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Stonesthrow

Zertifikate /Bonuszertifikate

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Stonesthrow

Hallo,

hätte folgende Fragen zur steuerlichen Behandlung von Zertifikaten/Bonuszertifikaten.

 

Angenommen jemand kauft heute ein Bonuszertifikat - Laufzeit bis Dezember 2021- mit 100 € und verkauft es im Juli 2021 mit 120 €. Ich nehme an, dann unterliegen die 20 € Gewinn dem Abzug der KESt./Soli, sind Sonstige Einkünfte in der Einkommensteuererklärung (Spekulationsgewinne), also keine Einkünfte aus Kapitalvermögen. Könnten die 20 € Gewinn also z. B. mit realisierten Spekulationsverlusten verrechnet werden? Gilt das dann auch für realisierte Spekulationsverluste auf früheren Jahren?

 

Und wie ist die steuerliche Situation, wenn das Bonuszertifikat bis zum Ende der Laufzeit gehalten wird und mit angenommen130 € ausbezahlt würde? Die 30 € Gewinn, sind das dann Einkünfte aus Kapitalvermögen oder auch Spekulationsgewinne? Soweit ich weiß können Spekulationsverluste nicht mit Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Habe allerdings diesbezüglich auf https://www.finanztreff.de/wissen/zertifikate/10-wie-werden-zertifikate-steuerlich-betrachtet/5258

etwas anderes gelesen.

 

Sind meine Ausführungen richtig?

 

Robert

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odensee
vor 1 Minute von Stonesthrow:

Ich nehme an, dann unterliegen die 20 € Gewinn dem Abzug der KESt./Soli, sind Sonstige Einkünfte in der Einkommensteuererklärung (Spekulationsgewinne), also keine Einkünfte aus Kapitalvermögen. K

Die Annahme ist falsch. Finanztreff hat recht.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

sind Sonstige Einkünfte in der Einkommensteuererklärung (Spekulationsgewinne), also keine Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Das ist natürlich falsch, es sind ganz normale Kapitalerträge (aber Sonstige, und nicht etwa Aktie, obwohl der Basiswert vielleicht eine Aktie ist).

 

Zertifikate mit Aktienlieferung kann man u.U. nutzen, um den Aktienverlusttopf zu vermindern, nicht aber den Spekulationstopf.

 

Stefan

 

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Stonesthrow

Hallo odensee und reckoner,

 

danke für eure Antworten. Nochmal kurz zur Vergewisserung, damit ich nichts falsch verstehe. Bei meinem Beispiel heißt das dann, sowohl bei Verkauf des Zertifikats vor Fälligkeit sind die 20 € Gewinn Einkünfte aus Kapitalvermögen als auch die 30 € Gewinn, wenn das Zertifikat bis zur Fälligkeit (ohne Aktienlieferung) gehalten wird. Realisierte Verluste aus Zertifikaten können mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden.

 

Dass es Aktienverlusttopf und Spekulationstopf gibt, ist mir neu, muss ich mich mal informieren.

 

Robert

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odensee
vor 14 Minuten von Stonesthrow:

Bei meinem Beispiel heißt das dann, sowohl bei Verkauf des Zertifikats vor Fälligkeit sind die 20 € Gewinn Einkünfte aus Kapitalvermögen als auch die 30 € Gewinn, wenn das Zertifikat bis zur Fälligkeit (ohne Aktienlieferung) gehalten wird. Realisierte Verluste aus Zertifikaten können mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden.

Ja. Ja. Ja.

 

vor 14 Minuten von Stonesthrow:

Dass es Aktienverlusttopf und Spekulationstopf gibt, ist mir neu, muss ich mich mal informieren.

Letzteres mir auch.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Letzteres mir auch.

Dieser Topf wird (nur) beim Finanzamt geführt.:)

 

Stefan

 

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passiv_Investor

Bislang gab es nur die beiden Verlusttöpfe:

 

"Aktienverluste" und "Sonstige Verluste". Hierbei war nur zu beachten, dass Aktienverluste nicht mit sonstigen Gewinnen (auch Dividendenerträgen) verrechnet werden konnten.

 

Neu hinzugekommen in 2021 ist der "Verlusttopf für Finanztermingeschäfte" (hierzu zählen nach aktuellen Stand Futures, Long Optionen und CFDs) mit der zusätzlichen Besonderheit, dass lediglich 20.000 Euro Verlust im Jahr mit Gewinnen verrechnet werden kann.

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chirlu

Und eine eigene Abteilung für Totalverluste (nur beim Finanzamt) gibt es jetzt auch.

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Stonesthrow

Danke für die Erläuterungen. Da muss man ja schon fast studieren um das alles zu verstehen. Dennoch nochmal zu meiner Vergewisserung: Es gibt ab diesem Jahr "Aktienverluste", "Sonstige Verluste" und "Verlusttopf aus Finanztermingeschäften", oder (bin mir nicht sicher, weil passiv_Investor schrieb "...  w a r  zu beachten")?

