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Herr H.

Überwiesenes Geld verschwunden - was tun?

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Herr H.
· bearbeitet von Herr H.

Grüß Gott,

 

bitte sagen Sie es, wenn die folgende Frage zu forenthemenfern ist. Ich versuche es mal, weil ich vermute, daß man mir hier besser als bei meiner Bank helfen können wird.

 

Ich habe vor ca. zwei Wochen Geld von meinem Konto (bei einer "normalen" Filialbank) auf ein "N26"-Konto einer anderen Privatperson überwiesen. Die Überweisung erschien innerhalb der üblichen Frist  in meinen Kontoauszügen als getätigt. Laut Auskunft des Empfängers ist sie bis heute nicht angekommen. Er habe es nach einiger Mühe geschafft, in dieser Sache Kontakt mit der Bank aufzunehmen. Man habe ihm mitgeteilt, daß das Geld nicht auf seinem Konto verbucht worden sei und an mich zurückgehe. Grund hierfür sei ein wie auch immer gearteter Verdacht, daß er mißbräuchlich mit seinem Konto umgehe. Bis heute ist nichts zu mir zurückgekommen.

 

Natürlich kann ich die Aussage des Empfängers nicht überprüfen, indem ich in seine Kontoumsätze schaue. Da er aber in keiner Weise versucht, aus der Sache Vorteile zu ziehen, auch nicht versucht, mich zum Verzögern oder Unterlassen irgendwelcher Maßnahmen zu bewegen, und umständehalber auch kaum davon auszugehen ist, daß er plötzlich verschwindet, betrachte ich es als wahrscheinlich, daß es ist, wie er sagt.

 

Ich habe ohne Erfolg versucht, mit "N26" Kontakt aufzunehmen. Eine Telefonnummer scheint es überhaupt nicht zu geben und eine schriftliche Anfrage, die auch schon eine gute Woche her ist, ist nicht beantwortet worden.

 

Die Telefonistinnen meiner Bank stellen sich hartnäckig auf den Standpunkt, vonseiten meiner Bank sei alles korrekt gelaufen und was bei der anderen Bank passiere, falle nicht in ihren Verantwortungsbereich. Ich könne einen Rückholungsversuch in Auftrag geben, ein solcher koste vonseiten meiner Bank 21 Euro und welche zusätzlichen Gebühren die andere Bank erhebe, könne man mir nicht sagen. Meine Frage, ob dies auch dann mir in Rechnung gestellt wird, wenn sich herausstellt, daß der Fehler bei "N26" liegt, wurde ausdrücklich bejaht: "Ja, Sie sind ja der Auftraggeber, das verursacht Arbeit, für die wir nichts können und die bezahlt werden muß..."

 

Das erscheint mir gänzlich unerhört. Überweisungen sind bei meiner Bank, wie üblich, kostenlos, und es kann ja wohl nicht sein, daß man den Wunsch, daß das Geld auch wirklich ankommt oder sonst wenigstens zurückkommt, als kostenpflichtigen Sonderwunsch behandelt. Da kommen mir ja fast schon Stichworte wie "Veruntreuung" oder Bafin in den Sinn. (Im unwahrscheinlichen Fall, daß das Geld doch beim Empfänger ist, wäre es natürlich etwas ganz anderes, da wäre es berechtigt, die Gebühren von mir zu erheben und den weiteren Verkehr mit dem Empfänger mir zu überlassen. Aber ohne Wenn und Aber so zu verfahren...)

 

Die Hauptfrage ist nun natürlich: Was ist zu tun, damit das Geld schnellstmöglich zu mir zurückkommt und sichergestellt ist, daß mir im Falle eines Bankverschuldens keine Gebühren abgebucht werden? An wen wende ich mich am besten - meine Bank, "N26" (wenn eines von beiden, an wen und wie genau) oder einen Dritten?

 

Vielen Dank, freundliche Grüße

H.

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west263
vor 15 Minuten von Herr H.:

daß mir im Falle eines Bankverschuldens

so wie ich das lese, sehe ich da doch gar kein Bankverschulden.

Deine Bank hat deinen Wünschen entsprochen und hat Geld überwiesen. Die empfangende Bank allerdings hat wohl anscheinend entschieden, das Geld nicht anzunehmen und zurück zu überweisen. Das sagt jedenfalls der eigentliche Empfänger.

Das was ich mich jetzt fragen würde ist, für wie vertrauenswürdig hältst Du den Empfänger und seine Aussage, das das Geld abgewiesen wurde.

 

Ich würde auf jeden Fall die Gebühren in kauf nehmen und mir mein Geld zurück holen. außer natürlich, Du hast nur 20€ überwiesen. Bei mehreren 100€ auf jeden Fall.

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein

Warum solltest du etwas tun? Um was ging es? Hast du eine Schuld beglichen? Das kannst du anhand deiner Überweisungsanzeige nachweisen.

Gibt es/hast du eine schriftliche Dokumentation, dass und wann N26 das Geld ein dich zurücküberwiesen hat? 
 

Nachtrag: Wer sich für eine No-Service Bank wie N26 entscheidet, sollte sich selbst um die daraus resultierenden Probleme kümmern.

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Land of the Free

Hast Du Einblick in den Schriftverkehr genommen, den der Begünstigte Deiner Überweisung mit der N26 Bank geführt hat?


