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Alexan

Wie werden Auszahlungen durch VL und betriebliche Altersversorgung versteuert?

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Alexan

Hallo,

 

bei meinem Arbeitgeber kommt regelmäßig das Thema VL (vermögenswirksame Leistungen) und betriebliche Altersversorgung auf den Tisch.

 

Kann mir bitte jemand sagen, wie die beiden Dinge versteuert werden, wenn die Auszahlung beginnt (Renteneintritt)?

 

Wenn ich in Rente gehe, wird der Besteuerungsanteil der Rente bei 100 % liegen.

 

 

 

 

Ich möchte gerne wissen, was es mich heute kostet, wenn ich auf 100 € netto verzichte und entweder in vermögenswirksame Leistungen oder betriebliche Altersversorgung stecke und was ich später (zum jetzigen Steuermodell) erhalte, wenn ich es mir auszahlen lassen.

 

Da ich noch ein paar Jahre bis zur Rente habe, gehe ich davon aus, dass ich 25 % Rendite bis dahin erhalte.

 

 

Ist es so, dass ich für die eingezahlten Beträge Einkommenssteuer und für die Rendite Kapitalertragssteuer zahle?

 

 

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cjdenver

Also wenn ich jetzt bei Google "Auszahlung bav" eingebe dann bekomme ich als ersten Treffer zum Beispiel folgendes:

 

https://www.transparent-beraten.de/betriebliche-altersvorsorge/auszahlung/

 

Bestimmt gibt es ähnliches wenn ich jetzt "Auszahlung VWL" eingeben würde.

 

Meinst du nicht dass es sinnvoll wäre das erstmal selbst zu tun? :D 

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Alexan

Danke, ich habe es schon vorher selber gegoogled, bevor ich hier gefragt habe.

Da steht, dass man es "voll besteuern" muss. Das habe ich oben auch bereits geschrieben (100 %).

 

Die Frage ist nur: wo erfahre ich den Steuersatz und was (Einkommenssteuer/Kapitalertragssteuer) zahle ich worauf?

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cjdenver
· bearbeitet von cjdenver
vor 9 Minuten von Alexan:

Danke, ich habe es schon vorher selber gegoogled, bevor ich hier gefragt habe.

Da steht, dass man es "voll besteuern" muss. Das habe ich oben auch bereits geschrieben (100 %).

 

Die Frage ist nur: wo erfahre ich den Steuersatz und was (Einkommenssteuer/Kapitalertragssteuer) zahle ich worauf?

Sorry aber ich verstehe die Frage nicht.

 

bAV und VWL sind komplett unterschiedliche Systeme, eins wird versteuert bei Einzahlung, dafür ist bei Auszahlung nur die Rendite zu versteuern (VWL); eins ist bei Einzahlung steuerfrei, dafür ist es bei Auszahlung komplett zu versteuern (bAV).

 

Der Steuersatz ist dein persönlicher Steuersatz, entweder jetzt (bei Einzahlungs-Versteuerung) oder in der Zukunft (bei Auszahlungs-Versteuerung). Und bei Rendite-Besteuerung ist es halt der dann gültige Steuersatz, derzeit die Abgeltungssteuer.

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Feranda
· bearbeitet von Feranda
vor 24 Minuten von cjdenver:

Sorry aber ich verstehe die Frage nicht.

 

bAV und VWL sind komplett unterschiedliche Systeme, eins wird versteuert bei Einzahlung, dafür ist bei Auszahlung nur die Rendite zu versteuern (VWL); eins ist bei Einzahlung steuerfrei, dafür ist es bei Auszahlung komplett zu versteuern (bAV).

 

Der Steuersatz ist dein persönlicher Steuersatz, entweder jetzt (bei Einzahlungs-Versteuerung) oder in der Zukunft (bei Auszahlungs-Versteuerung). Und bei Rendite-Besteuerung ist es halt der dann gültige Steuersatz, derzeit die Abgeltungssteuer.

Man kann die VWL aber auch vollständig in die BaV einfließen lassen z.b.

vor 32 Minuten von Alexan:

Die Frage ist nur: wo erfahre ich den Steuersatz und was (Einkommenssteuer/Kapitalertragssteuer) zahle ich worauf?

Gib mir doch ein paar Daten, AG Zuschuss, Laufzeit, dein Netto-Sparbeitrag , dann jag ich das durch den Rechner.

Ggf. noch dein Bruttolohn.

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Alexan

Die Frage ist:

 

Wenn ich jetzt 100 € netto monatlich in bAV investiere, erhalte ich durch Steuer- und Sozial­ver­sicherungs­er­sparnis sowie den Arbeitgeberzuschuss etwa 266 €.

Dieser Betrag arbeitet dann bis zum Renteneintritt für mich. Ich gehe einfach mal von 25 % Rendite aus.

Ich könnte mir dann 332,5 € (brutto) monatlich auszahlen lassen.

