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ETFan

Girokonto für Klasse eröffnen

Empfohlene Beiträge

ETFan
· bearbeitet von ETFan

Servus,

Ich habe vor für meine Schulstufe ein seperates Girokonto zu eröffnen, auf das verschiedene Gelder fließen werden und über das auch verschiedene schulische Dinge bezahlt werden. Das Konto würde ich seperat bei einer anderen Bank (DKB) als meiner jetztigen eröffnen und dann auch führen. Gibt es irgendwelche besonderen Risiken oder Nachteile, die ich beachten muss? Abgesehen natürlich von objektiven Dingen wie, dass das Konto nicht überzogen werden sollte...
 

Danke für die Antworten! (:

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spreadit

Für mich ist das keine private Nutzung mehr. Würde ich also sein lassen. Gibt es keine anderen offiziellen Wege, Geld einzusammeln? 

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oktavian

Wieso nicht einfach das Konto der Schule nutzen? Weißt nicht ob du da DSGVO etc. einhalten kannst und beim Privatkonto würdest vermutlich gegen die AGB der Banken verstoßen. Ich würde maximal mal eigenes Geld vorstrecken, was dann erstattet wird, aber nicht auf fremde Rechnung mein Konto führen. Als Angestellter würde ich Bargeld verweigern und nur das Konto des Dienstherren bargeldlos zur Abwicklung nutzen. So hast du auch bei Rückzahlungen keinen Stress, denn beim Privatkonto kann ich zumindest nicht eine Überweisung zurücküberweisen, sondern muss mir die Kontoverbindung extra wiederum besorgen.

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ETFan
vor 25 Minuten von Malvolio:

Soll das Konto auf die Schule laufen oder auf dich privat?

vor 2 Minuten von oktavian:

Privatkonto würdest vermutlich gegen die AGB der Banken verstoßen.

vor 2 Minuten von oktavian:

Wieso nicht einfach das Konto der Schule nutzen?

Lehrer sind nicht beteiligt. Geht eher um solche Dinge wie Abireise etc.. Deswegen würde sich ein, auf die Schule laufendes, Konto auch nicht eignen. Ich rufe morgen mal der DKB an und kläre das wegen der AGB. Falls da alles klar geht, eröffne ich das Konto.

 

 

 

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oktavian
vor 1 Minute von ETFan:

Lehrer sind nicht beteiligt. Geht eher um solche Dinge wie Abireise etc.. Deswegen würde sich ein, auf die Schule laufendes, Konto auch nicht eignen. Ich rufe morgen mal der DKB an und kläre das wegen der AGB. Falls da alles klar geht, eröffne ich das Konto

Dachte jetzt du wärst Lehrer. Dann auch mal einlesen ob es privat ist oder du (Reise)Veranstalter wärest wegen Haftung etc. Die Leute übertreiben heutzutage ja gerne mit dem Umfang. Viel Spaß!

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Ramstein

Ihr gründet also (implizit) eine GbR. Du fungierst - auf welcher Basis auch immer - als (allein)vertretungsberechtigter Geschäftsführer? Hast du im Unterricht oder außerschulisch gelernt, was das bedeutet? Wie du dich von voller persönlicher Haftung absichern kannst?

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beamter97
vor 58 Minuten von Ramstein:

Ihr gründet also (implizit) eine GbR

oder einen nicht-eingetragenen Verein. Wie z.B. einen Kegelclub. Auch der hat eine Satzung, die festlegt, wie ein Vorsitzender gewählt wird, oder eine Vertretungsbefugnis geregelt ist.

Da hilft dir die örtliche Sparkasse oder VR-Bank dann weiter, wie du bargeldlos Gelder einsammeln und wieder ausgeben kannst.

- und die Rückseite der Abi-Zeitung sponsern sie auch noch mit einer ganzseitigen Anzeige:P

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HnsPtr

Ein Konto für einen nicht-eingetragenen Verein zu eröffnen wird sicher nervig. V.a. muss man auf jeden Fall den Verein erst einmal formal gründen; ob das ein Haufen Schüler hinbekommt ;)?

Satzung, Legitimation Vorstand usw. wird man trotzdem liefern müssen. Als eV braucht man Angaben aus dem Transparenzregister. Keine Ahnung, wie das beim nicht eingetragenen Verein ist, was da das Äquivalent dazu ist.

 

Die von Ramstein angesprochenen Fragen bzgl. Haftung werden dadurch auch nicht gelöst.

