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Zigge

Was tun mit der Rürup?

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Zigge

Hallo liebe Leute,

 

Schande über mich, auch ich bin auf die DVAG reingefallen, da der Berater ein guter Freund meines Lebensgefährten war und habe mir leider Gottes auch eine Rürup-Rente aufschwatzen lassen. Da diese nun fondsgebunden mit niedrigem Rentenfaktor, keiner Sicherung vor Verlusten und enorm hohen laufenden Kosten sowohl für die Versicherug als auch für den Fond behaftet ist, wollte ich da natürlich wieder raus (habe bisher zum Glück nur 1200€ eingezahlt), aber natürlich geht kündigen bei einer Rürup nicht und die Generali lässt auch keinen Anbieterwechsel zu (die wissen schon, warum) Ich lasse gerade anwaltlich prüfen, ob aufgrund von Vertragsmängeln ein verspäteter Widerruf möglich wäre, aber falls das nicht so ist, bleibt mir nur die Beitragsfreistellung. Meine Fragen dazu sind: Kann ich meinen Vertrag ab jetzt dauerhaft (in meinem Fall 40 Jahre) beitragsfrei stellen lassen oder kan  mich die Generali zwingen irgendwann wieder Beiträge zu zahlen und kann es sein, dass ich eventuell wenn mein eingezahltes Vermögen von den Gebühren aufgefressen wurde plötzlich Verwaltungs- oder Fondgebühren , bezahlen muss ohne dass es eine "Einzahlung" in dem Sinne wäre? Fallen außerdem einmalige oder sogar regelmäßige Gebühren für die Beitragsfreistellung an? Wenn ich jetzt einfach freistellen kann, die 1200€ sind weg und ich muss 100%ig nie wieder was an die bezahlen würds ja noch gehen, aber ich hab Angst, dass ich irgendwann zahlen muss ohne Rente zu bekommen, um die Verwaltungsgebühren zu decken oder so.

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Cai Shen
vor 32 Minuten von Zigge:

Kann ich meinen Vertrag ab jetzt dauerhaft (in meinem Fall 40 Jahre) beitragsfrei stellen lassen

Ja, im schlimmsten Fall sind die 1200 € futsch, eine Nachschusspflicht auf ungedeckte Kosten ist eher unüblich.

Bin mir gerade nicht sicher, ob doch nicht schonmal Einzelfälle mit geringen Nachforderungen hier im Forum aufgeschlagen sind?!

Sollte tatsächlich eine geringe Anlagesumme im Vertrag stecken, könnte man diese - Stand heute - später auch als Kleinstbetragsrente auszahlen lassen.

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Feranda
· bearbeitet von ViRe1991
vor 18 Stunden von Zigge:

Hallo liebe Leute,

 

Schande über mich, auch ich bin auf die DVAG reingefallen, da der Berater ein guter Freund meines Lebensgefährten war und habe mir leider Gottes auch eine Rürup-Rente aufschwatzen lassen. Da diese nun fondsgebunden mit niedrigem Rentenfaktor, keiner Sicherung vor Verlusten und enorm hohen laufenden Kosten sowohl für die Versicherug als auch für den Fond behaftet ist, wollte ich da natürlich wieder raus (habe bisher zum Glück nur 1200€ eingezahlt), aber natürlich geht kündigen bei einer Rürup nicht und die Generali lässt auch keinen Anbieterwechsel zu (die wissen schon, warum) Ich lasse gerade anwaltlich prüfen, ob aufgrund von Vertragsmängeln ein verspäteter Widerruf möglich wäre, aber falls das nicht so ist, bleibt mir nur die Beitragsfreistellung. Meine Fragen dazu sind: Kann ich meinen Vertrag ab jetzt dauerhaft (in meinem Fall 40 Jahre) beitragsfrei stellen lassen oder kan  mich die Generali zwingen irgendwann wieder Beiträge zu zahlen und kann es sein, dass ich eventuell wenn mein eingezahltes Vermögen von den Gebühren aufgefressen wurde plötzlich Verwaltungs- oder Fondgebühren , bezahlen muss ohne dass es eine "Einzahlung" in dem Sinne wäre? Fallen außerdem einmalige oder sogar regelmäßige Gebühren für die Beitragsfreistellung an? Wenn ich jetzt einfach freistellen kann, die 1200€ sind weg und ich muss 100%ig nie wieder was an die bezahlen würds ja noch gehen, aber ich hab Angst, dass ich irgendwann zahlen muss ohne Rente zu bekommen, um die Verwaltungsgebühren zu decken oder so.

