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Pfennigfuchser

Kind Wechsel GKV -> PKV -> GKV

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Pfennigfuchser

Da ich inzwischen von 4 Leuten fünf Antworten bekommen habe (es stehen allerdings auch noch zwei Telefonate im nächsten Jahr aus) zapfe ich mal die geballte Forumsintelligenz an:

 

Unsere Kinder sind bei meinem Mann in der freiwilligen GKV versichert. Ich bin als Beamtin PKV versichert. Normalerweise liegen wir beide über der JAEG und er verdient brutto mehr als ich. Für die Kinder besteht eine Anwartschaft in der PKV. Im Prinzip ist uns die GKV lieber und wir wollen dort langfristig bleiben.

 

Im kommenden Jahr könnte es sein, dass er aufgrund von TZ weniger verdient als ich, im darauffolgenden wird es wieder mehr sein => unklar, wie das mit der Versicherung der Kinder funktioniert. Die PKV sagt (im Erstgespräch, Expertengespräch folgt noch), die Kinder können problemlos zum 1.1.2022 wechseln. Wir möchten natürlich vermeiden, dass die Kinder rückwirkend freiwillig gesetzlich versichert werden müssen.

 

1. Frage: So, wie ich die verschiedenen Darstellungen im Internet lese, müsste es auch möglich sein, sie dann ab 1.1.2023 (=alle Anforderungen wieder erfüllt) wieder in die Familienversicherung zu bekommen. Stimmt das?

2. Frage: Was passiert das mit der Anwartschaft in der PKV, kann ich die weiterführen? Und später noch einmal wechseln? Wenn das so wäre, könnte man ja munter nach Schnauze hin und her wechseln (so lange beide über JAEG verdienen und er mehr als ich), ich kann mir nicht vorstellen, dass das geht. Oder immer nur anlassbezogen, also, wenn er weniger verdient als ich?

 

Auf kompetente Antworten hoffend und Guten Rutsch wünschend, Pfennigfuchser

 

 

PS: Was ich mich bei den Berechnungen immer frage: diese Konstruktion, dass es letztendlich daran liegt, wer von beiden das höhere Bruttogehalt hat, ist, wenn man schwankende Einkünfte hat, ein unglaublich wackelige Angelegenheit. Wie lösen das eigentlich andere? Mir gefällt es überhaupt nicht, z.B. bei Investmententscheidungen immer auch noch die doofe Kinderversicherung im Blick haben zu müssen.

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DancingWombat
· bearbeitet von DancingWombat
vor 48 Minuten von Pfennigfuchser:

 

 

1. Frage: So, wie ich die verschiedenen Darstellungen im Internet lese, müsste es auch möglich sein, sie dann ab 1.1.2023 (=alle Anforderungen wieder erfüllt) wieder in die Familienversicherung zu bekommen. Stimmt das?

Sofern die Voraussetzungen vorliegen geht das. Zu beachten wäre hier auch die Mindestvertragslaufzeit der PKV. 

 

Zitat

2. Frage: Was passiert das mit der Anwartschaft in der PKV, kann ich die weiterführen? Und später noch einmal wechseln? Wenn das so wäre, könnte man ja munter nach Schnauze hin und her wechseln (so lange beide über JAEG verdienen und er mehr als ich), ich kann mir nicht vorstellen, dass das geht. Oder immer nur anlassbezogen, also, wenn er weniger verdient als ich?

Kommt auf die Bedingungen an. 

 

Zitat

 

PS: Was ich mich bei den Berechnungen immer frage: diese Konstruktion, dass es letztendlich daran liegt, wer von beiden das höhere Bruttogehalt hat, ist, wenn man schwankende Einkünfte hat, ein unglaublich wackelige Angelegenheit. Wie lösen das eigentlich andere?

 

So wackelig ist es vermutlich selten. Bei uns ist das Kind mit in der PKV und bleibt auch dort. 

Es ist auch möglich einfach in der GKV zu bleiben. 

Zitat

 

Mir gefällt es überhaupt nicht, z.B. bei Investmententscheidungen immer auch noch die doofe Kinderversicherung im Blick haben zu müssen.

Daher am besten in der PKV bleiben. Dann ist man unabhängig von den Einkommen. 

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor einer Stunde von Pfennigfuchser:

Im Prinzip ist uns die GKV lieber und wir wollen dort langfristig bleiben.

