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ETF und Sondervermögen: Was passiert bei Insolvenz des Emittenten konkret?

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layer9

Hallo Leute,

 

zunächst vorweg: Ich bin Laie - insofern bitte ich gleich vorweg um Entschuldigung, sollte ich mich möglicherweise etwas ungeschickt oder falsch ausdrücken. 

 

Ich habe eine Frage zum Sondervermögen in Verbindung mit ETF und einer möglichen Insolvenz

 

a) der depotführenden Bank, also meines Brokers (z.B. Consorbank)

b) des Emittenten, also des ETF-Anbieters (z.B. Vanguard)

 

Grundsätzlich habe ich erst mal verstanden, dass meine Anteile am ETF sich in einem Sondervermögen befinden und dieses bei einer sogenannten Verwahrstelle aufbewahrt wird. Im Faller einer Insolvenz meines Brokers oder des ETF-Emittenten sind meine Anteile geschützt, so dass Dritte kein Zugriffsrecht haben.

 

Dann habe ich verstanden, dass das Sondervermögen im Falle einer Insolvenz zwar vor dem Zugriff durch Dritte schützt, logischerweise aber nicht vor Marktschwankungen. Denn im Sondervermögen befinden sich die Anteile selbst und nicht ein zu einem bestimmten Zeitpunkt festgelegter Gegenwert der Anteile.

 

Wen ich bis hier etwas falsch verstanden habe, wäre es prima, wenn Ihr mich korrigieren könntet.

 

Jetzt zu meinen konkreten Fragen:

 

a) Insolvenz des Brokers

 

Ich frage mich, wie in so einem Fall der konkrete Ablauf aussieht, um wieder Zugriff auf meine Anteile zu erhalten und diese zu einem anderen Broker umziehen zu können. Muss ich hier selbst z.B. an den Insolvenzverwalter des Brokers herantreten und einen Nachweis über mein Depot erbringen, oder ist dies ein Prozess der vom Insolvenzverwalter selbst angestoßen wird? Also: Muss ich als Anleger selbst aktiv werden?

 

Dann frage ich mich, welcher Nachweis hier konkret erforderlich wäre und ob es überhaupt etwas gibt, mit dem ich als Kunde eines Brokers mein Eigentum an einem Depot nachweisen kann. Bei Consors etwa kann ich im Onlineportal einen Depotauszug in Form einer Exceldatei erstellen. Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass es sich hier um einen rechtsgültigen Eigentumsnachweis handelt. Das ist aus meiner Sicht eine grundsätzlich spannende Frage: Wie weise ich im Zweifel mein Eigentum an einem Depot nach?

 

Ansonsten generell: Sollte der o.g. Ablauf funktionieren, kann ich mein Depot vermutlich nach einer Wartezeit einfach zu einem anderen Broker übertragen. Während der Wartezeit unterliegen meine Anteile den Marktschwankungen, was bei einem langfristigen Anlagehorizont aber kein Problem darstellen sollte.

 

Habe ich das so richtig verstanden?

 

b) Insolvenz des ETF Emittenten

 

Auch hier liegen meine Anteile zwar im Sondervermögen bei einer Verwahrstelle und es droht erst mal kein Verlust und Zugriff durch Dritte. Grundsätzlich sehe ich hier ansonderen zwei Möglichkeiten:

 

1) Der Emittent des ETF bzw. dessen Kunden und ihre Anteile werden von einem anderen Anbieter übernommen und die Fonds bzw. Anteile werden in ein neues Produkt überführt. Hier käme es für mich als Anleger also zu einem Anbieter- und Produktwechsel. Hatte ich z.B. bei Lyxxor einen ETF auf den MSCI World, habe ich bei Übernahme durch BlackRock dann einen ETF von iShares. Spannend wird es aber, wenn es zu keiner Übernahme durch einen anderen Anbieter kommt oder es um einen ETF geht, den kein anderer Anbieter im Angebot hat - etwa z.B. bei ETF auf den FTSE Index, die nur von Vanguard angeboten werden. Dann dürfte es vermutlich zu Variante 2 kommen:

 

2) Die Anteile werden einfach zum Marktpreis verkauft und ich als Anleger erhalte den zum Verkauf gültigen Gegenwert in meiner Landeswährung ausbezahlt.