Wenn aus Compliance-Gründen eine Gutschrift auf dem N26 Konto nicht möglich ist, sollte eine Rückweisung der Bank erfolgen (außer der Betrag wurde z.B. arrestiert oder gepfändet).

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chirlu

Wenn eine Bank (sogar N26) zurücküberweisen möchte, sollte sie das problemlos und schnell hinbekommen. Ich gehe davon aus, daß der Empfänger nicht mit offenen Karten spielt.

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bondholder
· bearbeitet von bondholder

Falls das Geld tatsächlich bei N26 "abhanden gekommen" sein sollte, wäre das ein Fall für die BaFin!

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Land of the Free
vor 22 Minuten von chirlu:

Wenn eine Bank (sogar N26) zurücküberweisen möchte, sollte sie das problemlos und schnell hinbekommen. Ich gehe davon aus, daß der Empfänger nicht mit offenen Karten spielt.

Es kann natürlich sein, dass N26 die Rücküberweisung verschlampert. Who knows? Hier sollte N26 vielleicht mal eine Nachforschung anstellen - vielleicht kann ja der Empfänger mal eine Prüfung des Vorgangs durch die Innen-Revision der N26 in die Wege leiten.

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DerBademeister
vor 3 Stunden von Herr H.:

 

Das erscheint mir gänzlich unerhört. Überweisungen sind bei meiner Bank, wie üblich, kostenlos, und es kann ja wohl nicht sein, daß man den Wunsch, daß das Geld auch wirklich ankommt oder sonst wenigstens zurückkommt, als kostenpflichtigen Sonderwunsch behandelt.

Ich sehe überhaupt kein Verschulden deiner Bank, ganz im Gegenteil haben sie ja deinen ausdrücklichen Auftrag ordnungsgemäß ausgeführt. Von daher hast du selbstverständlich die 21€ (+ fremde Entgelte) zu bezahlen, wenn die Bank versuchen soll, dein Geld zurückzuholen. "Unerhört" ist hier also gar nichts, ganz im Gegenteil. Oder holst du dir einen Handwerker ins Haus und beschwerst dich dann, dass seine Arbeit was kosten soll?

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whister
vor 2 Stunden von bondholder:

Falls das Geld tatsächlich bei N26 "abhanden gekommen" sein sollte, wäre das ein Fall für die BaFin!

Die ist ja bereits vor Ort: https://finanz-szene.de/fintech/geldwaesche-probleme-bafin-schickt-n26-sonderbeauftragten-ins-haus/ :narr:

 

Für mich klingt die Geschichte so als wenn du einem Betrüger aufgesessen bist. Für was hast du denn das Geld bezahlt?

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Herr H.
· bearbeitet von Herr H.

Grüß Gott,

 

danke für die schnellen Antworten.

 

vor 4 Stunden von west263:

so wie ich das lese, sehe ich da doch gar kein Bankverschulden.

Eine Überweisung dauert einen Tag plus evtl. "Reibungsverluste" durch verschiedene Buchungszeiträume usw. Wenn das Geld nicht angenommen wird, müßte es in spätestens 2+x Tagen mit nicht zu großem x zurück sein. Jetzt sind es gut zwei Wochen. Wenn das Geld so lange irgendwo im Buchungssystem der Bank, aber auf keinem Konto verfügbar ist, betrachte ich das je nach genauen Umständen als groben Fehler oder Veruntreuung.

 

vor 4 Stunden von west263:

Ich würde auf jeden Fall die Gebühren in kauf nehmen und mir mein Geld zurück holen.

Nach jetzigem Stand ist es wahrscheinlich, daß dann Folgendes passiert:

Das Geld kommt nach wenigen Tagen zurück. Ich erhalte einen Brief nach dem Motto "Vielen Dank für Ihren Auftrag. Wir konnten das Geld zurückholen. 21 Euro Gebühren für uns und 50 Euro für die N26 haben wir wie vereinbart von Ihrem Konto abgebucht." Dann werde ich eine genaue Auskunft verlangen, was mit dem Geld in den zwei Wochen war. Wenn es bei der Bank war, werde ich die Gebühren zurückverlangen und eine Entschädigung dazu, und wenn es tatsächlich beim Empfänger gewesen sein soll, werde ich eine schriftliche Bestätigung hierüber verlangen. Mit beidem werde ich wieder gegen eine Wand reden.

Das möchte ich nach Möglichkeit vermeiden...

 

vor 3 Stunden von Ramstein:

Warum solltest du etwas tun? Um was ging es?

 

Es hat sich um eine Zahlung für einen Kauf gehandelt und es ist vereinbart, daß ich die Ware nach Geldeingang beim Empfänger bekomme...

Ich habe das Geld vom Automaten in einer Filiale aus überwiesen und eine Bestätigung ausgedruckt. Natürlich könnte ich diese dem Empfänger schicken und sagen, das Geld ist überwiesen, hier ist der Beweis, ich möchte die Ware, und so alles auf ihn abwälzen und ihn unter Druck setzen. Dieses Vorgehen ist mir aber zu unverschämt, wo ich die Auskunft vom Empfänger habe und Grund habe, ihm zu glauben.

 

Der "Schriftverkehr" zwischen Empfänger und und N26 war wohl ein seitens des Empfängers nicht aufgezeichneter sogenannter "Chat". Alles krankt daran, daß ich gar nicht direkt mit denen reden kann, nur ganz notdürftig über den Empfänger, und der kann es anscheinend auch nur sehr schwerfällig, jeder kleine Schritt dauert Tage und man ist dann doch nicht weiter. 

