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adzZzyYy

Berechnung Abgeltungssteuer Abweichungen

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adzZzyYy
· bearbeitet von adzZzyYy

Bisher dachte ich die Berechnung der Abgeltungssteuer sei trivial, dann habe ich festgestellt dass bei abzuführender Kichensteuer, diese gleich bei der Kapitalertragssteuer mitbeachtet wird. Und nun habe ich noch bei identischen Geschäften/Gewinnen drei unterschiedliche Steuerabzüge - dabei dachte ich dass das Finanzamt nicht würfelt! Okay, vielleicht ist es auch Smartbroker/DAB die würfeln.

Zu den Rahmenbedingunen:

  • Kein Freistellungsauftrag
  • Keine Verluste zum Verrechnen
  • Kirchensteuer in Hamburg, also 9%, Abgeltungssteuer und Soli
  • Taggleiches Kaufen und Verkaufen in Alpha Pro Tech Ltd., US0207721095
  • Jeweils 10 Euro Gewinn je Hin- und Her

 

Geschäft 1:

  • Kapitalertragssteuer: 2,44
  • Kirchensteuer: 0,22
  • Soli: 0,13

Geschäft 2:

  • Kapitalertragssteuer: 2,45
  • Kirchensteuer: 0,22
  • Soli: 0,14

Geschäft 3: wie Geschäft 2

Geschäft 4: wie Geschäft 1

 

Inzwischen gibt es auch ein Geschäft 5, noch ohne Abrechnung, bei dem die Abweichung 1 ct beträgt.

 

Es gibt also eine Differenz von 1 ct in Kapitalertragssteuer und Soli. Gibt es hierfür eine Erklärung?

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Ramstein

M. E. ist es Energieverschwendung, wegen 1 Cent einen Faden anzufangen.

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adzZzyYy

@Ramstein meines Erachtens ist Dein Beitrag, genau wie dieser hier, ebenfalls verschwendete Lebenszeit. Vielen Dank nichts desto trotz.

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FelixW

Bist du wirklich daran interessiert, wie genau das Steuerrecht Restbeträge unterhalb eines Cents behandelt, sodass am Ende ja keiner einen zuviel oder zuwenig zahlt?

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MeinNameIstHase

Ich sehe keinen Fehler. Da ist alles OK.

Die Bank hat nämlich einmal 10 Gewinn mit 2,45 ESt + 0,13 Soli+ 0,22 Kist besteuert und beim nächsten Mal 20 Euro mit 4,89 + 0,27 + 0,44 besteuert und dabei die bereits berechneten Zahlen der ersten Besteuerung abgezogen, so dass noch 2,44 ESt + 0,14 Soli + 0,22 KiSt nachzuentrichten waren.

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adzZzyYy

@FelixW wo steht denn das es mir darum geht zuviel oder zuwenig zu zahlen?

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adzZzyYy
· bearbeitet von adzZzyYy
vor 6 Minuten von MeinNameIstHase:

Ich sehe keinen Fehler. Da ist alles OK.

Die Bank hat nämlich einmal 10 Gewinn mit 2,45 ESt + 0,13 Soli+ 0,22 Kist besteuert und beim nächsten Mal 20 Euro mit 4,89 + 0,27 + 0,44 besteuert und dabei die bereits berechneten Zahlen der ersten Besteuerung abgezogen, so dass noch 2,44 ESt + 0,14 Soli + 0,22 KiSt nachzuentrichten waren.

Danke, bisher bin ich davon ausgegangen, dass jedes Geschäft einzeln berechnet wird. Deine Aussage bedeutet, dass es (Jahresummen-) Töpfe sind, die jeweils ausgwertet werden.

edit @dev danke auch Dir

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dev

Software rechnet mit mehr als 2 Stellen und berücksichtigt die vergangenen Zahlungen.

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor 12 Minuten von adzZzyYy:

Danke, bisher bin ich davon ausgegangen, dass jedes Geschäft einzeln berechnet wird. Deine Aussage bedeutet, dass es (Jahresummen-) Töpfe sind, die jeweils ausgwertet werden.

Das ist ja auch völlig richtig so, dass am Ende die Jahressummen zählen. Wie in einer Anlage KAP auch ...

 

vor 11 Minuten von dev:

Software rechnet mit mehr als 2 Stellen und berücksichtigt die vergangenen Zahlungen.

Die Software rundet kaufmännisch auf 2 Stellen, um centgenaue Zahlungsbeträge zu errechnen. Aber die Einzelgeschäfte werden zu Jahressummen zusammengefasst, daraus die Steuer berechnet und die vorangegangen Zahlungen werden im Rahmen einer Abrechnung berücksichtigt. Der jeweils letzte Geschäftsvorfall wird einfach so behandelt, als ob das Jahr damit zu Ende wäre.

 

Das Problem ist schlicht, dass man das auf der jeweiligen Einzelabrechnung halt nicht sieht ...

Und nicht jede Bank macht das für jedes Einzelgeschäft komplett. Vor allem die Verlustverrechnung mit Wiederaufleben von SPB usw. muss erst zum Jahresende wieder genau stimmen bzw. intern für die monatliche Steuerabführung der Bank ans Betriebsstätten-FA.

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