 

Während ich als Laie bei 1) erst mal keine gravierenden Probleme sehe, besteht bei 2) aus meiner Sicht das Risiko, dass die Anteile zu einem Zeitpunkt verkauft werden, wenn die Kurse gerade im Keller sind - und ich im schlimmsten Fall erst dann Zugriff auf den Gegenwert (das Geld) erhalte, wenn die Kurse schon wieder gestiegen sind. Beispiel: Verkauf meiner Anteile zum Wert von 10T€. Zeitspanne bis zur Möglichkeit der Reinvestition 10 Tage - Wiedereinstieg nur noch für 15T€ möglich. Das wäre dann richtig schlecht.

 

Andere Punkte wie die etwa Ermittlung von Gewinnen und Verlusten sowie steuerliche Aspekte müssen in solchen Fällen sicher auch noch berücksichtigt werden. Mir geht es aber im Grunde primär um die Frage, wie ich in beiden Fällen wieder an mein Vermögen komme und welche Risiken bestehen. In vielen Büchern steht lediglich: ETF sind Sondervermögen - und damit ist das Thema dann abgehakt. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit solcher Ereignisse gerade bei Brot-und-Butter ETF großer Anbieter sowie renommiertern Brokern vermutlich gering ist: Es macht aus meiner Sicht Sinn, sich hier ein paar Gedanken zu machen, denn Lehman Brothers war ja 2008 plötzlich auch einfach nicht mehr da.

 

Wenn hier jemand über entsprechendes Detailwissen verfügt und dazu etwas sagen kann, würde ich mich sehr freuen.

 

Viele Grüße

Michael

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Madame_Q

Hallo Michael,

 

das hilft dir bestimmt:

 

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layer9

Hallo Madame_Q,

 

vielen Dank, das Video kenne ich leider schon - dort wird nur die Variante der Übernahme des Emittenten durch einen anderen Anbieter angesprochen, nicht aber, was alternativ passieren kann.

 

Die Diskussion auf https://www.finanzwesir.com/blog/etf-schliessung habe ich auch schon gelesen - und so einige andere Beiträge dazu im Internet. Leider habe ich bis dato aber keine ganz eindeutigen Antworten auf meine Fragen gefunden.

 

Einen schönen Sonntag

Michael

 

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oktavian

Du beschreibst es richtig. Eine geordnete Insolvenz erscheint mir auch bis auf das Timing der Zahlungsströme keine größeren Probleme aufzuwerfen. Bei Massenliquidierung würde man durch den market impact Wert beim Verkauf einbüßen.

 

Wenn nun jedoch Veruntreuung bzw. Betrug hinzukommt, sieht es anders aus. Beim Broker hättest du einen Schutz von 20.000 auf die Wertpapiere + 100.000 auf Einlagen bei dt Einlagensicherung. Beim ETF glaube ich gar keinen. Das wäre aber ein unwahrscheinlicher worst case.

 

Bei a) Insolvenz des Brokers, wenn damit die Depotbank des ETFs gemeint ist: Diese sollten einen Plan in der Schublade haben und dann auch die Papiere zu ihrer backup Depotbank übertragen.

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west263
vor 50 Minuten von layer9:

vielen Dank, das Video kenne ich leider schon

 

vor 50 Minuten von layer9:

Die Diskussion habe ich auch schon gelesen - und so einige andere Beiträge dazu im Internet.

und jetzt denkst Du, das wir hier noch schlauer sind?

ETF Anbieter ist meines Wissens nach noch keiner Pleite gegangen, bisher immer nur von jemand anderem übernommen worden und weiter geführt 

Broker Pleite, kann mich hier in D auch nicht erinnern, das das schon mal vor kam.

 

 

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layer9

Danke für Eure Antworten. In der Tat habe ich schon so einiges gelesen, bin mir aber immer noch unsicher, weil ich zu den von mir ganz konkreten Fragestelleungen bis dato keine ganz konkreten Antworten gefunden habe. Bitte entschuldigt, wenn das etwas kleinkariert wirkt - ich habe mir einfach angewöhnt, mehrere Quellen zu nutzen und nachzufragen, wenn ich etwas nicht verstehe. 

 

Vielleicht findet man dazu deshalb auch so wenig konkrete Infos - einfach weil der Fall noch nie vorgenommen ist. Ich halte die Fragen dennoch für valide. Wenn also noch jemand ergänzende Infos hat, freue ich mich natürlich weiterhin. Vielleicht ist es für andere, die später einmal danach suchen, ebenfalls interessant.

