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Betriebsschließungsversicherung muss bei Corona-Lockdown nicht zahlen

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Ein Gastwirt aus Schleswig-Holstein hatte eine Betriebsschließungsversicherung - und wollte Ersatz für Einnahmeausfälle im ersten Corona-Lockdown.

 

Die Versicherung wollte nicht  zahlen - und bekam jetzt auch vom BGH Recht.

 

Details findet man in einem Artikel der FAZ, beim BGH sowie in der Pressemitteilung des BGH:

 

Der Fall zeigt schön, wie Versicherungen arbeiten. Die Vertragsbedingungen werden von der Versicherung geschrieben. Und die Versicherung schreibt die Bedingungen so,

  1. dass sie gut klingen und der Versicherungsnehmer denkt, er wäre geschützt
  2. dass die Versicherung im Schadensfall aber doch nicht zahlen muss.

Im konkreten Fall steht in den Vertragsbedingungen:

Zitat

Der Versicherer leistet Entschädigung, wenn die zuständige Behörde aufgrund des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) beim Auftreten meldepflichtiger Krankheiten oder Krankheitserreger (siehe Nr. 2)  den versicherten Betrieb oder eine versicherte Betriebsstätte zur Verhinderung der Verbreitung von meldepflichtigen Krankheiten oder Krankheitserregern beim Menschen schließt; Tätigkeitsverbote gegen sämtliche Betriebsangehörige eines Betriebes oder einer Betriebsstätte werden einer Betriebsschließung gleichgestellt;

 

Klingt ja erst mal so, als ob der Versicherungsnehmer in der Corona-Pandemie geschützt wäre.

 

Welche Laie würde aus diesem Satz schließen, dass es keinen Schutz für Pandemien gibt?

 

Der Trick sind die "meldepflichtiger Krankheiten oder Krankheitserreger (siehe Nr. 2)". Pandemien entstehen typischerweise durch bisher unbekannte Krankheitserreger - und diese Krankheitserreger können deshalb naturgemäß nicht in der Liste in Nr. 2 stehen.

 

Da merkt man mal wieder, wie listig Versicherungen agieren. Anstatt klipp und klar in die Bedingungen zu schreiben "wir zahlen nicht bei Pandemien", wird hier mit trickreichen Klauseln gearbeitet, die ein Nicht-Fachmann nicht verstehen kann.

 

Letztendlich macht sich das Gericht auch noch über die enttäuschten Versicherten lustig: "Der durchschnittliche Versicherungsnehmer entnimmt - wie dargestellt - dem klaren Wortlaut der Bedingungen, dass in § 2 Nr. 2 ZBSV 08 die meldepflichtigen Krankheiten und Krankheitserreger abschließend definiert werden. Ihm wird durch die Bedingungen nicht der Eindruck vermittelt, dass jede Betriebsschließung auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes vom Versicherungsschutz erfasst sei."

 

Es bestärkt meine Meinung, dass man Versicherungen nach Möglichkeit meiden sollte.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 23 Minuten von stagflation:

Es bestärkt meine Meinung

 

Wenig überraschend: Bestätigungsfehler – die Neigung, Informationen so auszuwählen, zu ermitteln und zu interpretieren, dass diese die eigenen Erwartungen erfüllen (bestätigen).

 

Deine Interpretation der Entscheidung (bzw. der Pressemitteilung dazu, denn die Entscheidung ist noch nicht veröffentlicht; was beim BGH regelmäßig auch eine Weile dauert) ist jedenfalls irreführend. Der entscheidende Punkt war hier, daß es eine abschließende Liste von Erkrankungen bzw. Erregern gab; deine Anmerkung, daß neue

vor 23 Minuten von stagflation:

Krankheitserreger deshalb naturgemäß nicht in der Liste (…) stehen

könnten, ignoriert, daß ein offener Verweis möglich gewesen wäre („oder vergleichbare …“, „oder vom Robert-Koch-Institut als … eingestufte …“). Bekannt ist etwa bei Krankenversicherungen der große Unterschied zwischen geschlossenen und offenen Hilfsmittelkatalogen.

