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Rubberduck

Zaun Verkehrssicherung: Wen ansprechen?

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Rubberduck
· bearbeitet von Rubberduck

Seit Weihnachten wohne ich mit meiner Familie in einer neuen Wohnung zur Miete. Die Wohnung im Erdgeschoss hat einen Gartenanteil.

Andere Wohnungen mit Gartenanteil im selben Haus sind zum Nachbargrundstück mit einem Stück Zaun versehen. Mein Gartenanteil leider nicht.

Der Zaun ist nicht durchgehend. Liegt auch daran, dass  in einem Abschnitt eine Garage auf der Grenze steht.

(Vor mir (und meiner Familie mit 1jähriger Tochter) wohnte da lange Zeit ein Renterehepaar.

Vielleicht war denen die Aussicht lieber. Insofern hat das fehlende Zaunstück möglicherweise "historische Gründe".)

 

Das Nachbargrundstück liegt ca. 1,50 Meter tiefer. Kein abfallendes Gelände, sondern "Abgrund".

Das Haus auf dem Nachbargrundstück ist (deutlich) älter. 

 

Die Gartenanteile sind untereinander auch nicht durch Zäune getrennt. Da die sehr klein sind (20-30 m2) wäre das optisch doof.

Grundsätzlich könnten also auch Besucherkinder der Nachbarn da runterfallen.

 

Wer muss nun einen Zaun zur Verkehrssicherung errichten? Wen spreche ich an?

Es gibt eine Eigentümergemeinschaft (nicht nur meinen Vermieter) und einen Verwalter. Also einfach dem Verwalter schreiben?

Ich sehe das außerdem so, dass ich meiner Aufsichtspflicht entsprechen muss. Und folgerichtig auch ein Provisorium errichten darf.

 

 

 

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HnsPtr

Kleine Anleitung für Autisten:

1.) Den betroffenenen Nachbarn die eigene Situation erklären.

2.) Ein Provisorium errichten - falls es wirklich akut ist, sonst direkt weiter mit Schritt 3.

3.) Den Verwalter anrufen und mit ihm das weitere Vorgehen abstimmen.

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Bavarese

Das ist je nach Bundesland unterschiedlich. In Bayern gelten z.B. 50cm als Grenze. Darüber hinaus muss eine Absturzsicherung (z.B. Geländer, Zaun) angebracht werden.

vor 33 Minuten von Rubberduck:

Wen spreche ich an?

Ich würde den Vermieter ansprechen. 

 

vor 1 Minute von HnsPtr:

Kleine Anleitung für Autisten:

Diese Formulierung finde ich ziemlich daneben.

 

 

Gruß

Bavarese

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Rubberduck

Die Frage ist schon, was man macht, wenn die Verwaltung das dilatorisch behandeln will. 

Kostet schließlich alles Geld.

Und ich werde sicher nix zahlen. Denn mir gehört das schließlich alles nicht.

 

@HnsPtr: Meine Tochter läuft bereits. Die ist "im Sprint" im Zweifel auch schneller als die beaufsichtigende Oma.

Die Nachbarn im Haus sind IMHO völlig irrelevant. Es ist nicht erforderlich die Gartenanteile einzuzäunen.

 

Es macht keinen Sinn ein Provisorium in irgendeinem Abstand zu setzen. Dann erfüllt es seinen Zweck nicht.

 

Der Grundstücksnachbar wird es wohl hinnehmen müssen, wenn der Zaun verlängert wird.

Abschnittsweise besteht der ja bereits. Teilweise steht auch die Nachbargarage als Grenzbebauung.

Mir ist schleierhaft, warum das nie vernünftig durchgehend ausgeführt worden ist.

 

 

 

 

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bondholder
vor einer Stunde von Rubberduck:

Mir ist schleierhaft, warum das nie vernünftig durchgehend ausgeführt worden ist.

Vermutung: Es kostet Geld und der Status Quo hat bisher niemanden gestört?

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chaosmuc
vor 6 Stunden von Rubberduck:

Also einfach dem Verwalter schreiben?

Zunächst mal ist Dein Vertragspartner der Vermieter. Rein formaljuristisch müsstest Du Dich an Deinen Vermieter wenden, der sich dann gegebenenfalls an die Verwaltung wendet.

 

Wenn Dir aber an der schnellen Beseitigung gelegen sein sollte, dann rufst Du beim Verwalter an [1] und informierst parallel dazu auch noch Deinen Vermieter mit der Bitte der Sache auch in Richtung Verwaltung zu nachzugehen [2].

 

ciao

 

chaosmuc

--------------

[1]

Ja mit dem Telefon, das ist ein Kommunikationsmittel, mit dem die Verwaltung in der REgel umgehen kann, mit E-Mails sind die (gefühlt) teilweise überfordert.

[2]

Der Vermieter ist Dein Vertragspartner und über die WEG auch Vertragspartner der Verwaltung und hat Anspruch auf eine ordnungsgemäße Verwaltung (sprich Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums). Außerdem sorgt Druck von mehreren Seiten dafür, dass auch träge Verwaltungen irgendwann anfangen zu arbeiten (sprich sie wollen den lästigen Anrufer ruhigstellen und wieder für die Verwaltung beauftragt werden).

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Rubberduck
vor 12 Stunden von chaosmuc:

Zunächst mal ist Dein Vertragspartner der Vermieter. Rein formaljuristisch müsstest Du Dich an Deinen Vermieter wenden, der sich dann gegebenenfalls an die Verwaltung wendet.