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chirlu
vor 11 Minuten von HnsPtr:

V.a. muss man auf jeden Fall den Verein erst einmal formal gründen

 

Das geht genauso konkludent wie bei einer GbR.

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Ramstein
vor 22 Minuten von chirlu:

 

Das geht genauso konkludent wie bei einer GbR.

Ganz und gar nicht. Ein Verein braucht (schriftliche) Satzung und Vorstand(swahlen).

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

Entweder wird für einen konkreten Zweck (Abireise) gesammelt und der Kontoeröffner genießt von den Mitschülern das Vertrauen eines Schatzmeisters, dass er das Geld in eigenem Namen und auf eigene Rechnung auf dem Konto verwaltet. Das geht dann auch übers eigene bestehende Privatkonto. Das ist bei Lottotippgemeinschaften schließlich Alltag, wo einer es einfach in seinem Portemonnaie aufbewahrt, bis er den Tippschein ausfüllt und mögliche Gewinne später verteilt, oder einer vom Stammtisch die Gruppenkarte für eine Reise bei der Bahn kauft.

 

Oder man lässt das Ganze bleiben, denn ein Klassenkonto "auf fremde Rechnung" (treuhänderisch) wird praktisch undurchführbar, wenn die Bank dann nach allen wirtschaftlich Berechtigten fragt. 

 

Ohne konkreten Zweck auch bankrechtlich ein Problem (Einlagengeschäft), wenn man auf eigene Rechnung arbeitet.

 

Schulen haben dafür regelmäßig Klassenkonten in ihrer Buchhaltung und bei der Bank (per Unterkonto).

 

Macht Dir auch darüber Gedanken, was passiert, wenn vor der Reise einer sitzen bleibt bzw. nicht teilnimmt oder das Geld nicht rechtzeitig zusammen kriegt. 
Und zeitnah danach Überschüsse auszahlen/verteilen. 
Ach ja: Ganz wichtig ... sieh zu, dass du das notwendige Geld vorher einsammelst, sonst zahlst du die Differenz am Ende aus eigener Tasche und rennst ehemaligen Schülern hinterher.

 

Und zu Deinem eigenen Schutz, lass dir jede Auszahlung quittieren und heb die Quittungen auf. Minimum ist da eine Liste mit Extrafeld: Geld erhalten + Datum + Unterschrift.
Umgekehrt gehört es zum guten Ton, dass du einem Schüler dessen Einzahlung quittierst. Den Durchschlag hebst du zur eigenen Kontrolle auf bzw. du vermerkst das auf einer Einzahlungsliste. Dann besser gleich mit zwei Unterschriften, Deine und die des Einzahlenden. Sonst heißt es später: "Aber ich hab Dir das Geld doch gegeben." Wenn du dann sagst: "Zeig mir die Quittung", kommt die Antwort "Die hab ich nicht mehr, aber du hast genau diese Summe von mir bekommen" und der Streit geht los. Falls das neu für Dich ist, mach Dir mal ein paar Gedanken, wer wem im Streitfall mit einer Unterschrift was beweisen muss. So etwas Grundverständnis von Buchhaltung schadet nicht. Und pingelig sollte man damit sein. Ja nicht jetzt Geld annehmen oder auszahlen und erst ne Stunde später quittieren. Immer sofort.
Geld wird grundsätzlich erst dann in die Geldkassette gelegt, wenn die Quittierung inkl. Wechselgeld abgeschlossen ist (alte Kassierer-Weisheit), sonst wird auf ein 50er Wechselgeld ausgezahlt und quittiert, obwohl es nur ein Zwanziger war und niemand kann es mehr überprüfen. Man steckt die Scheine extra bis dahin in eine Klemm-Ecke (oder unter die Ecke der Geldbox), damit der Wind sie nicht wegbläst.

 

PS: Je nach Reisekosten kann da schon ein Sümmchen zusammen kommen. Da darf man dann nicht erschrecken, wenn man für so viel Geld die Verantwortung übernimmt. Denk dann daran, dass ein Geldtransportfahrer täglich eine zigfache Summe davon in seinem Auto liegen hat und abends auch ruhig schlafen kann.

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chirlu
vor 1 Stunde von Ramstein:
vor 2 Stunden von chirlu:

Das geht genauso konkludent wie bei einer GbR.

Ganz und gar nicht. Ein Verein braucht (schriftliche) Satzung und Vorstand(swahlen).

