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Hans Blafoo

Frage zu Riester-Kindergeldzulage und Einkommenssteuererklärung

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Hans Blafoo

Hallo zusammen,

 

folgende Ausgangssituation:

- meine Frau und ich sind im April 2020 Eltern geworden

- Nur ich habe einen Riestervertrag, meine Frau als Beamtin (und sie könnte somit theoretisch auch einen Riestervertrag haben) dagegen nicht

- Kindergeld wird an meine Frau gezahlt

- Steuern veranlagen wir gemeinsam

 

Nun ist es so, dass ich für 2020 den Maximalbetrag in meinen Riestervertrag abzgl. Zulagen eingezahlt habe, also 1.956 Euro. Die Kinderzulage habe ich dagegen NICHT erhalten und wir haben aufgrunddessen, weil uns das letztes Jahr schlechter gekommen wäre, auch nicht die zustehende Kinderzulage von meiner Frau auf mich übertragen. Dennoch hat das Finanzamt im Einkommenssteuerbescheid nun mir 475 Euro Zulagen (also 175 Euro Grundzulage + 300 Euro Kind) zugeordnet, wodurch unser zu versteuerndes Einkommen steigt und wir auch dank Soli über 300 Euro weniger Steuererstattung erhalten.

 

Ist das rechtens? Aus meiner Sicht kann es das ja nicht sein, weil die Zulage gar nicht geflossen sein kann. Habt ihr irgendeine Quelle, die ich für den Einspruch gegen den Steuerbescheid anführen kann? Im Internet findet man immer nur diese Standardausführungen zur Kindergeldzulage, was einfach nicht hilfreich ist.

 

Danke und viele Grüße

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Hans Blafoo

Da mir das Thema keine Ruhe lässt, habe ich weiter gegooglet und bin auf diese Seite gestoßen: Verständnisproblem Kinderzulage bei Riester

 

Kurzgefasst: die Zulagen werden vom Finanzamt IMMER hinzugerechnet sobald ein theoretischer Anspruch besteht. Das kann man nicht verhindern. Es ist und bleibt also absoluter Blödsinn.

 

Ich mach jetzt folgendes: ich beantrage die Kinderzulage nach ab letztem Jahr und schraube meine Einzahlungen in den Riestervertrag runter. So bleibt mir als Verlust nur der Soli. Zudem werde ich schnellstmöglich für meine Frau einen billigen Riestervertrag abschließen, sodass sie die Kinderzulage dort sammelt.

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stagflation

Wie wär's denn zur Abwechslung mal mit:

  1. auf Kinderzulagen und angebliche Steuererleichterungen verzichten
  2. keine unpassende Versicherungsvertrag abschließen
  3. Geld selbst anlegen...
  4. ...und sich hinterher über einen Vermögenszuwachs freuen?

Aber nein - kaum hört der deutsche Sparer Wörter wie "Kinderzulage" und "Steuern sparen" - schon fängt er an, die unsinnigsten Versicherungs-Verträge abzuschließen...

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Feranda
· bearbeitet von Feranda
vor 7 Minuten von stagflation:

Wie wär's denn zur Abwechslung mal mit:

  1. auf Kinderzulagen und angebliche Steuererleichterungen verzichten
  2. keine unpassende Versicherungsvertrag abschließen
  3. Geld selbst anlegen...
  4. ...und sich hinterher über einen Vermögenszuwachs freuen?

Aber nein - kaum hört der deutsche Sparer Wörter wie "Kinderzulage" und "Steuern sparen" - schon fängt er an, die unsinnigsten Versicherungs-Verträge abzuschließen...

Da ist er ja wieder, der Heilige Gral der Geldanlage, der für alle 80 Millionen Deutschen das non-plus-ultra des "We investiere ich mein Geld" ist.

@Hans BlafooRichtige Vorgehensweise.

 

Aber Kinderzulage gibt es nur für einen Vertrag.