 

Übrigens hat der Kläger auch Recht bekommen, und zwar in der (bisher umstrittenen) Frage, ob eine Betriebsschließung ohne im konkreten Betrieb aufgetretene Fälle versichert ist. Das wird in anderen Fällen noch einmal wichtig, wo die Aufzählung von Krankheitserregern eben nicht abschließend war.

 

vor 23 Minuten von stagflation:

Anstatt klipp und klar in die Bedingungen zu schreiben "wir zahlen nicht bei Pandemien"

 

Das wird tatsächlich künftig der Fall sein. Beim Entwurf der alten Bedingungen hatten die Versicherer einfach nur nicht an Pandemien gedacht; wie die Kunden beim Abschluß sicher auch nicht.

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DancingWombat
vor 40 Minuten von stagflation:

 

Da merkt man mal wieder, wie listig Versicherungen agieren. Anstatt klipp und klar in die Bedingungen zu schreiben "wir zahlen nicht bei Pandemien", wird hier mit trickreichen Klauseln gearbeitet, die ein Nicht-Fachmann nicht verstehen kann.

 

Ich finde das ein nicht Fachmann das schon verstehen kann. Hier handelt es sich zudem noch um einen Gewerbetreibenden der sicherlich auch einen Makler hatte um die Versicherung abzuschließen. Wahrscheinlich hat er sich für den günstigeren Tarif entschieden. 

 

vor 40 Minuten von stagflation:

 

Es bestärkt meine Meinung, dass man Versicherungen nach Möglichkeit meiden sollte.

Wieso. Nur weil sich die Versicherung an die Bedingungen gehalten hat? 

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MartinB
vor einer Stunde von stagflation:

Em konkreten Fall steht in den Vertragsbedingungen:

Klingt ja erst mal so, als ob der Versicherungsnehmer in der Corona-Pandemie geschützt wäre.

 

Es empfiehlt sich dann noch einmal ein Blick in die konkreten Versicherungsbedingungen anstatt pauschal anhand einer Pressemitteilung seine Meinung zu äußern und Vorurteile rauszuhauen.


Die 2. Instanz gibt es hier zum Nachlesen. Da gibt es dann auch die Versicherungsbedingungen im konkreten Wortlaut.

 

 

 

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Okabe

Das klassische Problem. Man guckt sich die grünen Haken im Vergleichsprogramm an ("Schutz bei Krankheiten...") und nimmt dann den günstigsten Anbieter.

 

Davon abgesehen sind die Bedingungen natürlich blöde. Nicht nur wegen des hier angegebenen Grundes. Im Prinzip wäre ein "Eine Behörde schließt aufgrund des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten den versicherten Betrieb oder eine versicherte Betriebsstätte" am besten. Deckt natürlich mehr Fälle ab und wird dann schwieriger zu kalkulieren und teurer.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Wir können auch einen Blick auf die Web-Seite der Axa werfen:

 

image.thumb.png.362f31afff70952ca956cc6585a893b4.png

 

Klingt doch so, als würden die zahlen, wenn die Behörden den Betrieb schließen.

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Cauchykriterium

Naja, das was für Laien nach irgendwas klingt, muss noch nicht die absolute Wahrheit sein.

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Okabe

Also mal ehrlich @stagflation - warum stellst du an Versicherungen andere Ansprüche als z.B. an Kinderspielzeughersteller? Hast du mal gesehen, wie die Werbung dafür aussieht?

 

Oder was ist mit diversen Finanzprodukten. "Genießen Sie im Alter Ihren Ruhestand ohne Geldsorgen" - ist das nicht, wenn man es genau nimmt, auch gelogen?

 

Versicherungen sind sicherlich keine tollen Unternehmen. Aber schlechter als andere in Bezug auf Werbung sind sie mMn. auch nicht wirklich.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 10 Minuten von stagflation:

Klingt doch so, als würden die zahlen, wenn die Behörden den Betrieb schließen.

 

Und weiter unten auf der Seite:

Zitat

Welche Schäden sind in der Betriebsschließungsversicherung nicht abgedeckt?

  • AXA haftet nicht für Schäden, die in Folge einer Epidemie oder Pandemie entstehen.
  • Darüber hinaus ist ein Versicherungsschutz ausgeschlossen, wenn die behördlichen Maßnahmen nicht als Einzelanordnung gegen den versicherten Betrieb gerichtet sind, sondern im Rahmen einer Allgemeinverfügung ausgesprochen werden oder wenn keine meldepflichtigen Krankheiten und Krankheitserreger im Betrieb selbst aufgetreten sind.