 

Herr Bademeister: Mein Auftrag bestand darin, das Geld auf das Konto ... zu überweisen, und nicht, es bei mir auszubuchen, in den allgemeinen "Geldeingangsschacht" der N26 hineinzuschütten und damit, ob es auf Konto ... landet, nichts zu tun haben zu wollen. Wenn ich ein Paket verschicke, es weder ankommt noch zurückkommt und ich nach dem Verbleib frage, ist es dann für Sie auch in Ordnung, wenn "die Post" sagt, die Bearbeitung kostet auf jeden Fall erhebliche Extragebühren, auch wenn dabei herauskommt, daß wir es verschlampt haben?

 

Gibt es denn keine Möglichkeit, schnell (innerhalb weniger Tage) Klarheit zu schaffen, und das, ohne daß ich hierfür zuerst bestätigen muß, auch bei Bankverschulden alle Kosten für Nachforschung und/oder Rückholung selbst zu übernehmen? Ist mein Problem ein derart exotisches, daß es hierfür kein gangbares Standardprozedere gibt? Wäre jeder andere damit einverstanden, unabhängig von der Schuldfrage eine zwei-bis dreistellige Bearbeitungsgebühr zahlen zu müssen?

 

Herr Whister: Ja, man weiß natürlich nie, aber ich denke halt nicht... Es war ein Ebay-Kauf. Der Verkäufer hat ein intaktes langjähriges Ebay-Konto, er hat keine teuren Artikel in zeitlicher Nähe zu meinem Kauf verkauft und es erschiene wenig lohnend, sein Ebay-Konto und Bankkonto aufzugeben, nur um mit meiner dafür eigentlich zu geringen Summe türmen zu können...

 

Mit freundlichen Grüßen

H.

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west263
vor einer Stunde von Herr H.:

Wenn das Geld nicht angenommen wird, müßte es in spätestens 2+x Tagen mit nicht zu großem x zurück sein. Jetzt sind es gut zwei Wochen. Wenn das Geld so lange irgendwo im Buchungssystem der Bank, aber auf keinem Konto verfügbar ist, betrachte ich das je nach genauen Umständen als groben Fehler oder Veruntreuung.

Wieso vertraust Du so darauf, daß der Empfänger dir die Wahrheit sagt. Diese Variable nimmst Du komplett raus bei herausfinden, was passiert ist. 

 

Deswegen das Geld zurück fordern. 

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Land of the Free

Auch rein private eBay-Verkäufe sehen manche Banken nicht so gern (hatte dazu mal eine Diskussion mit der Volksbank). Dort meinte man, ich solle ein gewerbliches Konto eröffnen um meine privaten Zahlungen aus privaten Verkäufen zu erhalten (so ein Quatsch).

 

Vielleicht hat die N26 Bank auch Problem mit (zu vielen) Zahlungseingängen von Privatkonten auf einem Privatkonto.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

@Herr H.: Du hast das Geld überwiesen und damit alles getan, was Du musstest. Die Angaben auf der Überweisung (IBAN, BIC, Betrag) hast Du ja sicherlich mehrfach überprüft?!

 

Da Überweisungen in Deutschland sehr gut funktionieren, solltest Du auch davon ausgehen, dass das Geld angekommen ist. Und wenn es nicht angekommen sein sollte, liegen die Gründe dafür nicht bei Dir, sondern bei Deinem EBay-Partner. Soll der sich um seine Bank-Probleme kümmern. Das ist nicht Deine Aufgabe.

 

Schicke deshalb eine Kopie der Überweisungsbestätigung an den EBay-Partner und fordere ihn auf, Dir die Ware zu übergeben.

 

Wenn er sich weigert, wendest Du Dich an EBay (Käuferschutz) und/oder Du beauftragst einen Rechtsanwalt, der die Herausgabe der Ware dann gerichtlich durchsetzt.

 

Lastschriften kann man zurückholen. Überweisungen nicht. Evtl. kannst Du eine Rücküberweisung anstoßen. Das ist aber schon eine sehr außergewöhnliche Maßnahme. Und sie kostet Geld, meines Erachtens auch zu Recht. Bei Rücküberweisungen ist nicht garantiert, dass sie funktionieren. Siehe: https://www.finanztip.de/girokonto/ueberweisung-zurueckholen

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monopolyspieler
· bearbeitet von monopolyspieler

Ich hatte mal etwas ähnliches.

Bei Ebay gekauft und per Paypal überwiesen.

Dann schrieb die Verkäuferin, das sie bei Ebay die falsche Paypal-Adresse (die ihres Bruder eingegeben hatte) und noch

kein Geld hätte.

Ich solle nochmal überweisen und mir das andere Geld zurückholen.

 

Ja nee- ist klar.

Manchmal kann man auch dran fühlen, wenn was faul ist.

Also höflich geschrieben, das ich korrekt das Geld geschickt habe und nun gerne die Ware hätte. (waren 2.000 Euro für einen PC).

Sie soll sich das Geld selbst vom Bruder holen. Das ging dann noch etwas hin und her und am Schluß habe ich das Geld über den

Käuferschutz wiedergeholt.

