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DarkBasti

Gültigkeit des Arbeitsvertrages, oder wie kommt man da raus?

Empfohlene Beiträge

DarkBasti

Moin,

folgende Situation:

Ich bin Arbeitssuchend und habe mich bei diversen Firmen beworben.

Vor 2 Wochen wurde ein Arbeitsvertrag mit Arbeitsbeginn 02.11.20 unterschrieben.

Als Arbeitsuchender ist man mehr oder weniger gezwungen fast alles anzunehmen. Darum habe ich unterschrieben.

Den Vertrag kann man fast als Knebelvertrag bezeichnen.

Mal neben den niedrigen Lohn, ein Beschäftigungsverbot von einem Jahr bei einem Mittbewerber in der BRD. Des Weiteren möchte der Arbeitgeber die zukünftigen Arbeitgeber von mir angezeigt bekommen.

Kündigungsfrist ist sofort. Befristet auf 6 Monate.

Ich möchte aber nicht den ganzen Vertrag offenlegen. Das kann/darf/will ich nicht.

 

Jetzt habe ich eine zweite Zusage bekommen mit deutlich besserem Gehalt und im öffentlichen Dienst. Also definitiv kein Mitbewerber (Konkurrent).

 

Da ich die Stelle noch nicht angetreten habe, was habe ich für Rechte und Pflichten bei ersterem Arbeitgeber? Oder anders gefragt, komme ich da ohne Probleme raus?

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Cai Shen

Solange im ersten Vertrag keine Vertragsstrafe bei Nichtantritt vereinbart ist, kann man die Sache doch entspannt angehen.

 

1) Aufhebungsvertrag: kein Arbeitgeber ist an unmotivierten Mitarbeitern interessiert (sagt die übliche Suchmaschine).

2) Arbeitsvertrag mit dem neuen Arbeitgeber zum 01.12. unterschreiben, Job1 antreten und fristgerecht bis 17.11. kündigen. Job2 anzeigen kannste danach immer noch.

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Ramstein

Hier kann keine komplette arbeitsrechtliche Beratung erfolgen. Wie es sich oben liest, bist du nicht sehr gut informiert. Wettbewerbsverbote sind z. B. an wesentliche Bedingungen gebunden. Lass dich qualifiziert beraten.

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V.I.P.E.R

Sehe ich wie Cai Shen - niemand hat Interesse an einem unmotivierten MA, und in der Probezeit kannst du in der Regel sowieso zeitnah raus. Ich als AG würde dem nichtmal nachgehen - kostet viel zu viel Zeit uns Geld als das es was bringt

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lacerator1984

Es gab zum Wettbewerbsverbot letztens einen ganz interessanten Artikel im Handelsblatt. Ich kann mich nicht mehr genau erinnern, aber vielleicht kannst du den auftreiben und er hilft weiter.

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MichaelW
vor 2 Stunden von DarkBasti:

Als Arbeitsuchender ist man mehr oder weniger gezwungen fast alles anzunehmen. Darum habe ich unterschrieben.

Äh nein !??

a) du bekommst als Arbeitsuchender ALG I, dann musst du nur vergleichbares (inkl. Gehaltshöhe!) zu deinem vorherigen Job annehmen

b) du bist in ALG II, da "musst" du auch nicht alles / Knebelverträge akzeptieren, man muss ggf. nur geschickter agieren wenn Arbeitgeber mit solchen Vorstellungen kommen...

 

Gut du hast nun schon unterschrieben (warum auch immer), zu deiner Frage - eine Rechtsberatung kann dir hier niemand mit deinen genannten Infos geben, aber im Normalfall ist kein Arbeitgeber an einem völlig demotiviertem Arbeitnehmer interessiert. Einfachste Lösung: Arbeitgeber direkt konfrontieren, dass du es dir anders überlegt hast und den Vertrag gerne auflösen möchtest. Lehnt er das erstmal ab, kannst du durchblicken lassen, dass du definitiv kein Interesse hast - ich sage mal so, deinem Arbeitgeber bringt es nichts, von dir z.B. jede Woche nur ne Krankschreibung zu erhalten und dich ansonsten nie am Arbeitsplatz zu sehen, aber Gehalt zahlen zu müssen. Mit sowas darfst du nicht offen drohen o.ä. und vorsätzlich umsetzen, aber auch ein widerspenstiger Arbeitgeber der mit solchen Knebelverträgen kommt wird einer Auflösung angesichts solcher Aussichten zustimmen...wenn man es halbwegs geschickt macht/bespricht...

