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User777

Keine Haftung/Nachschusspflicht als Aktionär - gibt es Ausnahmen?

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User777

Hallo zusammen,

 

mit Hilfe einer kurzen Google Suche findet man relativ schnell heraus, dass Aktionäre grundsätzlich nicht mit ihrem Privatvermögen haften.

 

Allerdings bin ich jetzt schon länger als eine Stunde auf der Suche danach, was das Wort "grundsätzlich" in diesem Zusammenhang für einen privaten Kleinanleger bedeutet, da manche Seiten von einer Durchgriffshaftung bzw. Nachschusspflicht in Ausnahmefällen sprechen (z.B. bei grober Fahrlässigkeit/Betrug, Missbrauch der Rechtsform, Unterkapitalisierung, etc.). Ob diese Durchgriffshaftung dann für alle Aktionäre gilt oder z.B. nur für Großaktionäre (aufgrund des hohen Einflusses) wird allerdings nirgends konkretisiert.

 

Daher wären jetzt meine Fragen:

 

a) Wenn ich für 2.000 € Aktien eines deutschen Unternehmens kaufe (also Kleinanleger bin) - ist der Worst Case dann der, dass meine Aktien plötzlich 0 € wert sind, oder gibt es Fälle, bei denen man aufgrund von Haftung/Nachschusspflicht mehr als die investierten 2.000 € verlieren kann?

b) Wie ist das bei Aktien von US-Unternehmen? Laut Google ist hier auch davon die Rede, dass man grundsätzlich nicht mit dem Privatvermögen haftet - aber auch hier deutet das Wort "grundsätzlich" an, dass es (für Kleinanleger relevante) Ausnahmen geben könnte.

c) Die Frage ist zwar jetzt etwas weit gefasst - aber wie ist das bei Aktien von allen anderen Ländern (um es einzuschränken: die man über einen deutschen Broker an deutschen oder ausländischen Börsen erwerben kann)?

 

Vielen Dank schonmal für Ihre/Eure Hilfe.

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Undercover

Bei Aktien gibt es keine Nachschusspflicht. Du kannst maximal den Einsatz verlieren wenn die Aktie wertlos wird.

Das kann bei CFDs und anderen Termingeschäften anders sein.

Das war letztes Jahr lustig als der Kontrakt auf Rohöl negativ wurde. Da mussten die Besitzer noch bis zu 15 USD drauf legen um den Kram los zu werden.   LOL

 

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chirlu

Teileingezahlte Aktien dürften der einzige relevante Fall sein. Die gibt es aber so gut wie nicht mehr. (Früher waren sie bei Versicherern verbreitet.)

 

Es wäre auch schwierig, eine Nachschußpflicht durchzusetzen, da die Aktionäre erst einmal gar nicht bekannt sind. Deshalb waren die teileingezahlten Aktien auch alles vinkulierte Namensaktien.

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Incantation

Es gibt die Durchgriffshaftung aber die dürfte für einen Kleinaktionär nicht relevant sein, siehe z.B. hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Durchgriffshaftung

 

Was mir ansonsten noch einfällt ist das ja bei der Wirecard im Raum stand, dass der Insolvenzverwalter die Dividenden der letzten Jahre zurückfordert von den Aktionären. Ob es dazu gekommen ist und was die Rechtsgrundlage dafür darstellt ist mir jetzt aber nicht bekannt.

 

 

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oktavian
vor 11 Stunden von Incantation:

Was mir ansonsten noch einfällt ist das ja bei der Wirecard im Raum stand, dass der Insolvenzverwalter die Dividenden der letzten Jahre zurückfordert von den Aktionären. Ob es dazu gekommen ist und was die Rechtsgrundlage dafür darstellt ist mir jetzt aber nicht bekannt.

ich halte das praktisch nicht für umsetzbar. Woher soll er die Daten dazu überhaupt bekommen, wenn die Aktien in street name gehalten werden. Der Kleinaktionär steht doch nicht im Register drin oder waren das Namensaktien?