 

(…) Wir möchten natürlich vermeiden, dass die Kinder rückwirkend freiwillig gesetzlich versichert werden müssen.

 

Verstehe ich nicht ganz. Wenn ihr lieber die GKV habt, warum laßt ihr die Kinder nicht dort (ggf. gegen eigenen Beitrag)? Rest-PKV zur Beihilfe ist natürlich billiger, aber GKV sollte doch auch finanzierbar sein.

 

vor einer Stunde von Pfennigfuchser:

müsste es auch möglich sein, sie dann ab 1.1.2023 (=alle Anforderungen wieder erfüllt) wieder in die Familienversicherung zu bekommen.

 

Ja, wenn die Voraussetzungen für die Familienversicherung erfüllt sind, besteht Familienversicherung. Eigentlich doch logisch. <_<

 

vor einer Stunde von Pfennigfuchser:

Was passiert das mit der Anwartschaft in der PKV, kann ich die weiterführen?

 

Bei (freiwilliger) gesetzlicher Versicherung kann die weiterlaufen, klar. Wenn du die Versicherung aus der Anwartschaft aktivierst für 2022 und dann 2023 wieder Familienversicherung eintritt, kannst du die Versicherung wieder in eine Anwartschaft umwandeln.

 

vor einer Stunde von Pfennigfuchser:

Wenn das so wäre, könnte man ja munter nach Schnauze hin und her wechseln (so lange beide über JAEG verdienen und er mehr als ich), ich kann mir nicht vorstellen, dass das geht. Oder immer nur anlassbezogen, also, wenn er weniger verdient als ich?

 

Natürlich nur, wenn sich der gesetzliche Versicherungsstatus (Versicherungspflicht, Anspruch auf Familienversicherung) ändert. Oder falls in den Bedingungen des Versicherers weitere Termine vorgesehen sind. Das ist aber eher bei Optionstarifen üblich.

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Pfennigfuchser

Vielen Dank schon einmal für Eure Antworten, das klingt ja schon mal ganz gut! 

 

Kind freiwillig versichern läge um 200, wenn ich richtig weiß, PKV weiß ich noch nicht, dürfte aber weniger als 50,- sein (Beihilfe 80%). Macht aufs Jahr gerechnet bei zwei Kindern 3600,- Unterschied. So sehr mich die Beihilfe nervt ist das doch ein echtes Argument. 

 

 

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Akinom

Was genau nervt dich denn an der Beihilfe? 

Kingt für mich nach Bayern? Es geht doch aktuell fast alles online 

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DancingWombat
vor 1 Stunde von Pfennigfuchser:

 

Kind freiwillig versichern läge um 200, wenn ich richtig weiß, PKV weiß ich noch nicht, dürfte aber weniger als 50,- sein (Beihilfe 80%). Macht aufs Jahr gerechnet bei zwei Kindern 3600,- Unterschied. So sehr mich die Beihilfe nervt ist das doch ein echtes Argument. 

 

 

Bei 80% Beihilfe stellt sich die Frage doch eigentlich gar nicht, oder? 

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etherial
vor 13 Stunden von Pfennigfuchser:

Unsere Kinder sind bei meinem Mann in der freiwilligen GKV versichert. Ich bin als Beamtin PKV versichert. Normalerweise liegen wir beide über der JAEG und er verdient brutto mehr als ich. Für die Kinder besteht eine Anwartschaft in der PKV. Im Prinzip ist uns die GKV lieber und wir wollen dort langfristig bleiben.

 

Im kommenden Jahr könnte es sein, dass er aufgrund von TZ weniger verdient als ich, im darauffolgenden wird es wieder mehr sein => unklar, wie das mit der Versicherung der Kinder funktioniert.

Ich verstehe das Problem noch nicht ganz - und würde es gerne verstehen, weil ich womöglich früher oder später auch betroffen bin.

 

So wie ich es verstanden habe ist der Ehemann über der JAEG und somit freiwillig gesetzlich versichert, wegen Teilzeit womöglich aber zeitweilig (versicherungspflichtig) gesetzlich.

 

Bedeutet die Kombination PKV und versicherungspflichtig GKV, dass das Recht auf Familienversicherung ruht (und die Kinder deswegen freiwillig oder privat versichert werden müssen)?

vor 9 Stunden von Akinom:

Was genau nervt dich denn an der Beihilfe?

