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Marklam

Gesetzliche Renteninformation mit 25

Empfohlene Beiträge

Marklam

Hi,

 

ausgehend von meinem anderen Thread stellt sich mir gerade die Frage ob es ggf. sinnvoll ist sich mal eine Renteninformation zuschicken zu lassen.

Ich bin 25 und habe ca. 4,5 Jahre in die gesetzliche Rente eingezahlt. Normalerweise würde man die erste Info ja mit 27 bekommen.

Aber so könnte ich jetzt schonmal prüfen ob die Zeiträume stimmen etc.

So wie ich es verstanden habe kann man das ja recht leicht anfordern und ist scheinbar auch kostenlos??

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Samstag494

Falls du den neuen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Funktion hast, kannst du das Ganze auch direkt online abrufen:

https://www.eservice-drv.de/OnlineDiensteWeb/init.do?npa=true

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HalloAktie

Sei froh über den Aufschub. Richtig wohltuend ist der Blick auf die Renteninformation für mich persönlich nicht. Wünsche dir, dass das bei dir anders ist. Meine Rürup-Beitragsrechnung bereitet mir mehr Freude.

Ich meine, ich habe mit Mitte 20 auch einen Versicherungsverlauf angefordert. Der kam aber lange nicht. Evtl. schicken sie ihn wirklich erst mit der ersten Renteninformation raus. Oder damals ist etwas falsch gelaufen :-)

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Synthomesc_alt
vor 2 Stunden von HalloAktie:

Richtig wohltuend ist der Blick auf die Renteninformation für mich persönlich nicht.

Ich kann mich da nicht beschweren, nur ist dieser Wisch nicht das Papier wert, auf dem es gedruckt ist!

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Noch_Neu_Hier
vor einer Stunde von Synthomesc:

Ich kann mich da nicht beschweren, nur ist dieser Wisch nicht das Papier wert, auf dem es gedruckt ist!

Na, na, die gesetzliche Rente ist sicher. Darauf wirst du dich verlassen können. Frage ist nur in welcher Höhe und in welcher Währung. Evtl. gibt es zu deinem Rentenbezugsbeginn auch Sternentaler oder Muscheln zum tauschen:w00t:

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HalloAktie
vor einer Stunde von Synthomesc:

Ich kann mich da nicht beschweren, nur ist dieser Wisch nicht das Papier wert, auf dem es gedruckt ist!

Das kommt noch dazu. Wobei eine Mindest-Versorgung ist ja per Grundgesetz vorgeschrieben. Ganz wertlos kann es eher nicht werden. Besser als nichts. Die Frage ist nur, was aus anderen Quellen da alles angerechnet wird und wie weit das Rentenalter noch nach hinten verschoben wird in der Zwischenzeit.

 

Mit Jahrzehnten zum Renteneintritt werde ich mich dann über eine Basis-Zahlung freuen, aber nicht darauf verlassen. Mit den Zeiten bin ich auch entspannter geworden: Denn alles, was einem zeitlich abweichend gewährt wird im Hinblick auf Renteneintritt, hat Haken und Nachteile beispielsweise bei Zuverdienst-Regelungen. Muss man sich überlegen, ob es überhaupt so sinnvoll ist, die gesetzliche Rentenzahlung früh abrufen zu wollen.

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hilflos

ich denke heute solle die Erfassung der Zeiten und Beiträge kein Problem mehr sein. Wenn nichts exotische dabei war, das demnächst nicht mehr existiert ( Privatschule die demnächst zu macht oder ähnliches) kann man auch noch die 2 Jahre warten.

 

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Marklam

Habs aus Interesse mal angefordert und auch schnell erhalten.

Ich meine ich hatte eine Rentenauskunft angefordert und habe nun ein Schreiben bekommen indem der Versicherungsverlauf und inwieweit die voraussetzungen für verschiedene rentenleistungen erfüllt sind, enthalten sind.

 

Die Zeiten mit Beiträgen stimmen auch soweit:)

Die Zeiten in denen ich nur studiert habe und keine Beiträge geleistet habe sind nicht aufgeführt. Da müsste ich also eine Studienbescheinigung für die Zeiten einreichen damit mir diese Zeit auch anerkannt wird?:)

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chirlu
vor 39 Minuten von Marklam:

Da müsste ich also eine Studienbescheinigung für die Zeiten einreichen damit mir diese Zeit auch anerkannt wird?:)

 

Im Rahmen eines Antrags auf Kontenklärung, ja.

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DarkBasti

Seit wann werden Studienzeiten anerkannt? 

Meiner Meinung gerade nicht, da nicht eingezahlt worden ist. 

Dürfte nur eine Ausnahme sein, wenn man nebenbei eine versicherungspflichtige Beschäftigung nachgegangen ist. 

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein
vor 3 Stunden von Marklam:

Die Zeiten in denen ich nur studiert habe und keine Beiträge geleistet habe sind nicht aufgeführt. Da müsste ich also eine Studienbescheinigung für die Zeiten einreichen damit mir diese Zeit auch anerkannt wird?:)

Für Studienzeiten gibt es keine Rentenpunkte (mehr). Das hat die Rot-Grüne Schröder-Regierung gestrichen. Aber als Anrechnungszeiten gelten sie noch.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Azubis-Studierende-und-Berufseinsteiger/Studierende/studierende_detailseite.html

 

PS: Bis 45 kann man für diese Zeit freiwillig Beiträge nachzahlen. Wenn man glaubt, das lohnt sich.

