgen und BU-Rentenhöhen.

 

Wenn ein 10-jähriger bis zur Rente in grob 55 Jahren jeden Monat 80 EUR zahlen soll, dann macht das gute 50 KEUR. Würde er schon mit 10 berufsunfähig werden, dannwürde er bei 1000 EUR Absicherung gute 600 KEUR Rente bekommen. Rein rechnerisch könnte man mit den Beiträgen jeden 12. berunfsunfähig werden lassen. Werden tatsächlich so viele menschen BU? Oder verdienen sich die Versicherungen eine so goldene Nase, weil eben nicht jeder 12. Bu wird? Wie ist denn da so das Verhältnis aus BU-Versicherten und tatsächlichen BU-Leistungsempfängern?  

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polydeikes

Ich hab noch keine Schüler-BU von 10jährigen für 80 Euro mtl. gesehen. 1000 Euro BU-Rente liegen für einen 10jährigen bis 67 bspw. irgendwo zwischen 42 (Realschüler) und 33 (Gymnasium), ohne Extras. 

 

1000 Euro BU Rente für einen 21jährigen bei einem typischen Schüler VR ...

 

Koch, bis max. mögliches Endalter 65 -> ca. 105 €

Krankenschwester, bis max. mögliches Endalter 65 -> ca. 88 €

Schreiner, bis max. mögliches Endalter 67 -> ca. 88 €

KFZ-Mechatroniker, bis max. mögliches Endalter 67 -> ca. 88 €

 

Fachinformatiker, bis max. mögliches Endalter 67 -> ca. 36 €

 

BWL, Bachelor, bis max. mögliches Endalter 67 -> ca. 35 €

 

Die Berufe mit besserer Prämie sind überschaubar, bspw. ...

Informatikstudent, bis max. mögliches Endalter 67 -> ca. 30 €

... aber bei belastbarer Besserstufungsoption oder - garantie irrelevant.

 

---

 

Leistungsdaten kann man den GDV Jahresberichten entnehmen.

 

 

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Musterboo

Ein interessantes Thema.

 

Meine Kleine ist 11 und ein schwerer ADHS Fall die derzeit auf Förderschulniveau beschult wird in einer speziellen Einrichtung für solche Kinder.

Ganz ehrlich mach ich mir jetzt schon Gedanken ob das überhaupt je was wird mit einem Anständigen Beruf.

 

Macht eine BU bei so einem Fall denn Sinn oder hat man da von vorne herein schlechte Karten wegen der Risikoeinstufung?

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polydeikes

ADHS ist in der Schüler BU grundsätzlich nicht versicherbar. Förderschulniveau ist ebenfalls nicht versicherbar.

---

 

Die Berufsunfähigkeit ist im geschilderten Fall ja auch bereits eingetreten. Sie definiert sich für den Schüler bspw. wie folgt:

 

LV1871:

Zitat

Berufsunfähigkeit bei Schülern liegt vor, wenn die →versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen zu mindestens 50 Prozent außerstande ist beziehungsweise sechs Monate außerstande war, am regulären Schulunterricht, so wie er zuletzt ohne gesundheitliche Beeinträchtigung stattgefunden hat, teilzunehmen.

 

Der reguläre Unterricht wäre nun bspw. Gymnasium / Realschule etc. pp. ... In Folge einer Krankheit, hier einer psychischen Störung / Verhaltensstörung ist die Teilnahme an diesem zuletzt absolvierten Schulunterricht nicht mehr möglich. Eine Verweisung auf Schulformen mit Förderbedarf *** ist generell ausgeschlossen.

 

Kurzum, die Berufsunfähigkeit ist eben schon eingetreten (Prognose / Dauer mal vorausgesetzt). Entsprechend kann auch nicht mehr versichert werden.

 

ADHS wird am häufigsten zwischen 11 und 13 diagnostiziert, gefolgt von den Jugendjahren. Eine Schüler BU kann man ab 10 abschließen ...

 

---

 

Das mit dem Förderbedarf benötigt keine weitere Klarstellung, kann man pro forma aber bspw. bei einer Bayerischen finden:

 

Zitat

... in Schulausbildung an einer staatlich anerkannten  Schule ohne speziellen Förderbedarf befindet (ein spezieller Förderbedarf liegt bei Schülern vor, wenn der Besuch einer Förder- oder Sonderschule oder sonderpädagogische Maßnahmen z. B. aufgrund einer Lernbehinderung, geistigen oder körperlichen Behinderung erforderlich sind) ...

