Zum Inhalt springen
tradinglemure

Steuererklärung - Erstattung von festgesetzten Verlusten

Empfohlene Beiträge

tradinglemure

Hallo zusammen! Ich würde gerne alsbald - sobald mir meine Steuerübersichten zur Verfügung stehen - meine Steuererklärung einreichen, da mich eine ziemlich hohe Erstattung erwarten wird.

 

Im Jahr 2020 habe ich über den ausländischen Broker "DEGIRO" Verluste gemacht, die vom Finanzamt anerkannt und per Bescheid festgestellt wurden (Verlustvortrag).

 

Im Jahr 2021 habe ich sehr viele Steuern über die zwei deutschen Broker "flatex" und "Trade Republic" gezahlt. Ich bekomme also nun dank des Verlustvortrages einen Teil der zu viel gezahlten Steuern erstattet.

 

Meine Frage: Der Verlustvortrag wird ja bei entsprechendem Kreuzchen vom Finanzamt wohl automatisch berücksichtigt. Muss ich aber in der Anlage KAP nochmal alle Felder für 2021 ausfüllen, also meine Gewinne dort eintragen? Diese Gewinne habe ich ja bei deutschen Brokern gemacht, die automatisch immer Steuern an das Finanzamt für mich abgeführt haben. Das Finanzamt müsste doch also elektronisch auch so wissen, wie viele Steuern sie von mir einbehalten haben, oder nicht?

 

Ich würde sonst nämlich gerne die Erklärung jetzt schon ohne weitere Angaben abgeben, da die Steuerübersichten der zwei Broker mir noch nicht vorliegen. Ihr wisst ja: Zeit ist Geld :D

 

Ganz liebe Grüße und danke für eure Hilfe im Voraus!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 17 Minuten von tradinglemure:

Das Finanzamt müsste doch also elektronisch auch so wissen, wie viele Steuern sie von mir einbehalten haben, oder nicht?

 

Nein. Folglich: Ja, du mußt die Anlage KAP ausfüllen.

 

vor 18 Minuten von tradinglemure:

Ich würde sonst nämlich gerne die Erklärung jetzt schon ohne weitere Angaben abgeben (…). Ihr wisst ja: Zeit ist Geld :D

 

Vor März macht das Finanzamt ohnehin nichts.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Undercover

Wenn du Verluste verrechnen willst musst du natürlich die Gewinne angeben.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
west263
vor 26 Minuten von tradinglemure:

Das Finanzamt müsste doch also elektronisch auch so wissen, wie viele Steuern sie von mir einbehalten haben, oder nicht?

wann immer was zwischen zwei Brokern verrechnen wollte, hat das Finanzamt die Jahres Steuerbescheinigungen angefordert. 

 

Also einfach abwarten, bis sie eintrudeln. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MeinNameIstHase

Das FA wird in der Anlage KAP 2021 neben den Angaben zu den Erträgen (Zeile 7 bis 25) insbesondere die Werte 

  • Zeile 37 KapErSt
  • Zeile 38 Soli
  • Zeile 39 Kist zur KapErSt
  • Zeile 40 angerechnete ausl. Steuern

 

wissen wollen. Denn das sind genau die Steuern, die du ja erstattet bekommen möchtest. Diese Werte stehen mit Zeilennummern in den Jahressteuerbescheinigungen der deutschen Broker. 


Schau dir die Steuerbescheinigungen der dt. Broker vorher genau an. Wenn da ein Broker dabei ist, wo zwar der Sparerpauschbetrag voll verrechnet wurde, andererseits für die Zeilen 37, 38, 39 keine (oder nur geringe) Abgeltungsteuer bescheinigt werden, täte ich die nämlich außen vor lassen. Bringt ja dann nicht viel.

 

Den verbrauchten Sparerpauschbetrag musst du immer in Zeile 16 und gegebenenfalls 17 angeben. Selbst da weiß das FA ohne Deine Mithilfe nicht, wieviel du schon "verbraucht" hast.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 11 Minuten von MeinNameIstHase:

Den verbrauchten Sparerpauschbetrag musst du immer in Zeile 16 und gegebenenfalls 17 angeben. Selbst da weiß das FA ohne Deine Mithilfe nicht, wieviel du schon "verbraucht" hast.