Einige Zeit später nochmal ins mittlerweile gesperrte Profil der Verkäufrin geschaut und da gab es dann jede Menge rot und man konnte den Bewertungen entnehmen,

dass das mit der falschen Paypal-Adresse eine Masche war.

 

@Herr H. Dein Problem ist, das Deine Bank nichts verschlampt hat. Warum sollte sie für Dich umsonst arbeiten?

Das Problem liegt zwischen dem Empfänger und N26. Damit hast Du nichts zu tun.

Vor allem der Tip, das der Empfänger sich nicht über einen Chat mit N26 auseinandersetzen soll, sondern per Brief.

Chat-Verläufe lassen sich auch abspeichern- aber das nur am Rande.

Wirkt alles leider nicht ganz koscher auf mich.

Also bei Ebay einen Fall wegen nicht gelieferter Ware eröffnen, um den Anreiz einer zügigen Klärung durch den Empfänger zu erhöhen.

 

Bei einer Rücküberweisung fragt die Empfänger-Bank den Kontoinhaber, ob der Betrag korrekt verbucht wurde (der Absender bekannt sei...).

Wenn nicht, gibt es Geld zurück. Ein solcher Aufwand kostet natürlich.

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oktavian

@Herr H.Ich würde dann sofort bei der Polizei eine Anzeige gegen Unbekannt erstatten. Entweder der Verkäufer betrügt oder die Bank behält dein Geld ein. Das sollte zumindest kein eigenes Geld kosten. Wobei die Beamten gerne Ermittlungen einstellen, weil unfähig zu ermitteln, was auch an Ausrüstung/Ausbildung und Personalausstattung liegt. Kann man keine Wunder erwarten. DE ist für Wirtschaftsverbrecher anscheinend ein toller Standort.

 

Zusätzlich zur Anzeige bei der Polizei, solltest du den Fall auch ebay schildern. Dann bei N26 evtl. auch noch der Bafin. Evtl ist das Konto gehackt und wird für Geldwäsche benutzt. Die Bafin ist da eh dran bei N26 und freut sich bestimmt über Fallbeispiele. Würde mal abwarten, was die Polizei sagt. Du schützt damit auch andere Mitbürger vor Betrug. Besser mal schneller zu viel anzeigen als zu wenig ist da meine Meinung.

 

Kennst du den Verkäufer? Hast du den Verkäufer physisch gesehen und weißt wo er wohnt - hast du den Personalausweis gesehen? Oder lief das alles anonym über das Internet? Das Ebay-Konto kann doch auch gehackt sein. Man kann sich doch nicht auf die Historie allein verlassen...

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Bassinus
vor 15 Stunden von Herr H.:

Es hat sich um eine Zahlung für einen Kauf gehandelt und es ist vereinbart, daß ich die Ware nach Geldeingang beim Empfänger bekomme...

Ich habe das Geld vom Automaten in einer Filiale aus überwiesen und eine Bestätigung ausgedruckt. Natürlich könnte ich diese dem Empfänger schicken und sagen, das Geld ist überwiesen, hier ist der Beweis, ich möchte die Ware, und so alles auf ihn abwälzen und ihn unter Druck setzen. Dieses Vorgehen ist mir aber zu unverschämt, wo ich die Auskunft vom Empfänger habe und Grund habe, ihm zu glauben.

Scam.

vor 15 Stunden von Herr H.:

 

Der "Schriftverkehr" zwischen Empfänger und und N26 war wohl ein seitens des Empfängers nicht aufgezeichneter sogenannter "Chat". Alles krankt daran, daß ich gar nicht direkt mit denen reden kann, nur ganz notdürftig über den Empfänger, und der kann es anscheinend auch nur sehr schwerfällig, jeder kleine Schritt dauert Tage und man ist dann doch nicht weiter. 

Scam. Betrüger ist noch Aktiv und versucht sich derzeit noch an anderen Opfern.

vor 15 Stunden von Herr H.:

Herr Bademeister: Mein Auftrag bestand darin, das Geld auf das Konto ... zu überweisen, und nicht, es bei mir auszubuchen, in den allgemeinen "Geldeingangsschacht" der N26 hineinzuschütten und damit, ob es auf Konto ... landet, nichts zu tun haben zu wollen. Wenn ich ein Paket verschicke, es weder ankommt noch zurückkommt und ich nach dem Verbleib frage, ist es dann für Sie auch in Ordnung, wenn "die Post" sagt, die Bearbeitung kostet auf jeden Fall erhebliche Extragebühren, auch wenn dabei herauskommt, daß wir es verschlampt haben?

Doch. Dein Kontoauszug. Darauf steht: Überweisung getätigt an. Damit hast du ein rechtsverbindliches Schriftstück deiner Bank, dass das Geld den Besitzer gewechselt hat. Und ab hier ist es nicht mehr dein Problem. Sondern des Empfängers und den resultierenden Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag.

vor 15 Stunden von Herr H.:

Gibt es denn keine Möglichkeit, schnell (innerhalb weniger Tage) Klarheit zu schaffen, und das, ohne daß ich hierfür zuerst bestätigen muß, auch bei Bankverschulden alle Kosten für Nachforschung und/oder Rückholung selbst zu übernehmen? Ist mein Problem ein derart exotisches, daß es hierfür kein gangbares Standardprozedere gibt? Wäre jeder andere damit einverstanden, unabhängig von der Schuldfrage eine zwei-bis dreistellige Bearbeitungsgebühr zahlen zu müssen?