Vergleiche:

 

- GKV-Kärtchen vorzeigen

- Rechnung mit Verzögerung bekommen, Geld überweisen, Belege sammeln, 50% bei PKV beantragen, 50% bei Beihilfe beantragen, Widersprüche formulieren, falls nötig

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chirlu
vor einer Stunde von etherial:

Bedeutet die Kombination PKV und versicherungspflichtig GKV, dass das Recht auf Familienversicherung ruht (und die Kinder deswegen freiwillig oder privat versichert werden müssen)?

 

Die Familienversicherung für Kinder scheidet bei gemischt versicherten und miteinander verheirateten Eltern aus, wenn das Gesamteinkommen des Privatversicherten „regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des [GKV-]Mitglieds ist“ (§ 10 Abs. 3 SGB 5). Auf Versicherungspflicht oder freiwillige Versicherung kommt es also nicht an.

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A832jka

Ich könnte mir auch vorstellen, dass man es aussitzen kann, wenn es wirklich nur ein Jahr lang so sein sollte, dass eigentlich PKV Pflicht besteht. Man bekommt ja im Jahr einmal diesen Bogen von der KV und kann dort ggf. angeben dass die Situation nur vorübergehend anders sein wird. Dann könnte man es auchbeinfach mal drauf ankommen lassen, wie die Kasse reagiert. Temporär wechseln kann man dann immernoch, falls doch nötig.

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DancingWombat
· bearbeitet von DancingWombat
vor 1 Stunde von etherial:

 

- GKV-Kärtchen vorzeigen

- Rechnung mit Verzögerung bekommen, Geld überweisen, Belege sammeln, 50% bei PKV beantragen, 50% bei Beihilfe beantragen, Widersprüche formulieren, falls nötig

OK. Dafür bekommst du aber auch einen deutlich besseren Leistungsumfang. 

vor 10 Minuten von A832jka:

Ich könnte mir auch vorstellen, dass man es aussitzen kann, wenn es wirklich nur ein Jahr lang so sein sollte, dass eigentlich PKV Pflicht besteht. Man bekommt ja im Jahr einmal diesen Bogen von der KV und kann dort ggf. angeben dass die Situation nur vorübergehend anders sein wird. Dann könnte man es auchbeinfach mal drauf ankommen lassen, wie die Kasse reagiert. Temporär wechseln kann man dann immernoch, falls doch nötig.

Eine PKV Pflicht besteht in keinem Fall. Es besteht wenn dann eine eigene Versicherungspflicht in der GKV. Wenn dieser Bogen wahrheitsgemäß ausgefüllt wird gibt es keinen Entscheidungsspielraum. Es würden dann rückwirkend Beiträge erhoben. Da der Fragebogen rückwirkend kommt ist der Zug dann abgefahren. 

 

Ich bin der Meinung das man bei 80% Beihilfe fürs Kind gar nicht lange überlegen braucht und unabhängig von GKV Status die PKV wählen sollte. Der Beitrag wird hier vermutlich nur 30-40€ betragen für einen deutlich besseren Leistungsumfang. 

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Pfennigfuchser
vor 2 Stunden von DancingWombat:

OK. Dafür bekommst du aber auch einen deutlich besseren Leistungsumfang. 

Eine PKV Pflicht besteht in keinem Fall. Es besteht wenn dann eine eigene Versicherungspflicht in der GKV. Wenn dieser Bogen wahrheitsgemäß ausgefüllt wird gibt es keinen Entscheidungsspielraum. Es würden dann rückwirkend Beiträge erhoben. Da der Fragebogen rückwirkend kommt ist der Zug dann abgefahren.

 

Genau. Versicherungspflicht in der GKV, ggf. rückwirkend, das kann dann bei mehreren Kindern richtig teuer werden.

 

Zitat

Ich bin der Meinung das man bei 80% Beihilfe fürs Kind gar nicht lange überlegen braucht und unabhängig von GKV Status die PKV wählen sollte. Der Beitrag wird hier vermutlich nur 30-40€ betragen für einen deutlich besseren Leistungsumfang. 

 

Ich sehe es halt andersherum: für 80€ Kosten (ok, man muss fairerweise sagen vor Steuer) binde ich mir einen ätzenden Verwaltungsaufwand an die Backe, den ich in meinem Leben echt nicht auch noch brauche.