Ansonsten, offizieller Weg mit Kündigung -> je nach Vertrag benötigst du eine richtige Rechtsberatung. Liest sich jetzt auf den ersten Blick aber sowieso nicht so, als ob dein Arbeitsvertrag in allen Punkten rechtskonform ist, kann aber so wie gesagt keiner hier beurteilen.

 

 

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stagflation

Für solche Fälle gibt's die Erstberatung beim Fachanwalt für Arbeitsrecht. Vertrag mitnehmen, Fragen stellen. Kostet ungefähr 200 €. Nicht vergessen, die Rechnung bei der Steuererklärung anzugeben.

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beamter97
vor 41 Minuten von MichaelW:

...nie am Arbeitsplatz zu sehen, aber Gehalt zahlen zu müssen

Die Pflicht zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall beginnt erst nach 4 Wochen, davor hat der AN einen Anspruch auf Krankengeld gegenüber seiner GKV.

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DarkBasti

Danke für die Links und die Hilfe.

Ja ich hätte nicht unterschreiben müssen, aber ich hatte den genauen Gesetzestext nicht im Kopf. Denn es ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, die noch nicht vorliegen.

 

In der Probezeit gibt es eine sofortige Kündigungspflicht.

Später steht im Vertrag: es gibt beiderseitiges Recht, das Arbeitsverhältnis vorzeitig oder außerordentlich zu kündigen. Rest nach gesetzlichen Bestimmungen.

 

Ich lese das so, das eine schriftliche Kündigung einen Tag vor Arbeitsantritt, rechtens ist. Stimmt das?

 

Die andere Stelle ist im öffentlichen Dienst und dementsprechend muss noch einiges abgesegnet werden. Darum möchte ich spät wie möglich absagen. Habe keine Lust mehr auf zuhause (Rente mit unter 40 kommt doch nicht für mich in Frage ;))

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Menschlich

Ich kann bei solch einfachen rechtlichen Fragen immer auf

 

www.frag-einen-anwalt.de

 

verweisen. Dort kannst Geld bieten (mindestens 25€) und ein qualifizierter Anwalt beantwortet kurzfristig deine Fragen (rechtssicher!). Ich habe den Service schon öfter genutzt und nur gute Erfahrungen gemacht.

 

Man lässt sich doch nicht rechtlich in einem Wirtschaftsforum beraten :tdown:

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DarkBasti
· bearbeitet von DarkBasti
Am 22.10.2020 um 10:38 von Menschlich:

Ich kann bei solch einfachen rechtlichen Fragen immer auf

 

www.frag-einen-anwalt.de

 

verweisen. Dort kannst Geld bieten (mindestens 25€) und ein qualifizierter Anwalt beantwortet kurzfristig deine Fragen (rechtssicher!). Ich habe den Service schon öfter genutzt und nur gute Erfahrungen gemacht.

 

Man lässt sich doch nicht rechtlich in einem Wirtschaftsforum beraten :tdown:

Jetzt habe ich zu lange auf eine hilfreiche Antwort gewartet und muss einen Aufhebungsvertrag anbieten.

14 Tage vorher währe alles kein Problem gewesen.

 

Normalerweise kündigt man erst den Arbeitgeber, wenn bei dem anderen unterschrieben wurde. und jetzt habe ich die Misere. Übermorgen unterschreibe ich bei dem anderen.

 

Von einer qualifizierten Sch... Antwort kann man sich übrigens auch nichts kaufen.

 

 

Edit:

Begeistert war der Arbeitgeber nicht, aber er hat es akzeptiert.

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smarttrader
· bearbeitet von smarttrader
Am 27.10.2020 um 21:27 von DarkBasti:

Jetzt habe ich zu lange auf eine hilfreiche Antwort gewartet und muss einen Aufhebungsvertrag anbieten.

14 Tage vorher währe alles kein Problem gewesen.

 

Normalerweise kündigt man erst den Arbeitgeber, wenn bei dem anderen unterschrieben wurde. und jetzt habe ich die Misere. Übermorgen unterschreibe ich bei dem anderen.

 

Von einer qualifizierten Sch... Antwort kann man sich übrigens auch nichts kaufen.

 

 

Edit:

Begeistert war der Arbeitgeber nicht, aber er hat es akzeptiert.

Naja ist ja auch nicht die feine Art für paar Euro mehr den Job nicht anzutreten.