 

Doch, der freigestellte Betrag wird gemeldet. Die Aufteilung auf 16 und 17 kann das Finanzamt jedoch nicht machen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner

Hallo,

 

um es zu vervollständigen:

Zitat

die automatisch immer Steuern an das Finanzamt für mich abgeführt haben.

Das stimmt grundsätzlich nicht.

Dem Finanzamt wird nur der in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag gemeldet. Das bringt erstens nichts weil gerade nicht mit Steuern belastet, und zweitens wäre auch nicht klar ob die Gewinne passen (falls es Verluste aus Aktien sind die beim Finanzamt zu Buche stehen).

 

Stefan

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 2 Stunden von tradinglemure:

bei deutschen Brokern gemacht, die automatisch immer Steuern an das Finanzamt für mich abgeführt haben.

 

Wo vielleicht ein Verständnisproblem liegt: Die Bank führt nicht Steuern für dich persönlich an dein Finanzamt ab, sondern für alle Kunden gesammelt an ihr (Betriebsstätten-)Finanzamt. Für wen die Beträge genau sind, erfährt auch dieses Finanzamt nicht. Und nach Ablauf des Jahres muß die Bank zwar individuell die freigestellten Beträge melden (an das Bundeszentralamt für Steuern), aber sonst nichts.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Ingo_I
vor 21 Stunden von tradinglemure:

Hallo zusammen! Ich würde gerne alsbald - sobald mir meine Steuerübersichten zur Verfügung stehen - meine Steuererklärung einreichen, da mich eine ziemlich hohe Erstattung erwarten wird.

 

Im Jahr 2020 habe ich über den ausländischen Broker "DEGIRO" Verluste gemacht, die vom Finanzamt anerkannt und per Bescheid festgestellt wurden (Verlustvortrag).

 

Im Jahr 2021 habe ich sehr viele Steuern über die zwei deutschen Broker "flatex" und "Trade Republic" gezahlt. Ich bekomme also nun dank des Verlustvortrages einen Teil der zu viel gezahlten Steuern erstattet.

 

Meine Frage: Der Verlustvortrag wird ja bei entsprechendem Kreuzchen vom Finanzamt wohl automatisch berücksichtigt. Muss ich aber in der Anlage KAP nochmal alle Felder für 2021 ausfüllen, also meine Gewinne dort eintragen? Diese Gewinne habe ich ja bei deutschen Brokern gemacht, die automatisch immer Steuern an das Finanzamt für mich abgeführt haben. Das Finanzamt müsste doch also elektronisch auch so wissen, wie viele Steuern sie von mir einbehalten haben, oder nicht?

 

Ich würde sonst nämlich gerne die Erklärung jetzt schon ohne weitere Angaben abgeben, da die Steuerübersichten der zwei Broker mir noch nicht vorliegen. Ihr wisst ja: Zeit ist Geld :D

 

Ganz liebe Grüße und danke für eure Hilfe im Voraus!

Moin,

 

letztes Jahr habe ich die Steuererklärung im März abgegeben ohne die Kap. Erträge anzugeben (die Steuerbescheinigungen der Banken lagen noch nicht vor).

Nachdem sie eingetrudelt waren habe ich sie in der vierwöchigen Einspruchsfrist des Steuerbescheids nacherklärt. Die Korrekturen dauern dann beim FA nur noch wenige Tage.

Somit ging es dann schnell mit der Liquidität :).

 

Gruß

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 3 Minuten von Ingo_I:

letztes Jahr habe ich die Steuererklärung im März abgegeben ohne die Kap. Erträge anzugeben (die Steuerbescheinigungen der Banken lagen noch nicht vor).

Nachdem sie eingetrudelt waren habe ich sie in der vierwöchigen Einspruchsfrist des Steuerbescheids nacherklärt.

