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1N4148

Depot als Bevollmächtigter eröffnen?

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kleinerfisch
vor 5 Stunden von Besserwisser:

Ich hab das Geld meiner Mutter in Absprache offiziell als Schenkung in mein eigenes Depot integriert. Meine Mutter hat ein Girokonto und ich sorge dafür, dass es immer entsprechend gefüllt ist.

Das sind dann allerdings auch Schenkungen und der Freibetrag Kind->Mutter ist nur 20k alle 10 Jahre.

Ein Aufrechnen der gegenseitigen Geschenke ist leider steuerlich nicht möglich.

vor 4 Stunden von Bassinus:

Außerdem ist nicht jeder Fluss von Geld immer gleich eine Schenkung im Sinne des Gesetzes.

Stimmt grundsätzlich. So wie Besserwisser seinen Fall schildert aber eher doch.

vor 4 Stunden von Bassinus:

Wenn du Pflegeheim zahlen musst - sind das keine Schenkungen sondern ggf. sogar Unterhalt.

Auch ohne Pflegeheim könnte bei niedrigem Einkommen Unterhalt in Frage kommen. Allerdings wohl kaum, wenn kurz vorher das Vermögen an den Unterhaltsleistenden verschenkt wurde.

 

 

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1N4148
vor 7 Stunden von finisher:

Fast 6-stellig sind also ca. 90.000 EUR Ersparnisse, welche sie hat? Das ist nicht viel und in ein paar Jahren verbraucht, wenn sie in ein Pflegeheim muss und nicht viel Rente bekommt. Und wenn Du das ganze Geld in einen Aktienfonds investierst, dann kann sich das auch ganz schnell mal halbieren.

Sie hat noch Wohneigentum. Wenn sie das Geld allerdings selbst in Aktienfonds anlegen würde, wäre in dem Fall dann egal ob sich der Wert halbiert hat oder nicht, was fehlt müsste dann der Staat erstmal zuschießen. Deshalb ist natürlich eine Lösung die sie selbst veranlasst die beste.  

 

Die Bank will natürlich ihre hauseigene Vollmacht, hat aber auf meine Frage hin, ob das die BaFin auch so sieht, auf eine langjährig bestehende notarielle General- und Vorsorgevollmacht eingelenkt. Dort ist nämlich notariell bestätigt, dass sie zum Zeitpunkt der Willenserklärung voll geschäftsfähig war. Die Frage nach der jetzigen Feststellung der Geschäftsfähigkeit erspar ich der Bank mal. 

 

Aufgrund der gesetzlichen Rente sowie der Zusatzrenten ist der monatliche Bedarf momentan gut gedeckt und auch kein Raum für Steuersparpotential durch Kapitaleinnahmen über den Sparerfreibetrag hinaus. 

 

Ich werde die verschiedenen Optionen die Tage mal näher durchdenken. Wichtig ist mir, dass ihr das Geld nach wie zur Verfügung steht, evtl. etwas Rendite bringt und vor allem jeglicher zweiflerischer Prüfung durch Dritte standhält. Da soll nix gemauschelt werden.

vor 5 Stunden von Bassinus:

Und ohne Bereicherung keine Schenkungssteuer.

Eltern -> Kind 400.000, Kind -> Eltern 20.000

 

In meine Richtung wäre die Schenkung problemlos. Nur in umgekehrte Richtung wenn sie das Geld irgendwann brauchen würde (ohne, dass das Sozialamt mit der Rückforderung im Raum steht)

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Bolanger

Hallo, wäre es denn rechtlich sauber, wenn die Mutter ein Online-depot eröffnet oder Onlinebanking und der Bevollmächtigte dann mit den Einloggdaten der Mutter Transaktionen tätigt?

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Sapine

Was machst Du wenn die Mutter nicht mehr handlungsfähig ist und Du keine Vollmacht für ihr Konto hast? Spätestens im Fall der Betreuung ist dann Schluss mit lustig auch wenn es vorher keinem auffällt. 

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Maury
vor 32 Minuten von Bolanger:

Hallo, wäre es denn rechtlich sauber, wenn die Mutter ein Online-depot eröffnet oder Onlinebanking und der Bevollmächtigte dann mit den Einloggdaten der Mutter Transaktionen tätigt?

 

Nein, das wäre nicht rechtens. Aber man kann ganz einfach eine Vollmacht über das Online-Depot mit eigenen Login-Daten bekommen solange der Depotinhaber noch halbwegs in der Lage ist zu unterschreiben.