Klingt es jetzt immer noch so?

 

vor einer Stunde von chirlu:
vor 1 Stunde von stagflation:

Anstatt klipp und klar in die Bedingungen zu schreiben "wir zahlen nicht bei Pandemien"

Das wird tatsächlich künftig der Fall sein. Beim Entwurf der alten Bedingungen hatten die Versicherer einfach nur nicht an Pandemien gedacht; wie die Kunden beim Abschluß sicher auch nicht.

 

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 13 Minuten von chirlu:

Welche Schäden sind in der Betriebsschließungsversicherung nicht abgedeckt?

  • AXA haftet nicht für Schäden, die in Folge einer Epidemie oder Pandemie entstehen.
  • Darüber hinaus ist ein Versicherungsschutz ausgeschlossen, wenn die behördlichen Maßnahmen nicht als Einzelanordnung gegen den versicherten Betrieb gerichtet sind, sondern im Rahmen einer Allgemeinverfügung ausgesprochen werden oder wenn keine meldepflichtigen Krankheiten und Krankheitserreger im Betrieb selbst aufgetreten sind.

 

Das ist aber schön versteckt - und wird erst sichtbar, wenn man noch einmal auf die Absatz-Überschrift klickt...

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DancingWombat
vor 2 Minuten von stagflation:

 

Das ist aber schön versteckt - und wird erst sichtbar, wenn man noch einmal auf die Absatz-Überschrift klickt...

Es spielt gar keine Rolle was da steht. Man sollte immer die Bedingungen lesen und zwar vollständig. 

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 22 Minuten von DancingWombat:

Es spielt gar keine Rolle was da steht. Man sollte immer die Bedingungen lesen und zwar vollständig. 

 

Da bin ich völlig bei Dir!

 

Das Problem ist nur:

  1. Die meisten Versicherungskunden im privaten oder kleingewerblichen Umfeld wissen nicht, dass es ausschließlich auf die Vertragsbedingungen ankommt.
  2. Die meisten Versicherungskunden im privaten oder kleingewerblichen Umfeld lesen die Bedingungen nicht.
  3. Selbst wenn sie sie lesen, können sie sie nicht verstehen - weil sie keine Juristen oder Fachleute sind.

Zumindest in meinem Umfeld gilt die Regel: "unterschreibe niemals einen Vertrag, den Du nicht verstehst". Wenn man das mit meinen obigen Punkt 3 kombiniert, kommt man doch fast automatisch zu dem Schluss, dass man Nicht-Fachleuten empfehlen sollte, möglichst keine Versicherungsverträge abzuschließen.

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chirlu
vor 1 Minute von stagflation:

kommt man doch fast automatisch zu dem Schluss, dass man Nicht-Fachleuten nur empfehlen kann, möglichst keine Versicherungsverträge abzuschließen.

 

Insbesondere nach einem Schadensfall werden sie sehr dankbar für diese Empfehlung sein. :narr:

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DancingWombat
Gerade eben von stagflation:

 

Da bin ich völlig bei Dir!

 

Das Problem ist nur:

  1. Die meisten Versicherungskunden im privaten oder kleingewerblichen Umfeld lesen die Bedingungen nicht.

Selbst schuld. Dann darf man nicht nachher den schuldigen woanders suchen. Das im gewerblichen Bereich sowieso. 

Gerade eben von stagflation:
  1. Selbst wenn sie sie lesen, können sie sie nicht verstehen - weil sie keine Juristen oder Fachleute sind.

Dann sollte man sich damit beschäftigen und einen Fachmann fragen. 

 

Gerade eben von stagflation:

 

 

Zumindest in meinem Umfeld gilt die Regel: "unterschreibe niemals einen Vertrag, den Du nicht verstehst". Wenn man das mit meinem obigen Punkt 2 kombiniert, kommt man doch fast automatisch zu dem Schluss, dass man Nicht-Fachleuten nur empfehlen kann, möglichst keine Versicherungsverträge abzuschließen.

Den Zusammenhang verstehe ich nicht. 

