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1N4148

Depot als Bevollmächtigter eröffnen?

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1N4148

Hallo!

 

1. Erfahrungen mit Geldanlagen

Hoch (eigenes Depot seit 27 Jahren, 80/20 MSCI World/EM)

 

Ich hoffe, ich habe das richtige Forum erwischt. Lese hier schon einige Zeit mit, habe aber zu dem Thema nichts gefunden.

 

Als Generalbevollmächtigter suche ich ein Depot, welches ich für meine Mutter (80 J.) eröffnen und führen kann. Nachdem einige aufgelaufene Bausparverträge sowie eine nun fällige Rentenzusatzversicherung doch fast 6-stellig sind, macht es aus meiner Sicht keinen Sinn, das trotz ihres Alters auf dem Girokonto zu belassen. Die mtl. Rente reicht locker aus, irgendwelche größeren Investitionen sind nicht in Sicht. Daher würde ich einen Großteil davon in den FTSE All World o.ä. investieren. 

 

Welcher Broker ermöglicht die einfache Eröffnung eines Depots mit einer vorliegenden, notariellen General- und Vorsorgevollmacht? Das Modell der Hausbank (VR) ist von den Gebühren und Transaktionskosten selbst bei einer Einmalanlage ziemlich frech. 

 

Gruß

Andi

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mmusterm

Trotz General- und Vorsorgevollmacht für meine Mutter haben Targobank und Deutsche Bank das Eröffnen eines Depots durch mich abgelehnt. Eine solche Eröffnung könne nur durch den Depotinhaber selber erfolgen, wozu meine Mutter aber nicht mehr in der Lage war.

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor einer Stunde von mmusterm:

Eine solche Eröffnung könne nur durch den Depotinhaber selber erfolgen, wozu meine Mutter aber nicht mehr in der Lage war.

Ist deine Mutter nicht mehr in der Lage, ein Post-Ident in einer Postfiliale durchzuführen? (Video-Ident wäre vielleicht auch eine Möglichkeit.)

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Solara
vor 13 Stunden von 1N4148:

Welcher Broker ermöglicht die einfache Eröffnung eines Depots mit einer vorliegenden, notariellen General- und Vorsorgevollmacht? Das Modell der Hausbank (VR) ist von den Gebühren und Transaktionskosten selbst bei einer Einmalanlage ziemlich frech.

Genau denselben Fall hatte ich letztes Jahr auch.

Geklappt mit dem Depot hat es nur bei der örtlichen Bank, bei der meine Mutter ein Konto hatte und ich bereits als Bevollmächtigte geführt war. Und ja, die Gebühren sind ganz schön happig, wenn man Onlinebroker gewohnt ist.

Leider war das mit den Gebühren nicht weiter gravierend, denn es ist der Erbfall eingetreten und ich habe die Wertpapiere zum günstigen Broker transferiert.

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mmusterm

Wer im Pflegeheim wohnt und dement ist, schafft weder Postident noch Video-Ident :-(

Wir nahmen dann dieselbe Lösung wie @Solara: Depot-Eröffnung bei der Hausbank, wo das Girokonto lag. Die Gebühren dort sind .... unterirdisch ...

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Ramstein
vor 16 Stunden von 1N4148:

Welcher Broker ermöglicht die einfache Eröffnung eines Depots mit einer vorliegenden, notariellen General- und Vorsorgevollmacht?

Deutsche Bank in der Filiale sollte gehen. Konto kostet, aber maxblue Depot ist einigermaßen kostengünstig.

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1N4148

Danke für eure Rückmeldungen, ich werde dann mal unsere zwei örtlichen Banken, Volksbank und Sparkasse gegeneinander antreten lassen, die sollen mal was tun für ihr Geld ;-) 

Postident wäre natürlich auch noch eine Möglichkeit, aber ich denke mal bei der örtlichen Bank, bei der das Konto ist, ist das wohl auch am saubersten. Wäre zwar im Worst Case Alleinerbe aber bis dahin ist es das Vermögen meiner Mutter, das ihr zur Verfügung steht. 

