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JohannesNielsen

Freiberuflichkeit: Krankentagegeld via PKV oder GKV?

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JohannesNielsen

Hallo zusammen,

 

seit kurzer Zeit arbeite ich komplett freiberuflich und muss das Thema Absicherung im Krankheitsfall endlich angehen, im Speziellen das Krankentagegeld (KTG).

Ich bin als Selbständiger in meiner GKV versichert und habe aktuell dort weder Krankengeld noch einen Wahltarif dazugebucht. Die freiberufliche Tätigkeit könnte evtl. in der Kategorie "Künstler/Publizisten" laufen (Antrag auf Aufnahme in die Künstlersozialkasse läuft.).

Abgedeckt hätte ich gern einen Betrag von 1.500-1.700 €/Monat im Krankheitsfall. (Liegt unter 70% meines sonstigen Umsatzes, was ja bei den Wahltarifen der GKV wichtig ist.)

 

Nun frage ich mich, ob es sinnvoller ist, KTG über eine PKV oder als Wahltarif über die KTG abzudecken, hier freue ich mich über Empfehlungen. Vielleicht war hier eine:r in einer ähnlichen Situation und möchte Erfahrungen teilen.

 

PKV vs. GKV

Über eine PKV ist das KTG steuer- und abgabefrei, als Wahltarif über die (jedenfalls meine) GKV läuft es unter Krankengeld, wovon ich dann noch die Sozialversicherungsabgaben leisten müsste, richtig?

Der Vorteil eines Wahltarifs bei (m)einer GKV wäre das Wegfallen der Gesundheitsprüfung, da ich eine chronische Erkrankung habe, die mir bei einer PKV evtl. Hürden baut. Der Nachteil ist, dass ich die Höhe des Krankengelds als Wahltarif bei der GKV höher ansetzen müsste als bei der PKV, um die SV-Abgaben einzukalkulieren. Dafür gibt es tlw. Tarife für Künstler etc., bei denen die Prämie etwas niedriger ist und das Krankengeld bereits ab dem 15. Krankheitstag gezahlt wird.

 

Doch PKV? Wenn ja, welche Konstellation?

Wenn PKV doch eher in Frage kommt: ist es sinnvoll, bei einer PKV einen Tarif mit frühem Leistungsbeginn (z.B. ab 8. Krankheitstag) und moderater KTG-Höhe zu nehmen oder empfiehlt sich ein späterer Beginn (22./29./43. Tag/später) und dann ein höheres KTG/Tag? Sicherlich ist das auch eine individuelle Sache, aber auch hier freue ich mich über Empfehlungen und Erfahrungen.

 

Viele Grüße

Jo

 

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DancingWombat
· bearbeitet von DancingWombat
vor einer Stunde von JohannesNielsen:

PKV vs. GKV

Über eine PKV ist das KTG steuer- und abgabefrei, als Wahltarif über die (jedenfalls meine) GKV läuft es unter Krankengeld, wovon ich dann noch die Sozialversicherungsabgaben leisten müsste, richtig?

Der Vorteil eines Wahltarifs bei (m)einer GKV wäre das Wegfallen der Gesundheitsprüfung, da ich eine chronische Erkrankung habe, die mir bei einer PKV evtl. Hürden baut. Der Nachteil ist, dass ich die Höhe des Krankengelds als Wahltarif bei der GKV höher ansetzen müsste als bei der PKV, um die SV-Abgaben einzukalkulieren. Dafür gibt es tlw. Tarife für Künstler etc., bei denen die Prämie etwas niedriger ist und das Krankengeld bereits ab dem 15. Krankheitstag gezahlt wird.

Ob die GKV in dem Falle weitergezahlt werden muss kann ich nicht sagen. Die Beiträge würden sich aber in jedem Fall am dann geringeren Einkommen orientieren. Das Krankengeld unterliegt zudem dem steuerlichen Progressionsvorbehalt.
Bei einem privaten Krankentagegeld läuft der Beitrag in voller Höhe weiter. Deine GKV Beiträge dürften sich hier auch reduzieren, da dein Einkommen sinkt.

 

 

Zitat

Doch PKV? Wenn ja, welche Konstellation?

Wenn PKV doch eher in Frage kommt: ist es sinnvoll, bei einer PKV einen Tarif mit frühem Leistungsbeginn (z.B. ab 8. Krankheitstag) und moderater KTG-Höhe zu nehmen oder empfiehlt sich ein späterer Beginn (22./29./43. Tag/später) und dann ein höheres KTG/Tag? Sicherlich ist das auch eine individuelle Sache, aber auch hier freue ich mich über Empfehlungen und Erfahrungen.

 

Zunächst wäre mal zu klären ob du mit deiner Vorerkrankung versicherbar wärst. Wenn dem so ist, hängt das davon ab was du brauchst. Ein früherer Beginn kostet natürlich deutlich mehr. Du könntest z.B. auch staffeln und bei längeren Krankheitszeiten ein höheren Krankentagegeld zu erhalten.

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B2BFighter
· bearbeitet von B2BFighter
vor 5 Stunden von JohannesNielsen:

PKV vs. GKV

Über eine PKV ist das KTG steuer- und abgabefrei, als Wahltarif über die (jedenfalls meine) GKV läuft es unter Krankengeld, wovon ich dann noch die Sozialversicherungsabgaben leisten müsste, richtig?