 

Und das ergibt sich aus § 1234 RamsteinGB, oder gibt es da auch eine für die Allgemeinheit gültige Rechtsgrundlage?

 

Wenn es so wäre, könnte man sich alle Überlegungen ersparen, wie man unterscheidet, ob eine Vereinigung nun eine GbR oder ein nrV ist; würde sich ja aus der Satzung ergeben, bzw. aus deren Nichtvorhandensein („kann also nur eine GbR sein“). Darüber gibt’s aber dicke Abhandlungen.

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Ramstein
vor 6 Stunden von chirlu:

 

Und das ergibt sich aus § 1234 RamsteinGB, oder gibt es da auch eine für die Allgemeinheit gültige Rechtsgrundlage?

Lesen bildet (Seite 15).

Zitat

Zur Gründung eines Vereins müssen sich die Gründungsmitglieder über die Errichtung der Satzung einigen. Diese Einigung bildet den sogenannten „Gründungsakt“. Soll der Verein eingetragen werden, müssen die Gründungsmitglieder in der Satzung festlegen, dass der Verein durch Registereintragung Rechtsfähigkeit erlangen soll. Die Gründer müssen auch den ersten Vorstand wählen. Der Vorstand kann aus einer oder mehreren Personen bestehen. Wie viele Personen den Vorstand bilden sollen, ist in der Satzung festzulegen.
Die Vereinbarung der Satzung und die Bestellung des Vorstands sollten in einem Gründungsprotokoll festgehalten werden, das alle Gründungsmitglieder unterschreiben.
Mit der Vereinbarung der Satzung und der Wahl des Vorstands entsteht ein nichtrechtsfähiger Verein. Ist beabsichtigt, den Verein in das Vereinsregister eintragen zu lassen, so spricht man bis zur Eintragung vom sogenannten „Vorverein“.

 

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Shonsu

Ach Du meine Güte, wie haben wir es vor 30 Jahren bloß geschafft eine Abiskiausfahrt, eine Abireise und ein Abifest etc. zu organisieren, ohne verklagt zu werden??  Wir haben Geld eingesammelt, eine Liste geführt, wer eingezahlt hat und es gab das Organisationsteam mit "Schatzmeister", der die Klassenkasse geführt hat. Soweit ich mich erinnere mit einem Sparbuch bei der örtlichen Volksbank. Ganz ohne Quittungen, Verein, etc.

 

Das ist leider das "neue Deutschland", wo jeder Angst hat etwas zu machen, weil man könnte ja verklagt werden und jeder ganz schnell mit verklagen dabei ist. Liegt wahrscheinlich daran, dass sich die Anzahl der Anwälte in den letzten 30 Jahren verdreifacht hat:

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/37293/umfrage/entwicklung-der-zahl-zugelassener-rechtsanwaelte/

 

Die wollen ja alle Geld verdienen und beschäftigt sein.

 

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MeinNameIstHase

Shonsu,

bin bei Dir.

 

Dass mit dem Quittieren war aber auch schon früher. Das gehört zum Standard-Repertoire eines "Schatzmeisters". Es geht ja nicht um Beträge für einen gemeinsamen Bücherkauf, sondern bei einer Reise doch um mehr. Die Quittungsblocks von Herlitz/Zweckform aus dem Schreibwarengeschäft gibt es schon länger. Da sind die Quittungen sogar vornummeriert, so dass man sich aufschreiben kann, wer welchen Beleg bekommen hat.

 

Wer einmal im Beruf mit USt-Recnnungen zu tun hatte, wird darüber nur lächeln.

 

Der Unterschied bei den Jung-Schatzmeistern/-Organisatoren/-Reiseleitern ist damals wie heute: Der eine hatte schon mal eine "Fehlkasse", der andere hat das Erlebnis noch vor sich. 

 

Nebenbei: Man sollte sich auch Gedanken über einen Stellvertreter machen und ihn/sie rechtzeitig einbinden. Am besten Teamwork von Anfang an.

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oktavian
vor 59 Minuten von Shonsu:

Ach Du meine Güte, wie haben wir es vor 30 Jahren bloß geschafft eine Abiskiausfahrt, eine Abireise und ein Abifest etc. zu organisieren, ohne verklagt zu werden??  Wir haben Geld eingesammelt, eine Liste geführt, wer eingezahlt hat und es gab das Organisationsteam mit "Schatzmeister", der die Klassenkasse geführt hat. Soweit ich mich erinnere mit einem Sparbuch bei der örtlichen Volksbank. Ganz ohne Quittungen, Verein, etc.