 

 

 

 

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west263
vor 26 Minuten von layer9:

Vielleicht findet man dazu deshalb auch so wenig konkrete Infos - einfach weil der Fall noch nie vorgenommen ist.

genauso ist es.

Der theror. Ablauf, wenn so ein Fall eintritt, ist vorgegeben. Ob das dann tatsächlich auch so abläuft, kann dir doch jetzt niemand sagen.

 

Allerdings gab es ja letztens erst den Fall mit der Greensill Bank. Lese doch da mal nach, wie es dann im Entschädigungsfall abgelaufen ist.

 

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layer9
vor 7 Minuten von west263:

genauso ist es.

Der theror. Ablauf, wenn so ein Fall eintritt, ist vorgegeben. Ob das dann tatsächlich auch so abläuft, kann dir doch jetzt niemand sagen.

 

Allerdings gab es ja letztens erst den Fall mit der Greensill Bank. Lese doch da mal nach, wie es dann im Entschädigungsfall abgelaufen ist.

 

 

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layer9

Ja, dass der konkrete Ablauf am Ende von der Theorie abweichen kann, muss man natürlich mit einkalkulieren.

 

Mir würden aber auch schon Infos zur Theorie reichen - z.B. die Frage: Muss ich bei Insolvenz der Depotbank selbst aktiv werden, oder kontaktiert der Insolvenzverwalter alle Kunden von sich aus? Wie sieht es dann in so einem Fall mit einer Nachweispflicht aus - was benötige ich?

 

Das sind in meinen Augen alles Fragen, die irgendwo geregelt sein müssten - und dennoch ist es schwierig, hier glasklare Aussagen zu finden.

 

Genauso wie zur Frage: Was passiert, wenn der Emittent eines Fonds pleitegeht und es eben keine Übernahme durch eine andere Firma gibt? Wird das Sondervermögen dann verkauft? Gibt es hierfür ggf. auch Vorgaben, Fristen? Wer haftet, wenn zum Tiefstand verkauft wird und ich Verlust erleide, weil ich nicht rechtzeitig wieder einsteigen konnte?

 

In vielen aktuellen Büchern wird gesagt: ETF Sparplan auf Autopilot und nur 1x im Jahr prüfen. Was passiert denn, wenn sich jemand wirklich auf solche Aussagen verlässt? Angenommen, jemand spart über 5 Jahre einen hohen Betrag an und schaut wirklich nur 1x pro Jahr ins Depot. Dann meldet die Depotbank Insolvenz an und der Anleger bekommt einfach nichts davon mit, weil er z.B. selbst aktiv und an den Insolvenzverwalter herantreten müsste. Hier könnten Fristen dann aus meiner Sicht schon eine wichtige Rolle spielen.0

 

Ich glaube deshalb, dass man es sich mit der Aussage „Ist Sondervermögen und deshalb sowieso sicher“ ggf. etwas zu leicht macht. Immerhin geht es dabei für viele um ihre Altersvorsorge und damit potentiell um existenzielle Fragen.

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Madame_Q
vor 1 Minute von layer9:

Ich glaube deshalb, dass man es sich mit der Aussage „Ist Sondervermögen und deshalb sowieso sicher“ ggf. etwas zu leicht macht.

Das ist auch richtig so dieser Gedanke.

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Walter White
· bearbeitet von Walter White
vor einer Stunde von layer9:

Ich glaube deshalb, dass man es sich mit der Aussage „Ist Sondervermögen und deshalb sowieso sicher“ ggf. etwas zu leicht macht. Immerhin geht es dabei für viele um ihre Altersvorsorge und damit potentiell um existenzielle Fragen.

 

Und ich glaube das du das Investmentgesetz noch nicht so richtig verstanden hast, wie so der ein oder andere You Tuber auch. Ich mach es gaaaanz kurz.

 

- Depotbank geht Pleite = Das Vermögen wird auf eine andere Depotbank übertragen, entweder von der Kapitalanlagegesellschaft oder Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Das war es dann auch schon, kurz und schmerzlos.

 

- Investmentgesellschaft geht Pleite = Das Recht zur Verwaltung der Sondervermögen geht dann auf die Depotbank über. Sie hat dann den Investmentfonds abzuwickeln und den Erlös an die Anleger zu verteilen. Alternativ kann der ETF auf eine andere Investmentgesellschaft übertragen werden.