 

Was hättest du gemacht, wenn die Steuerbescheinigungen erst nach Ablauf der Einspruchsfrist gekommen wären?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Ingo_I
vor 13 Minuten von chirlu:

 

Was hättest du gemacht, wenn die Steuerbescheinigungen erst nach Ablauf der Einspruchsfrist gekommen wären?

Das habe ich versucht zu timen. Die Banken hatten im März bereits die Termine für die Steuerunterlagen bekanntgegeben. Besonders Smartbroker/DAB Bank stach mit dem spätesten Termin negativ hervor.

Nach Abgabe der Steuererklärung dauert es ja auch immer Wochen bis sich das FA mit einem Bescheid zurückmeldet.

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor 2 Stunden von chirlu:

Was hättest du gemacht, wenn die Steuerbescheinigungen erst nach Ablauf der Einspruchsfrist gekommen wären?

Lösung: Fristwahrend Einspruch einlegen mit dem Hinweis, dass Unterlagen noch nicht vorliegen und die Sache bis dahin "ruhen" soll. Wobei hier auch noch eine ganz banale Berichtigung in Betracht kommt oder Änderung wegen neuer Tatsachen.

 

... vermutlich ruft Ingo dann nach Einreichung der Steuerbescheinigungen beim FA auch noch täglich an. :D:D:D

Vielleicht war es in Deinem Fall tatsächlich so, dass die Bearbeitung so schneller vonstatten ging. Aber das halte ich eher für die Ausnahme. Einspruchsverfahren dauern meiner Erfahrung nach länger als Steuererklärungen, die online eingereicht werden und die ungeprüft bearbeitet werden können. Weil wenn die das nicht durchnudeln können, dann können sie Deine Ersterklärung auch nicht bearbeiten und du wärst nicht im Einspruchsverfahren.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
beamter97
vor 28 Minuten von MeinNameIstHase:

die online eingereicht werden und die ungeprüft bearbeitet werden können

Auch Algorithmen können prüfen: auf Vollständigkeit, innere Schlüssigkeit, Abweichungen von Erwartungswerten etc.

 

Ich hätte formuliert

Zitat

.. die ohne menschlichen Eingriff bearbeitet werden können.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Ingo_I
· bearbeitet von Ingo_I
vor 6 Stunden von MeinNameIstHase:

Lösung: Fristwahrend Einspruch einlegen mit dem Hinweis, dass Unterlagen noch nicht vorliegen und die Sache bis dahin "ruhen" soll. Wobei hier auch noch eine ganz banale Berichtigung in Betracht kommt oder Änderung wegen neuer Tatsachen.

 

... vermutlich ruft Ingo dann nach Einreichung der Steuerbescheinigungen beim FA auch noch täglich an. :D:D:D

Vielleicht war es in Deinem Fall tatsächlich so, dass die Bearbeitung so schneller vonstatten ging. Aber das halte ich eher für die Ausnahme. Einspruchsverfahren dauern meiner Erfahrung nach länger als Steuererklärungen, die online eingereicht werden und die ungeprüft bearbeitet werden können. Weil wenn die das nicht durchnudeln können, dann können sie Deine Ersterklärung auch nicht bearbeiten und du wärst nicht im Einspruchsverfahren.

Hallo,

 

das stimmt wahrscheinlich, die automatisch bearbeiteten Erklärungen werden wohl zügiger durchlaufen.

In diesen Genuss kam ich aber bislang noch nicht.

Ich wurde immer manuell bedient, oft auch mit Rückfragen seitens FA HH.

Und dabei dauert es nach meinem Gefühl paar Wochen, bis sich einer die Erklärung auf den Tisch nimmt.

Wenn sie aber erstmal bearbeitet wurde ging es auch zügig mit der Nachbearbeitung. 

Daher habe ich mir gedacht, diese Vorlaufzeit kann ja schon mal loslaufen :)

 

Je nach Höhe der Erstattung beim TO wird die Erklärung vielleicht auch rausgefischt und manuell bearbeitet. 

 

Gruß

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...