 

Das ist leider das "neue Deutschland", wo jeder Angst hat etwas zu machen, weil man könnte ja verklagt werden und jeder ganz schnell mit verklagen dabei ist. Liegt wahrscheinlich daran, dass sich die Anzahl der Anwälte in den letzten 30 Jahren verdreifacht hat:

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/37293/umfrage/entwicklung-der-zahl-zugelassener-rechtsanwaelte/

 

Die wollen ja alle Geld verdienen und beschäftigt sein.

 

Vielleicht ging da nichts schief? Niemand wurde verletzt oder ist gestorben?

Ich bin kein Anwalt, aber wieso meinst du man sollte unnötig Haftung auf sich nehmen? Dann wärst du evtl. Veranstalter, den Verbraucherschutzgesetzen sei dank. Man kann viel schwachsinniges Verhalten in DE beobachten und Aktien sind vielen zu riskant, aber solche Risiken soll man dann ruhig eingehen ohne Gewinnerziehungsabsicht? Also kein Gewinn aber einen Eventualschaden, das macht als angehender Kapitalist doch keinen Sinn. Keine Ahnung was die heutzutage beibringen, aber eventuell würde Wirtschaftsrecht nicht schaden. Ich habe ja nur geschrieben mal ins Thema einlesen und dann selbst entscheiden (ist das eine geschlossene Gruppe etc?).

 

Kasse ist generell nicht optimal, da man das je nach Kontomodell nicht kostenlos einzahlen kann und vieles kann eben übers Internet leichter als in Bar gebucht/gekauft werden. Bei DKB Cash im Shop: Bargeld einzahlen Pro Tag sind Einzahlungen bis zu 999 Euro möglich. Für den Service erheben wir ein Entgelt von 1,5% des Einzahlungsbetrages. Geldautomaten hat DKB nicht viele. Also das mal vorab bedenken. Vom Konto runter geht meist kostenlos aufs Konto drauf nicht unbedingt.

 

Buchführung ist aber im Prinzip auch kein Mehraufwand, da du eh wissen musst wieviel drin ist und wer wieviel bezahlt hat. Eine Endabrechnung und Rückerstattung auf vorab angegebenes Konto oder vorab abgemachte Spende des Überschusses sollte auch drin sein. Ich mag bargeldlos weil man dann auch gleich Belege hat, welche man sonst selbst erstellen müsste. Verwendungszweck vorgeben und sonst nicht akzeptieren. Ist auch hygienischer als Bargeld :) und umweltfreundlicher.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 3 Stunden von Ramstein:

Lesen bildet (Seite 15).

 

Selber (20f.):

Zitat

Es gibt zwar keine Formvorschriften für die Erstellung der Satzung … Auch bei nichteingetragenen Vereinen ist aus Beweisgründen zu empfehlen, für die Satzung Schriftform vorzusehen.

 

Die Empfehlung ist sicher sinnvoll, aber es ist eben kein Muß. Auch in dem von dir zitierten Abschnitt konnte ich nichts von Schriftform lesen.

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Shonsu
vor 59 Minuten von oktavian:

Vielleicht ging da nichts schief? Niemand wurde verletzt oder ist gestorben?

Ich bin kein Anwalt, aber wieso meinst du man sollte unnötig Haftung auf sich nehmen? Dann wärst du evtl. Veranstalter, den Verbraucherschutzgesetzen sei dank. Man kann viel schwachsinniges Verhalten in DE beobachten und Aktien sind vielen zu riskant, aber solche Risiken soll man dann ruhig eingehen ohne Gewinnerziehungsabsicht? Also kein Gewinn aber einen Eventualschaden, das macht als angehender Kapitalist doch keinen Sinn. Keine Ahnung was die heutzutage beibringen, aber eventuell würde Wirtschaftsrecht nicht schaden. Ich habe ja nur geschrieben mal ins Thema einlesen und dann selbst entscheiden (ist das eine geschlossene Gruppe etc?).

Einspruch, es ging einiges schief:

- Bei unserer Abiskiausfahrt gab es einen Verletzten. 