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chris1284
· bearbeitet von chris1284
vor 2 Stunden von 1N4148:

. Wäre zwar im Worst Case Alleinerbe aber bis dahin ist es das Vermögen meiner Mutter, das ihr zur Verfügung steht. 

Genau deshalb würde ich nicht ihr Geld in Aktien investieren. Klingt für mich wie  eine frühzeitige Verwendung des Erbes nach Wünschen des zukünft. Erben / eine verkappte Schenkung unter Ausnutzung der Vollmacht. 
Gibt es bei so etwas (risikoreiche Geldanlage per Vollmacht) keine rechtl. Bedenken?

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Sapine

Problematischer wäre es wenn noch andere Erben im Spiel sind, die sich bei fallenden Kursen nicht nur bitter beschweren könnten. Ansonsten hängt es auch etwas vom Zustand der Mutter ab. Man sollte sie auf keinen Fall damit beunruhigen, das Leben ist in nicht mehr ganz wachen Momenten schwer genug. 

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1N4148

Eine Schenkung müsste nicht verkappt werden, sie hat mir das Geld schon selbst angeboten. Da bräuchte ich nicht mal die Vollmacht, die im übrigen schon seit 20 Jahren besteht. Da wäre mir aber nicht wohl dabei, vor allem wenn sie dann das Geld dann mal brauchen würde, wäre der Schenkungsfreibetrag in umgekehrter Richtung nachteilig. 

Mir geht es darum, dass das Geld nicht einfach so auf dem Girokonto rumliegt, vor allem da sie gerne mal die Kontoauszüge offen in der Wohnung herumliegen lässt. Ich denke, das muss nicht jeder sehen.

Für solche Anlagen gilt der Begriff mündelsicher wobei lt. BVI auch zahlreiche Aktienfonds von Gerichten als mündelsicher eingestuft wurden. Es wird wohl auf eine Kombination aus Tagesgeld + Aktienfonds aus dem Angebot der Hausbank oder so hinauslaufen. Aber definitiv nicht auf irgendein undurchschaubares Vermögens-Dach-Inflationsschutz-Konstrukt welches z.Zt. gerne angeboten wird.

 

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 12 Stunden von 1N4148:

Es wird wohl auf eine Kombination aus Tagesgeld + Aktienfonds aus dem Angebot der Hausbank oder so hinauslaufen.

Wer ein richtiges deutsches Wertpapierdepot (kein Fondsdepot!) eröffnen kann, kann danach selbst ETFs an Börsen kaufen und braucht keine Hausbank-Investmentfonds.

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Maury
· bearbeitet von Maury

Ich bin in der gleichen Situation (Einzelkind, Alleinerbe und Vermögensverwalter, weil im hohen Alter halt „mir doch egal, ist sowieso alles deins“-Einstellung vorherrschte). Die Mühen für ein günstiges Depot mit Videoident (Laptop mit Handy im Pflegeheim getethert) haben sich auf jeden Fall dadurch bezahlt gemacht, dass wir jährlich über eine Nichtveranlagungsbescheinigung aufgelaufene Gewinne versteuern konnten. 7+7 EUR für Verkauf und Kauf der Fonds bei z.B. OnVista ggü. 1% Transaktionskosten bei der Volksbank 2018 haben sich sehr schnell bezahlt gemacht. Das wäre bei 100.000 EUR Depotvolumen 2000 EUR an Transaktionskosten gewesen! :tdown:

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finisher
Am 24.1.2022 um 22:12 von 1N4148:

Als Generalbevollmächtigter suche ich ein Depot, welches ich für meine Mutter (80 J.) eröffnen und führen kann.

...

