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Vergleich BU mit Fondssparplan vs. reine BU

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eatos

Hallo zusammen,

Ich habe vor 9 Jahren einen BU Vertrag mit Fondssparplan bei der AL abgeschlossen. Nun stellt sich bei mir die Frage ob es sich noch lohnt in einen reinen BU Vertrag (auch bei der AL) zu wechseln.

Anbei die Übersicht der voraussichtlichen zukünftigen Kosten der aktuellen BU und dem Vertragsangebot einer reiner BU und in derselben Absicherungshöhe (ca. 1.800 EUR im Monat) (jeweils ohne Berücksichtigung der 5%igen Dynamik, die ich jedes Jahr wählen kann).

Aktuelle BU Rente mit Fondssparplan
- Monatliche BU Zahlung: EUR 84,60
- Gesamtzahlungen bis Rente im Jahr 2051: EUR 30.456 (84,6x12x30)
- Einmalige Abschlusskosten: EUR 0
Gesamtkosten : EUR 30.456
(jährliche Verwaltungskosten EUR 124)


Reiner BU Vertrag
 

Im Fall von Überschüssen:


- Monatliche BU Zahlung: EUR 76,05 (aktuell)
- Gesamtzahlungen bis Rente im Jahr 2051: EUR 27.378 (76,05x12x30)
- Einmalige Abschlusskosten: EUR 879
- Rückkaufwert Fonds: EUR 3.800 (brutto – ohne Kapitalertragssteuer)
Gesamtkosten (mit Abschlusskosten sowie Rückkaufwert Fonds): EUR 24.457
(jährliche Verwaltungskosten EUR 221)

 

Bei keinen Überschüssen:


- Monatliche BU Zahlung: EUR 97,51 (mögliches Maximum)
- Gesamtzahlungen bis Rente im Jahr 2051: EUR 35.104 (97,51x12x30)
- Einmalige Abschlusskosten: EUR 879
- Rückkaufwert Fonds: EUR 3.800 (brutto – ohne Kapitalertragssteuer)
Gesamtkosten (mit Abschlusskosten sowie Rückkaufwert Fonds): EUR 32.182
(jährliche Verwaltungskosten EUR 221)

Mir ist bewusst, dass die Wahl von einigen aktuell bestimmbaren Variablen abhängt (Aktienmarktperformance bei der Fondsoption insbesondere wenn die Entnahmen für die Finanzierung der BU Beiträge höher wird, Erzielung von möglichen Überschüssen, steuerliche Überlegungen bei der Auszahlung des Fondsguthabens etc.)

Ich sehe aktuell folgende Pro/Contra Punkte:

Vorteile reine BU: 
- Kein Bundling des Risikovertrags mit Fondssparplan
- Dazu deutlich geringere Gesamtkosten sofern Überschüsse erwirtschaftet werden
- Bisher mit EUR 3.800 relativ wenig Guthaben im Fondsguthaben angespart (dank Vertragsabschlusskosten sowie schlechter Fondsselektion in der Vergangenheit – auf Kosten als auch Performance bezogen), ab dem Jahr 2031 übersteigt der notwendige BU Beitrag den monatlichen Gesamtbeitrag – daher die Frage ob das Fondsguthaben im Fondsvertrag zur Finanzierung der BU überhaupt ausreichen wird

Nachteile reine BU:
- Bei guter Aktienmarkt/Fondsentwicklung ggfs. Auszahlung von dem dann erreichten Fondswert
- Nur „kleiner monatlicher“ Unterschied beim Betrag (aktuell 76,05 vs 84,60 Euro)
- Neue Abschlusskosten
- Höhere Verwaltungskosten

Vielleicht habe ich ja noch irgendeinen wichtigen Punkt vergessen – wie schätzt ihr das ganze ein? Hat hier jemand evtl. schon Erfahrungen mit einem Wechsel gemacht?

Vielen Dank!

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Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza
vor 1 Stunde von eatos:


Vielleicht habe ich ja noch irgendeinen wichtigen Punkt vergessen – wie schätzt ihr das ganze ein? Hat hier jemand evtl. schon Erfahrungen mit einem Wechsel gemacht?
 

 

Ja, nämlich den wichtigsten: Was passiert im Leistungsfall.

Ja habe schon einige male solch einen "Switch" durchgeführt, ist kein Hexenwerk.

 

Nur am Rande:
Bei einer BU interessieren Achlusskosten, Verwaltungskosten etc. nicht die Bohne.

Du zahlst Prämie X und hast Versicherungsschutz in Höhe von Y. alles andere ist pure, vergebliche Excel-Akrobatik für Fetischisten.

 

Wenn Du bei der SBU die Gewinnvariante Beitragsverrechnung wählst, gibts zwar am Ende nix raus, aber du zahlst auch nur einen niedrigeren Beitrag.

 

EDIT: Auf alle Fälle bitte nochmal die Tarifbezeichnungen des aktuellen Vertrages hier rein stellen.

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eatos

Vielen Dank!

Es handelt sich aktuell um die Kombination BZ30 mit FR10 bei der Alten Leipziger (von 2011). Der reine BU Vertrag wäre der BV10.

Laut den Aussagen der AL und meinen Versicherungsvermittler kein Unterschied im Leistungsfall.

Mir ist natürlich bewusst, dass die Betrachtung des Leistungsfalls wichtig ist und nicht nur die Kosten entscheiden.

Aber sofern die Leistungen gleich sind wird sich ja jeder für den günstigeren Vertrag entscheiden und daher ist es in meinem Fall ja denk ich schon relevant inwiefern die 

zu zahlenden Beiträge und Abschlusskosten abweichen oder?

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Peter Wolnitza

OK erstmal - es ist also schonmal keine Basisrenten BUZ (wie sie sonst immer wieder hier aufschlägt) insofern sind BU Renten aus beiden Verträgen gleich zu behandeln, was Steuern, Sozialabgaben etc. anbelangt.

 

Natürlich ist eine BU ohne Rentenbaustein (FR10) günstiger.

Muss man einfach mal berechnen:
Wie gross ist der Mehrbeitrag?

Welche Rendite bringt der Mehrbeitrag (ohne Dynamik, ohne BU Fall) bei Ablauf? (wenn man z.B. 6% Wertentwicklung bei den Fonds unterstellt)

 

Dann folgt die Betrachtung des Leistungsfalles - hier muss man schauen, ob der Baustein "Beitragsfreie Fortführung der Dynamik der Hauptversicherung im Leistungsfall" vereinbart ist, und wenn ja, mit welchem Prozentsatz.

(geht bis zu 10% - sollte man auf alle Fälle max. nutzen, heisst im BU Fall: BU Rente wird gezahlt, Beitrag nicht mehr zu entrichten, Beitrag für FR10 wird im Hintergrund jedes Jahr mit X Prozent dynamisiert)

Falls nicht eingeschlossen ist so eine Kombi Mummpitz.

 

Falls eingeschlossen, kann man über die Software der A.L. simulieren, wie sich der Vertrag im Leistungsfalle verhält und entwickelt.

 

Dann hast Du alle Facts, um eine Entscheidung zu treffen.

Noch ne Kleinigkeit: BZ30 beinhaltet Verzicht auf Anwendung 163 VVG (mal danach googlen) - bei der SBU ist das nicht dabei. (Nix Elementares, aber wenn man schon vergleicht...)

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