 

So ein Sondervermögen klingt nicht nur langweilig im Umgang einer Insolvenz, sondern ist es auch. Ich selbst hatte in den 90ern die ein oder andere Fondsauflösung, wurde von der Investmentgesellschaft immer rechtzeitig informiert. Im vergangenem Jahr wurde einer meiner Comstage ETFs (oje, auch noch ein böser Swapper) nach Lyxor übertragen, gemerkt hatte ich davon nicht viel außer das der Name sich änderte.

 

Sondervermögen ist sicher, Punkt.  Über eine eventuelle Unsicherheit im Promille Bereich denke ich persönlich gar nicht mehr nach.

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Bassinus
vor einer Stunde von layer9:

Muss ich bei Insolvenz der Depotbank selbst aktiv werden, oder kontaktiert der Insolvenzverwalter alle Kunden von sich aus? Wie sieht es dann in so einem Fall mit einer Nachweispflicht aus - was benötige ich?

Theoretisch nicht, da für sowas unter anderem der Insolvenzverwalter eingesetzt wird. Sollte sich aber keiner melden, musst du natürlich aktiv werden. Bei meiner letzten Insolvenz (Energieanbieter) wurde man angeschrieben und könnte sich dann mit Forderung registrieren.

 

Nachweis ist tatsächlich schwer. Kaufbeleg aufheben beweist ja nicht im Fall der Fälle das du tatsächlich im Moment der Abschaltung Eigentümer warst. Dasselbe gilt auch für Quartals- und Jahresauszug. Im Fall der Fälle wird auch alles fix gehen - also bisschen Tam Tam in der Presse und hoppla kommt man nicht mehr auf den Internetauftritt wegen der Meldung "Leider ist derzeit kein Zugriff möglich". 

Man kann nur drauf hoffen, dass sowas nicht vorkommt oder dann soweit alles IT gestützt aufarbeitbar ist. Im Betrugsfall sehe ich da tatsächlich schwarz.

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layer9
vor 16 Minuten von Walter White:

- Depotbank geht Pleite = Das Vermögen wird auf eine andere Depotbank übertragen, entweder von der Kapitalanlagegesellschaft oder Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Das war es dann auch schon, kurz und schmerzlos.

 

Meinst Du mit der Depotbank die für den aus Anlegersicht depotführende Bank (den Broker) oder die Verwahrstelle, bei der Sondervermögen liegt? Ich nehme an, dass Du Letztere meinst - denn sonst müsste die Kapitalanlagegesellschaft für mich im Falle der Insolvenz meiner depotführenden Bank bei einer anderen Bank ein Depot eröffnen, was ich für unwahrscheinlich halte.

 

Genau genommen müsste man dann sogar zwischen drei Fällen unterscheiden:

 

1) Insolvenz Kapitalanlagegesellschaft (ETF-Emittent)

2) Insolvenz Verwahrstelle des Sondervermögens (anscheinend manchmal synonym mit Depotbank)

3) Insolvenz depotführende Bank/Broker

 

Insofern halte ich mal für den Zwischenstand fest:

 

a) Insolvenz Kapitalanlagegesellschaft (ETF-Emittent): Abwicklung (Verkauf) des Fonds ODER Übertragung auf andere Kapitalanlagegesellschaft. Bei Abwicklung/Verkauf mögliches Risiko durch Preisschwankungen und Timing von Zahlungsströmen.

b) Insolvenz depotführende Bank/Broker: Transfer zu "Backup-Depotbank" durch Bank selbst ODER Insolvenzverwalter kontaktiert Anleger ODER Anleger muss Insolvenzverwalter selbst kontaktieren. Alle Kaufbelege und Auszüge paralt halten.

c) Insolvenz Verwahrstelle des Sondervermögens: Kapitalanlagegesellschaft oder Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kümmert sich um Übertrag des Sondervermögens auf andere Verwahrstelle/Depotbank - aus meiner Sicht kein Risiko

 

Nicht falsch verstehen, unter dem Strich halte ich die Eintrittswahrscheinlichkeit solcher Fälle auch für gering. Trotzdem macht es aus meiner Sicht Sinn, sich mit solchen Fragen - zumindest grob - auseinanderzusetzen. Ich lese z.B. gerade das Buch "Konstruktive Crash-Gedanken" von Hartmut Walz, in dem es auch um Vehikelrisiken geht. Auf o.g. Fälle wird dabei gar nicht eingegangen - was aus meiner Sicht nicht richtig ist. Wäre Wirecard auch als Broker tätig gewesen...