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Hans Blafoo
vor 5 Minuten von stagflation:

Wie wär's denn zur Abwechslung mal mit:

  1. auf Kinderzulagen und angebliche Steuererleichterungen verzichten
  2. keine unpassende Versicherungsvertrag abschließen
  3. Geld selbst anlegen...
  4. ...und sich hinterher über einen Vermögenszuwachs freuen?

Aber nein - kaum hört der deutsche Sparer Wörter wie "Kinderzulage" und "Steuern sparen" - schon fängt er an, die unsinnigsten Versicherungs-Verträge abzuschließen...

 

1. Inwiefern hilft mir das beim aktuellen Problem?

2. Ist es nun nicht so, dass Riester per se immer schlecht ist. Das wurde hier auch schon zigfach diskutiert.

 

Was bringt also dein Beitrag?

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Feranda
Gerade eben von Hans Blafoo:

Was bringt also dein Beitrag?

Einfach ignorieren :prost:.

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chirlu

Irgendwie werde ich nicht ganz schlau aus dem Ganzen … Wolltet ihr/wollte deine Frau/wolltest du für deine Frau nicht schon ewig einen Riestervertrag abschließen?

 

vor 55 Minuten von Hans Blafoo:

wir haben aufgrunddessen, weil uns das letztes Jahr schlechter gekommen wäre, auch nicht die zustehende Kinderzulage von meiner Frau auf mich übertragen.

 

Inwiefern wäre euch das „schlechter gekommen“? Und was hast du letztlich im Zulagenantrag und in Anlage AV angegeben?

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Hans Blafoo
· bearbeitet von Hans Blafoo
vor 16 Minuten von chirlu:

Irgendwie werde ich nicht ganz schlau aus dem Ganzen … Wolltet ihr/wollte deine Frau/wolltest du für deine Frau nicht schon ewig einen Riestervertrag abschließen?

 

 

Inwiefern wäre euch das „schlechter gekommen“? Und was hast du letztlich im Zulagenantrag und in Anlage AV angegeben?

 

Du hast absolut Recht, nur haben wir es zeitlich einfach noch nicht geschafft. Es ist gerade viel los... Genau aus diesem Grund möchte ich nun schnell erstmal dafür sorgen, dass wir zumindest noch die Kinderzulage vom letzten Jahr auf meinen Vertrag bekommen und ich für dieses Jahr keine ungeförderten Einzahlungen in den Vertrag leiste.

 

Wir kommen aus folgendem Grund schlechter: wir erhalten 300 Euro Zulage von der ZfA für das Kind, da aber der Steuervorteil bei uns größer ist, wird faktisch die Zulage über die Steuererklärung wieder abgezogen. Doof ist aber, dass durch die Zulage das einkommenssteuerpflichtige Bruttoeinkommen steigt und wir deshalb für die 300 Euro zusätzlich (die ja dann wieder abgezogen werden) Solidaritätszuschlag zahlen müssen.

 

Im Zulagenantrag steht kein Kind und in der Anlage AV habe ich weder angegeben, dass ich Kinderzulage erhalten würde noch das meine Frau die Zulage überhaupt an mich übertragen hat. Das ist dem Finanzamt aber egal.

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intInvest
vor 15 Minuten von Hans Blafoo:

Doof ist aber, dass durch die Zulage das einkommenssteuerpflichtige Bruttoeinkommen steigt und wir deshalb für die 300 Euro zusätzlich (die ja dann wieder abgezogen werden) Solidaritätszuschlag zahlen müssen.

Ist das so? Wie kommst du drauf?

Die Riesterzulagen sind doch kein steuerpflichtiges Brutto?

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Hans Blafoo
vor 2 Minuten von intInvest:

Ist das so? Wie kommst du drauf?

Die Riesterzulagen sind doch kein steuerpflichtiges Brutto?

Ich gebe zu, dass ich die Aussage ungeprüft aus der Quelle von oben übernommen habe, da scheint kein Soli drauf zu entfallen. Jedoch ist es so, wenn ich im Steuerprogramm angebe, dass ich die Zulage von 300 Euro erhalten hätte, so reduziert sich meine Steuererstattung um mehr als 300 Euro. Da erschien mir die Aussage zum Soli plausibel, auch wenn ich es so aus dem Steuerbescheid nicht exakt rauslesen kann.  