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Mir fallen da nur Genossenschaften ein mit der Haftung. Die kann da glaube ich per Satzung aber auch begrenzt werden.

 

Aktien sind meines Wissens sicher. Wenn du ausländische Aktien hast und die würden Geld fordern, müssen Sie das auch in DE dürfen und nicht nur im Landesrecht. Dann würdest du halt in Bananenrepublik xy nicht mehr reisen und nicht zahlen. Klar können die irgendetwas fordern, aber wer würde das denn freiwillig zahlen?

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Limit

Keine direkte Nachschusspflicht, aber es gab wohl schon Fälle bei denen der Insolvenzverwalter von Pleitefirmen nachträglich zuvor gezahlte Dividenden zurückgefordert hat.

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das_letzte_Hemd

Es gibt Aktien mit Nachschusspflicht "partly paid shares"  Aktien aus Australien und Indien, evt auch weitere Länder. Wenn der "call" kommt den Rest einzuzahlen und man macht das nicht, verfallen diese Aktien wertlos. Bei vinkulierten Namensaktien könnte man aber durchaus in Haftung genommen werden. Bin aber nicht mehr so im Thema, ob das in der Praxis auch exekutiert wird.

 

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chirlu
vor 7 Minuten von das_letzte_Hemd:

"partly paid shares"

 

Übersetzt eben die oben erwähnten teileingezahlten Aktien.

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das_letzte_Hemd

keine Microbude:   Reliance Industries Partly Paid Up

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Incantation
vor 9 Stunden von oktavian:

ich halte das praktisch nicht für umsetzbar. Woher soll er die Daten dazu überhaupt bekommen, wenn die Aktien in street name gehalten werden. Der Kleinaktionär steht doch nicht im Register drin oder waren das Namensaktien?

Es ist ja nicht so als wären das so unheimlich schwer zu erhebende Daten. Die Dividenden schaffen den Weg über Zentralverwahrer und Broker ja auch zu den Aktionären. Sollte da tatsächlich ein rechtlicher Anspruch bestehen wären da wohl die genannten Organisationen zur Herausgabe der Informationen verpflichtet. Spannender könnte da allenfalls sein wer an den Stichtagen die Aktien gehalten hat (es interessiert ja nicht wer die heute hat, sondern wer die Dividenden damals erhalten hat). Mir ist jetzt nämlich nicht bekannt wie lange da die Broker zur Datenaufbewahrung verpflichtet sind.

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User777

Vielen Dank schonmal für die zahlreichen Antworten.

 

Das Thema Rückzahlung Dividende ist tatsächlich eine spannende Frage hinsichtlich der Durchsetzbarkeit - aber zumindest würde man in diesem Worst-Case Fall unterm Strich wenigstens nicht mehr verlieren können, als das ursprünglich eingesetzte Kapital (d.h. 2.000 € investiert, Dividenden erhalten, die man dann ggf. zurückzahlen muss - unterm Strich also "nur" das eingesetzte Kapital bei einer Insolvenz verloren).

 

Beim Thema "teileingezahlte Aktien" könnte das nach meinen Recherchen aber evtl. ganz anders aussehen. Bei Aktien aus Deutschland vermute ich, dass das Risiko, solche Aktien unbewusst/unbeabsichtigt im Depot zu haben, relativ gering ist, da es nur wenige gibt und man (vermutlich) von der Gesellschaft sowieso informiert wird über die Eintragung der (vinkulierten) Namensaktien.

 

Bei US-Aktien bin ich jetzt ehrlich gesagt nach meiner Recherche etwas verunsichert, ob es hier nicht doch "versteckte" Risiken gibt, die vielen Anlegern gar nicht bewusst sind.

