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idefix

Fragen zur Testament-Erstellung

Empfohlene Beiträge

idefix
· bearbeitet von idefix

Hallo!

Ich habe keine Familie oder Kinder.
Daher möchte ich, falls mir ein Unfall passiert, oder ich einfach so Tot umkippe meine zwei besten Freunde mein Erspartes bekommen. Und nicht das der Staat alles bekommt!!!!!

Daher denke ich daran ein Testament beim Notar zu machen, und das beim Amtsgericht hinterlegen zu lassen.

Da ich zum Teil jeden Monat ein wenig von meinen Ersparnissen lebe, dieses also Stück für Stück weniger wird, kann ich nicht sagen, der eine kriegt so viel Geld und der andere soviel. Bzw. der eine kriegt die Eigentumswohnung, der andere dafür das und das.

-----------

Meine Frage ist nun, ob die Gebühren beim Notar davon abhängig sind, ob da eine große Summe zu Erben ist?
Und ob es daher Sinn macht, das beim Notar nicht anzugeben.

Wenn der Notar dann darauf bestehen würde, das ich eine Summe angebe und da eine viel zu geringe Summe steht, ist das Testament dann hinfällig?

Sind blöde Fragen, ich weiß!
Aber im normalen Leben versuche ich soviel wie möglich zu sparen. Auf der anderen Seite, wenn es Sinn macht Qualität zu kaufen.

Wenn ich z.B. ein teures Schloss für ein Fahrrad kaufe, dann sehe ich das als Investition. Die dann auch was kosten darf.

Insofern wäre ein Testament eine Investition.
Und vielleicht sollte ich dem Notar das so beschreiben, das da zur Zeit eine größere Summe vorhanden ist. Die aber immer weniger wird.

Also, wisst ihr wie sich die Notargebühren berechnen?
Wenn ihr noch andere Ideen für meine Situation habt, dann bitte aufschreiben.

Vielen Dank!
Lieben Gruß!

idefix

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chirlu

Ja, Notargebühren berechnen sich nach dem Wert des Nachlasses. Du kannst sie komplett einsparen, ohne zu betrügen, indem du einfach ein eigenhändig handschriftliches Testament errichtest. Auch das kannst du beim Amtsgericht in Verwahrung geben, wenn du willst. (Achtung: nicht kostenlos.)

 

Allerdings zwei Anmerkungen: Da offenbar Grundbesitz im Spiel ist, brauchen deine Erben ohne notarielles Testament einen Erbschein. Erbschein (im nachhinein) ist im allgemeinen teurer als notarielles Testament (im vorhinein). Und dein Verständnis vom Erbrecht erscheint mir nicht unbedingt ausreichend, um ein rechtssicheres Testament Marke Eigenbau zu machen. Auch da könnte sich der Notar also (für deine angedachten Erben) bezahlt machen.

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gruber

Stiftung Warentest, Vererben und Erben, ISBN 978-3-7471-0050-9 für 19,90 Euro, letzte Ausgabe von 2019, gibt auf knapp 350 Seiten zu deinen Fragen und etlichen Sachen, auf die du wahrscheinlich noch nicht gekommen bist, sehr gut verständlich Auskunft.

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Maciej
vor 2 Stunden von idefix:

Da ich zum Teil jeden Monat ein wenig von meinen Ersparnissen lebe, dieses also Stück für Stück weniger wird, kann ich nicht sagen, der eine kriegt so viel Geld und der andere soviel. Bzw. der eine kriegt die Eigentumswohnung, der andere dafür das und das.

Du kannst auch ein Testament mit dem aktuellen Stand deines Vermögens erstellen (lassen) und dieses in den nächsten Jahren, je nach Veränderung deiner finanziellen Situation, aktualiseren. Fixe Geldbeträge müssen auch nicht angegeben werden, relative Beträge tun es auch, z.B. "Kumpel X bekommt die Wohnung und ein Viertel des Geldvermögens", "Geliebte Y bekommt 50% des Aktiendepots" etc.

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chirlu
vor 6 Minuten von Maciej:

Fixe Geldbeträge müssen auch nicht angegeben werden, relative Beträge tun es auch, z.B. "Kumpel X bekommt die Wohnung und ein Viertel des Geldvermögens", "Geliebte Y bekommt 50% des Aktiendepots" etc.

 

Auch da wird jemand viel Spaß haben, aus solchen Angaben den jeweils gemeinten Kern (Erbeinsetzung, Vermächtnis, Teilungsanordnung) herauszudestillieren.

vor 2 Stunden von chirlu:

dein Verständnis vom Erbrecht erscheint mir nicht unbedingt ausreichend, um ein rechtssicheres Testament Marke Eigenbau zu machen. Auch da könnte sich der Notar also (für deine angedachten Erben) bezahlt machen.

 

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WOVA1
vor 10 Stunden von Maciej:

"Kumpel X bekommt die Wohnung und ein Viertel des Geldvermögens", "Geliebte Y bekommt 50% des Aktiendepots"

Jo - da sollte man zumindest den Unterschied zwischen Vermächtnis und Erbschaft kennen.

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Maciej
vor 10 Stunden von WOVA1:

Jo - da sollte man zumindest den Unterschied zwischen Vermächtnis und Erbschaft kennen.

Was hat das mit dem Punkt der relativen Aufteilung zu tun?

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idefix

Hallo!


 

Vielen Dank für eure Gedanken!


 

Das Finanztest "Vererben und erben" habe ich mir in der Online Bücherei meiner Stadt runter geladen, und bin am lesen.


 

Wenn weitere Fragen auftauchen, werde ich mich melden.


 

Freundliche Grüße!

idefix

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WOVA1
vor 21 Stunden von Maciej:

Was hat das mit dem Punkt der relativen Aufteilung zu tun?

Das der Satz 'Geliebte Y bekommt 50% des Aktiendepots' vor dieser ( wenn Sie einen guten Anwalt hat oder selbst Ahnung hat ) als Vermächtnis interpretiert wird.

Sie erbt dadurch nicht - auch keine Schulden, auch keine Beerdigungskosten. Eben keine relative Aufteilung des Gesamtvermögens.

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Maciej

Mir ging es auch nicht um die exakte Formulierung (es wurde bereits weiter oben erwähnt, dass das lieber ein Anwalt/Notar machen sollte), sondern um den zitierten Punkt und die Befürchtung, es müssten konkrete Euro-Beträge im Testament angegeben werden.

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DarkBasti

Hilfreich währe eine Seite mit Mustertexten, um sich mal anzuschauen wie man es schreiben könnte. Kennt jemand eine gute Seite dafür? Ich überlege auch eins aufzusetzen, aber aus anderen Gründen.

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Ramstein
vor 4 Minuten von DarkBasti:

Hilfreich währe eine Seite mit Mustertexten, um sich mal anzuschauen wie man es schreiben könnte. Kennt jemand eine gute Seite dafür? Ich überlege auch eins aufzusetzen, aber aus anderen Gründen.

https://www.erbrecht.de/Ratsuchende/Muster_Formulierungshilfen/

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Mangalica
vor 1 Stunde von Ramstein:

Das habe ich als Imperativ gelesen... :dumb:

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chirlu
vor 1 Minute von Mangalica:
vor 1 Stunde von Ramstein:

Das habe ich als Imperativ gelesen... :dumb:

 

Da erblasst der Erblasser.

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