 

Erst mal vielen Dank für Eure Antworten, mittlerweile ist mir die Sache schon etwas klarer geworden.

 

 

 

 

 

 

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Viel spannender ist doch der Fall, dass Wertpapier-Pools bei der Depotbank, beim Zentralverwahrer oder beim Emittenten überbucht sind. Sprich: es sind mehr Wertpapiere an Kunden zugeteilt, als zugeteilt sein dürften.

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Bassinus
vor 24 Minuten von stagflation:

Viel spannender ist doch der Fall, dass Wertpapier-Pools bei der Depotbank, beim Zentralverwahrer oder beim Emittenten überbucht sind. Sprich: es sind mehr Wertpapiere an Kunden zugeteilt, als zugeteilt sein dürften.

Das kommt wo vor? Müsste ja ständig bei Ausschütter auffallen :dumb:

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Bast
vor einer Stunde von layer9:

Ich lese z.B. gerade das Buch "Konstruktive Crash-Gedanken" von Hartmut Walz, in dem es auch um Vehikelrisiken geht. Auf o.g. Fälle wird dabei gar nicht eingegangen - was aus meiner Sicht nicht richtig ist.

Walz bezeichnet das Vehikelrisiko von ETFs ausdrücklich als gering. 

vor 3 Stunden von layer9:

Mir würden aber auch schon Infos zur Theorie reichen - z.B. die Frage: Muss ich bei Insolvenz der Depotbank selbst aktiv werden, oder kontaktiert der Insolvenzverwalter alle Kunden von sich aus? Wie sieht es dann in so einem Fall mit einer Nachweispflicht aus - was benötige ich?

Bist Du sicher, dass eine risikoreiche Geldanlage Deinem Sicherheitsbedürfnisse entspricht? 

vor 2 Stunden von Walter White:

Sondervermögen ist sicher, Punkt.  Über eine eventuelle Unsicherheit im Promille Bereich denke ich persönlich gar nicht mehr nach.

:thumbsup:

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layer9

Wie ich bereits angemerkt hatte, halte ich persönlich die Risiken ebenfalls für gering. Aber trotzdem macht es doch Sinn, sich damit auseinanderzusetzen und einfach mal durchzugehen, was im Fall der Fälle normalerweise ablaufen könnte.

 

Das ist doch besser, als blind darauf zu vertrauen, dass die Webseite des Brokers immer funktioniert und man sich um rein gar nichts kümmern muss. Eine wichtige und im Fall der Fälle hilfreiche Erkenntis ist doch schon, die Depotauszüge und Orderbestätigungen separat irgendwo offline - jedenfalls getrennt vom Zugang der Bank - aufzubewahren. Ich glaube nicht, dass das für alle selbstverständlich ist. Denn auf Facebook kann man sich doch auch immer einloggen!

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 5 Stunden von west263:

Broker Pleite, kann mich hier in D auch nicht erinnern, das das schon mal vor kam.

Selbstverständlich sind in Deutschland bereits Banken von der Aufsicht geschlossen worden, die (auch) Wertpapierdepots für Privatkunden geführt haben. Beispiele: Gontard&Metallbank, Systracom-Bank

 

Der Depotübertrag von der abzuwickelnden Bank zu einem anderen Broker dauert in der Regel etwas – wer z.B. mit Optionsscheinen jongliert, könnte diese Zeitspanne als Problem empfinden. :-*

 

vor 2 Stunden von layer9:

Wäre Wirecard auch als Broker tätig gewesen...

... wären diese Depots bei der Wirecard Bank AG geführt worden, die von der BaFin beaufsichtigt wird. Worin genau siehst du da das Problem?

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west263
vor 6 Minuten von bondholder:

Selbstverständlich sind in Deutschland bereits Banken von der Aufsicht geschlossen worden, die (auch) Wertpapierdepots für Privatkunden geführt haben. Beispiele: Gontard&Metallbank, Systracom-Bank

ich habe nicht geschrieben, das das noch nie vorgekommen ist, sondern das ich mich nicht erinnern könnte. ;)

An die zwei kann ich mich tatsächlich nicht erinnern. Zu der Zeit war ich mit dem "Neuen Markt", der DotCom Blase und der Planung meines ersten großen Individualurlaub beschäftigt. :P

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 10 Minuten von west263:

Zu der Zeit war ich mit dem "Neuen Markt"

Der Zusammenbruch des Neuen Marktes hat die Gontard&MetallBank mit in den Abgrund gerissen.

