Hallo miteinander,   ich habe eine Frage bezüglich eines Depotübertrags aufgrund einer Schenkung in Höhe von EUR 40.000. Die Schenkung erfolgte an die Tochter des Schenkers. In dem Formular zum Depotübertrag vermerkt die DKB, dass aufgrund des Sachverhaltes eine Meldung an das Finanzamt erfolge:   1. Gilt diese bereits als Anzeige einer Schenkung oder ist zusätzlich zu der Meldung der Bank noch eine eigene Anzeige des Erwerbers bzw. auch Schenkers beim FA erforderlich?