 

Und konkret an Beispielen (bitte um kurze Rückmeldung, ob das so richtig ist bzw. was richtig ist):

 

- Einen realisierten Aktienverlust kann nur mit realisierten Aktiengewinnen verrechnet werden, nicht mit Einnahmen aus Kapitalvermögen. Und wenn unter dem Strich mehr Aktienverluste sind, dann kann nicht mit anderen Einkünften in der Einkommensteuer verrechnet werden. Aber realisierten Aktienverlust kann evtl. mit realisierten Aktiengewinnen in künftigen Jahren verrechnet werden.

 

- Bei Zertifikaten können realisierte Gewinne (bzw. auch durch Fälligkeit/Auszahlung des Zertifikats) und realisierte Verluste mit den Einnahmen aus Kapitalvermögen verrechnet werden.

Und was ist, wenn die Einnahmen aus Kapitalvermögen dann negativ sind, also unter dem Strich "Minuseinnahmen" bestehen? Wird das dann so gehandhabt wie bei Aktienverlusten, also keine Verrechnung mit anderen Einkünften?

Robert

 

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monopolyspieler
· bearbeitet von monopolyspieler
vor 25 Minuten von Stonesthrow:

Und konkret an Beispielen (bitte um kurze Rückmeldung, ob das so richtig ist bzw. was richtig ist):

- Bei Zertifikaten können realisierte Gewinne (bzw. auch durch Fälligkeit/Auszahlung des Zertifikats) und realisierte Verluste mit den Einnahmen aus Kapitalvermögen verrechnet werden.

Und was ist, wenn die Einnahmen aus Kapitalvermögen dann negativ sind, also unter dem Strich "Minuseinnahmen" bestehen? Wird das dann so gehandhabt wie bei Aktienverlusten, also keine Verrechnung mit anderen Einkünften?

Robert

 

Nein, können sie nicht.

Es gibt keinen Verlusttopf für Optionsscheine/Zertifikate, wenn das BMF sein Vorhaben umsetzt und beides als Termingeschäft gilt.

Der Broker hat nur Verlusttöpfe für Aktien und Sonstige Verluste. Ggf. wird von den Banken die Abrechnung nachträglich korrigiert.

 

Aktiengewinne können mit Aktienverlusten und sonstigen Verlusten verrechnet werden,

wobei immer erst der Aktienverlusttopf geleert wird.

 

Aktienverluste- nur mit Aktienverlusten verrechenbar.

Totalverluste bei Aktien nur über die Steuererklärung bis 20.000 Euro pro Jahr verrechenbar mit Aktiengewinnen

 

Sonstige Gewinne - nur mit sonstigen Verlusten verrechenbar

 

Sonstige Verluste - mit sonstigen Gewinnen und Aktiengewinnen verrechenbar

 

Termingeschäfte - Verluste können mit Gewinnen nur über die Steuererklärung verrechnet werden.

Maximal bis zur Höhe von 20.000 Euro pro Jahr.

Ausgenommen hiervon sind ausdrücklich Stillhalter, die ihre Positionen glattstellen.

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Stonesthrow

Hallo,

 

danke für die Antwort. Sorry, blicke jetzt aber hinsichtlich Zertifikaten immer nicht mehr durch. odensee schrieb am 10.2. - "ich: realisierte Verluste aus Zertifikaten können mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Antwort odensee: Ja. Ja. Ja.". Und unter https://www.finanztreff.de/wissen/zertifikate/10-wie-werden-zertifikate-steuerlich-betrachtet/5258 heißt es, "unabhängig vom Kaufzeitpunkt können realisierte Verluste aus Zertifikaten mit allen anderen Gewinnen aus Kapitalvermögen (Kursgewinne, Zinsen, Dividenden, Fondserträge, etc.) vollständig und unbefristet verrechnet werden. Oder ist eine nicht mögliche Verrechnung von realisierten Verlusten aus Zertifikaten nur vorgesehen (... wenn das BMF sein Vorhaben umsetzt)?

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monopolyspieler
vor 20 Stunden von Stonesthrow:

Oder ist eine nicht mögliche Verrechnung von realisierten Verlusten aus Zertifikaten nur vorgesehen (... wenn das BMF sein Vorhaben umsetzt)?

Ja- bisher wollte man Optionsscheine und Zertifikate aus dem Termingeschäften ausnehmen- dann wären Verluste mit sonstigen Gewinnen in beliebiger Höhe verrechenbar gewesen.

 

Das hat sich aber anscheinend geändert- auch zur Überraschung der Banken. Aber wie gesagt-bisher ist da noch nichts offiziell und es ist auch schon für Termingeschäfte eine

Verfassungsklage anhängig, um alle Änderungen zu kippen.

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Stonesthrow

OK, also geplant und wird wohl irgendwann so kommen wie du beschrieben hast. DANKE !

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