Du kannst in der Regel lebenslang beitragsfrei stellen. Bei so einem niedrigen Vertragsgtuhaben und je nachdem was die Generali in den Bedingungen zu "Kosten bei Beitragsfreistellung" stehen hat, wird das Guthaben höchstwahrscheinlich aufgefressen. Kann aber sein, dass wenn die Generali da eine günstige Kostenstruktur hat (wäre mir aber neu bei der Generali), dass das halt praktisch eine Einmalanlage war und je nach gewähltem Fonds wächst oder auch nicht und daraus am Ende dann eine Rente gebildet wird, die für ein Schnitzel im Monat reicht. Ich würde auf jeden Fall nicht mehr mit den 1200€ liebäugeln ;) 

 

Aber fairerweise muss ich auch sagen, dass man immer überprüfen sollte ob es nicht auch Sinn machen kann, den Vertrag weiterzubesparen. Ein Rürup ist meistens nicht meine erste Wahl bei der AV, in bestimmten Konstellationen kann der aber schon Sinn machen. Dann aber nicht bei der Generali :rolleyes:

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Nightfire

Also Rürup eignet sich nur in ganz engen Voraussetzungen, mMn auch erst wenn der Grenzsteuersatz >42% ist. Als Angestellter ist man auch in der Situation auch gut über die GRV abgesichert.

vor 21 Stunden von Cai Shen:

Sollte tatsächlich eine geringe Anlagesumme im Vertrag stecken, könnte man diese - Stand heute - später auch als Kleinstbetragsrente auszahlen lassen.

Dies wäre eine Möglichkeit die ich im Auge behalten würde.

 

vor 21 Stunden von Zigge:

Kann ich meinen Vertrag ab jetzt dauerhaft (in meinem Fall 40 Jahre) beitragsfrei stellen lassen oder kan  mich die Generali zwingen irgendwann wieder Beiträge zu zahlen

Da hilft wohl nur ein Blick in die Bedingungen 

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odensee
vor 4 Stunden von ViRe1991:

Bei so einem niedrigen Vertragsgtuhaben und je nachdem was die Generali in den Bedingungen zu "Kosten bei Beitragsfreistellung" stehen hat, wird das Guthaben höchstwahrscheinlich aufgefressen.

1200 Euro / 40 Jahre = 30 Euro pro Jahr für praktisch nichts tun (eher ist es noch mehr, die 1200 werfen ja hoffentlich noch ein bisschen Gewinn ab). So dumm für Zigge und so gut für den Versicherer kann es laufen, wenn man eine Versicherung abschließt ohne sich vorher im WPF zu informieren :P

 

@ViRe1991 wäre es möglich (unter der Bedingung, dass sich nichts grundlegend an den Steuergesetzen ändert!), den Vertrag ruhend zu stellen und in X Jahren, eher kurz vor der Rente, wenn ein hohes Einkommen vorhanden ist, mal wieder einen Betrag einzuzahlen mit dem Ziel, die Kleinbetragsregelung auszunutzen?

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Feranda
vor 14 Minuten von odensee:

wäre es möglich (unter der Bedingung, dass sich nichts grundlegend an den Steuergesetzen ändert!), den Vertrag ruhend zu stellen und in X Jahren, eher kurz vor der Rente, wenn ein hohes Einkommen vorhanden ist, mal wieder einen Betrag einzuzahlen mit dem Ziel, die Kleinbetragsregelung auszunutzen?

Das ist von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich.

 

Hier mal ein Beispiel aus den AVB eines Rürups:

 

"Nach der vorzeitigen Beitragsfreistellung können Sie innerhalb von drei Jahren – vorbehaltlich der Regelung nach Abschnitt I Nummer 8 – die Wiederaufnahme der Beitragszahlung (Wiederinkraftsetzung) in Textform beantragen.

 

Alles drüber hinaus wäre wohl im Einzelfall von der Gesellschaft zu prüfen.

 

Alle Angaben zu Kosten bei Beitragsfreistellung stehen übrigens nach gesetzlicher Regelung im PIB.

 

 

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