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o0Pascal0o

Freistellungsauftrag auflösen - so korrekt?

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o0Pascal0o

Hallo erst einmal! Ich möchte meinen Freistellungsauftrag, welcher bei 100€ liegt, komplett löschen.

 

Jetzt ist aber bereits etwas vom Freistellungsauftrag aufgebraucht. Also möchte ich ihn zum 1.1.2022 löschen lassen.

 

Ich fülle also folgendermaßen aus - Variante A:

-Erstauftrag

-Ich möchte, dass alle anfallenden Kapitalertäge bis zu einem Betrag von 100€ freizustellen

-dieser Auftgrag gilt ab dem 1.1.2021 und bis zum 31.12.2021

 

-> wird mein Vorhaben somit gelingen?

 

Oder muss es anders lauten - Variante B:

-Folgeauftrag

-Ich möchte, dass alle anfallenden Kapitalertäge bis zu einem Betrag von 0€ freizustellen

-dieser Auftgrag gilt ab dem 1.1.2022

-solange, bis Sie einen anderen Auftrag von mir erhalten

 

Welche Variante ist korrekt?

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Undercover

Du hast einen Freistellungsauftrag und willst den löschen? Warum?

Ob und wie das geht hängt von deiner Bank ab.

Bei nicht so modernen Banken kann man eine Änderung nur für das nächste Jahr beantragen.

Meistens geht es aber auch unterjährig. Bei Reduzierung allerdings nicht tiefer als der bereits ausgeschöpfte Betrag.

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

Inhaltlich zwei Folgeaufträge, die mit einem Formular erreicht werden können:

 

Man setzt den FSA auf den bereits ausgeschöpften Betrag herab (Feld bis zu einem Betrag _________ EUR).

Und beschränkt ihn auf das lfd. Jahr in den Feldern: Der Auftrag gilt ab dem 1.1.____  und geht bis zum 31.12. ____

 

Nach (Teil)-Ausschöpfung ist ein Widerruf*** für das lfd. Jahr nicht mehr möglich.

 

Im Kleingedruckten des amtl. Formulars heißt es: Der Auftrag gilt, bis er widerrufen oder durch einen neuen Auftrag ersetzt wird. Der Folgeauftrag ist ein "neuer Auftrag" in diesem Sinne. Wenn seine Gültigkeit endet, gibt es somit ab dem 1.1. des nachfolgenden Jahres auch keinen FSA mehr.

 

*** Widerruf ist juristisch etwas anderes als Antrag auf Herabsetzung auf 0,00. Beim Widerruf würde man so gestellt werden, als ob man ihn nie gehabt hätte. Denklogisch kann man ihn dann auch nicht mehr beenden/ändern. Der Antrag auf 0,00 ist dagegen immer noch ein FSA, z.B. mit Auswirkungen auf die ehegattenübergreifende Verlustverrechnung.

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o0Pascal0o
vor 1 Minute von MeinNameIstHase:

Man setzt den FSA auf den bereits ausgeschöpften Betrag herab (Feld "bis zu einem Betrag _________ EUR).

Und beschränkt ihn auf das lfd. Jahre in den Feldern: Der Auftrag gilt ab dem 1.1.____  und geht bis zum 31.12. ____ .

Das wäre also Variante A.

vor 38 Minuten von Undercover:

Du hast einen Freistellungsauftrag und willst den löschen?

Weil ich dort nicht mehr viel an Kapitalerträge erwarte, da ich gewechselt bin mit meinem Kapital.

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MeinNameIstHase
vor 1 Minute von o0Pascal0o:

Das wäre also Variante A.

Nicht ganz, den du nanntest das ja "Erstauftrag". Und das könnte eine Bank auf die falsche Fährte locken, so dass die nicht prüfen, ob es bereits einen FSA gibt.

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Undercover

Wie gesagt, es kommt darauf an ob deine Bank eine Änderung anbietet.

Das sind nun keine relevanten Beträge, aber man will ja dem FA nichts schenken. :)

Also wenn du z.B. nur 20 von 100 EUR genutzt hast und eine Änderung nicht geht dann solltest du dort schon noch 80 EUR Gewinn realisieren.