 

Anbei mal ein Auszug aus Quellen, die ich gefunden habe und ein (von mir erstelltes) mögliches Beispiel:

 

"Völlig im Gegensatz zur einer Aktiengesellschaft in DE/AT/CH muss das bei der Gründung angegebene Stammkapital [bei einer US-Gesellschaft] nicht einbezahlt werden"

(Quelle: https://www.easy-inc.com/learning-center/inc-stammkapital-festlegen)

 

"Auch wenn Aktien ausgeben wurden, muss der entsprechende Gegenwert nicht zwingend einbezahlt werden, weil es der Firma überlassen ist, ob sie diesen Betrag auch abruft im Sinne von eintreibt. Tut sie es nicht, dann besteht in diesem Fall allerdings eine offene Forderung dem Inhaber der Aktien gegenüber, die sich auch in der Bilanz niederschlägt als nicht einbezahltes Stammkapital. Im Falle einer Insolvenz wird daraus eine Nachschusspflicht, d.h. der Insolvenzverwalter kann spätestens dann auf die Zahlung des vereinbarten Betrags für diese Aktien pochen und das Geld beim Aktionär eintreiben."

(Quelle: https://www.easy-inc.com/faqs/muss-das-eingetragene-stammkapital-einbezahlt-werden)

 

"If shareholders pay less than the par value for a share of stock and the issuing company later becomes unable to meet its financial obligations, its creditors can sue shareholders for the difference between the purchase price and the par value to recoup the unpaid debt."

(Quelle: https://www.investopedia.com/ask/answers/051115/what-difference-between-par-and-no-par-value-stock.asp)

 

 

Anbei ein Beispiel von mir (ich weiß aber nicht, wie realistisch das ist - daher auch dieser Forum-Beitrag von mir):

- US-Aktie fällt an der Börse von 11,00 USD auf 2,00 USD

- (unwissender) Anleger denkt sich "Buy the Dip" und kauft 500 Stück zu je 2,00 USD (= 1.000 USD)

- Firma meldet Insolvenz an, Kurs fällt auf (nahezu) 0 USD

- Aber: dem Anleger war nicht bewusst, dass sich der Nennwert (par value) der Aktie auf 10 USD beläuft, wovon aber nur 6 USD eingezahlt wurden

- Insolvenzverwalter fordert jetzt die Differenz ein, also 4 USD für 500 Stück = 2.000 USD

- Gesamtverlust somit 1.000 USD investiertes Kapital + 2.000 USD Nachforderung = 3.000 USD

 

 

Aus meinen Recherchen leiten sich jetzt 2 grundlegende Fragen ab.

 

1. Wenn das so ist, wie von mir beschrieben, dann muss man ja bei jeder (US-)Aktie eine Recherche machen, ob es sich um teileingezahlte Aktien handelt. Wo/wie finde oder erhalte ich diese Information? Wie prüft Ihr das?

2. Ich gehe mal davon aus, dass die wenigsten Anleger diesen Sachverhalt beim Aktienkauf prüfen. Mache ich jetzt hier gerade eine "Wissenschaft" aus einem Thema, dass völlig realitätsfern ist oder handelt es sich hier tatsächlich um ein "verstecktes" Risiko, das den wenigsten Anlegern bewusst ist?

 

Entschuldigt den langen Text, aber das Thema beunruhigt mich gerade etwas, da man auch nur wenig dazu findet (und jetzt reden wir von US-Aktien, die neben deutschen Aktien (vermutlich) das größte Handelsvolumen in Deutschland haben - von Aktien aus allen anderen Ländern will ich jetzt gar nicht erst anfangen...)

 

Vielen Dank schonmal.

 

 

 

 

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Undercover

Teileingezahlte Aktien sind zwar zulässig (vgl. §§ 36a, 188 II AktG), aber unüblich.

Ich finde da auch keine Informationen.

Da würde ich mir auch keine Gedanken machen.

Falls man wirklich mal von einer Insolvenz erwischt wird (Wirecard :( ) dann verkauft man den Schrott halt und realisiert den Verlust.

Dann kann der Insolvenzverwalter nichts mehr verlangen.