- Am mehrtägigen Abifest, das wir auf einem Sportplatz mit Überachten und Zelten gefeiert haben (auch mit Freunden und Bekannten), sind eines Abends auch ein paar Fremde aufgetaucht. Einer der Fremden hat eine Mitschülerin angebaggert, aber sie hat Ihn abblitzen lassen. Am nächsten Morgen Stand die Polizei bei uns auf dem Sportplatz, weil dieser Fremde irgendwo an einem Baum aufgehängt gefunden wurde. Das war nicht so lustig. 

 

Ich glaube aber, dass damals nur wenige auf die Idee gekommen wären, hier einen "Schuldigen" zu suchen, den man verklagen kann, sondern so etwas (wie z.B. den Skiunfall) als "Eigenverantwortung" akzeptiert wurde. Heutzutage sind immer andere "Schuld".

 

Anderes Beispiel: Mein Bruder ist Lehrer und erzählt mir immer Stories, was er heute für ein Aufwand treiben muss, damit eine schlechte Note auch "gerichtsfest" dokumentiert wird. Wenn früher ein Schüler mit einer 5 nach Hause kam, gab es daheim eher Strafen (Zimmerarest, 1 Woche keine Freunde besuchen, eine Backpfeife, o.ä.). Heute werden die Lehrer verklagt, weil sie unfähig sind dem "hochbegabten" (stinkefaulen)  Sprössling das Unterrichtsmaterial richtig beizubringen.

 

Zur Relativierung: Ja es gibt schlechte Lehrer (hatten wir auch) und ich finde Strafen bei schlechten Noten nicht gut, trotzdem geht mir dieser Trend die Schuld immer bei anderen zu suchen, etwas auf den Senkel :) 

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oktavian
vor einer Stunde von Shonsu:

Einspruch, es ging einiges schief:

- Bei unserer Abiskiausfahrt gab es einen Verletzten. 

- Am mehrtägigen Abifest, das wir auf einem Sportplatz mit Überachten und Zelten gefeiert haben (auch mit Freunden und Bekannten), sind eines Abends auch ein paar Fremde aufgetaucht. Einer der Fremden hat eine Mitschülerin angebaggert, aber sie hat Ihn abblitzen lassen. Am nächsten Morgen Stand die Polizei bei uns auf dem Sportplatz, weil dieser Fremde irgendwo an einem Baum aufgehängt gefunden wurde. Das war nicht so lustig.

Zivilrechtlich passiert soweit ich weiß von alleine gar nichts. Du hast schon recht, der Geschädigte, müsste aktiv werden oder seine Versicherung. Wenn du jedoch Veranstalter warst und Skiinstructor gemacht hast und dann falsch eingewiesen hast und daher kam es zur Verletzung... Das hängt eben auch vom Einzelfall ab. Was wurde denn an die Versicherung gemeldet?

 

Polizei ist für Haftung eher nicht zuständig. Offensichtlich kam auch nichts bei den Ermittlungen heraus.

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JosefSpa
vor 19 Stunden von ETFan:

ehrer sind nicht beteiligt. Geht eher um solche Dinge wie Abireise etc.. Deswegen würde sich ein, auf die Schule laufendes, Konto auch nicht eignen. Ich rufe morgen mal der DKB an und kläre das wegen der AGB. Falls da alles klar geht, eröffne ich das Konto.

Warum denn alles so kompliziert?

Eröffne doch einfach ein Paypal-Konto. Jeder kann dorthin Geld senden und diejenigen, die ein Recht auf die Verwaltung haben, kann das Passwort gegeben werden. Einfacher und kostenlos(er) gehts nicht. Alle Bewegungen sind zudem einsehbar, wie bei jeden anderen Bnakkonto.

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oktavian
vor einer Stunde von JosefSpa:

Warum denn alles so kompliziert?

Eröffne doch einfach ein Paypal-Konto. Jeder kann dorthin Geld senden und diejenigen, die ein Recht auf die Verwaltung haben, kann das Passwort gegeben werden. Einfacher und kostenlos(er) gehts nicht. Alle Bewegungen sind zudem einsehbar, wie bei jeden anderen Bnakkonto.

Auf welchen Namen soll das Konto dann laufen? Man darf sein Passwort nicht raus geben. Kenne die Gesetze nicht, aber schon wegen Geldwäsche sollte das nicht gehen. Dann eher Vollmacht einrichten, aber das ist dann eben kein Privatkonto. Die Banken können da auch nichts für die Regulierung und müssen lieber mal auf ein Konto verzichten, statt Risiken einzugehen, denn Strafen sind so hoch, dass man lieber Kunden ablehnt. Sehe nicht was paypal gegenüber Bankkonto an diesem Problem ändert.