 

vor 3 Stunden von etherial:

Bedeutet die Kombination PKV und versicherungspflichtig GKV, dass das Recht auf Familienversicherung ruht (und die Kinder deswegen freiwillig oder privat versichert werden müssen)?

 

Wie chirlu oben schon schrieb:

 

vor 2 Stunden von chirlu:

„regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des [GKV-]Mitglieds ist“

wichtig ist dabei das "und". Mein Mann wird auch auf Teilzeit nicht in die Versicherungspflicht rutschen, sondern wir werden beide weiterhin über der JAEG liegen, aber er wird weniger verdienen als ich. Zumindest zeitweilig. Das Problem ist, dass wir sehr unterschiedliche Auslegungen des Wörtchens "regelmäßig" zu hören bekommen haben. So ganz passt das halt nicht mehr in die heutige Zeit, wenn beide Partner zweimal pro Jahr die den Umfang der Arbeitszeit wechseln, zwischendurch noch einmal ein Monat Elternzeit eingeschoben wird, usw. Uns konnte bisher niemand ein Dokument zeigen, in dem mal erklärt würde, wie dieses "regelmäßig" denn nun zu interpretieren/zu berechnen ist, wenn die Zeiten so schwanken.

Zitat

Vergleiche:

 

- GKV-Kärtchen vorzeigen

- Rechnung mit Verzögerung bekommen, Geld überweisen, Belege sammeln, 50% bei PKV beantragen, 50% bei Beihilfe beantragen, Widersprüche formulieren, falls nötig

Exakt das ist es. Ich will mich nicht wiederholen, weil ich in anderen Strängen auch schon gejammert habe, aber ich empfinde die Kombi PKV/Beihilfe als einfach nur nervig. Was ich da schon an Briefen, Widersprüchen geschrieben habe, nie weiß man, was sie übernehmen und was nicht, absolute Standards sind nicht (mehr) drin, usw. Mir dieser Mist für eine versicherte, sehr selten kranke Person schon aus, für die Kinder, die viel häufiger krank sind, geimpft werden, Vorsorguntersuchungen haben, brauche ich das ganz bestimmt nicht (wobei es den Stress immer nur mit der Beihilfe gibt, bisher nie mit der PKV).

 

 

Noch einmal eine andere Frage, die mir gerade in den Sinn gekommen ist: Wenn ich die Kinder in der PKV versichere, wie funktioniert das dann wenn ein Elternteil zu Betreuung des kranken Kindes zu Hause bleiben muss? Dann gibt es für den GKV-Versicherten doch vermutlich nichts mehr? Das wäre aus meiner Warte (als diejenige, die dann aus ökonomischen Gründen die Kindkrank-Tage übernehmen würde, weil mein AG ja weiterzahlt) natürlich ein massiver Minuspunkt.

 

Ich seh schon, der Gatte muss doch mehr arbeiten ;-)

 

vor 2 Stunden von DancingWombat:

Dafür bekommst du aber auch einen deutlich besseren Leistungsumfang.

Hierzu auch noch einmal eine Frage: worin äußert sich das üblicherweise? Schon klar, hängt auch vom Versicherer ab, aber ich klebe ja eh zu 80% an der Beihilfe. Über den Leistungsumfang habe ich mir bisher nie große Gedanken gemacht, da die Kinder halt alles was anfiel machen konnten und wir nie etwas dazuzahlen mussten. Waren aber auch nie schwer krank. Wobei ich in der Verwandtschaft mehrere (leider durchaus schwer) kranke Kinder habe, die alle gesetzlich versichert sind und deren Eltern sich auch nie negativ äußerten.

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chirlu
vor 17 Minuten von Pfennigfuchser:

Wenn ich die Kinder in der PKV versichere, wie funktioniert das dann wenn ein Elternteil zu Betreuung des kranken Kindes zu Hause bleiben muss? Dann gibt es für den GKV-Versicherten doch vermutlich nichts mehr?

 

Ja, richtig. Für Kinderkrankengeld müssen Kind und betreuender Elternteil gesetzlich versichert sein, wobei es egal ist, ob das Kind freiwillig versichert oder familienversichert oder theoretisch auch pflichtversichert ist (§ 45 Abs. 1 SGB 5, Hervorhebungen von mir):

Zitat

Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, daß sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben (…)

 

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Pfennigfuchser

Hmm, ich hatte es befürchtet... Trotzdem Danke für die Bestätigung meiner Vermutung! Wenn man, wie in Corona-Zeiten, bei jedem Schnupfen erst einmal einen Tag zu Hause beobachten muss, haut das bei Kitakindern natürlich rein. Von ernsthaften Erkrankungen reden wir da noch gar nicht.