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Marklam

Genau, man bekommt keine Rentenpunkte aber es gilt eben als Versicherungszeit. Von daher lohnt es sich doch eine solche Kontenprüfung zu machen oder nicht.

Bei mir würde es um ca. 2,5 Jahre gehen (1 Jahr Schule, 1,5 Jahre Studium).

Und ich kümmere mich doch lieber jetzt drum als in xx Jahren wenns nur noch schwieriger wird das nachzuweisen.

 

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chirlu
vor 3 Stunden von Marklam:

Von daher lohnt es sich doch eine solche Kontenprüfung zu machen oder nicht.

 

Du mußt sie so oder so irgendwann machen, ob es sich lohnt oder nicht. :P Aber es hat auch Vorteile, insbesondere im (wenn auch unerwünschten) Fall einer Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente.

 

vor 3 Stunden von Marklam:

Und ich kümmere mich doch lieber jetzt drum als in xx Jahren wenns nur noch schwieriger wird das nachzuweisen.

 

:thumbsup:

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Marklam

Kann ich denn irgendwelche Nachteile dadurch haben wenn ich das jetzt mache. Also ich bin jetzt mitte 20 und die beitragszeiten sind richtig im verlauf. Es fehlt ein Jahr schule von 17-18, dann ein Jahr uni und dann nochmal ein halbes jahr uni.

So wie ich das lese würde ich halt ein antrag stellen und dann die nachweise wie studienbescheinigung einreichen. Die prüfen das dann und schicken mir dann das Erfebnis. Dann kann ich das prüfen und wenn ich dann aber nicht wiederspreche, dann sind die Daten auch so für immer fest und in einer anderen Kontenprüfung (sollte ich ein fehler gemacht haben) kann man es dann nicht mehr kontrollieren.

Ich könnte aber nochmal später eine kontenklärung machen für die zeiträume die noch kommen?

 

Ich fühle mich auch so spießig mich schon mit der Rente zu beschäftigen:D

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chewie
vor einer Stunde von Marklam:

Kann ich denn irgendwelche Nachteile dadurch haben wenn ich das jetzt mache. Also ich bin jetzt mitte 20 und die beitragszeiten sind richtig im verlauf. Es fehlt ein Jahr schule von 17-18, dann ein Jahr uni und dann nochmal ein halbes jahr uni.

So wie ich das lese würde ich halt ein antrag stellen und dann die nachweise wie studienbescheinigung einreichen. Die prüfen das dann und schicken mir dann das Erfebnis. Dann kann ich das prüfen und wenn ich dann aber nicht wiederspreche, dann sind die Daten auch so für immer fest und in einer anderen Kontenprüfung (sollte ich ein fehler gemacht haben) kann man es dann nicht mehr kontrollieren.

Ich könnte aber nochmal später eine kontenklärung machen für die zeiträume die noch kommen?

 

Ich fühle mich auch so spießig mich schon mit der Rente zu beschäftigen:D


Nein, wenn du Nachweise einreichst die das Gegenteil von gespeicherten Zeiten belegen, dann wird das natürlich geändert. Hab ich selbst oft gemacht. Ansonsten bringt dir die kontenklärung erst mal nicht wirklich was. Das Studium kannst du auch später noch nachweisen, die Hochschulen müssen solche Unterlagen ziemlich lange aufbewahren, falls du dein Studienbuch verlieren solltest. 

 

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chirlu
vor einer Stunde von Marklam:

Ich könnte aber nochmal später eine kontenklärung machen für die zeiträume die noch kommen?

 

Ja (du mußt sogar).

 

vor 2 Minuten von chewie:

Ansonsten bringt dir die kontenklärung erst mal nicht wirklich was. Das Studium kannst du auch später noch nachweisen

 

Schon richtig, aber es ist erledigt. Und falls eben doch eine Erwerbsminderungsrente nötig werden sollte, bricht weniger Hektik aus.

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Marklam

Hier hatte ich das gelesen das man 6 Monate Zeit hat zu widersprechen und dann 6 jahre festgestellt werden: https://rentenbescheid24.de/renten-abc/begriffe-zur-gesetzlichen-rente/die-kontenklaerung-der-rente/

 

Aber heißt für mich, ich kann mich jetzt gerne schon drum kümmern, den Antrag stellen und die Sachen einreichen. Dann hab ich die Dinge ja nämlich schonmal erledigt:)

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Saek
· bearbeitet von Saek
6 hours ago, Ramstein said:

Bis 45 kann man für diese Zeit freiwillig Beiträge nachzahlen. Wenn man glaubt, das lohnt sich.