 

 

 

 

 

 

 

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Beamter48
· bearbeitet von Beamter48

@polydeikes

Wie lange sind die Zeiträume in denen die Kinder mögliche Vorerkrankungen hatten, anzugeben? 10 Jahre.?

 

Nehmen wir an dass Kind hatte im Kleinkindalter Epilepsie die sich im Kindesalter verwachsen hat. Also ab 4 Jahren keine Anfälle mehr.

 

Wie wirkt sich eine solche Erkrankung im Kindesalter grds. auf die Beiträge aus?

 

Kennst du Kinder-BU die eine DU beinhaltet, falls das Kind den Weg eines Beamten bestreiten würde?

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polydeikes

Grds. gelten erstmal die gleichen Antragsfragen, einzelne Versicherer haben abweichende Antragsfragen für Schüler. Generelle Abfragezeiträume gibt es in der BU nicht. Es gibt immer nur den jeweiligen Umstand in Kombination mit den tatsächlichen Antragsfragen (bestehen / bestanden vs. untersucht behandelt beraten ... Was ist abgefragt? Krankheiten, Beschwerden, Störungen, Beeinträchtigungen?).

 

Im erfragten Kontext ist das via U35 der LV1871 bspw.:

Zitat

Hatten Sie in den letzten 6 Monaten Beschwerden des Nervensystems oder des Gehirns, des Bewegungsapparates oder der Sinnesorgane?

 

Ein Umstand kann logischerweise im Wechsel zu anderen Antragsfragen stehen, bspw. stationär 10 Jahre, (bestehen / bestanden) psychische Beschwerden / Erkrankungen 5 Jahre, Medikamente 6 Monate usw. usf. ...

 

---

 

Zitat

Nehmen wir an dass Kind hatte im Kleinkindalter Epilepsie die sich im Kindesalter verwachsen hat. Also ab 4 Jahren keine Anfälle mehr. Wie wirkt sich eine solche Erkrankung im Kindesalter grds. auf die Beiträge aus?

Ohne Wechselwirkung zu anderen Antragsfragen gar nicht, weil nicht erfragt ...

 

---

 

Zitat

Kennst du Kinder-BU die eine DU beinhaltet, falls das Kind den Weg eines Beamten bestreiten würde?

So pauschal nur nur die Bayerische ab 15. Aber man soll ja seine Kinder nicht gleich abschreiben, vielleicht gehen sie später mal einer echten Arbeit nach. :w00t:

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MonacoFranzl
· bearbeitet von MonacoFranzl

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polydeikes

Macht man nix falsch mit, wobei ich in dem Kontext klar das AVB Update 04.2021 abgewartet hätte. Aber gut, kann man mit leben.

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MonacoFranzl
· bearbeitet von MonacoFranzl

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Die neuen AVB sind zwar 04/2021, werden dann aber erst im (Laufe) April implementiert. Also ja, du hast die alten 10/2020.

 

Verbessert wurde bspw. der ganze Komplex "Zukunftsgarantie", der die LV1871 ja gerade für Schüler / Azubi / Studenten so interessant macht. Bspw. die Fristen von 6 auf 12 Monate angehoben. Das extra Nachversicherungsereignis im Zuge Zukunftsgarantie wurde auch erweitert.

 

Sehr interessant auch die neue Option über die Zukunftsgarantie eine AU-Klausel später neu einschließen zu können. Im Regelfall braucht man die nicht. Beim Schüler weiß man aber heute natürlich nicht, ob nicht später mal ein diffiziles Berufsbild ausgeübt wird, dann sind AU-Klauseln im Einzelfall schon überlegenswert.

 

Darüber hinaus der erste Versicherer, der das unleidliche Thema Untersuchungspflichten in D (wenn zum BU Zeitpunkt im Ausland) wieder sinnvoll aufweicht.

 

Weiterhin diverse kosmetische Änderungen und Klarstellungen, bspw. ein neues NVG-Ereignis akademische Weiterbildung / Promotion / Facharztausbildung. Oder "homöopathische Storys" ala Entfall der Mitteilungspflichten in der Nachprüfung.

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YingYang

Wie ist das eigentlich technisch bei solchen Versicherungen wo VN und versicherte Personen unterschiedlich sind:

 

Versicherungsnehmer für eine BU des Kindes ist ja in der Regel ein oder beide Elternteile.

Ich denke ab Volljährigkeit oder bei Eintritt des Kindes ins Berufsleben wird man das in der Regel übertragen können auf das Kind.

Wie handhaben die Versicherungen den Todesfall des Versicherungsnehmers? Möglicherweise auch vor Volljährigkeit des Kindes?

Gibt es da Vorgaben oder Unterschiede?

 

 

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