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Freier

Totalverlust von Aktien - Bank will es nicht anrechnen...

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Freier

Hallo werte Gemeinde.

 

Ich habe ein Problem, und zwar habe ich Altbestände in meinem Depot die einen Totalverlust erlitten haben. Es handelt sich um Vegas77 Entertainment O.N ( A1C8PY) und Curcus Oil N.V. ( A1JBCC). Diese habe ich in meiner Anfangszeit an der Börse gekauft und habe nun den Salat (Jugendsünde  ;) ) . Ich habe mein Depot bei der Postbank und konnte diese dort nicht verkaufen, weil Kosten höher wären als Erlös (so das Depotprogramm zu mir). Also habe ich eine Email an die Postbank geschrieben, ob diese Aktien ausgebucht werden können. Aber mit Hintergrund, das ich dachte, da ich dieses Kalenderjahr genug Kapitalertragssteuer gezahlt habe, das dann die Aktienverluste irgendwie gegen die Kapitalertragssteuer gegengerechnet werden und ich was wieder bekomme.

Nun schrieb mir meine Bank einen Brief, das sie die Aktien ausbuchen oder auf ein anderes Depot übertragen können aber weiter stand drin das " Bei einer Ausbuchung werden die Wertpapiere dem Depot ohne Gegenwert entnommen. Es handelt sich nicht um eine Veräußerung gemäß §23EStG. Deshalb erfolgt keine Verlustrechnung mit bereits versteuerten Erträgen und auch keine Einbuchung in den Verlusttopf."

Irgendwie steh ich da grad auf dem Schlauch warum die das nicht machen können!? Habe ich echt keine Chance mehr diese Aktien irgendwie mehr verrechnen zulassen? Muss ich das wirklich so hinnehmen? Hatte nämlich von so einem Urteil vom 12.12.2018 aus Rheinland-Pfalz gelesen. :news:<_<

Vielleicht kennt jemand das Problem bzw. kann mir einen Tipp geben was ich jetzt nun mit den verblieben Aktien machen kann/sollte!?

 

Vielen Dank im vorraus für Eure Hilfe!

LG

Sebastian

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chirlu
vor 11 Minuten von Freier:

Altbestände

 

Meinst du Altbestände, die du vor 2009 gekauft hast? Die sind sowieso steuerfrei, somit auch Verluste nicht anrechenbar.

 

Wenn’s um neuere Sachen geht, kannst du sie bis 10000 Euro über die Steuererklärung geltend machen:

 

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Freier

Nein habe diese 2010 und 2011 gekauft. Und ja ist jeweils unter 10.000€ (auch zusammen nicht drüber :) ). Aber wie mache ich das geltend wenn mir meine Bank sowas schreibt das die das nicht gegenrechnen!?

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Ramstein

Über die Veranlagung (aka Steuererklärung).

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uang
vor 5 Stunden von Ramstein:

Über die Veranlagung (aka Steuererklärung).

Aber auch dafür muss die Bank ihm doch die Verluste irgendwie ausweisen. Oder reichen (falls das Finanzamt überhaupt Belege sehen will) die Transaktionsbestätigungen?

 

Sehe ich richtig, dass für beide Aktien schon seit einigen Jahren gar keine Kurse mehr gestellt werden? Das dürfte doch eher der Grund sein weshalb du die nicht verkaufen kannst. Ob die Orderkosten größer sind als der Wert der Papiere kann der Bank doch egal sein.

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Freier

@uang, du hast recht, die 2 aktien sind schon mehrere Jahre tot. Aber sehe ich das so, das das doch irgendwie angerechnet werden muss, ist ja immerhin ein verlust! 
Hab was gelesen von verkaufen an irgendjemand für 1€, Und dann könnte man das irgendwie verrechnen...

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west263
vor 30 Minuten von Freier:

Aber sehe ich das so, das das doch irgendwie angerechnet werden muss, ist ja immerhin ein Verlust!

aktuell hast aber nur einen Buchverlust, da dieser nicht realisiert ist. und erst, wenn dieser real passiert ist, kann er dir bestätigt werden und Du hast die Möglichkeit diesen zu verrechnen.

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jny
Am 12.12.2020 um 14:10 von uang:

Aber auch dafür muss die Bank ihm doch die Verluste irgendwie ausweisen. Oder reichen (falls das Finanzamt überhaupt Belege sehen will) die Transaktionsbestätigungen?

 

Sehe ich richtig, dass für beide Aktien schon seit einigen Jahren gar keine Kurse mehr gestellt werden? Das dürfte doch eher der Grund sein weshalb du die nicht verkaufen kannst. Ob die Orderkosten größer sind als der Wert der Papiere kann der Bank doch egal sein.