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DancingWombat
· bearbeitet von DancingWombat
vor 58 Minuten von Pfennigfuchser:

 

Noch einmal eine andere Frage, die mir gerade in den Sinn gekommen ist: Wenn ich die Kinder in der PKV versichere, wie funktioniert das dann wenn ein Elternteil zu Betreuung des kranken Kindes zu Hause bleiben muss? Dann gibt es für den GKV-Versicherten doch vermutlich nichts mehr? Das wäre aus meiner Warte (als diejenige, die dann aus ökonomischen Gründen die Kindkrank-Tage übernehmen würde, weil mein AG ja weiterzahlt) natürlich ein massiver Minuspunkt.

Erstmal gibt es ja ein Kontingent an Kinderkrankentagen die normal über die Lohnfortzahlung laufen. Während Corona gab es nochmal extra Tage, diese allerdings nur für die GKVler. Wie sich das mit de Beihilfe verhält weiß ich nicht. Im PKV Tarif kann das auch drin sein, kommt halt drauf an was versichert ist.

 

Zitat

Hierzu auch noch einmal eine Frage: worin äußert sich das üblicherweise? Schon klar, hängt auch vom Versicherer ab, aber ich klebe ja eh zu 80% an der Beihilfe. Über den Leistungsumfang habe ich mir bisher nie große Gedanken gemacht, da die Kinder halt alles was anfiel machen konnten und wir nie etwas dazuzahlen mussten. Waren aber auch nie schwer krank. Wobei ich in der Verwandtschaft mehrere (leider durchaus schwer) kranke Kinder habe, die alle gesetzlich versichert sind und deren Eltern sich auch nie negativ äußerten.

Der wesentliche Problempunkt in der GKV ist die Budgetierung. Das bedeutet im Grunde genommen, dass der Arzt potenziell zuerst sein Budget im Kopf hat und auf der Basis entscheidet was medizinisch notwendig ist. Häufig macht das keinen großen Unterschied, häufig aber eben schon. Hinzu kommen Behandlungsmethoden die gar keine Kassenleistung sind (sehr ausgeprägt beim Zahnarzt, aber durchaus auch bei Allgemeinärtzen). Bei Kindern relevant sind z.B. Zahnspangen (die über den Mindeststandard der GKV hinausgehen). Weiterer Punkt sind Facharzttermine bzw. die Wartezeiten auch solche....
Das soll in keinem Fall heißen, dass man als GKVler nicht adequat behandelt wird. Man bekommt halt nur nicht das Beste sondern nur das Notwendige.

 

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Pfennigfuchser
· bearbeitet von Pfennigfuchser
Ergänzung
vor 22 Minuten von DancingWombat:

Erstmal gibt es ja ein Kontingent an Kinderkrankentagen die normal über die Lohnfortzahlung laufen. Während Corona gab es nochmal extra Tage, diese allerdings nur für die GKVler. Wie sich das mit de Beihilfe verhält weiß ich nicht. Im PKV Tarif kann das auch drin sein, kommt halt drauf an was versichert ist.

Was genau meinst Du mit "normal" über die Lohnfortzahlung? Wenn ein Kind krank ist und mein Mann betreut, reicht er den Kindkrankschein bei der GKV und beim AG ein, bekommt vom AG weniger Gehalt und bekommt einen Tag Krankengeld von der GKV zurück (nicht vollständig, da über Grenze, aber eben fast vollständig, dürfte das Vorgehen nach §45 SGB V sein, das chirlu schon erwähnte). Das würde dann doch entfallen, wenn die Kinder in der PKV wären? Da ist nichts mit Lohnfortzahlung durch den AG.

 

Wenn ich hingegen zu Hause bleibe, läuft mein Gehalt einfach weiter.

 

Zitat

Der wesentliche Problempunkt in der GKV ist die Budgetierung. Das bedeutet im Grunde genommen, dass der Arzt potenziell zuerst sein Budget im Kopf hat und auf der Basis entscheidet was medizinisch notwendig ist. Häufig macht das keinen großen Unterschied, häufig aber eben schon. Hinzu kommen Behandlungsmethoden die gar keine Kassenleistung sind (sehr ausgeprägt beim Zahnarzt, aber durchaus auch bei Allgemeinärtzen). Bei Kindern relevant sind z.B. Zahnspangen (die über den Mindeststandard der GKV hinausgehen). Weiterer Punkt sind Facharzttermine bzw. die Wartezeiten auch solche....

