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Karla

Nürnberger BU abstrakte Verweisung

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Karla

Hallo,

vielleicht kennt sich ja jemand mit der Nürnberger Berufsunfähigkeitsversicherung aus.

Ich habe einen alten Vertrag mit der abstrakten Verweisung.

Habe diese PDF gefunden
https://vertrieb.nuernberger.de/doa/LV005_545_p.pdf

Hier steht:

Die NÜRNBERGER verzichtet seit der Tarifgeneration im Jahr 2017 auf die Geltendmachung der abstrakten Verweisung.

Bedeutet dies, das sie seit 2017 auf die Anwendung dieser abstrakten Verweisung verzichten? Also auch bei alten Verträgen die diese enthalten?
Oder nur das es sie in neuen Verträgen seit 2017 nicht mehr gibt?

Danke schon mal für die Hilfe

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Peter Wolnitza

Zunächst einmal gelten die Vertragsbedingungen so, wie sie Deinem Vertrag zugrunde liegen. Heisst also: Wenn in Deinem Vertrag kein Verzicht auf die abstrakte Verweisung formuliert ist, dann hat der Versicherer die Möglichkeit, die auch zu nutzen.

Die Klausel gilt also nur nicht mehr für Verträge, die nach 2017 abgeschlossen worden sind.

 

Eine automatische Neu-für-Alt (Neue Bedingungen gelten automatisch für Altverträge) gibt es an der Stelle nur in Ausnahmefällen bei manchen Gesellschaften - und dann in der Regel nicht für so wichtige Dinge.

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das_mcc

Eventuell kannst Du bei der Nürnberger ohne erneute Gesundheitsprüfung in einen neuen Tarif wechseln?

Einfach mal nachfragen.

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