Die Frage treibt mich auch um - gibt es für den Fall ein Dokument, welches mir die Bank ausstellt, oder reichen für die steuerliche Anrechnung die Transaktionsbestätigungen?

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Malvolio
· bearbeitet von Malvolio

Du kannst solche wertlosen Positionen (Depotleichen) von der Bank ausbuchen lassen und bekommst dafür ggf. eine Buchungsmitteilung. Aber ob du dies dann steuerlich als Verlustrealisation geltend machen kannst, ist wieder eine ganz andere Frage. 

 

https://www.haufe.de/finance/steuern-finanzen/steuerlicher-verlustabzug-bei-ausbuchung-wertloser-aktien_190_489852.html

 

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manu008

Hallo Sebastian 

 

hast du das Aubuchungsproblem bzw. die steuerliche Berücksichtigung dieses Verlustes gelöst ? 

Auch ich habe in meiner Lernphase auch Curcas Oil N.V. ( A1JBCC) gekauft und möchte mein Depot dieses Jahr "aufräumen". 

Kannst du mir deinen aktuellen Stand deiner Vorgehensweise kurz mitteilen. 

Vielen Dank und Grüße 

Manuel 

 

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Freier

Hallo, und entschuldigt die späte Antwort...

 

@Manuel, nein leider besteht das Problem bei mir immer noch...das Thema ist wieder eingeschlafen bei mir, da ich mich damals irgendwie unsicher gefühlt hab, das einfach so von meiner Bank austragen zulassen ohne einen "vorteil" daraus zuerzielen. Muss das aber nochmal irgendwie angehen das Thema, damit ich nicht die roten Zahlen im Depot habe ;)

 

Hat sich bei Dir mittlerweile das Thema erledigt Manuel?

 

LG

Sebastian

 

 

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Solara

Vielleicht klappt es so? Bundesfinanzhof

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oktavian
vor 17 Minuten von Solara:

Vielleicht klappt es so? Bundesfinanzhof

Also per Depotübertrag diese Position an Partner (m/w/d) und nicht Schenkung ankreuzen, sondern entgeldlich übertragen, dann z.B. 10€ an Partner mit passendem Betreff überweisen --> Bank müsste dann verrechnen, da Ertrag i.H.v. 10 > Kosten (Übertrag umsonst)?

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Solara
· bearbeitet von Solara

Ich habe mein Wissen aus der Wirtschaftswoche. Ein Anleger hat wertlose Aktien für einen symbolischen Preis von 10 Euro an einen anderen Anleger verkauft. Weil die Papiere tatsächlich den Besitzer gewechselt haben, sei das kein Gestaltungsmissbrauch.

 

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jny
· bearbeitet von jny
Am 17.12.2020 um 19:15 von jny:

Die Frage treibt mich auch um - gibt es für den Fall ein Dokument, welches mir die Bank ausstellt, oder reichen für die steuerliche Anrechnung die Transaktionsbestätigungen?

Falls noch jemand die gleiche Frage hat: ich habe meine wertlosen Aktien nun per Weisung ausbuchen lassen. Bei der DKB ist die Aussage, dass eine steuerliche Anrechung nicht erfolgt. Ich habe eine Ausbuchungsbestätigung in meinem Postfach erhalten, jedoch ohne Einstandspreis o.ä. Also werde ich selbst die entsprechenden Daten nächstes Jahr in die Zeile 15, KAP, korrigierte Beträge, eintragen. Und wenn ich mich dann noch an den Thread erinnere, werde ich berichten :)

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Halicho
· bearbeitet von Halicho
Am 9.4.2021 um 10:23 von oktavian:

Also per Depotübertrag diese Position an Partner (m/w/d) und nicht Schenkung ankreuzen, sondern entgeldlich übertragen, dann z.B. 10€ an Partner mit passendem Betreff überweisen --> Bank müsste dann verrechnen, da Ertrag i.H.v. 10 > Kosten (Übertrag umsonst)?

Wird dann von der Depotbank der Verlust angerechnet oder ist immer noch die Abrechnung über die Steuererklärung nötig?

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oktavian
vor 31 Minuten von Halicho:

Wird dann von derxDepotbank der Verlust angerechnet oder ist immer noch die Abrechnung über die Steuererklärung nötig?

Theoretisch müsste die Bank anrechnen. Die 10€ Position wird dann irgendwann vermutlich ausgebucht und müsste dann auch theoretisch angerechnet werden mit 10€. So sehe ich das jedenfalls. Wenn man eine Überweisung hat, kann man mit diesem Beleg eben den Verkauf nachweisen. Ob der Preis dann at arm's length sein muss oder was auch immer die sich ausdenken beim FA: keine Ahnung. Auch welchen fiktiven Preis die Bank ansetzt, würde ich mal nachfragen.

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