Die mtl. Rente reicht locker aus, irgendwelche größeren Investitionen sind nicht in Sicht. Daher würde ich einen Großteil davon in den FTSE All World o.ä. investieren. 

Ich kann Dir aus eigener Erfahrung sagen, dass Du bei den Hausbanken in den Filialen keine ETFs kaufen kannst, sondern nur die eigenen teuren Fonds mit Ausgabeaufschlag.

Ein Berater einer Bank meinte sogar, dass ich erst zum Amtsgericht gehen muss und dort eine Genehmigung für die gewünschten Fonds besorgen müsste, sonst würden sie gar nichts anlegen. Das Amtgericht würde dann die Vermögenslage überprüfen und für diesen Einzelfall entscheiden, in welchen Fonds Du investieren darfst.
Ich habe das noch nicht weiter verfolgt, mich würde aber auch interessieren, ob der Berater da nicht was verwechselt hat und diese Regelung nur für vom Gericht bestellte Betreuer gilt, bzw. man nur über das Amtsgericht gehen muss, wenn die Vollmacht weder beglaubigt oder beurkundet ist. Die Vorsorgevollmacht ist ja dazu da, dass eben nicht bei jeder Entscheidung das Amtsgericht eingeschaltet werden muss, was zusätzlich Kosten verursacht.
 

ETFs kaufen kannst Du nur mit Onlinebanking und das bekommst Du mit einer Vorsorgevollmacht nicht. Die Banken geben Dir mit Vorsorgevollmacht kein Onlinebanking, weil Dir die Vollmacht jederzeit entzogen werden könnte. Du musst also für jede Transaktion mit der original Vollmacht in die Filiale gehen.
Besser wäre es also, wenn Du mit der Mutter in einer Filiale vorbei kommst und sie Dir eine richtige Bankvollmacht gibt. Dann bekommst Du auch Onlinebanking.

Am 24.1.2022 um 22:12 von 1N4148:

Nachdem einige aufgelaufene Bausparverträge sowie eine nun fällige Rentenzusatzversicherung doch fast 6-stellig sind, macht es aus meiner Sicht keinen Sinn, das trotz ihres Alters auf dem Girokonto zu belassen. Die mtl. Rente reicht locker aus, irgendwelche größeren Investitionen sind nicht in Sicht. Daher würde ich einen Großteil davon in den FTSE All World o.ä. investieren.

Hat Deine Mutter bereits einen Pflegegrad? Du sagst sie wohnt noch zuhause. Du solltest auf jeden Fall damit rechnen, dass mit der Zeit die Pflegekosten steigen. Wenn Sie z.B. in ein stationäres Pfelgeheim umziehen muss, dann sind das je nach Region zwischen 2000-3000 EUR Eigenanteil pro Monat.
Reicht dann auch noch die Rente aus?

Fast 6-stellig sind also ca. 90.000 EUR Ersparnisse, welche sie hat? Das ist nicht viel und in ein paar Jahren verbraucht, wenn sie in ein Pflegeheim muss und nicht viel Rente bekommt. Und wenn Du das ganze Geld in einen Aktienfonds investierst, dann kann sich das auch ganz schnell mal halbieren.

 

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Ramstein

Heutzutage kommen Bankmitarbeiter ins Haus oder Heim, wenn es um genug Geld geht. Wenn also deine Mutter nur gebrechlich, aber noch einigermaßen klar im Kopf ist, so kommt der Mitarbeiter zu ihr und eröffnet das Konto und Depot und lässt sich die Vollmacht über den Tod hinaus unterschreiben. Wichtig: gültiger Personalausweis. Du solltest natürlich anwesend sein, schon um gegebenenfalls bei Unpässlichkeit kurzfristig absagen zu können.

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Besserwisser
vor 11 Stunden von 1N4148:

Eine Schenkung müsste nicht verkappt werden, sie hat mir das Geld schon selbst angeboten. Da bräuchte ich nicht mal die Vollmacht, die im übrigen schon seit 20 Jahren besteht. Da wäre mir aber nicht wohl dabei, vor allem wenn sie dann das Geld dann mal brauchen würde, wäre der Schenkungsfreibetrag in umgekehrter Richtung nachteilig.