Bei onvista: https://onvista-bank.de/files/dokumente/formulare/formularcenter/050_konto-depotvollmacht.pdf

 

Online ist das einzige Problem die Depoteröffnung, weil die Identitätsdaten entweder per Postident oder Videoident abgefragt werden.

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finisher
· bearbeitet von finisher
vor 3 Stunden von Maury:

 

Nein, das wäre nicht rechtens. Aber man kann ganz einfach eine Vollmacht über das Online-Depot mit eigenen Login-Daten bekommen solange der Depotinhaber noch halbwegs in der Lage ist zu unterschreiben.

Bei onvista: https://onvista-bank.de/files/dokumente/formulare/formularcenter/050_konto-depotvollmacht.pdf

 

Und wenn der Vollmachtgeber nicht mehr "unterschriftsfähig" ist?

Darf ein Bevollmächtigter dann mit den Zugangsdaten des Vollmachtgebers Transaktionen tätigen?

vor 3 Stunden von Sapine:

Was machst Du wenn die Mutter nicht mehr handlungsfähig ist und Du keine Vollmacht für ihr Konto hast? Spätestens im Fall der Betreuung ist dann Schluss mit lustig auch wenn es vorher keinem auffällt. 

Ein Betreuer ist immer eine vom Gericht bestellte Person. Wenn man eine Generalvollmacht hat, dann wird kein Betreuer bestellt, weil die Vollmacht sollte für alles ausreichend sein.

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fgk
vor 8 Minuten von finisher:

Und wenn der Vollmachtgeber nicht mehr "unterschriftsfähig" ist?

Darf ein Bevollmächtigter dann mit den Zugangsdaten des Vollmachtgebers Transaktionen tätigen?

Ohne durch den Vollmachtgeber ausgestellte Vollmacht gibt es doch gar keinen Bevollmächtigten?

 

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finisher
· bearbeitet von finisher
vor 2 Minuten von fgk:

Ohne durch den Vollmachtgeber ausgestellte Vollmacht gibt es doch gar keinen Bevollmächtigten?

 

Ich meine wenn man schon früher eine Vorsorgevollmacht bekommen hat und später wird der Vollmachtgeber unfähig Unterschriften zu leisten, kann also keine Bankvollmacht unterschreiben.

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odensee
vor 10 Minuten von finisher:
vor 3 Stunden von Sapine:

Was machst Du wenn die Mutter nicht mehr handlungsfähig ist und Du keine Vollmacht für ihr Konto hast? Spätestens im Fall der Betreuung ist dann Schluss mit lustig auch wenn es vorher keinem auffällt. 

Ein Betreuer ist immer eine vom Gericht bestellte Person. Wenn man eine Generalvollmacht hat, dann wird kein Betreuer bestellt, weil die Vollmacht sollte für alles ausreichend sein.

Siehst du was?

 

Im übrigen: Banken stellen sich wohl gelegentlich an, wenn man "nur" eine Generalvollmacht hat. Normalerweise wollen die eine Bankvollmacht. Auf ihren Formularen.

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finisher
vor 1 Minute von odensee:

Siehst du was?

Nein, erklärst Du es mir?

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odensee
vor 1 Minute von finisher:

Nein, erklärst Du es mir?

Sapine geht auf den Fall ein, dass du KEINE Vollmacht hast. Dann kommt der Betreuer ins Spiel.

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finisher
vor 3 Minuten von odensee:

Sapine geht auf den Fall ein, dass du KEINE Vollmacht hast. Dann kommt der Betreuer ins Spiel.

Ich dachte sie meint, wenn man eine Vorsorgevollmacht hat, aber keine Vollmacht von der Bank.

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Sapine

Bei einer Vorsorgevollmacht kommt normalerweise kein fremder Betreuer ins Spiel. Besser aber ist alles von Anfang an so zu regeln, dass man später möglichst wenig Schwierigkeiten hat. Davon abgesehen ist der Gebrauch der Zugangsdaten der Mutter rechtlich sicher problematisch. Das sollte man schlicht nicht machen noch dazu wo es gar nicht nötig ist. Mit der passenden Bankvollmacht und eigenem Online-Zugang bist Du raus aus der Grauzone und die Vorgehensweise ist keineswegs unüblich. 

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finisher
vor 9 Minuten von Sapine:

Mit der passenden Bankvollmacht und eigenem Online-Zugang bist Du raus aus der Grauzone und die Vorgehensweise ist keineswegs unüblich. 

Was macht man, wenn man nur eine Vorsorgevollmacht hat und der Bevollmächtigte nicht mehr "unterschriftsfähig" ist?