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intInvest
vor 8 Minuten von Hans Blafoo:

Da erschien mir die Aussage zum Soli plausibel, auch wenn ich es so aus dem Steuerbescheid nicht exakt rauslesen kann. 

Bin jetzt auch kein Experte für Kinderzulage.

Kannst du nicht beide Berechnungen nebeneinander legen und schauen bei welchen Posten es Abweichungen gibt? 

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Hans Blafoo
vor 1 Minute von intInvest:

Bin jetzt auch kein Experte für Kinderzulage.

Kannst du nicht beide Berechnungen nebeneinander legen und schauen bei welchen Posten es Abweichungen gibt? 

 

Hab ich schon getan. ;-) Es ist nicht ganz einfach, weil noch ein anderer Betrag abweicht (KV-Beiträge, wie es mir scheint), weshalb ich da teilweise abweichende Zahlen haben. Den werde ich vorher beheben müssen, damit ich das richtig vergleichen kann.

 

Am Ende des Tages ändert sich aber nichts an den Tatsachen: 1. Finanzamt rechnet immer alle Riesterzulagen rein. 2. Die Reduktion der Steuerrückerstattung durch die Kinderzulage ist höher als die Kinderzulage.

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chirlu
vor 16 Minuten von Hans Blafoo:

wenn ich im Steuerprogramm angebe, dass ich die Zulage von 300 Euro erhalten hätte, so reduziert sich meine Steuererstattung um mehr als 300 Euro.

 

Wie paßt das dazu, daß dir doch angeblich ohnehin schon der Kinderzulagenanspruch zugerechnet wurde?

 

vor 34 Minuten von intInvest:

Die Riesterzulagen sind doch kein steuerpflichtiges Brutto?

 

Sie werden auf die Einkommenssteuer aufgeschlagen (nicht auf das Brutto, auch nicht das zvE). Ich kann mir schon vorstellen, daß das passiert, bevor daraus der Solidaritätszuschlag berechnet wird.

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Hans Blafoo
vor 1 Minute von chirlu:

 

Wie paßt das dazu, daß dir doch angeblich ohnehin schon der Kinderzulagenanspruch zugerechnet wurde?

Das war etwas verwirrend, ich mach es daher noch mal klarer:

- In der von mir eingereichten Erklärung steht, dass wir keine Kindergeldzulage beantragt bzw. erhalten haben und es ist dort auch vermerkt, dass der Anspruch nicht auf mich übertragen wurde

- Dem Finanzamt ist das egal. Sie sehen, dass wir ein Kind haben und gehen pauschal davon aus, dass wir die Zulage erhalten, was aber nicht stimmt und anhand der Datenlage auch klar ist, dass ich sie nicht erhalten haben kann.

- Ich habe nun nochmal zur Kontrolle die Kinderzulage im Programm angekreuzt und sehe, dass durch die 300 Euro Kinderzulage ich mehr als 300 Euro an Steuerrückerstattung verliere. Diese Variante der Erklärung habe ich aber nicht eingereicht.

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chirlu
vor 12 Minuten von Hans Blafoo:

- Dem Finanzamt ist das egal. Sie sehen, dass wir ein Kind haben und gehen pauschal davon aus, dass wir die Zulage erhalten (…)

- Ich habe nun nochmal zur Kontrolle die Kinderzulage im Programm angekreuzt und sehe, dass durch die 300 Euro Kinderzulage ich mehr als 300 Euro an Steuerrückerstattung verliere. Diese Variante der Erklärung habe ich aber nicht eingereicht.

 

D.h. die Kinderzulage würde dann doppelt abgezogen? :ermm:

 

Ich denke fast, daß deine Interpretation von dem, was das Finanzamt tatsächlich getan hat, falsch ist.

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Hans Blafoo
· bearbeitet von Hans Blafoo
vor 11 Minuten von chirlu:

 

D.h. die Kinderzulage würde dann doppelt abgezogen? :ermm:

 

Ich denke fast, daß deine Interpretation von dem, was das Finanzamt tatsächlich getan hat, falsch ist.