Hallo

Ich hatte dasselbe Problem. Meine Mutter nicht im Heim und voll bei Sinnen, kann jedoch mit ihrem "Vermögen" nichts sinnvolles anfangen.

Ich hab das Geld meiner Mutter in Absprache offiziell als Schenkung in mein eigenes Depot integriert. Meine Mutter hat ein Girokonto und ich sorge dafür, dass es immer entsprechend gefüllt ist.

So hat meine Mutter keine Geldprobleme und ich muss nicht mehrere Depots führen.

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Maury
vor einer Stunde von finisher:

Ich kann Dir aus eigener Erfahrung sagen, dass Du bei den Hausbanken in den Filialen keine ETFs kaufen kannst, sondern nur die eigenen teuren Fonds mit Ausgabeaufschlag.


Bei der Volksbank konnte ich auch ein ganz normales Wertpapierdepot eröffnen und dann über die Börse ETFs erwerben. Aber natürlich hat man erst versucht mir das Union Investment-Depot schmackhaft zu machen. Da gilt das Geschriebene tatsächlich so. 

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Solara
· bearbeitet von Solara
vor 2 Stunden von finisher:

Besser wäre es also, wenn Du mit der Mutter in einer Filiale vorbei kommst und sie Dir eine richtige Bankvollmacht gibt. Dann bekommst Du auch Onlinebanking.

Ein sehr wichtige Botschaft, die man nochmal extra unterstreichen sollte. Die Generalvollmacht, mit der man Wohnung kündigen, Versicherungen auflösen, Heimverträge schließen kann, werden von den örtlichen Banken gerne mal komplett ignoriert. Die bestehen auf ihre hauseigenen Vordrucke und nur dann ist man ausreichend legitimiert. Dann kann man, wie bereits erwähnt, auch am Onlinebanking teilnehmen und so die Transaktionskosten drücken.

 

Das Geld via Schenkung ins eigene Depot zu holen, macht nur Sinn, wenn die Mutter in jeder Lebenslage ausreichend abgesichert ist, man sowieso Alleinerbe ist oder alternativ ein hervorragendes Verhältnis zu den Geschwistern hat.

vor 1 Stunde von Ramstein:

Heutzutage kommen Bankmitarbeiter ins Haus oder Heim, wenn es um genug Geld geht.

Auch in Corona-Zeiten? Geht das mittlerweile, dass nicht Familienangehörige ins Pflegeheim gelassen werden? Letztes Jahr war das noch ein No-go, gerade mal zum Sterben wurde eine Ausnahme von der 1-Personen-Besuchsregel gemacht.

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Bassinus
vor 13 Stunden von 1N4148:

Eine Schenkung müsste nicht verkappt werden, sie hat mir das Geld schon selbst angeboten. Da bräuchte ich nicht mal die Vollmacht, die im übrigen schon seit 20 Jahren besteht. Da wäre mir aber nicht wohl dabei, vor allem wenn sie dann das Geld dann mal brauchen würde, wäre der Schenkungsfreibetrag in umgekehrter Richtung nachteilig. 

Dafür gibts "Darlehen" ;) als Alleinerbe völlig egal, legitim und steuerbar. Muss nur fremdüblich sein. Außerdem ist nicht jeder Fluss von Geld immer gleich eine Schenkung im Sinne des Gesetzes. Wofür soll sie den Geld brauchen? Die meisten Dinge die mir einfallen sind im Rahmen des Zahlungswegs schon kontrollierbar oder gelten als nicht Schenkungssteuerpflichtige Geschenke im üblichen Rahmen. Wenn du Pflegeheim zahlen musst - sind das keine Schenkungen sondern ggf. sogar Unterhalt. Du könntest auch den Mietvertrag auf dich umschreiben lassen und deine Mutter Mietfrei wohnen lassen. Dort fehlt es dann an der Bereicherung da das "Wohnen" abgegolten wurde. Und ohne Bereicherung keine Schenkungssteuer.