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odensee
vor 7 Minuten von finisher:

Was macht man, wenn man nur eine Vorsorgevollmacht hat und der Bevollmächtigte nicht mehr "unterschriftsfähig" ist?

Hängt von der Bank ab.

https://www.sparkasse.de/unsere-loesungen/privatkunden/rund-ums-konto/girokonto/kontovollmacht.html
 

Zitat

 

Zu unterscheiden ist die Konto- beziehungsweise Bankvollmacht von der allgemeinen Vorsorgevollmacht. Diese ist nicht auf die Bankgeschäfte begrenzt, sondern umfasst sämtliche Interessenbereiche einer Vollmachtgeberin oder eines Vollmachtgebers, z. B. Vertretung gegenüber Behörden, Arztgespräche, Wohnangelegenheiten.

Obwohl eine Vorsorgevollmacht in der Regel die finanzielle Vertretung durch die bevollmächtigte Person abdecken kann, wird sie in der Praxis von vielen Sparkassen und Banken nicht ohne Weiteres akzeptiert. In diesem Fall lohnt sich eine zusätzliche Bankvollmacht.

 

 

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Sapine

Zum Glück war ich nicht in der Lage sondern hatte alle erforderlichen Vollmachten und konnte das Online Banking selbst einrichten als meine Mutter ihre Bankgeschäfte nicht mehr alleine regeln konnte. Ohne die Kontovollmacht der Bank auf deren Formular, wirst Du jetzt die Bank davon überzeugen müssen, dass die Vorsorgevollmacht dafür ausreicht. Mit der Bank reden, normalerweise sind die an einer vernünftigen Regelung interessiert, die im Interesse des Kontoinhabers ist. Je nachdem wie wenig unterschriftsfähig die betreffende Person ist, kann man versuchen einen Termin mit dem Bankberater zu machen so derjenige einen festen Berater hatte. Die kommen auch nach Hause wenn nötig.

 

Alternativ kann man sich zum Betreuer einsetzen lassen aufgrund der Vorsorgevollmacht, das hat aber meines Wissens einiges an Nachteilen. Vielleicht hat noch jemand eine bessere Idee. 

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Maury

Genau, die Banken stellen sich quer wenn es „nur“ eine Vorsorgevollmacht gibt. Eher anerkannt wird eine notariell beglaubigte Vorsorgevollmacht. Auf der sicheren Seite ist man, wenn man die entsprechenden Juristen hinzuzieht, aber da bin ich mit meinem Laienverständnis raus und möchte keine Mutmaßungen abgeben.

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mmusterm

Targo und Deutsche Bank haben eine Depoteröffnung auch mit notariell beglaubigter General- und Vorsorgevollmacht abgelehnt.

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Bolanger
vor 11 Stunden von mmusterm:

Targo und Deutsche Bank haben eine Depoteröffnung auch mit notariell beglaubigter General- und Vorsorgevollmacht abgelehnt.

Ist das denn rechtens? Ich kann mir schon vorstellen, dass sich baken gerne anstellen und versuchen, ihr eigenes Ding zu drehen. Wenn es aber hart auf hart kommt, dann müsste man doch eigentlich mit juristischem Beistand die Banken dazu bewegen können, auch mit einer Generalvollmacht die Bankangelegenheiten für den Bevollmächtigten zu öffnen.

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fgk
· bearbeitet von fgk

Grundsätzlich müßte eine Vollmacht wohl akzeptiert werden. In öffentlich beglaubigter Form dürfte sie sämtliche Formerfordernisse erfüllen. Allerdings gibt es die Vertragsfreiheit und die Banken müssen, wie andere private Unternehmen auch, nicht alle Kunden nehmen und können jeden ohne Begründung ablehnen. Anders, wenn schon eine Geschäftsbeziehung besteht - dann muß eine korrekte Vollmacht akzeptiert werden.

 

interessant wäre allerdings zu wissen, warum die Banken diese Art von Kunden offenbar nicht wollen?

 

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flieger86

Eine Möglichkeit wäre ggf. noch ein Depot bei einer Direktbank zu eröffnen, die die Identifizierung mit der Online-Ausweisfunktion ermöglicht. Comdirect bietet das z.B. an.

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Bolanger
vor 7 Stunden von flieger86:

Eine Möglichkeit wäre ggf. noch ein Depot bei einer Direktbank zu eröffnen, die die Identifizierung mit der Online-Ausweisfunktion ermöglicht. Comdirect bietet das z.B. an.

Dann läuft die Geschäftsbeziehung aber immernoch auf den Namen des zukünftigen Vollmachtgebers und die Nutzung der Zugangsdaten durch einen Dritten wäre unzulässig.

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