Ich habe das so verstanden, dass das nur für Schul-/Studienzeiten geht, die nicht als Anrechnungszeiten anerkannt werden können (da geht max. 8 Jahre, ab einem Alter von 17). D.h. immer zwischen 16 und 17 (1 Jahr) und danach erst für den Teil >8 Jahre. Etwas unglücklich, weil man so als Akademiker die 45 Jahre nur schwer vollbekommt. :rolleyes:

 

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Azubis-Studierende-und-Berufseinsteiger/Schueler/schueler_node.html

 

Falls ich das falsch verstanden haben sollte, lasse ich mich gerne korrigieren.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
inhaltlich korrigiert

Falsche Einträge können trotzdem immer korrigiert werden.

 

vor 3 Stunden von Saek:

Ich habe das so verstanden, dass das nur für Schul-/Studienzeiten geht, die nicht als Anrechnungszeiten anerkannt werden können (da geht max. 8 Jahre, ab einem Alter von 17). D.h. immer zwischen 16 und 17 (1 Jahr) und danach erst für den Teil >8 Jahre.

 

Ja, ist auch so. Für die ersten acht Jahre ab 17 ist keine Nachzahlung möglich.

 

vor 3 Stunden von Saek:

Etwas unglücklich, weil man so als Akademiker die 45 Jahre nur schwer vollbekommt. :rolleyes:

 

Wenn man als Akademiker die 45 Jahre erreichen möchte, braucht man einen Nebenjob im Studium; für den man sich dann natürlich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen darf. Es ist ohnehin kompliziert, was für die Wartezeit von 45 Jahren berücksichtigt wird – Pflichtbeitragszeiten für Wehr- oder Zivildienst beispielsweise nicht.

 

Für die Wartezeit von 35 Jahren (für Rente ab 63, mit Abschlägen) zählen dagegen auch Anrechnungszeiten und sämtliche Zeiten mit freiwilligen Beiträgen, also einschließlich Nachzahlungen.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 36 Minuten von da_Woifi:

.

 

.

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Marklam

Lang ists her, aber jetzt kümmer ich mich wirklich drum. Bei mir gehts wie gesagt um Schulzeiten und Studienzeiten die fehlen. Wenn ich es richtig verstehe, dann kann ich nicht "auf eigene Faust" Belege wie Studienbescheinigung einreichen, sondern muss die entsprechenden Formular von meiner ehemaligen Schule und Uni befüllen lassen? Also V0511 für die Studienzeiten und V0510 für die Schulzeiten?

Zu letzterem hätte ich ja auch nur das Abi Zeugnis als Beleg und da geht ja auch kein genauer Zeitraum hervor. Studienbescheinigungen habe ich vielleicht noch.

Wie habt ihr das in der Praxis gemacht?:)

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dev

Info an alle, alles aufheben, selbst wenn es eingereicht wurde und im Verlauf der GRV steht.

 

Im Bekanntenkreis wird kurz vor der Rente gerne noch einmal einiges nachverlangt, obwohl es seit Jahrzehnten in den Akten steht!

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Sapine

Mein Abizeugnis habe ich insgesamt dreimal eingereicht. Der Scanner der GRV konnte das Dokument nicht sauber scannen (hellgelber Hintergrund), woraufhin sie die von der Gemeinde gemachten Kopien (mit Gemeindestempel) zweimal entsorgt hatten. Also niemals Originale Dokumente einreichen ;)

 

Bei der Uni habe ich die Formulare ausstellen lassen. 

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chirlu
vor 8 Stunden von Marklam:

Wie habt ihr das in der Praxis gemacht?:)

 

Ich habe von meiner Schule mit dem Abiturzeugnis zusammen direkt eine Schulzeitbescheinigung für Rentenzwecke überreicht bekommen. Bei der Universität konnte ich eine entsprechende Bescheinigung nach der Exmatrikulation digital abrufen. Die beiden Bescheinigungen habe ich dann im Zuge der Kontenklärung in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vorgelegt, wo sie direkt kopiert und die Kopien bestätigt und weitergeleitet wurden. Das ist auch kostenlos. Die Originale konnte ich direkt wieder mitnehmen. Ob ich auch Zeugnisse vorgelegt habe, weiß ich nicht mehr; aber kann nicht schaden, schlimmstenfalls wird es ignoriert.

 

vor 8 Stunden von Marklam:

Wenn ich es richtig verstehe, dann kann ich nicht "auf eigene Faust" Belege wie Studienbescheinigung einreichen, sondern muss die entsprechenden Formular von meiner ehemaligen Schule und Uni befüllen lassen? Also V0511 für die Studienzeiten und V0510 für die Schulzeiten?

 

Das geht schon, aber es muss halt das Richtige bescheinigt sein. Wenn du keine spezielle Bescheinigung für Rentenzwecke bekommen hast, ist es wohl am einfachsten, das Formular zu verwenden. Aber V0510 für beide; wie du auf V0511 kommst, weiß ich nicht.

 

Eigentlich sollen inzwischen die Krankenkassen Schulzeiten ihrer Versicherten automatisch melden (deshalb geht die Bescheinigung der Schule auch an die Krankenkasse, die dann Meldung an die Rentenversicherung gibt; die fürs Studium direkt an die Deutsche Rentenversicherung). Warst du zu Schulzeiten privat krankenversichert?

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