Einfach eine Aktie die im Gewinn steht dort hin übertragen und verkaufen.

vor 4 Minuten von MeinNameIstHase:

Nicht ganz, den du nanntest das ja "Erstauftrag". Und das könnte eine Bank auf die falsche Fährte locken, so dass die nicht prüfen, ob es bereits einen FSA gibt.

Ja, wenn es schon einen FSA gibt kommt danach natürlich ein Folgeauftrag.

Wobei das je nach Bank und Situation auch anders sein kann.

Ich musste mal einen Gemeinschafts-Auftrag zuerst löschen und dann einen neuen für mich anlegen.

 

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MeinNameIstHase
vor 2 Minuten von Undercover:

Also wenn du z.B. nur 20 von 100 EUR genutzt hast und eine Änderung nicht geht dann solltest du dort schon noch 80 EUR Gewinn realisieren.

Sein Problem ist, dass er nicht guten Gewissens bei der neuen Bank den FSA in noch ungenutzter Höhe für das lfd. Jahr beantragen kann, wenn die alte Bank die Änderung nicht durchführt.

 

Aber das könnte man immer noch per Steuererklärung "heilen", denn beide Banken erstellen zum Jahresende eine Steuerbescheinigung, die auch Angaben darüber macht, inwieweit der Sparerpauschbetrag bereits ausgeschöpft wurde.

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Undercover

Das ist nun eigentlich kein Problem.

Du kannst auch bei 3 Banken jeweils 801 EUR frei stellen lassen wenn du nicht weisst wo Gewinne anfallen werden.

Wenn das dann am Ende mehr wird dann muß man das eben in der KAP angeben.

Vielleicht nicht unbedingt beliebt, hat aber keine Folgen wenn man das richtig angibt.

 

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MeinNameIstHase
vor 38 Minuten von Undercover:

Du kannst auch bei 3 Banken jeweils 801 EUR frei stellen lassen wenn du nicht weisst wo Gewinne anfallen werden.

Das machst du besser nicht.

 

Du unterschreibst da ein Formular mit folgendem Text (Kurzversion ohne die Varianten):

Ich versichere, dass mein Freistellungsauftrag zusammen mit Freistellungsaufträgen an andere Kreditinstitute den für mich geltenden Höchstbetrag von insgesamt 801 Euro nicht übersteigt.

 

Oder anders gesagt, du bewegst Dich im Bereich der versuchten Steuerhinterziehung.

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Undercover
· bearbeitet von Undercover
vor 12 Minuten von MeinNameIstHase:

Oder anders gesagt, du bewegst Dich im Bereich der versuchten Steuerhinterziehung.

Das sehe ich nun nicht so kritisch und hatte das schon mal.

Wenn die Bank A eine Reduzierung nicht erlaubt und ich Erträge nur noch bei Bank B erwarte dann gebe ich dieser einen entsprechenden FSA.

Wenn man das dann korrekt angibt wird das vom FA verrechnet und fertig.

Das war gar kein Problem.

Natürlich darf man das nicht verschweigen. Das FA bekommt ja alle Daten von den Banken.

Es macht ja auch keinen Sinn sich wegen solcher Klecker-Beträge inkorrekt zu verhalten.

 

Die Bank interessiert das auch nicht.

Die erfüllen mit dem Fprmular nur ihre gesetzliche Pflicht.

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BigSpender09
vor 7 Stunden von Undercover:

Du kannst auch bei 3 Banken jeweils 801 EUR frei stellen lassen wenn du nicht weisst wo Gewinne anfallen werden.

Kann man. Sollte / Darf man aber nicht.

vor 6 Stunden von Undercover:

Das sehe ich nun nicht so kritisch und hatte das schon mal.

Dass DU das nicht so kritisch siehst ist für das Finanzamt nicht so relevant.

 

Wer über die 801€ hinaus fröhlich Freistellungsaufträge verteilt wird früher oder später Post vom Finanzamt bekommen

mit der freundlichen Bitte die Freistellungsaufträge korrekt zu verteilen.

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chirlu
vor 2 Stunden von BigSpender09:

Wer über die 801€ hinaus fröhlich Freistellungsaufträge verteilt wird früher oder später Post vom Finanzamt bekommen

mit der freundlichen Bitte die Freistellungsaufträge korrekt zu verteilen.

 

Solange keine Beträge von insgesamt mehr als 801 Euro tatsächlich freigestellt werden, kann das Finanzamt das nicht feststellen. Somit wird es auch keine Post verschicken.