Nein. Gibt es für keine derartigen Fälle. Der gesamte Bankensektor ist Massengeschäft und läuft maximal automatisiert ab. Jede Abweichung Bedarf manuellem Eingriff was einfach Zeit in Anspruch nimmt.

vor 15 Stunden von Herr H.:

Der Verkäufer hat ein intaktes langjähriges Ebay-Konto, er hat keine teuren Artikel in zeitlicher Nähe zu meinem Kauf verkauft und es erschiene wenig lohnend, sein Ebay-Konto und Bankkonto aufzugeben, nur um mit meiner dafür eigentlich zu geringen Summe türmen zu können...

Scam. Wer sagt das du es mit dem Eigentümer des langjährigen Ebay-Kontos zu tun hast? Solche Konten können auch gehackt werden und werden dann für kurzweiligen Missbrauch genutzt. Der Täter hat dann sogar etwas Zeit gewonnen, da sich die Ermittlungen zuerst auf den eigentlichen Eigentümer des eBay Kontos konzentrieren.

 

Konten können ganz einfach bei eBay geändert werden. Vor PayPal war das noch ein Akt mit 4stellige Pin auf Kontoauszug bei Testüberweisung eintippen usw. Wurde alles abgeschafft und darauf hingewiesen mit dem tollen sicheren PayPal abzuhelfen.

 

Wenn es sich nur um einen kleinen Betrag gehandelt hat - bei eBay melden und laufen lassen. Anwalt, Gebühren für Rückbuchung, elektronischer Mahnbescheid stehen in keinem Verhältnis und du wirst sehr wahrscheinlich nichts zurück bekommen.

 

Hoher Betrag - eBay, Polizei und dann elektronischer Mahnbescheid.

 

Und natürlich alles gegen den Verkäufer. Die Bank kann dir völlig egal sein. Das ist nicht dein Geschäftspartner.

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Herr H.

Guten Abend,

 

vielen Dank für Ihre gutgemeinten Ratschläge, die zumeist von einem Betrug ausgehen. Aus Ihrer Sicht ist diese Einschätzung verständlich, aus meiner nicht ausgeschlossen, aber nicht besonders wahrscheinlich.

 

Daß der Überweisungsbeleg oder der Eintrag in meinem Kontoauszug beweist, daß das Geld beim Empfänger ist, stimmt definitiv nicht: Ich hatte es schonmal bei einer Überweisung auf ein eigenes Anlagekonto, daß diese aus unklaren Gründen nicht geklappt hat. Und da ist es nämlich so gelaufen, daß die Überweisung ganz normal in meinem Girokontoauszug stand, obwohl das Geld nie das Anlagekonto erreicht hat! Nach zwei, drei Tagen ist es wieder zurückgekommen und das Ganze wurde auf Seiten des Girokontos einfach wieder storniert (evtl. sogar zurückdatiert, weiß ich nicht mehr). Was im Kontoauszug steht, beweist also nichts. Wenn das damals mit einem fremden Konto passiert wäre, wäre ich sicherlich überzeugt gewesen, daß das Geld angekommen sein muß und der Empfänger schlampt oder lügt, aber seitdem ich das bei einer Überweisung zwischen eigenen Konten beobachtet habe, weiß ich eben, daß einem Eintrag im Kontoauszug nicht automatisch zu trauen ist. 

 

Schnellstens eine Rückholung zu beauftragen, hat mir der Empfänger selbst schon längst geraten. Wäre er ein Betrüger und rät mir dann so etwas, gäbe es also fast nur zwei Möglichkeiten: Entweder er hätte seine Schäfchen schon im Trockenen, dann würde Druck machen und schnell handeln auch nicht mehr helfen. Oder er möchte da gerade etwas inszenieren, was Zweifel aufkommen läßt, aber am Ende gut ausgeht und ihn in gutes Licht rückt, und dann in einem weiteren noch unabsehbaren Schritt groß abkassieren. Dann wäre in diesem weiteren Schritt die Reißleine zu ziehen...
Und wenn er ehrlich ist und z. B., wie Herr Frei meint, seine Bank Ärger macht, um ihm ein teures Geschäftskonto anzudrehen, dann ist die Situation die, daß er gerade Ärger genug hat und ich ihm nicht weiteren Ärger machen will, indem ich fälschlich behaupte, mein Überweisungsbeleg sei ein Geldeingangsbeweis, alles weitere sei sein Problem, ihn unter Druck setze oder gar die Polizei einschalte. Wie man es also dreht und wendet...

 

Und so bleiben immer noch die Fragen:
- Ich möchte von der Empfängerbank wissen, was mit dem Geld ist, die reagiert aber nicht, wenn ich den Überweisungsbeleg schicke und danach frage. Sind die verpflichtet, auf so etwas zu reagieren, und wenn ja, wie fordert man das am schnellsten ein?
- Meine Bank bietet einen Rückholversuch an, garantiert aber nicht, daß ich eine Auskunft erhalten werde, was in der Zwischenzeit mit dem Geld war. Sie stellt klar, daß so ein Versuch für mich kostenpflichtig ist, und zwar auch dann, wenn es Bankverschulden ist und wenn das Geld tatsächlich nicht auf dem Empfängerkonto war. Sie unternimmt den Rückholversuch nur, wenn ich dem zustimme. Was ist zu tun, wenn so eine Zustimmung für mich nicht infrage kommt? Wenn das Geld nachweislich beim Empfänger ist/war, gehen die Gebühren klar (wobei es mir lieber wäre, bei der N26 fragen zu können, so daß dann nur einmal Gebühren anfallen würden), aber Gebühren bei Bankverschulden sind für mich üble Wegelagerei, so etwas kann ich doch nicht zustimmen.