Die Zahnspange hatte ich auch immer im Hinterkopf, war aber das einzige, was mir einfiel. Das große Kind benötigt eventuell eine, aber da habe ich mich schon erkundigt, das würde von der GKV übernommen (hoher KIG). Mit dem Rest hatten wir bisher nichts zu tun, aber wie gesagt, in der weiteren Familie fühlten sich da alle gut beraten und behandelt (von chronischen Sachen bis zu Krankheiten mit mehreren OPs, tw schon im Mutterleib).

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 5 Minuten von Pfennigfuchser:

Was genau meinst Du mit "normal" über die Lohnfortzahlung?

 

Es gibt da noch § 616 BGB:

Zitat

Vorübergehende Verhinderung

 

Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. Er muss sich jedoch den Betrag anrechnen lassen, welcher ihm für die Zeit der Verhinderung aus einer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bestehenden Kranken- oder Unfallversicherung zukommt.

 

Sehr auslegungsbedürftig, aber Gerichte sehen darin u.a. einen (eng begrenzten) Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Kinderkrankheitsfall, wenn eben keine Krankenkasse einspringt.

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cjdenver
vor 4 Minuten von chirlu:

Es gibt da noch § 616 BGB:

 

Der aber meist im Arbeitsvertrag ausgeschlossen ist - zumindest wenn dieser halbwegs kompetent gedraftet wurde ;)

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DancingWombat
vor 11 Minuten von Pfennigfuchser:

Was genau meinst Du mit "normal" über die Lohnfortzahlung? Wenn ein Kind krank ist und mein Mann betreut, reicht er den Kindkrankschein bei der GKV und beim AG ein, bekommt vom AG weniger Gehalt und bekommt einen Tag Krankengeld von der GKV zurück (nicht vollständig, da über Grenze, aber eben fast vollständig, dürfte das Vorgehen nach §45 SGB V sein, das chirlu schon erwähnte). Das würde dann doch entfallen, wenn die Kinder in der PKV wären? Da ist nichts mit Lohnfortzahlung durch den AG.

 

Wenn ich hingegen zu Hause bleibe, läuft mein Gehalt einfach weiter.

 

Bei meinem AG ist es so, dass ich mich bis zu 10 oder 12 Tage pro Jahr krankmelden kann und normal mein Gehalt weiterbekomme (so als wenn ich krank wäre). Möglicherweise ist das nicht der Standard.

 

vor 11 Minuten von Pfennigfuchser:

Die Zahnspange hatte ich auch immer im Hinterkopf, war aber das einzige, was mir einfiel. Das große Kind benötigt eventuell eine, aber da habe ich mich schon erkundigt, das würde von der GKV übernommen (hoher KIG). Mit dem Rest hatten wir bisher nichts zu tun, aber wie gesagt, in der weiteren Familie fühlten sich da alle gut beraten und behandelt (von chronischen Sachen bis zu Krankheiten mit mehreren OPs, tw schon im Mutterleib).

Klar, die GKV übernimmt eine Zahnspange wenn die KIG gegeben ist. Das sind aber nur die krassen Fälle. Bezahlt wird dann auch "nur" das Kassenmodell und meineswissens auch das nicht zu 100%.

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Pfennigfuchser
vor 10 Minuten von DancingWombat:

Klar, die GKV übernimmt eine Zahnspange wenn die KIG gegeben ist. Das sind aber nur die krassen Fälle. Bezahlt wird dann auch "nur" das Kassenmodell und meineswissens auch das nicht zu 100%.

Man zahlt erst einmal einen gewissen Anteil dazu, den man aber nach Abschluss der Behandlung zurückbekommt. Den Zinseffekt kann man vernachlässigen (bzw aktuell wäre der ja eher positiv).