 

Man bewirbt sich ja grundsätzlich aus eigenem Interesse heraus und nicht weil man es muss. Ein Jahr Mitbewerber Verbot ist doch normal, so will man sich gegen Abwerben oder Technologie Diebstahl schützen.

 

Diese Sache konnte ich nie verstehen, im Bewerbungsgespräch immer diese Lügen warum man genau bei diesem Betrieb arbeiten möchte und dann nach paar Monaten teils wieder weg.

 

Aber Gott sei Dank, 14 Monate jetzt kein Personal Quälkram.

 

PS. Ich muss auch 12 Monate zuhause bleiben bei vollen Gehalt. Aber darf nebenher als Dozent arbeiten. Ich finde es jetzt nicht so schlimm, nur unnütze Kosten.

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DarkBasti
vor 15 Minuten von smarttrader:

Naja ist ja auch nicht die feine Art für paar Euro mehr den Job nicht anzutreten.

 

Man bewirbt sich ja grundsätzlich aus eigenem Interesse heraus und nicht weil man es muss. Ein Jahr Mitbewerber Verbot ist doch normal, so will man sich gegen Abwerben oder Technologie Diebstahl schützen.

Wann warst du das letzte mal arbeitssuchend? Du bist verpflichtet, dich auf alle Stellen zu bewerben, sonst KANN das Geld gekürzt oder gestrichen werden. Es gibt ein paar Ausnahmen, wie z.B. ein langer Anfahrweg. Aber generell muss man eine gute Begründung haben sich nicht auf die Stellen zu bewerben. 90% der Stellen, auf die man sich bewerben muss, sind übrigens Personalfirmen die selten wirklich eine Stelle haben, sondern Leute/Daten für ihr Portfolio sammeln.

vor 15 Minuten von smarttrader:

Diese Sache konnte ich nie verstehen, im Bewerbungsgespräch immer diese Lügen warum man genau bei diesem Betrieb arbeiten möchte und dann nach paar Monaten teils wieder weg.

Wie gesagt, man ist unter bestimmten Vorraussetzungen verpflichtet, jede Stelle anzunehmen. Gerade im öffentlichen Dienst dauern die Auswahlverfahren 3 bis 8 Monate.  Wenn dann ein Arbeitgeber mit schlechten Bedingungen sofort einstellt, muss man das eben annehmen.

 

In meinem Fall, habe ich nach 2 Wochen beim privaten Arbeitgeber unterschrieben. Da dürfte ich als Trainee (mit entsprechenden Gehalt) anfangen.

 

Fachkräftemangel wird ja oft erwähnt, aber wenn man IT Kräfte für etwas mehr als dem Mindestlohn sucht und dafür 10 oder mehr Personalfirmen beauftragt, frage ich mich was das soll.

vor 15 Minuten von smarttrader:

 

Aber Gott sei Dank, 14 Monate jetzt kein Personal Quälkram.

 

PS. Ich muss auch 12 Monate zuhause bleiben bei vollen Gehalt. Aber darf nebenher als Dozent arbeiten. Ich finde es jetzt nicht so schlimm, nur unnütze Kosten.

12 Monate bei vollem Gehalt? Du Armer!

Bei uns gibt es sowas nicht.

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smarttrader
· bearbeitet von smarttrader

Arbeitssuchend war ich 2x im Leben, aber ich könnte deine Aussage nicht bestätigen. In meinen Fall hat kein Arbeitgeber mir ein Vertrag angeboten, wenn ich sagte das ich kein Interesse habe. Und mich zwang keiner, im nächsten Jahr habe ich 2 Monate ohne Gehalt. Dafür melde ich bestimmt nirgends irgendwas und zahle einfach alleine die Sozialabgaben.

 

Was erwartest du in der aktuellen Zeit? Schau dir Airbus und Zulieferer an, ich selbst kenne 3 die davon betroffen sind. 

 

Da ein branchenweites Beschäftigungsverbot ohne Lohnfortzahlung nicht zulässig ist, geht es doch nicht anders. 

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
Am 27.10.2020 um 20:27 von DarkBasti:

14 Tage vorher währe alles kein Problem gewesen.

Jetzt mach nicht andere für Deine Probleme verantwortlich. Ich habe Dir oben die einzig sinnvolle Vorgehensweise geschrieben. Wenn Du etwas anderes machst, brauchst Du Dich nicht über suboptimale Ergebnisse zu wundern. Arbeitsrecht ist nun mal kompliziert und nichts für DIY.

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