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Cauchykriterium
vor 8 Minuten von stagflation:

Zumindest in meinem Umfeld gilt die Regel: "unterschreibe niemals einen Vertrag, den Du nicht verstehst". Wenn man das mit meinem obigen Punkt 2 kombiniert, kommt man doch fast automatisch zu dem Schluss, dass man Nicht-Fachleuten empfehlen sollte, möglichst keine Versicherungsverträge abzuschließen.

Eine etwas gewagte Logik. Warum kann man nicht wahlweise Weiterbildung oder die Beauftragung eines Fachmanns als beispielhafte Handlungsempfehlung daraus ableiten?

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Holgerli
· bearbeitet von Holgerli

Ah ok. Und weil Du persönlich auch zu den Versicherungskunden gehörst, die

 

vor 42 Minuten von stagflation:
  • Die meisten Versicherungskunden im privaten oder kleingewerblichen Umfeld wissen nicht, dass es ausschließlich auf die Vertragsbedingungen ankommt.
  • Die meisten Versicherungskunden im privaten oder kleingewerblichen Umfeld lesen die Bedingungen nicht.
  • Selbst wenn sie sie lesen, können sie sie nicht verstehen - weil sie keine Juristen oder Fachleute sind.

meinst Du dann:

 

vor 2 Stunden von stagflation:

Es bestärkt meine Meinung, dass man Versicherungen nach Möglichkeit meiden sollte.

???

 

Hier im Forum ärgern sich die Leute ja immer maßlos, wenn von Seiten des Gesetzsgebers immer neue Einschränkungen kommen am Finanzmarkt bestimmte Produkte nicht mehr kaufen zu dürfen.

Bei Deiner Argumentation: Mittlerweile habe ich vollstes Verständnis für den Gesetzgeber.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 59 Minuten von Cauchykriterium:

Eine etwas gewagte Logik. Warum kann man nicht wahlweise Weiterbildung oder die Beauftragung eines Fachmanns als beispielhafte Handlungsempfehlung daraus ableiten?

 

Na ja, spielen wir es mal durch.

 

Nehmen wir an, ich möchte einen Gastronomie-Betrieb eröffnen. Ich habe hohe Fixkosten und interessiere mich deshalb für eine Betriebsschließungsversicherung. Ich lese die Bedingungen und entdecke, dass es eine Ausschlussklausel gibt für Pandemien.

 

Jetzt frage ich mich: wie groß ist das Loch, das diese Ausschlussklausel in das Sicherungsnetz der Versicherung reißt? Ist es ein kleines Loch? Oder ist es ein großes Loch?

 

Etwas mathematischer formuliert: unter der Annahme, dass es in den nächsten Jahren zu einer Betriebsschließung durch die Behörden kommt: wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Versicherung wegen der Ausschlussklausel nicht zahlt? Ist sie klein? Oder so groß, dass sich eigentlich die ganze Versicherung nicht lohnt?

 

Jetzt zeige mir den Fachmann, der mir diese Frage beantworten kann (ich spreche dabei nicht von den Aktuaren hier im Forum - zu denen hat der normale Versicherungskunde keinen Zugang).

 

Ich habe als Kunde keine Möglichkeit, zu verstehen, was dieser Ausschluss tatsächlich bedeutet.

 

Ganz im Unterschied zu den Versicherungen. Die haben natürlich die Informationen über Schadenswahrscheinlichkeiten und Schadenshöhen.

 

Es gibt einen riesigen Unterschied zwischen den Vertragspartnern. Auf der einen Seite die Versicherungen mit ihren Fachleuten, ihrem Fachwissen und ihrer Erfahrung - auf der anderen Seite der Privatkunde oder der kleine Gewerbetreibende, der selbst mit Hilfe von ihm zugänglichen Fachleuten nicht annähernd verstehen kann, was in dem Versicherungsvertrag tatsächlich steht.

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cjdenver
vor 2 Stunden von chirlu:

Das wird tatsächlich künftig der Fall sein.