 

Wie werden diese 332,5 € besteuert? Sind das 332,5 €, die einkommenssteuerpflichtig zu meinem Steuersatz bei Rentenerhalt sind?

Oder sind es 232,5 € Rendite, auf die ich Kapitalertragssteuer (und evtl. Soli und Kirchensteuer) zahle?

Kann ich die 100 €, auf die ich jetzt netto verzichte, steuerlich in 2021 geltend machen und ein paar Euro zurück bekommen?

 

 

VWL können wir gerne nach bAV machen. Sonst wird es kompliziert.

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Cauchykriterium

Natürlich wird die volle bAV-Rente besteuert, schließlich hast Du das Geld zuvor noch gar nicht versteuert.

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chirlu
vor 13 Minuten von Alexan:

Sind das 332,5 €, die einkommenssteuerpflichtig zu meinem Steuersatz bei Rentenerhalt sind?

 

Ja. Und sozialversicherungsbeitragspflichtig außerdem.

 

vor 15 Minuten von Alexan:

Kann ich die 100 €, auf die ich jetzt netto verzichte, steuerlich in 2021 geltend machen und ein paar Euro zurück bekommen?

 

Was meinst du, wie aus den 100 Euro 266 Euro geworden sind? Natürlich kannst du nicht doppelt absetzen.

 

VL dagegen ist ganz normal nach Steuern, nicht anders als wenn du aus deinem Netto selbst etwas sparst. Also Abgeltungssteuer auf den Gewinn und auch sonst keine Besonderheiten.

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Cauchykriterium

Wikipedia hilft übrigens auch schon weiter. Da gibt's sogar einen sehr lesefreundlichen Absatz zur steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Einordnung der VL: https://de.wikipedia.org/wiki/Vermögenswirksame_Leistungen

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Alexan
vor 6 Minuten von chirlu:

Was meinst du, wie aus den 100 Euro 266 Euro geworden sind? Natürlich kannst du nicht doppelt absetzen.

 

https://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/betriebliche-altersvorsorge-sonderausgaben-steuerlich-absetzbar/

 

"Die Beiträge für die BAV in Form der Direktzusage und der Unterstützungskasse sind als Sonderausgaben absetzbar und sozialversicherungsfrei für bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze, die 2010 bei 2.640 Euro liegt. Im Alter erfolgt (bis auf einen Versorgungsfreibetrag) auf die Auszahlungen die volle Versteuerung. Eine Riesterförderung, d.h. die Nettoentgeltumwandlung, ist nicht möglich."

 

 

Das liest sich so, als könne man sie doch (teilweise) jetzt absetzen.

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Cauchykriterium

Die Entgeltumwandlung wird einfach vom steuerlichen Brutto bzw. sozialversicherungsrechtlichen Entgelt abgezogen, als ob Du sie gar nicht bekommen würdest. Im Gegenzug ist alles beim Leistungsbezug zu versteuern bzw. zu verbeitragen. Kinderleicht.

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chirlu
vor 2 Minuten von Alexan:

Das liest sich so, als könne man sie doch (teilweise) jetzt absetzen.

 

Ja, aber eben nicht doppelt, wie du das willst.

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Alexan
vor einer Stunde von chirlu:

 

Ja, aber eben nicht doppelt, wie du das willst.

Wie kommst du drauf? 

Ich habe gefragt, ob ich die Ausgaben jetzt (2021) bei der Steuer angeben kann. 

 

Also 1x.

Das geht laut dir natürlich nicht. 

Laut Link schon. 

 

Wie macht sich der bei 100 Euro im Monat bemerkbar? 

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Cauchykriterium

Nix bei Steuer angeben. Ist in Jahressteuerbescheinigung bereits inkludiert da Chef schon abgezogen.

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Alexan

Also kann ich es nicht absetzen, sondern habe einfach weniger brutto. Korrekt? 

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor einer Stunde von Alexan:

Also kann ich es nicht absetzen, sondern habe einfach weniger brutto. Korrekt? 

 

Was denkst du denn, was passiert, wenn du etwas von der Steuer absetzt? Ob du es als „volles Brutto und 200 Euro absetzbare Sonderausgaben“ betrachtest oder als „um 200 Euro reduziertes Brutto“, kommt aufs selbe heraus.

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Alexan
vor 31 Minuten von chirlu:

 

Was denkst du denn, was passiert, wenn du etwas von der Steuer absetzt? Ob du es als „volles Brutto und 200 Euro absetzbare Sonderausgaben“ betrachtest oder als „um 200 Euro reduziertes Brutto“, kommt aufs selbe hinaus.

 

Keine Ahnung wie das hier ist, deshalb frage ich ja. Mein geringeres Brutto ist ja nicht alles was eingezahlt wird.

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Cauchykriterium

Beiträge von Dritten, z. B. dem Arbeitgeber, macht dieser Dritte doch bereits geltend ...