 

Anders ist es, wenn tatsächlich bei der einen Bank 500 Euro und bei der anderen 400 Euro freigestellt werden. Das wird dem Finanzamt nicht gefallen, und die Erklärung „war ein Versehen“ wird es nicht allzu oft akzeptieren.

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BigSpender09
· bearbeitet von BigSpender09
vor 7 Minuten von chirlu:

Solange keine Beträge von insgesamt mehr als 801 Euro tatsächlich freigestellt werden, kann das Finanzamt das nicht feststellen. Somit wird es auch keine Post verschicken.

Ich bin mir sehr sicher, dass es das kann bzw. die freigestellten Beträge automatisch von den Banken gemeldet bekommt.

Sonst hätte ich mit Anfang 20 und kaum nennenswertem Vermögen den Brief nicht erhalten.

 

edit: Biallo behauptet Gegenteiliges.

Sollte ich tatsächlich so gut verzinste Tages und Festgelder mit Anfang 20 gehabt haben, dass ich da drüber gekommen bin?

Ich fürchte, dass ich die entsprechenden Unterlagen nicht mehr besitze. Sonst hätte ich nachgesehen.

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chirlu
vor 1 Minute von BigSpender09:

Ich bin mir sehr sicher, dass es das kann bzw. die freigestellten Beträge automatisch von den Banken gemeldet bekommt.

Sonst hätte ich mit Anfang 20 und kaum nennenswertem Vermögen den Brief nicht erhalten.

 

Veraltete Information. Das wurde vor vielen Jahren geändert, eben weil es zu oft zu Fehlalarmen geführt hat. Heute werden nur noch die tatsächlich freigestellten Beträge gemeldet.

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BigSpender09
Gerade eben von chirlu:

 

Veraltete Information. Das wurde vor vielen Jahren geändert, eben weil es zu oft zu Fehlalarmen geführt hat. Heute werden nur noch die tatsächlich freigestellten Beträge gemeldet.

Ahhhh...Ja das erklärt die Sache natürlich.

Durchaus eine positive Änderung.

 

Dann sorry für meine veraltete Information!

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Kunibert65

Ich habe überall den maximalen Freibetrag angegeben und habe noch nie Post von irgend jemanden bekommen. 
Ich rechne auch genau mit und war noch nie in Summe drüber. 
Mir war es früher einfach lästig da man es immer per Post ändern musste. Mittlerweile geht es ja überall online, da könnte ich es eigentlich mal anständig machen. ;)
 

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Walter White
· bearbeitet von Walter White
Am 28.9.2021 um 00:48 von Undercover:

Wie gesagt, es kommt darauf an ob deine Bank eine Änderung anbietet.

Ich kenne kein Geldhaus in Deutschland das keine Änderung des Freibetrages per Freistellungsantrag vorsieht. Zu dem restlichem faktisch falschem Geschwätz frage ich mich immer wieder, ließt du auch was du da unterschreibt? Da heißt es unter anderem:

 

Zitat

Ich versichere / Wir versichern **), dass mein / unser **) Freistellungsauftrag (nachfolgend FSA genannt) zusammen mit FSA an andere Kreditinstitute, Bausparkassen, das BZSt usw. den für mich / uns **) geltenden Höchstbetrag von insgesamt 801 €/1.602 € **) nicht übersteigt.

 

Auch wenn ihr bisher keine Post vom FA bekommen habt, seit euch nicht zu sicher das es nicht irgendwann mal passiert. Ich sach mal so, warum macht sich sonst jemand die Mühe und schreibt ein Einkommensteuergesetz wenn sich niemand daran hält. Das musste sogar Uli Hoeneß mal schmerzlich erfahren.

 

Zitat

Das Erteilen mehrerer Freistellungsaufträge über den geltenden Höchstbetrag könnte als Steuerhinterziehung gewertet werden. Ein Steuerdelikt bleibt strafbefreit, wenn dem Finanzamt rechtzeitig eine umfassende Selbstanzeige zugeht. Schnelles und richtiges Handeln ist notwendig.

 

Jetzt frage ich mich, ist es schon Beihilfe zur Steuerhinterziehung wenn man jemandem in einem öffentlichem trotzdem rät es anderes zu machen? :-*

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