 

Ist es in der Tat, Versicherungen sind sehr schnell dabei ihre Vertragsluecken zu fuellen. Aber:

 

vor 2 Stunden von chirlu:

Beim Entwurf der alten Bedingungen hatten die Versicherer einfach nur nicht an Pandemien gedacht;

 

Genau das ist der Punkt - wenn das aber so ist warum soll dann dieses Versehen dem Versicherten statt dem Versicherer anheim fallen? Von wem stammen denn die Versicherungsbedingungen, doch wohl eher nicht vom Versicherten? Also waere ja nur folgerichtig dass derjenige fuer das Versehen aufkommt der es hatte. 

 

vor 2 Stunden von chirlu:

wie die Kunden beim Abschluß sicher auch nicht.

 

Das sehe ich anders; der Kunde wird typischerweise davon ausgehen dass es inkludiert ist wenn es nicht ausgeschlossen ist. Denn der Kunde ist typischerweise in der schwaecheren Position (wobei das im hiesigen Falle fuer B2B Vertraege nicht unbedingt gilt) und kann die Bestimmungen nicht anpassen. 

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 7 Minuten von cjdenver:

Das sehe ich anders

 

Du glaubst tatsächlich, der Durchschnitts-Restaurantinhaber hat vor Abschluß gedacht: „Es könnte eine Pandemie kommen mit einem bisher unbekannten Erreger, woraufhin zur Reduzierung von Kontakten Geschäfte und mein Lokal geschlossen werden, obwohl der Erreger nicht hier ist. Auch dagegen will ich mich versichern“?

 

vor 7 Minuten von cjdenver:
Zitat

Beim Entwurf der alten Bedingungen hatten die Versicherer einfach nur nicht an Pandemien gedacht;

Genau das ist der Punkt - wenn das aber so ist warum soll dann dieses Versehen dem Versicherten statt dem Versicherer anheim fallen?

 

Ist ja nicht so. Es gilt, was sich diesbezüglich (mehr oder weniger zufällig) aus der Formulierung ergibt. In diesem Fall waren konkrete Erreger abschließend aufgezählt – Glück für den Versicherer. In anderen Fällen gibt es keine solche Auflistung – Glück für den Restaurantbetreiber.

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stagflation
vor 6 Minuten von chirlu:

Du glaubst tatsächlich, der Durchschnitts-Restaurantinhaber hat vor Abschluß gedacht: „Es könnte eine Pandemie kommen mit einem bisher unbekannten Erreger, woraufhin zur Reduzierung von Kontakten Geschäfte und mein Lokal geschlossen werden, obwohl der Erreger nicht hier ist. Auch dagegen will ich mich versichern“?

 

Der Durchschnitts-Restaurant-Besitzer, der eine Versicherung abgeschlossen hat, hat bestimmt gedacht: ich möchte gegen Betriebsschließungen abgesichert sein. Und er ist sicherlich davon ausgegangen, dass seine Versicherung bei einer Betriebsschließung auch zahlt - sonst hätte er sie nicht abgeschlossen. Und so ist ihm die Versicherung wahrscheinlich auch verkauft worden.

 

Und jetzt muss er leider feststellen, dass er an einem Glücksspiel teilgenommen hat.

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chirlu
vor 2 Minuten von stagflation:

Der Durchschnitts-Restaurant-Besitzer, der eine Versicherung abgeschlossen hat, hat bestimmt gedacht: ich möchte gegen Betriebsschließungen abgesichert sein. Und er ist sicherlich davon ausgegangen, dass seine Versicherung bei einer Betriebsschließung auch zahlt - sonst hätte er sie nicht abgeschlossen.

 

Hat er deiner Ansicht nach auch gedacht, daß die Versicherung einspringt, wenn das Bauamt die Schließung wegen Einsturzgefahr des Gebäudes anordnet?

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Holgerli
vor 6 Minuten von stagflation:

Der Durchschnitts-Restaurant-Besitzer, der eine Versicherung abgeschlossen hat, hat bestimmt gedacht: ich möchte gegen Betriebsschließungen abgesichert sein. Und er ist sicherlich davon ausgegangen, dass seine Versicherung bei einer Betriebsschließung auch zahlt - sonst hätte er sie nicht abgeschlossen. Und so ist ihm die Versicherung wahrscheinlich auch verkauft worden.

Sorry, aber das ist doch reine Spekulation. Woher weisst Du das?