 

Mit freundlichen Grüßen
H.

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west263

schon interessant, das Du immer noch der einzige bist, der ein Verschulden der Banken vermutet. Hier hast Du bisher jedenfalls noch niemanden gefunden, der deinen Theorien folgt.

 

Bin gespannt wie das weitergeht.

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Matunus
vor 42 Minuten von Herr H.:

- Ich möchte von der Empfängerbank wissen, was mit dem Geld ist, die reagiert aber nicht, wenn ich den Überweisungsbeleg schicke und danach frage. Sind die verpflichtet, auf so etwas zu reagieren, und wenn ja, wie fordert man das am schnellsten ein?

Wenn ich deine Bank kontaktiere, und sei es nun mit einem echten Überweisungsbeleg, möchtest du dann, dass sie mir als einem Dritten irgendwelche Auskünfte über dein Konto gibt?

 

Eine von dir beauftragte Rückholung, so sie denn funktionieren würde, würde doch vom Konto des Verkäufers erfolgen und an der Situation des vermeintlich verschollenen/abgewiesenen Geldes überhaupt nichts ändern. Dann könnte er das Geld auch einfach von sich aus erstatten, ohne dir unnötige Kosten aufzubürden. Was ist denn eigentlich mit der Ware? Will der Verkäufer diese nicht mehr rausrücken oder willst du sie inzwischen nicht mehr haben?

 

Wenn da nur Ausflüchte kommen, dann sollte man mindestens mal den Prozess bei eBay anstoßen.

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monopolyspieler
vor 9 Stunden von Herr H.:

Schnellstens eine Rückholung zu beauftragen, hat mir der Empfänger selbst schon längst geraten. Wäre er ein Betrüger und rät mir dann so etwas, gäbe es also fast nur zwei Möglichkeiten: Entweder er hätte seine Schäfchen schon im Trockenen, dann würde Druck machen und schnell handeln auch nicht mehr helfen. Oder er möchte da gerade etwas inszenieren, was Zweifel aufkommen läßt, aber am Ende gut ausgeht und ihn in gutes Licht rückt, und dann in einem weiteren noch unabsehbaren Schritt groß abkassieren. Dann wäre in diesem weiteren Schritt die Reißleine zu ziehen...

Eine Rückholung kann mehrere Wochen dauern und setzt das Einverständnis des Empfängers voraus.

Wieso unabsehbarer Schritt? Hier könnte ein Empfänger auf Zeit spielen und den "Leidensdruck", die Ware zu bekommen soweit ausreizen,

das ein zweites Mal überwiesen wird.

Desweiteren ist der Geld-Absender für längere Zeit ruhig gestellt und ein böser Ebayer kann die Zeit nutzen, noch andere Leute mit

der gleichen Masche abzuzocken, da es ja so auch dauert, bis die ersten negativen Bewertungen im Profil stehen.

So ein gefälschter Ausweis und die Mühe wollen ja auch erst einmal refinanziert werden.

 

Ich hatte auch mal jemanden, der mit gefälschten Papieren ein Bankkonto eröffnet hatte (das geht ja mit Postident in fast jedem Blumenladen) und seinen Namen

an einen ungenutzten Briefkasten in einem MFH geklebt hatte.Das ergab dann aber erst die Ermittlung der Staatsanwaltschaft.

Geld hatte ich per Paypal geschickt und wiederbekommen.

Bei Überweisung hätte ich die A-Karte gehabt.

Wie gesagt-melde den Kram bei Ebay. Bist Du nicht der Einzige, dann kann Ebay wenigstens den Account sperren, bis das der Empfänger seine "Bank-Probleme" gelöst hat.

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frogger321
vor 13 Stunden von Herr H.:

Guten Abend,

 

vielen Dank für Ihre gutgemeinten Ratschläge, die zumeist von einem Betrug ausgehen. Aus Ihrer Sicht ist diese Einschätzung verständlich, aus meiner nicht ausgeschlossen, aber nicht besonders wahrscheinlich.

 

Daß der Überweisungsbeleg oder der Eintrag in meinem Kontoauszug beweist, daß das Geld beim Empfänger ist, stimmt definitiv nicht: Ich hatte es schonmal bei einer Überweisung auf ein eigenes Anlagekonto, daß diese aus unklaren Gründen nicht geklappt hat. Und da ist es nämlich so gelaufen, daß die Überweisung ganz normal in meinem Girokontoauszug stand, obwohl das Geld nie das Anlagekonto erreicht hat! Nach zwei, drei Tagen ist es wieder zurückgekommen und das Ganze wurde auf Seiten des Girokontos einfach wieder storniert (evtl. sogar zurückdatiert, weiß ich nicht mehr). Was im Kontoauszug steht, beweist also nichts. Wenn das damals mit einem fremden Konto passiert wäre, wäre ich sicherlich überzeugt gewesen, daß das Geld angekommen sein muß und der Empfänger schlampt oder lügt, aber seitdem ich das bei einer Überweisung zwischen eigenen Konten beobachtet habe, weiß ich eben, daß einem Eintrag im Kontoauszug nicht automatisch zu trauen ist. 