 

Ich habe nun wirklich kein Problem damit beide zu kontaktieren... Was ich in der einen oder anderen Form auch tun werde. Und vermutlich sogar muss.

Will auf jeden Fall gewappnet sein, wenn sich jemand doof stellt oder mit dem Finger woanders hin zeigt.

 

Die Frage ist für mich schon, ob für die "Außengrenze" der Inhaber des Sondernutzungsrechts (vulgo Gartenanteil) zahlen muss oder nicht doch die ganze WEG (ausgeführt durch die Verwaltung)?

Die Stückelung des Zauns spricht möglicherweise für ersteres.  Da das aber eine bauliche Veränderung ist, kann ich mir nicht vorstellen, dass das ohne Zustimmung aller geht.

 

Es hat nun niemand was zum "Provisorium" geschrieben. Ich sehe mich da schon berechtigt was hinzuzaubern. Netz oder Poolzaun oder so etwas.

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Ramstein
vor einer Stunde von Rubberduck:

Ich habe nun wirklich kein Problem damit beide zu kontaktieren... Was ich in der einen oder anderen Form auch tun werde. Und vermutlich sogar muss.

Dann tu es. Heute.

 

vor einer Stunde von Rubberduck:

Will auf jeden Fall gewappnet sein, wenn sich jemand doof stellt oder mit dem Finger woanders hin zeigt.

 

Die Frage ist für mich schon, ob für die "Außengrenze" der Inhaber des Sondernutzungsrechts (vulgo Gartenanteil) zahlen muss oder nicht doch die ganze WEG (ausgeführt durch die Verwaltung)?

Je nach Land/Kommune gibt es Regelungen, wer für den Zaun verantwortlich ist; dein Vermieter oder der andere Anlieger. Da hilft die Stadtverwaltung. Anrufen. Heute.

 

vor einer Stunde von Rubberduck:

Die Stückelung des Zauns spricht möglicherweise für ersteres.  Da das aber eine bauliche Veränderung ist, kann ich mir nicht vorstellen, dass das ohne Zustimmung aller geht.

 

Es hat nun niemand was zum "Provisorium" geschrieben. Ich sehe mich da schon berechtigt was hinzuzaubern. Netz oder Poolzaun oder so etwas.

Warum sollen wir ins Blaue spekulieren, wenn du noch nicht einmal telefoniert hast?

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chaosmuc
vor einer Stunde von Rubberduck:

Die Frage ist für mich schon, ob für die "Außengrenze" der Inhaber des Sondernutzungsrechts (vulgo Gartenanteil) zahlen muss oder nicht doch die ganze WEG (ausgeführt durch die Verwaltung)?

Das kommt vermutlich auch auf die Teilungserklärung an, braucht Dich am Ende aber eigentlich nicht zu interessieren.

vor einer Stunde von Rubberduck:

Da das aber eine bauliche Veränderung ist, kann ich mir nicht vorstellen, dass das ohne Zustimmung aller geht.

Da gibt es wohl unterschiedliche Urteile:

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/nachtraegliche-zaun-und-heckenerrichtung-auf-gemeinschaftlichem-grundstueck_idesk_PI17574_HI554657.html

https://weg-hausverwaltung.net/2012/07/urteil-bayerischer-wohnungseigentumer-durfte-gartenzaun-bauen/

 

Was ich mich allerdings Frage ist, ob soetwas bei einer Besichtigung  oder spätestens Wohnungsübergabe nicht auffallen sollte.. Das musst Du aber nicht beantworten.

 

ciao

 

chaosmuc

 

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Rubberduck
· bearbeitet von Rubberduck

Wüsste nicht, warum ich eine klasse Wohnung zum kleinen Preis nicht nehmen sollte, nur weil ein bisschen Zaun fehlt.

Ich wohne seit 15 Jahren in dem Haus und bin vom Dachgeschoss ins Erdgeschoss (zwei verschiedene Vermieter) gezogen.

Solche Objekte gehen hier (Raum Frankfurt) erst gar nicht zum Makler. Da braucht man "Connection"/Vitamin B.

 

 

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Akaman
· bearbeitet von Akaman
vor 2 Stunden von Rubberduck:

 

Ich habe nun wirklich kein Problem damit beide zu kontaktieren... Was ich in der einen oder anderen Form auch tun werde. Und vermutlich sogar muss.

Will auf jeden Fall gewappnet sein, wenn sich jemand doof stellt oder mit dem Finger woanders hin zeigt.

 

Die Frage ist für mich schon, ob für die "Außengrenze" der Inhaber des Sondernutzungsrechts (vulgo Gartenanteil) zahlen muss oder nicht doch die ganze WEG (ausgeführt durch die Verwaltung)?

Die Stückelung des Zauns spricht möglicherweise für ersteres.  Da das aber eine bauliche Veränderung ist, kann ich mir nicht vorstellen, dass das ohne Zustimmung aller geht.

 

Es hat nun niemand was zum "Provisorium" geschrieben. Ich sehe mich da schon berechtigt was hinzuzaubern. Netz oder Poolzaun oder so etwas.

Dein Vertragspartner ist dein Vermieter. Der Verwalter verwaltet im Auftrag der Eigentümer. Wenn er auf Zuruf eines Mieters irgendwas veranlasst, bekommt er u.U. Ärger mit den Eigentümern. Deshalb ist der Vermieter dein relevanter Gesprächspartner.

 

Bauliche Veränderungen benötigen mit Inkrafttreten des neuen Wohnungseigentumsrechts (m. W. 1.1.21) keinen allstimmigen Beschluss mehr.

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