War es nicht vielleicht so, dass ihm der Versicherungsmakler gesagt hat, dass weltweite Pandemien nicht eingeschlossen sind und der Restaurant-Besitzer darauf gesagt hat: "Weltweite Pandemie ist so wahrscheinlich wie Kometeneinschlag. Brauche ich nicht! Die 250 Euro mehr kann ich mir deswegen sparen."

 

 

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cjdenver
vor 15 Minuten von chirlu:

Du glaubst tatsächlich, der Durchschnitts-Restaurantinhaber hat vor Abschluß gedacht: „Es könnte eine Pandemie kommen mit einem bisher unbekannten Erreger, woraufhin zur Reduzierung von Kontakten Geschäfte und mein Lokal geschlossen werden, obwohl der Erreger nicht hier ist. Auch dagegen will ich mich versichern“?

 

Definitiv. ;) nein, was ich denke ist das der Versicherte typischerweise annimmt dass alles was unter die Definition faellt inkludiert ist sofern es nicht ausgeschlossen ist... 

 

vor 15 Minuten von chirlu:

Ist ja nicht so. Es gilt, was sich diesbezüglich (mehr oder weniger zufällig) aus der Formulierung ergibt. In diesem Fall waren konkrete Erreger abschließend aufgezählt – Glück für den Versicherer. In anderen Fällen gibt es keine solche Auflistung – Glück für den Restaurantbetreiber.

... Genau. Und sich da als BGH hinzustellen und zu sagen dass dieser Zufall doch nur so gewollt gewesen sein kann und dass doch zweifelsfrei ist dass das ausgeschlossen ist und dass das zweifelsfrei der Wunsch beider Vertragsparteien war, finde ich schon gewagt - auch wenn es rechtlich gesehen in der Tat das korrekte Ergebnis ist. Aber ich muss natuerlich auch sagen das Urteil hab ich bisher nicht gelesen. Ist ja noch nicht da. 

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 50 Minuten von cjdenver:

 

Definitiv. ;) nein, was ich denke ist das der Versicherte typischerweise annimmt dass alles was unter die Definition faellt inkludiert ist sofern es nicht ausgeschlossen ist... 

 

... Genau. Und sich da als BGH hinzustellen und zu sagen dass dieser Zufall doch nur so gewollt gewesen sein kann und dass doch zweifelsfrei ist dass das ausgeschlossen ist und dass das zweifelsfrei der Wunsch beider Vertragsparteien war, finde ich schon gewagt - auch wenn es rechtlich gesehen in der Tat das korrekte Ergebnis ist. Aber ich muss natuerlich auch sagen das Urteil hab ich bisher nicht gelesen. Ist ja noch nicht da. 

Dann würdest du aber meinen, dass jeder Kunde bei seiner Police von einer All Risk Deckung angelsächsischer Bauart ausginge. Und das ist bei deutschen Produkten einfach nicht der Fall. Produkte beschreiben konkrete Ein- und Ausschlüsse. Und wenn es über einzelne Punkte dann Streit gibt, weil beide Vertragspartner unterschiedlicher Auffassung sind, na dann muss das halt vor Gericht geklärt werden. Das passiert in jeder Sparte doch alle Nase lang. Versicherungsbedingungen kann man nicht 100% perfekt schreiben, dass Sie alle Eventualitäten der Gegenwart und insbesondere Zukunft abdecken können. Weil Sie das nicht können, geht das aber nicht (immer) zulasten des Verfassers. Sondern, das Gericht entscheidet, zu wessen lasten das auszulegen ist. Mal gewinnen die Versicherer, oftmals aber auch die VN wegen der schwächeren Position. Dazu kann sich Regulierungspraxis durch Urteile auch wieder ändern wie aktuell in der Gebäudeversicherung passiert: https://www.howden-caninenberg.de/jetzt-ist-handeln-angesagt-bgh-urteil-veraendert-die-regulierungspraxis/

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Cauchykriterium

Versicherungen, die für den Fall einer Betriebsschließung in Leistung gehen sollen, werden von Unternehmern abgeschlossen, nicht von Verbrauchern. Da gibt es keine überraschenden Klauseln o. ä., unter Geschäftsleuten zählt jeder Buchstabe. Wer nicht lesen kann oder will, sollte kein Unternehmen leiten.

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