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cjdenver
· bearbeitet von cjdenver
vor einer Stunde von Alexan:

Mein geringeres Brutto ist ja nicht alles was eingezahlt wird.

 

Die Differenz ist der AG-Zuschuss der ebenfalls steuerfrei eingezahlt wird und dann von dir bei Renteneintritt zu versteuern ist. 

 

vor 3 Stunden von Alexan:

Wenn ich jetzt 100 € netto monatlich in bAV investiere, erhalte ich durch Steuer- und Sozial­ver­sicherungs­er­sparnis sowie den Arbeitgeberzuschuss etwa 266 €.

 

Ich wuerde das an deiner Stelle voneinander trennen: wie hoch ist dein Brutto-Entgeltverzicht, und wie hoch ist der AG-Zuschuss. Und bekommst du den AG-Zuschuss auch ohne Eigenbeitrag? 

 

Zitat

Dieser Betrag arbeitet dann bis zum Renteneintritt für mich. Ich gehe einfach mal von 25 % Rendite aus.

 

25% Rendite ueber wieviele Jahre denn? Nur um das zu verplausibilisieren. 

 

Zitat

Ich könnte mir dann 332,5 € (brutto) monatlich auszahlen lassen.

 

Nein: du kannst dir eine Rente aus den dann verfuegbaren €332,50 auszahlen lassen. Wieviel das monatlich ist kommt auf den Rentenfaktor an den du im Vertrag hast. Wenn das Guthaben €332,50 betraegt wuerdest du ca. €1 als Rente monatlich bekommen. 

 

Alternativ kannst du dir bei den meisten bAV das angesparte Guthaben einmalig auszahlen lassen. 

 

Zitat

VWL können wir gerne nach bAV machen. Sonst wird es kompliziert.

 

Die meisten AG zahlen dir VWL oder alternativ einen bAV-Zuschuss, selten beides. 

 

vor 3 Stunden von Feranda:

Man kann die VWL aber auch vollständig in die BaV einfließen lassen z.b.

 

Das stimmt aber wie gesagt, die meisten AG zahlen entweder VWL oder einen bAV-Zuschuss, beides zusammen gibt es seltenst. 

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Feranda
vor 4 Stunden von cjdenver:

Das stimmt aber wie gesagt, die meisten AG zahlen entweder VWL oder einen bAV-Zuschuss, beides zusammen gibt es seltenst. 

Da sind meine Erfahrungen tatsächlich ein wenig anders, hat im Einzelfall aber ja keinerlei Relevanz wie viele das machen. Muss ja individuell betrachtet werden.

Wenn @Alexan mit ein paar Informationen rausrückt kann ich ihm das auch genauestens aufdröseln.

100€ Netto und 266€ Brutto hab ich ja schonmal. Sind da die VWL schon mit drin? Was für ein Bruttolohn hast du? Wie alt bist du? Zahlst du Kirchensteuer? Hast du Kinder?

Wenn da ein paar Infos kommen kann ich dir relativ genau sagen wie viel weniger gesetzliche Rente die BaV heißt, was am Ende ca. rauskommt und wie viel Steuern davon dann noch abgehen.

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Cauchykriterium
· bearbeitet von Cauchykriterium
vor 12 Stunden von cjdenver:

Das stimmt aber wie gesagt, die meisten AG zahlen entweder VWL oder einen bAV-Zuschuss, beides zusammen gibt es seltenst. 

Naja. Ich weiß ja nicht. Zumindest bei neuen Zusagen gibt's bereits die gesetzliche Verpflichtung zum bAV-Zuschuss unter gewissen Voraussetzungen, VWL stammen meines Wissens nach oft aus tariflichen Vereinbarungen. Vermutung: @cjdenver, Du bist nicht mehr der Jüngste, stimmt's?

 

Nachtrag: gemeint sind die das Gehalt erhöhenden VWL

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cjdenver
· bearbeitet von cjdenver

Haha okay also wenn sowohl @Feranda als auch @Cauchykriterium übereinstimmen dann ist meine Erfahrung wohl wirklich falsch.

 

Ich hatte bisher mit mehreren großen deutschen Arbeitgebern zu tun (sowohl mit tariflichen als auch außertariflichen Regelwerken) und bisher war es immer so dass die Mitarbeiter entweder (ziemlich niedrige fixe) VWL oder alternativ bei einer Mindest-Entgeltumwandlung einen (deutlich höheren, da prozentualen) AG-Zuschuss zur bAV erhalten, nicht aber beides. Ich weiß dass für Neuverträge ein (15%?) AG-Zuschuss verpflichtend ist, und dass das (in 2022?) auch für bestehende Verträge gilt, aber die Regel die ich bisher kenne ist dass es nur eins der beiden gibt. 

 

Wenn das tatsächlich nicht mehr üblich ist dann ziehe ich meine Aussage zurück - vielleicht bin ich wirklich zu alt :D 

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