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sparfux

Problem mit "Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages" (Verluste aus Aktienverkäufen)

Empfohlene Beiträge

sparfux
· bearbeitet von sparfux

Das Steuerjahr 2020 gestaltet sich für mich irgendwie echt als schwierig. Ich mache jetzt schon ~1 Woche an meinen Kapitalerträgen rum und werde nicht fertig ...

 

Jetzt bin ich wieder auf ein Problem gestoßen:

 

Auf Grund von Mitarbeiteraktien habe ich jedes Jahr Aktiengewinne/-verluste, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterliegen. Die Mitarbeiteraktien liegen bei einem US-Broker. Ich erkläre die Erträge immer brav manuell nach.

 

Im Jahr 2018 wurde ein Verlustvortrag von 632€ fest gestellt.

 

Im Jahr 2019 hatte ich neue Verluste von 3848€. Der Feststellungsbescheid erging jetzt auf diese 3848€ und nicht, wie es hätte sein sollen auf 4480€ (632€+3848€). Die Feststellungsbescheide ergingen in beiden Jahren (2018 und 2019) ausschließlich an mich.

 

Ich vermute die Addition der Beträge wurde vergessen, weil meine Frau und ich in 2018 zusammen veranlagt waren, in 2019 auf Grund der so etwas höheren Steuererstattung aber getrennte Veranlagung beantragt hatten. Durch die getrennte Veranlagung gab es auch neue Steuernummern.  Ich überprüfe zwar die Steuerbescheide immer, auf den Feststellungsbescheid hatte ich nun aber nicht so genau geschaut. Der Bescheid erging im August 2021, so dass die 1-monatige Einspruchsfrist natürlich schon vorbei ist.

 

Jetzt die Frage: Gibt es noch eine Chance den Feststellungsbescheid für 2019 auf Grund eines offensichtlichen Fehlers des FA ändern zu lassen?

 

In 2020 und 2021 werde ich da wohl Gewinne ausweisen, so dass ich nicht auf den richtigen Verlustvortrag verzichten möchte ...

 

 

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Undercover

Der erste Verlustvortrag wurde wohl nicht übernommen da sich die Steuernummer geändert hat.

Vermutlich geht das nicht automatisch und man muß das beantragen.

Da solltest du eine Änderung von Amts wegen beantragen.

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MeinNameIstHase

Sparfux,

du stellst formlos einen "Berichtigungsantrag", dass die Verlustvorträge auf den 31.12.2018 nicht in den Feststellungsbescheid von 2019 übernommen wurden. Du stellst da keine Vermutungen über die Fehlerursache auf. Einfach auf die geänderte Steuernummer hinweisen (Kopie der Feststellungsbescheide und St-Nr. mit Textmarker hervorheben und mit Rotstift "Neue Nummer" daneben im 2019-Bescheid).

 

Ob da ein offensichtlicher Fehler vorlag (§ 129 AO) oder das andere vom FA zu vertretende Ursachen hat (§ 172 AO), soll das FA selbst herausfinden. Die prüfen nebenbei auch noch einmal, ob in 2019 eine Verrechnung stattfand.

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Ingo_I

Hallo Sparfux,

 

bei den Finanzämter geht noch viel "per Hand". Ich muss mittlerweile eigentlich bei jedem Feststellungsbescheid innerhalb der 4-Wochenfrist hinterher telefonieren.

 

Bei unserer ersten gemeinsamen Veranlagung 2018 wurden auch die Verluste meiner Frau nicht berücksichtigt. Erklärung war die neue Steuernummer.

Wie mein Vorschreiber schreibt, würde ich auch nicht fragen sondern einfach beantragen.

 

Seit 2018 habe ich mir auch angewöhnt die Feststellungsbescheide detailliert zu prüfen, früher habe ich sie immer ungelesen abgeheftet :).

 

Bei uns fehlt jedes Jahr die Korrektur der Berechnungsmethode "Firmenwagen Ehefrau" auf tagesgenau. Das scheint von WISO nicht sauber übertragen zu werden. 2020 wurden Verluste durch Stückzinsen in den Verlusttopf "Aktien" gebucht. Bitter, wenn das nicht aufgefallen wäre.

 

Gruß

 

 

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sparfux

OK, danke schon mal für die Hinweise! Ich werde mal beim zuständigen Finanzbeamten anrufen. Leider ist der Herr teilzeitbeschäftigt und nur Di bis Fr vormittags im Haus ...

 

Es scheint ja ein relativ klarer Fall für eine Änderung von Amts wegen zu sein. Alternativ könnte es natürlich passieren, dass sich bei der Berechnung der ausländischen Kapitalerträge der Fehlerteufel einschleicht.

 

Na schauen wir mal ...

 

@Ingo_I Was macht ihr denn da mit dem Firmenwagen? Ich habe auch tägliche Abrechnung, muss da aber meines Wissens nichts in der Erklärung machen. Das passiert doch schon direkt bei meinem AG und wird über das Gehalt abgerechnet. Oder versteuert der AG paschal und ihr ändert das händisch auf täglich? Ist der AG nicht verpflichtet auf Wunsch eine tägliche Abrechnung zu machen?

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Ingo_I
· bearbeitet von Ingo_I

Beim Arbeitgeber ist die pauschale Versteuerung und somit 15Tage/Monat angemeldet. Da meine Frau ca. 7-8 Tage gefahren ist, habe ich das dann über die Steuererklärung korrigiert.

 

Auf den geldwerten Vorteil durch die Privatnutzung des Firmenwagens und Arbeitsweg werden Sozialbeiträge (GRV und Co fällig). Das heißt: Firmenwagen mit hohem Bruttolistenpreis und möglichst langer Arbeitsweg = mehr Rentenpunkte.

So blöde es klingt, aber das ist  Deutschland.

Daher haben wir die pauschale Methode beim AG gelassen und holen uns die zu viel gezahlte Steuer zurück. GRV wird natürlich rückwirkend nicht korrigiert sondern bleibt erhöht.

 

Gruß

 

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sparfux
· bearbeitet von sparfux

So, habe den verantwortlichen FA Mitarbeiter erreichen können. (Erstaunlich: Nach einem erfolglosen Anruf am Morgen - keiner ran gegangen - hat er mich dann gegen Mittag sogar von selbst zurück gerufen.)

 

Er stimmt zu, dass der Feststellungsbescheid nicht stimmt. In 2019 wurde meine Steuer von einer "Spezialtruppe" bearbeitet, wohl wegen einer größeren Abfindung. Dazu noch die Änderung der Veranlagung mit neuer Steuernummer. Da wurde das wohl übersehen. 

 

Er war sich nicht ganz klar, ob er den Bescheid 2019 berichtigen kann/sollte oder die Korrektur dann einfach im Bescheid 2020 vornehmen sollte. 

 

Ich sagte, dass m.E. eine Berichtigung des Feststellungsbescheides 2019 der sauberere Weg wäre. Na schauen wir mal. Sieht aber so aus, dass man das wirklich richtig stellen kann.

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Undercover
vor einer Stunde von sparfux:

Er war sich nicht ganz klar, ob er den Bescheid 2019 berichtigen kann/sollte oder die Korrektur dann einfach im Bescheid 2020 vornehmen sollte. 

Ich sagte, dass m.E. eine Berichtigung des Feststellungsbescheides 2019 der sauberere Weg wäre. Na schauen wir mal. Sieht aber so aus, dass man das wirklich richtig stellen kann.

Das ist sicherlich der richtige Weg.

Sonst würde ja im nächsten Jahr plötzlich eine neue Zahl aus dem Nichts auftauchen.

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