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Matunus

PayPal MoneyPools könnte man sich für jeweils einzelne Projekte (Reise, Zeitung etc.) tatsächlich mal ansehen. Als dauerhafte Klassenkasse ist das aber auch nicht vorgesehen. Passwortsharing würde ich auch tunlichst sein lassen. 

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ETFan

Puuuh, alles ziemlich kompliziert. Aber vielen Dank für eure Tipps und Ideen! Um es am Ende aber wirklich so unkompliziert wie möglich zu machen, werde ich es jetzt ziemlich sicher so umsetzten:

vor 23 Stunden von MeinNameIstHase:

Entweder wird für einen konkreten Zweck (Abireise) gesammelt und der Kontoeröffner genießt von den Mitschülern das Vertrauen eines Schatzmeisters, dass er das Geld in eigenem Namen und auf eigene Rechnung auf dem Konto verwaltet. Das geht dann auch übers eigene bestehende Privatkonto. Das ist bei Lottotippgemeinschaften schließlich Alltag, wo einer es einfach in seinem Portemonnaie aufbewahrt, bis er den Tippschein ausfüllt und mögliche Gewinne später verteilt, oder einer vom Stammtisch die Gruppenkarte für eine Reise bei der Bahn kauft

Den damit verbundenen Risiken sowie notwendigen Sicherheitsmaßnahmen bin ich mir bewusst.

Trotz alledem nervt dieses rechtliche Wirwarr und der damit verbundenen Unsicherheit schon sehr. Erreicht ja im Grunde genau das Gegengeil vom ursprünglichen Ziel...

 

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MeinNameIstHase

ETFan,

früher leistete man eine Unterschrift für ein Sparbuch, heute gefühlt ein halbes Dutzend. Das Extra-Sparbuch hat den Vorteil, dass man das Geld vom eigenen Vermögen getrennt verwahrt. Aktuell muss man dazu extra bei der Sparkasse einen Termin vorab vereinbaren.

 

Die rechtliche Einsortierung, um was es da geht, dafür sitzen Juristen ein Semester im Hörsaal und hören Zivilrecht. Letztlich betreibst du ein "Verwahrgeschäft" als "Gefälligkeit", wenn du das Geld einsammelst und verwaltest. Dazu kommt sicher dann eine Reisevermittlung aus Gefälligkeit, wenn du später die Gruppenreise mit organisierst. "Verwahrgeschäft" ist der Oberbegriff, und geht von Garderobenverwahrung  der Mäntel im Restaurant bis zur Wertpapierverwahrung einer Bank im Depot.

 

Unabhängig davon gründet die Klasse eine GbR als Zweckgemeinschaft. Es schadet nicht, wenn man die Rechtsfolgen halbwegs abschätzen kann. Da reden nämlich alle mit bzw. müssen einen oder mehrere Vertretungsberechtigten auswählen und einen Gesellschaftsvertrag beschließen. Das geschieht formlos auf Zuruf: "Macht ihr mit, wenn ich eine Abireise organisiere?" "Ja...." ... und die GbR ist geplant und du bist Vertreter dieser GbR. Spätestens, wenn du dann einen konkreten Reisevorschlag und das Budget kalkuliert hast und zurück fragst, ob die anderen einverstanden sind, ist die GbR manifestiert, denn jetzt geht's ans Eingemachte, nämlich das Geld einsammeln und verbindlich die Reise bestellen. 

 

Ohne sich jetzt den Kopf zu zerbrechen: Bei Gefälligkeiten lässt man die "übliche Sorgfalt" walten. So wie der Polizeichef im Film Casablanca in der Schlussszene zu seinen Kollegen sagt: "Verhaftet die üblichen Verdächtigen".

 

Was die übliche Sorgfalt z.B. beim Geld kassieren ist, hab ich weiter oben in einer Antwort an typischen Alltagssituationen beschrieben: Quittungen ausstellen, pingelig abrechnen. Meine Lebenserfahrung lehrt: Es sind immer die gleichen Pappenheimer, die am Ende eine Fehlkasse haben. Anderen passiert es fast nie. So wie es immer die gleichen sind, die ihre Brille suchen, während andere damit fast nie ein Problem haben. Und nach der gleichen Logik läuft das bei einer Abifahrt. Überlässt man den Falschen die Organisation, gibt es ein Reinfall, über den man später dann vielleicht schmunzelt.

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