 

Schnellstens eine Rückholung zu beauftragen, hat mir der Empfänger selbst schon längst geraten. Wäre er ein Betrüger und rät mir dann so etwas, gäbe es also fast nur zwei Möglichkeiten: Entweder er hätte seine Schäfchen schon im Trockenen, dann würde Druck machen und schnell handeln auch nicht mehr helfen. Oder er möchte da gerade etwas inszenieren, was Zweifel aufkommen läßt, aber am Ende gut ausgeht und ihn in gutes Licht rückt, und dann in einem weiteren noch unabsehbaren Schritt groß abkassieren. Dann wäre in diesem weiteren Schritt die Reißleine zu ziehen...
Und wenn er ehrlich ist und z. B., wie Herr Frei meint, seine Bank Ärger macht, um ihm ein teures Geschäftskonto anzudrehen, dann ist die Situation die, daß er gerade Ärger genug hat und ich ihm nicht weiteren Ärger machen will, indem ich fälschlich behaupte, mein Überweisungsbeleg sei ein Geldeingangsbeweis, alles weitere sei sein Problem, ihn unter Druck setze oder gar die Polizei einschalte. Wie man es also dreht und wendet...

 

Und so bleiben immer noch die Fragen:
- Ich möchte von der Empfängerbank wissen, was mit dem Geld ist, die reagiert aber nicht, wenn ich den Überweisungsbeleg schicke und danach frage. Sind die verpflichtet, auf so etwas zu reagieren, und wenn ja, wie fordert man das am schnellsten ein?
- Meine Bank bietet einen Rückholversuch an, garantiert aber nicht, daß ich eine Auskunft erhalten werde, was in der Zwischenzeit mit dem Geld war. Sie stellt klar, daß so ein Versuch für mich kostenpflichtig ist, und zwar auch dann, wenn es Bankverschulden ist und wenn das Geld tatsächlich nicht auf dem Empfängerkonto war. Sie unternimmt den Rückholversuch nur, wenn ich dem zustimme. Was ist zu tun, wenn so eine Zustimmung für mich nicht infrage kommt? Wenn das Geld nachweislich beim Empfänger ist/war, gehen die Gebühren klar (wobei es mir lieber wäre, bei der N26 fragen zu können, so daß dann nur einmal Gebühren anfallen würden), aber Gebühren bei Bankverschulden sind für mich üble Wegelagerei, so etwas kann ich doch nicht zustimmen.

 

Mit freundlichen Grüßen
H.

Nimm doch den Verkäufer nicht ständig in Schutz oder bist du vielleicht sogar solch ein betrügerischer VK und möchtest hier für eine spätere google-Suche mal eine verständnisvolle Fährte legen?o:) 
Du bist doch hier schon eine ganze Weile dabei und schätzt das WPF offenbar sehr, dann höre doch auch auf die erfahrenen Mitglieder hier.

Du hast überwiesen, VK soll sich mit "seiner" Bank in Verbindung setzen, Thema erledigt. N26 ist ein Saftladen und das wird er in diesem Fall auch merken.

Screenshots vom Chat könnte er schon anfertigen by the way ;)

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Herr H.

Guten Abend!

 

vor 20 Stunden von Matunus:

Wenn ich deine Bank kontaktiere, und sei es nun mit einem echten Überweisungsbeleg, möchtest du dann, dass sie mir als einem Dritten irgendwelche Auskünfte über dein Konto gibt?

 

Es geht nur um eine Antwort auf die Frage, ob das Geld auftragsgemäß dem Empfängerkonto gutgeschrieben worden ist und, wenn nicht, wo es ist und warum es nicht augenblicklich zurückgegangen ist. Würden Sie in einer Antwort darauf irgendwelche Datenschutzprobleme sehen?

Wenn ich z. B. wissen wollte, was das denn für Probleme mit dem Empfängerkonto sind, oder wenn die Antwort "ja" wäre und ich wissen wollte, ob das Geld jetzt immer noch da ist, dann dürfte klarerweise nicht geantwortet werden.

 

vor 12 Stunden von monopolyspieler:

Eine Rückholung kann mehrere Wochen dauern und setzt das Einverständnis des Empfängers voraus.

Wieso unabsehbarer Schritt? Hier könnte ein Empfänger auf Zeit spielen [...]

- Der Sinn der Rückholung wäre gewesen, daß die Bank dann ja darauf reagieren muß, wenn dabei herauskommt, daß das Geld gar nie zum Empfänger gekommen ist. Ich würde dann vermutlich das Geld von dort, wo es ist, zurückerhalten oder doch jedenfalls von meiner Bank eine klärende Nachricht.