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finisher

Als 80 jährige Rentnerin hat man hohe Freibeträge, was die Einkünfte eingeht. Da sind je nach Höhe der Rente noch ca. 7.000 - 8.000 EUR Kapitalerträge jährlich steuerfrei. Mit einer Schenkung hat man diesen Vorteil nicht mehr.

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fgk

Was sollen das denn für Freibeträge sein? Der Grundfreibetrag ist etwa 10.000, der Sparerpauschbetrag 800. Bei 8.000 Kapitalerträgen steuerfrei dürfte die jährliche Rente dann maximal 3.000 betragen?

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Euronensammler
· bearbeitet von Euronensammler
vor 49 Minuten von fgk:

Was sollen das denn für Freibeträge sein?

z.B.:

EStG § 22 1. a) aa)
EStG §19, (2)
EStG § 9a 1. b)
EStG § 20 (9)
EStG § 10c
EStG § 33b (1)-(3)

Damit habe ich z.B. bei der Steuererklärung im Verwandtschaftsumfeld zu tun.

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/

 

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finisher
vor 33 Minuten von fgk:

Was sollen das denn für Freibeträge sein? Der Grundfreibetrag ist etwa 10.000, der Sparerpauschbetrag 800. Bei 8.000 Kapitalerträgen steuerfrei dürfte die jährliche Rente dann maximal 3.000 betragen?

Kurzversion: Die Rente wird bei älteren Jahrgängen nicht voll zu den Einkünften angerechnet. Wer heute in Rente geht hat diesen Vorteil allerdings nicht mehr.

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Besserwisser
Am 24.1.2022 um 22:12 von 1N4148:

Die mtl. Rente reicht locker aus ...

Damit ist das Thema Grundfreibetrag vermutlich eher kein Thema.

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fgk
· bearbeitet von fgk
vor 35 Minuten von finisher:

Kurzversion: Die Rente wird bei älteren Jahrgängen nicht voll zu den Einkünften angerechnet. Wer heute in Rente geht hat diesen Vorteil allerdings nicht mehr.

Hatte ich nicht bedacht. Trotzdem würde die Rechnung nur bei sehr geringen Renten aufgehen, da eine in 2007 in Rente gegangene Person gut die Hälfte Ihrer Rente versteuern müßte. Bei 3000 EUR verbliebenem Freibetrag wäre also nur eine Jahresrente von ca. 6000 EUR (vermutlich etwas weniger) vom Freibetrag gedeckt?

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Maury
· bearbeitet von Maury
vor 35 Minuten von finisher:
vor einer Stunde von fgk:

Was sollen das denn für Freibeträge sein? Der Grundfreibetrag ist etwa 10.000, der Sparerpauschbetrag 800. Bei 8.000 Kapitalerträgen steuerfrei dürfte die jährliche Rente dann maximal 3.000 betragen?

Kurzversion: Die Rente wird bei älteren Jahrgängen nicht voll zu den Einkünften angerechnet. Wer heute in Rente geht hat diesen Vorteil allerdings nicht mehr.

 

Je nach dem, wie die Situation ist, kommen u. a. Behindertenpauschbetrag, Pflegepauschbetrag, absetzbare Kosten für die Heimunterbringung, Altersentlastungsbetrag, hinzu. Bei uns sind das ca. 1900 EUR Rente netto pro Monat und wir können zusätzlich 20.000 EUR pro Jahr ansonsten steuerpflichtige Kapitaleinkünfte steuerfrei vereinnahmen. Ich rechne das immer mit aktuellen Daten und der Wiso-Steuersoftware mit.

 

 

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