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oktavian
vor 12 Stunden von Undercover:

Falls man wirklich mal von einer Insolvenz erwischt wird (Wirecard :( ) dann verkauft man den Schrott halt und realisiert den Verlust.

Dann kann der Insolvenzverwalter nichts mehr verlangen.

Manche meinen ja er könnte noch die Dividenden bekommen.

Dann läuft es so ab Insolvenzverwalter schickt 2 Briefe (nie angekommen), 2 Einschreiben (waren leer), dann startet er das gerichtliche Mahnverfahren (Forderung wird vollständig bestritten), wird der dann klagen bei einem Kleinanleger mit 0,23€/Aktie Dividende * 100 Aktien = 23€ Summe? Aussicht auf Erfolg ist auch eine Sache - der Kleinaktionär hat ja nichts falsch gemacht. Zudem muss er erst einmal die Anschrift von der Bank des Kunden bekommen. Da fischt er doch im Nebel. Warum sollten die das raus geben? Oder kann man einfach sagen liebe Dt. Bank schickt mir mal alle Kunden mit Adressen welche in den ex-tag rein Aktien von Firma xyz hielten?

 

@User777Schreibe doch mal Nasdaq oder Nyse an, ob sie solche uneingezahlten Aktien (partly paid shares) auch listen würden? Wir reden ja meist nicht von grey markets. Kennst du irgendeine größere Firma für die es zutrifft?

 

Hier mal das Beispiel Reliance Industries in Indien (ich habe da keinen Marktzugang, würde da aber gerne handeln): https://www.business-standard.com/article/markets/new-reliance-industries-partly-paid-shares-commence-trading-on-nse-121061001151_1.html

Bei reliance gibt es aber call dates und am Ende ist es dann auch voll eingezahlt. Wenn die vorher Pleite gehen (kenne das indische Recht nicht so genau), könnte man verpflichtet sein den Rest zu zahlen. Nur wie setzen die das in DE gegen den Aktionär durch? Man konnte da mit Rabatt den scrip erwerben, also inkl. Call-Zahlungen war es billiger als direkt die Aktie zu erwerben. Im Prinzip ist das mit einem Bezugsrecht vergleichbar, nur bei Insolvenz vielleicht schlechter.

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Yerg
vor 21 Stunden von User777:

Wenn das so ist, wie von mir beschrieben, dann muss man ja bei jeder (US-)Aktie eine Recherche machen, ob es sich um teileingezahlte Aktien handelt. Wo/wie finde oder erhalte ich diese Information? Wie prüft Ihr das?

Ich habe das noch nie explizit geprüft und werde das auch zukünftig nicht tun. Zumindest in Deutschland muss nicht eingezahltes Stammkapital auch in der Bilanz ausgewiesen werden. Ich nehme an, dass mir das auffallen würde.

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User777
vor 10 Stunden von oktavian:

 Kennst du irgendeine größere Firma für die es zutrifft?

 

Nein, tatsächlich habe ich mit der Google-Suche bisher keine einzige ISIN/WKN aus den USA gefunden, was aber natürlich nicht ausschließt, dass es solche Fälle doch gibt.

 

Hab mir vorher einige Bilanzen von US-Firmen angesehen - und da war es zumindest immer so, dass direkt in der Bilanz im Bereich Eigenkapital die Anzahl der ausgegebenen Aktien und der "par value" (also Nennwert) je Aktie ausgewiesen war. Und zumindest in diesen Fällen war es sogar immer so, dass der "par value" 0,001 USD/Aktie oder noch weniger war, womit in diesen Fällen das Risiko einer Teileinzahlung vermutlich auzuschließen sein dürfte bzw. aufgrund des geringen "symbolischen" Nennwertes irrelevant wäre (ohne Gewähr meinerseits dass das so stimmt). Für mich wäre jetzt die einfache Lösung bei US-Aktien explizit auf diese Angabe in der Bilanz zu achten.

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