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layer9
vor 18 Minuten von bondholder:

 

... wären diese Depots bei der Wirecard Bank AG geführt worden, die von der BaFin beaufsichtigt wird. Worin genau siehst du da das Problem?

Ich wollte darauf hinaus, dass Wirecard Geld veruntreut hat und damit sagen, dass auch Dinge eintreten können, die unwahrscheinlich sind.

 

Wie gesagt, noch mal deutlich: Ich halte die hier skizzierten Szenarien ebenfalls für  relativ unwahrscheinlich und auch für mich ganz persönlich ist dies kein Grund, nicht mehr in ETF zu investieren. Dennoch kann eine Auseinandersetzung damit sicher nicht schaden, insbesondere weil sie in vielen Beiträgen zu dem Thema eben kaum stattfindet (Sondervermögen ist sicher - fertig). 

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west263
vor 5 Minuten von bondholder:

Der Zusammenbruch des Neuen Marktes hat die Gontard&MetallBank mit in den Abgrund gerissen.

dachte ich mir schon, da der verlinkte Artikel aus der Zeit ist.

Meine Bank zu der Zeit war aber die jetzige BW Bank und die Anfänge bei der comdirect. Von daher sind mir die, von dir genannten, völlig unbekannt.

vor 7 Minuten von layer9:

Ich wollte darauf hinaus, dass Wirecard Geld veruntreut hat

die haben nicht nur Geld veruntreut, sondern Geld erfunden, um ihre Bilanzen aufzuhübschen.

Das war groß angelegter und langjähriger Betrug und eine ganz andere Kategorie wie vielleicht eine wirtschaftliche Pleite.

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 24 Minuten von layer9:

Ich wollte darauf hinaus, dass Wirecard Geld veruntreut hat und damit sagen, dass auch Dinge eintreten können, die unwahrscheinlich sind.

Jetzt mußt du uns nur noch erklären, wie bei regulierten Finanzinstituten in Deutschland Wertpapierbestände von Kunden veruntreut werden könnten.

Wohlgemerkt: Wir reden hier nicht von irgendwelchen CFD-Buden mit Sitz irgendwo im Ausland, die ihren Kunden erzählen, sie würden "Aktien" (oder so etwas ähnliches) im Kundenauftrag kaufen, aber grundsätzlich keine ausgehenden Wertpapierüberträge zulassen und bei deren "Aktien" keine Aktionärsrechte (Teilnahme an Hauptversammlungen, Stimmrechte) ausgeübt werden dürfen.

 

vor 17 Minuten von west263:

die haben nicht nur Geld veruntreut, sondern Geld erfunden, um ihre Bilanzen aufzuhübschen.

Soweit bekannt hat die Wirecard Bank AG keinen Cent veruntreut und keine Guthaben erfunden!

Die kriminellen Handlungen haben bei einer börsennotierten Aktiengesellschaft mit ähnlichem Namen stattgefunden, die selbst über keine Banklizenz verfügte.

 

Beleg:

Unternehmensdatenbank der BaFin

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stagflation
vor 14 Minuten von bondholder:

Jetzt mußt du uns nur noch erklären, wie bei regulierten Finanzinstituten in Deutschland Wertpapierbestände von Kunden veruntreut werden könnten.

 

Och, technisch gesehen ist das relativ einfach: überbuchte Pools... Innerhalb der Banken, Zentralverwahrer und beim Emittenten gibt es natürlich Kontrollmechanismen. Aber wenn jemand herausfindet, wie man die aushebelt...

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west263
vor 20 Minuten von bondholder:

Soweit bekannt hat die Wirecard Bank AG keinen Cent veruntreut und keine Guthaben erfunden!

wenn ich das hier so grob überfliege, bist Du der einzige, der hier von der "Wirecard Bank AG" redet.

Ich habe heute diese Buchstaben Kette noch nicht verwendet und auch nicht von ihr geschrieben.

 

aber egal, ich bin raus. Habe besseres zu tun. :)

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