- Der Empfänger hat mir mit dieser Begründung schon vor längerem vorgeschlagen, eine Rückholung schnellstens anzustoßen, und hat mich seitdem nie zu "bremsen" versucht. Das habe ich erwähnt, um Folgendes klarzustellen: Der Empfänger konnte nie damit rechnen, daß ich das erstmal sein lasse, weil ich mit den bedingungslosen Gebühren nicht einverstanden bin. Er mußte fest damit rechnen, daß ich das mache, und, wäre er ein Betrüger, müßte er damit rechnen, daß ich dann nach einer Mitteilung "Geld beim Empfänger, Rückholung nicht möglich" alle Hebel in Bewegung setze. Im Falle eines Betrugs hätte er also garantiert alles so eingerichtet, daß er zu diesem Zeitpunkt eh schon seine Schäfchen im Trockenen hätte. In diesem Szenario wäre ich also realistischerweise mein Geld eh schon los und sollte Aufwand und Kosten für ein wahrscheinlich ergebnisloses Hinterherrennen meiden. Der Fokus liegt schon einmal deshalb darauf, was zu tun ist, wenn das Geld wirklich nicht angekommen ist, und wie ich mich in diesem Fall vor Bankgebühren schütze. Daß ich an dieses Szenario auch eher glaube, ist noch eine andere Sache.

 

In dieser Frage kommen und kommen wir nicht weiter, also lassen wir es doch am besten, danke trotzdem für Ihre Mühe einem aus Ihrer Sicht Sturkopf gegenüber. Wenn sich etwas tut, was die Sache deutlich anders dastehen läßt, oder gar eine Klärung ergibt, werde ich das hier kundtun.

 

Zur weiteren Beruhigung: Vom fraglichen Ebay-Konto gab es in den letzten Jahren immer nur im Schnitt ca. alle zwei Monate eine bewertete Aktivität. Zum Biet- und Kaufzeitpunkt waren keine weiteren Artikel eingestellt, jetzt auch nicht, ich gefährde also bei Ebay niemand damit, daß ich den Verkäufer bis auf weiteres als seriös behandle, wie ich es für richtig halte.

 

Mit freundlichen Grüßen

H.

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stagflation
vor 21 Minuten von Herr H.:

daß ich den Verkäufer bis auf weiteres als seriös behandle, wie ich es für richtig halte.

 

Dann ist ja alles in Ordnung! :)

 

Die Frage, warum eine Rückholung nicht kostenlos ist, hat ja bereits @Bassinus beantwortet:

Am 15.5.2021 um 12:53 von Bassinus:

Der gesamte Bankensektor ist Massengeschäft und läuft maximal automatisiert ab. Jede Abweichung Bedarf manuellem Eingriff was einfach Zeit in Anspruch nimmt.

 

Aber die paar Euro Kosten für eine Rückholung sind sicherlich kein Problem. Zumal der Empfänger (da seriös) ja sicherlich bereit sein wird, die Kosten mit Ihnen zu teilen!

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west263
vor 24 Minuten von Herr H.:

ich gefährde also bei Ebay niemand damit, daß ich den Verkäufer bis auf weiteres als seriös behandle, wie ich es für richtig halte.

schauen wir uns doch mal an, wie es aktuell ausschaut.

Du hast Geld überwiesen und wartest auf deine Ware. Der Empfänger behauptet, es wäre zurückgewiesen, sitzt auf seinem Artikel und fordert dich auf, das Du dir dein Geld zurückholen sollst. Der hat dich mal schön eingewickelt und wartet entspannt zuhause ab.

Den hätte ich mittlerweile bei ebay gemeldet. Ich hatte auch schon mal so einen Verkäufer, bei Amazon. Am Anfang war es schwer, in Kontakt zu kommen, hat sich selten gemeldet. Alle waren Schuld, seine Mitarbeiter und die Post, aber er nie. Am Ende hatte ich mein Geld und er eine negative Bewertung. und dann ging der Stress mal richtig los. Da war er dann sogar in der Lage täglich Mails zu schreiben.

 

War das ein Sofort Kauf Artikel oder hast Du diesen ersteigert?

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Matunus
vor einer Stunde von Herr H.:

Zur weiteren Beruhigung: Vom fraglichen Ebay-Konto gab es in den letzten Jahren immer nur im Schnitt ca. alle zwei Monate eine bewertete Aktivität. Zum Biet- und Kaufzeitpunkt waren keine weiteren Artikel eingestellt, jetzt auch nicht, ich gefährde also bei Ebay niemand damit, daß ich den Verkäufer bis auf weiteres als seriös behandle, wie ich es für richtig halte.

Falls es sich jedoch um eine Masche handeln sollte, so wird das Gegenüber sicherlich mehrere Accounts kontrollieren, so dass durchaus noch weitere Fälle aktuell laufen und weitere hinzukommen könnten.

 

Vielleicht ist es aber auch nur ein schlecht organisierter Verkäufer mit Kontoproblemen. Trotzdem bleibt die Frage, was denn nun der Plan ist? Auslieferung der Ware? Rückabwicklung des Kaufs?

 

vor einer Stunde von Herr H.:

- Der Sinn der Rückholung wäre gewesen, daß die Bank dann ja darauf reagieren muß, wenn dabei herauskommt, daß das Geld gar nie zum Empfänger gekommen ist. Ich würde dann vermutlich das Geld von dort, wo es ist, zurückerhalten oder doch jedenfalls von meiner Bank eine klärende Nachricht.

Das ist m.E. nur bedingt zu erwarten, da es sich für die Banken vermutlich um zwei mehr oder weniger unabhängige Vorgänge handeln dürfte. Falls das Geld tatsächlich bei N26 abgewiesen wurde, muss der Verkäufer als Kontoinhaber die Sache mit N26 klären. Um abgewiesen zu werden, muss es ja zunächst angekommen sein. Das entbindet ihn jedoch nicht von seinen Pflichten dem Käufer gegenüber.

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