 

Nein, so ist das nicht gemeint. Würde ich von der ZfA die Kinderzulage erhalten, würde ich ja 300 Euro in meinen Riestervertrag eingezahlt bekommen. Diese Zulage müsste ich in meiner Steuererklärung angeben und diese rechnet das Finanzamt der erwarteten Steuererstattung in Folge von Riester entgegen. Denn man erhält ja entweder die Zulage oder die Steuererstattung. Mein Problem ist, dass ich die 300 Euro bei meiner eigenen Einzahlung in den Riestervertrag nicht berücksichtigt habe, ich habe also mehr eingezahlt als steuerlich gefördert wird, weil ich davon ausging, dass ich in meinem Fall die Zulage gar nicht erhalten würde. Das weitere Problem ist aber, dass meine Steuererstattung um mehr als 300 Euro sinkt, weil das Finanzamt davon ausgeht, dass ich die Zulage erhalten hätte. Ich will diese Zulage also eigentlich nicht, kann es aber nicht verhindern, dass das Finanzamt davon ausgeht, dass ich sie bekommen hätte.

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chirlu
vor 7 Minuten von Hans Blafoo:

man erhält ja entweder die Zulage oder die Steuererstattung.

 

Effektiv; aber konkret bekommt man die Zulage und die Differenz von hypothetischer Steuerersparnis und Zulage.

 

Kannst du nicht die relevanten Ausschnitte aus dem Steuerbescheid zeigen? Also einerseits den Sonderausgabenabzug und andererseits den Aufschlag der Zulage auf die Steuerschuld. Und dann noch einmal das Gleiche in der Alternativrechnung, die du gemacht hast.

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Hans Blafoo
vor 4 Minuten von chirlu:

 

Effektiv; aber konkret bekommt man die Zulage und die Differenz von hypothetischer Steuerersparnis und Zulage.

 

Kannst du nicht die relevanten Ausschnitte aus dem Steuerbescheid zeigen? Also einerseits den Sonderausgabenabzug und andererseits den Aufschlag der Zulage auf die Steuerschuld. Und dann noch einmal das Gleiche in der Alternativrechnung, die du gemacht hast.

 

Ja, so ist es natürlich effektiv geregelt, das stimmt.

 

Kann ich theoretisch machen, ja, kostet mich jetzt aber zu viel Zeit, sorry. Im Grunde wäre es auch nur Detektivarbeit, wie sich die Kinderzulage genau auswirkt, aber am Endergebnis ändert sich eben für mich nichts, d.h. ich kann die Kinderzulage nicht vermeiden.

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stagflation
vor einer Stunde von Hans Blafoo:

 Im Grunde wäre es auch nur Detektivarbeit, wie sich die Kinderzulage genau auswirkt

 

Da bin ich anderer Ansicht. Seine Steuererklärung sollte man schon genau verstehen - sonst kann man ja auch nichts optimieren! Also, die "Detektivarbeit" lohnt sich!

 

Du kannst bei Google nach "Finanzamt Steuererklärung Kinderzulage" suchen. Dort findest Du viele Artikel, in denen genau erklärt wird, was man in seine Steuererklärung eintragen muss und wie sich das bei der Steuerberechnung auswirkt. Hilfreich ist auch ein Steuerprogramm wie t@x, in die man verschiedene Varianten eintragen und sich die Auswirkungen auf die Steuer durchrechnen lassen kann.

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Hans Blafoo
vor 1 Minute von stagflation:

Du kannst bei Google nach "Finanzamt Steuererklärung Kinderzulage" suchen. Dort findest Du viele Artikel, in denen genau erklärt wird, was man in seine Steuererklärung eintragen muss und wie sich das bei der Steuerberechnung auswirkt. Hilfreich ist auch ein Steuerprogramm wie t@x, in die man verschiedene Varianten eintragen und sich die Auswirkungen auf die Steuer durchrechnen lassen kann.