 

Und ja, es wird nur das Kassenmodell gezahlt, was ich auch ok finde, wer transparente Brackets will, kann das von mir aus aus eigener Tasche zahlen. Man darf nicht vergessen, dass die Beihilfe in diesem Falle auch nicht die Maximalleistung liefert. Man benötigt die Zustimmung zum Heil- und Kostenplan, und es werden nur "notwendige und wirtschaftlich angemessene Aufwendungen" erstattet. Brackets auf der Zahninnenseite z.B., die die GKV nicht zahlt, werden von unserer Beihilfe genausowenig übernommen. Kollegen berichten auch immer mal wieder über nicht übernommene Positionen. Ganz ekelig wird es, wenn der Heil- und Kostenplan aus irgendwelchen Gründen unterbrochen werden muss oder sich Dinge ändern (Wechsel Kieferorthopäde, Wechsel der Beihilfestelle). Ein Wechsel von Beihilfe Bund zu Beihilfe Land während der Behandlung kann dann schon einmal über Anwälte ausgetragen werden. Da ist mir die GKV einfach wesentlich transparenter, da weiß ich, was ich hab und was ich nicht hab.

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beamter97

Richtig spannend wird das dann zum Ende der Schulzeit:

Ein paar Fallkonstellationen:

Schule --> Ausbildung = wg. Ausbildungsvergütung pflichtversichert GKV

Schule --> weiterer Schulbesuch(z.B. Rettungssanitäter u.ä.) = kein Entgelt, also PKV/GKV wie bisher

Schule --> Studium = Anrecht auf den günstigen Studententarif der GKV nur, wenn nahtlos anschließend. also rechtzeitig in die Fam.Versicherung wechseln.

Schule --> Bundeswehr(z.B. Medizinstudium) = freie Heilfürsorge + Anwartschaftversicherung für die Zeit nach Beendigung der Dienstzeit. Eine alte Anwartschaft aus Kindertagen ist da richtig billig!

 

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chirlu
vor einer Stunde von Pfennigfuchser:

Man darf nicht vergessen, dass die Beihilfe in diesem Falle auch nicht die Maximalleistung liefert. Man benötigt die Zustimmung zum Heil- und Kostenplan, und es werden nur "notwendige und wirtschaftlich angemessene Aufwendungen" erstattet.

 

Prinzipiell könnte man einen Beihilfeergänzungstarif haben, der das zahlt, was darüber hinausgeht.

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moonwalker

Wieviel Stress die Beihilfe macht hängt von dem Sachbearbeiter und dem Bezirk ab - so unsere Erfahrung. 
 

Die Kinderarztwahl ist mit PKV wesentlich entspannter. Bei uns sonst nur mit langen Wartezeit verbunden. So Termin immer am selben oder nächsten Tag zum vereinbarten Termin ohne Wartezeit. 
Hängt aber sicherlich vom Ort und Arzt ab. 

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Pfennigfuchser
· bearbeitet von Pfennigfuchser
Am 1.1.2022 um 20:11 von moonwalker:

Hängt aber sicherlich vom Ort und Arzt ab. 

Da sind wir hier gut aufgestellt. Ich bin mit unserem KiA hochzufrieden. Einen Unterschied zur Versorgung der PKVler kann ich da nicht erkennen.

 

Ich bin jetzt wirklich gespannt auf die weiteren Antworten der beiden Krankenkassen, mal sehen, wann die zurückrufen.

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Pfennigfuchser

PKV hat geantwortet: 43,- pro Kind, Wechsel jederzeit möglich (auch rückwirkend für zwei Monate) mit Bestätigung der abgebenden GKV, dass Kinder aus Familienversicherung fallen und bis zum Wechseldatum in der GKV versichert sind. Zurück geht auch mit Bestätigung der GKV, dass die Kinder wieder familienversichert sind. Anwartschaft kann dann wie bisher weitergeführt werden.

 

D.h. der Schlüssel bleibt die Einschätzung der GKV bzgl. der Regelmäßigkeit des Höherverdienstes. Die sind jedoch langsam...

 

 

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oktavian
Am 1.1.2022 um 20:11 von moonwalker:

Die Kinderarztwahl ist mit PKV wesentlich entspannter. Bei uns sonst nur mit langen Wartezeit verbunden. So Termin immer am selben oder nächsten Tag zum vereinbarten Termin ohne Wartezeit. 
Hängt aber sicherlich vom Ort und Arzt ab. 

Soweit ich weiß gibt es auf dem Land teilweise zu wenig Kinderärzte. Dann bringt die Wahl auch nichts. Bei einem funktionierenden Markt mit tatsächlicher Wahl, wo man hingeht, kann es dann sein, dass man mit PKV schneller dran käme.

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