Der Vorteil eines Wahltarifs bei (m)einer GKV wäre das Wegfallen der Gesundheitsprüfung, da ich eine chronische Erkrankung habe, die mir bei einer PKV evtl. Hürden baut. Der Nachteil ist, dass ich die Höhe des Krankengelds als Wahltarif bei der GKV höher ansetzen müsste als bei der PKV, um die SV-Abgaben einzukalkulieren. Dafür gibt es tlw. Tarife für Künstler etc., bei denen die Prämie etwas niedriger ist und das Krankengeld bereits ab dem 15. Krankheitstag gezahlt wird.

 

Seit Januar 2019 gilt grundsätzlich in der GKV:

 

Auf Krankengeld und Mut­ter­schafts­geld müssen Selbstständige keine Mindestbeiträge zur Kran­ken­ver­si­che­rung mehr zahlen, wenn sie in dieser Zeit kein Arbeitseinkommen haben. Das regelt das GKV-Versichertenentlastungsgesetz. Genau heißt es:

 

Bezieht ein Versicherter über einen Wahltarif nach § 53 Abs. 6 SGB V ein Krankengeld, ergeben sich analog wie beim Krankengeldbezug nach § 44 SGB V grundsätzlich die gleichen mitgliedschafts- und beitragsrechtlichen Folgen. Das bedeutet, dass während des Bezugs des Wahltarifkrankengeldes Beitragsfreiheit nach § 224 SGB V besteht. Ebenfalls führt der Bezug des Wahltarifkrankengeldes zu einem Fortbestehen der Mitgliedschaft nach § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V.

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Peter Wolnitza
vor 10 Stunden von B2BFighter:

Seit Januar 2019 gilt grundsätzlich in der GKV:

 

Auf Krankengeld und Mut­ter­schafts­geld müssen Selbstständige keine Mindestbeiträge zur Kran­ken­ver­si­che­rung mehr zahlen, wenn sie in dieser Zeit kein Arbeitseinkommen haben. Das regelt das GKV-Versichertenentlastungsgesetz. Genau heißt es:

 

Bezieht ein Versicherter über einen Wahltarif nach § 53 Abs. 6 SGB V ein Krankengeld, ergeben sich analog wie beim Krankengeldbezug nach § 44 SGB V grundsätzlich die gleichen mitgliedschafts- und beitragsrechtlichen Folgen. Das bedeutet, dass während des Bezugs des Wahltarifkrankengeldes Beitragsfreiheit nach § 224 SGB V besteht. Ebenfalls führt der Bezug des Wahltarifkrankengeldes zu einem Fortbestehen der Mitgliedschaft nach § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V.

Ändert aber nichts daran, dass beim Bezug von KG der halbe Beitragssatz zur Alo,PV und RV fällig ist. Das ist vermutlich mit Sozialabgaben gemeint.

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Peter Wolnitza

Nochmal kurz:

Vorteile GKV TG

- bessere Regelungen im BU Fall (TG+BU Rentenbezug gleichzeitig möglich)

- keine Gesundheitsfragen

- beitragsfrei im Leistungsfall

 

Nachteile GKV TG

- max auf Beitragsbemessungsgrenze limitiert

- Progressionsvorbehalt

 

Vorteile PKV KT

- angemessene Relation zum Einkommen möglich

- gestaffelte Karenzzeiten möglich

 

Nachteile PKV KT

- Gesundheitsfragen zu beantworten (geht auch ohne, aber nur bis 20/30 € tgl.)

- kann Probleme im BU Falle geben

- Beitrag muss auch während Leistungsfall gezahlt werden

 

 

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chocobo

Und dann gibt es noch die unterschiedlichen Leistungszeiträume. 
KG wird maximal 78 Wochen gezahlt. 
 

KTG wird vom Grundsatz her unbegrenzt gezahlt. 
 

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Peter Wolnitza
vor einer Stunde von chocobo:

KTG wird vom Grundsatz her unbegrenzt gezahlt. 
 

aber auch nur vom Grundsatz her... kennen keinen Fall, in dem ein KT Versicherer so lange geleistet hat (und schon gar nicht in der ursprünglichen Höhe) und nicht vorher die BU - Karte gespielt hat.

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Badurad
Am 10.10.2021 um 17:16 von JohannesNielsen:

PKV vs. GKV

Meiner Meinung nach ist das keine Entweder-Oder Entscheidung. Insbesondere bei höherem Lebensalter und/oder Vorerkrankungen zunächst das TG der GKV maximal nutzen, darüber hinausgehenden Bedarf mit PKV KTG absichern. Fertig.

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JohannesNielsen

Hallo zusammen,

vielen Dank für die Antworten. Da ich noch nicht final mit dem Thema fertig bin, helfen mir eure Denkanstöße auf jeden Fall weiter, danke dafür.

Ich wollte kurz berichten, wie der aktuelle Stand ist, vielleicht ist es mal für jemanden nützlich.

 

Glücklicherweise bin ich zwischenzeitlich in die Künstlersozialkasse aufgenommen worden (publizistische Tätigkeit). Für das Thema "Krankengeld via GKV" ist das insofern relevant, da ich dort nun den Wahltarif für Künstler und Publizisten wählen konnte, mit dem ich schon ab dem 15. Krankheitstag Krankengeld bekomme (nach einer Wartezeit von 3 Monaten). Kostet mich etwa 30 Euro/Monat, evtl. erhöhe ich es noch. Mit dem normalen Krankengeld-Wahltarif wird ja erst ab dem 43. Tag gezahlt, insofern ist der Tarif ab dem 15. Tag schon eine Erleichterung.

Absicherung über GKV ist also erstmal abgedeckt, nun bin ich am Thema PKV dran.

 

Viele Grüße!

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