 

Genau das habe ich doch alles gemacht. ;-)

Ich habe in Wiso verschiedene Varianten durchgespielt und sehe, wie sich das auf die Steuererstattung auswirkt. Wo genau in der ganzen Berechnung dann aber die Abweichung zustandekommt ist für mich erstmal nebensächlich, da ich es bei der Kinderzulage nicht verändern kann.

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chirlu

Wie gesagt …

vor 1 Stunde von chirlu:

Ich denke fast, daß deine Interpretation von dem, was das Finanzamt tatsächlich getan hat, falsch ist.

 

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stagflation
vor 22 Minuten von Hans Blafoo:

 Wo genau in der ganzen Berechnung dann aber die Abweichung zustandekommt ist für mich erstmal nebensächlich, da ich es bei der Kinderzulage nicht verändern kann.

 

Ich möchte Dich ermuntern herauszufinden, woher die Abweichung kommt! Denn genau an dieser Stelle kann man etwas lernen!

 

Speziell bei den Themen Kindergeld und Kinderzulage rechnet das Finanzamt anders, als man das selbst machen würde. Vor ein paar Jahren habe ich den Steuerbescheid eines Bekannten analysiert. Der hatte sich beschwert, dass das gesamte Kindergeld mit der Steuer wieder eingezogen würde. Auf den ersten Blick sah das auch so aus. Aber es war nicht so. Wenn ich mich richtig erinnere, hatte das FA das Kindergeld dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet und weiter hinten mit dem Kinderfreibetrag verrechnet und wieder abgezogen. Warum das FA so merkwürdig gerechnet hat, haben wird nicht herausgefunden. Das FA hatte jedenfalls korrekt gerechnet, es sah aber auf den ersten Blick verkehrt aus.

 

Ich nehme an, dass bei Dir etwas Ähnliches passiert sein könnte. Deshalb: versuche herauszufinden, wie das Finanzamt rechnet - dann weißt Du es für die Folgejahre - und kannst evtl. auch Eure Steuererklärung(en) entsprechend optimieren.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu

Die Berechnung von Kindergeld und Kinderfreibetrag folgt genau demselben Prinzip wie Zulagen und Sonderausgabenabzug bei Riester. Man bekommt also (im Wege der Günstigerprüfung) effektiv den Steuervorteil durch den Kinderfreibetrag bzw. durch den Sonderausgabenabzug oder aber das Kindergeld bzw. die Zulagen, falls diese höher sind.

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Hans Blafoo

Auf allgemeinen Wunsch hin :-D habe ich das jetzt mal in Wiso durchgespielt. Es ergibt sich folgende Situation:

 

OHNE Kinderzulage berechnet:

Berechnung der Einkommenssteuer

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Berechnung des Solidaritätszuschlags

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MIT Kinderzulage berechnet:

Berechnung der Einkommenssteuer

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Berechnung des Solidaritätszuschlags

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Es ist also klar erkennbar, was hier passiert. Im Fall der Kinderzulage erhöht sich der Anspruch auf Zulage für die Altersvorsorge (K15) um 300 Euro auf 475 Euro. Diese Zulagen werden bei der festzusetzenden Einkommenssteuer zu den anderen Positionen dazu addiert, womit sich eine um 300 Euro erhöhte, festzusetzende Einkommenssteuer ergibt. Der Solidaritätszuschlag ergibt sich aus der festzusetzenden Einkommenssteuer und auch hier wirkt die Zulage für die Altersvorsorge rein. Ich zahle also für die Zulage, die ich im Grunde gar nicht bekomme, noch schön 16,50 Euro Soli extra, weshalb sich meine Steuererstattung insgesamt um 316,50 Euro reduziert wenn ich 300 Euro Zulage erhalte.

 

Es ist also exakt so, wie oben schon mal ausgeführt und in der Quelle genannt.

 

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chirlu

Und das erste entspricht dem realen Steuerbescheid? Dann ist dir die Kinderzulage doch gerade nicht zugerechnet worden, sondern nur die Grundzulage von 175 Euro.

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