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stagflation

Betriebsschließungsversicherung muss bei Corona-Lockdown nicht zahlen

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cjdenver
· bearbeitet von cjdenver
vor 30 Minuten von Cauchykriterium:

Versicherungen, die für den Fall einer Betriebsschließung in Leistung gehen sollen, werden von Unternehmern abgeschlossen, nicht von Verbrauchern. Da gibt es keine überraschenden Klauseln o. ä., unter Geschäftsleuten zählt jeder Buchstabe. Wer nicht lesen kann oder will, sollte kein Unternehmen leiten.

 

...genau dies schrieb ich schon in #18. Wobei es auch bei B2B durchaus einen Unterschied macht ob es sich um einen Individualvertrag, ausgehandelt zwischen zwei gleichstarken Unternehmen, oder um einen Formularvertrag handelt, wo eine Seite 0 Einflussmöglichkeiten hat (außer nicht abzuschließen). Denn AGB-Recht gilt nicht nur für B2C.

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Cauchykriterium

Zwei Unternehmen sind zwei Unternehmen. Da gibt es vor Gericht nicht starke oder schwache, da wird nur geschaut, was ist vereinbart (hier: versichert) worden. Und das zählt, und sonst nichts.

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cjdenver
vor einer Stunde von satgar:

Dann würdest du aber meinen, dass jeder Kunde bei seiner Police von einer All Risk Deckung angelsächsischer Bauart ausginge. Und das ist bei deutschen Produkten einfach nicht der Fall. Produkte beschreiben konkrete Ein- und Ausschlüsse. Und wenn es über einzelne Punkte dann Streit gibt, weil beide Vertragspartner unterschiedlicher Auffassung sind, na dann muss das halt vor Gericht geklärt werden.

 

Ich weiß ja nicht was du für englische Verträge kennst, aber typischerweise wird im englischen Recht immer jedes Wort genauestens definiert, denn es gibt viel weniger gesetzliche Rahmenbedingungen und -beschränkungen als im deutschen Recht. Da muss man also zwingend sehr genau definieren was drin und was draußen ist.

 

vor einer Stunde von satgar:

Das passiert in jeder Sparte doch alle Nase lang. Versicherungsbedingungen kann man nicht 100% perfekt schreiben, dass Sie alle Eventualitäten der Gegenwart und insbesondere Zukunft abdecken können. Weil Sie das nicht können, geht das aber nicht (immer) zulasten des Verfassers. Sondern, das Gericht entscheidet, zu wessen lasten das auszulegen ist. Mal gewinnen die Versicherer, oftmals aber auch die VN wegen der schwächeren Position. Dazu kann sich Regulierungspraxis durch Urteile auch wieder ändern wie aktuell in der Gebäudeversicherung passiert: https://www.howden-caninenberg.de/jetzt-ist-handeln-angesagt-bgh-urteil-veraendert-die-regulierungspraxis/

 

Dem stimme ich allerdings zu ;)

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 7 Minuten von Cauchykriterium:

Zwei Unternehmen sind zwei Unternehmen. Da gibt es vor Gericht nicht starke oder schwache, da wird nur geschaut, was ist vereinbart (hier: versichert) worden. Und das zählt, und sonst nichts.

 

Und damit sind wir auch wieder bei meinem Punkt:

 

Wenn man als Kleingewerbetreibender weiß,

  1. dass die andere Seite haushoch überlegen ist
  2. dass man selbst nicht versteht, was in den Bedingungen steht

dann gibt es nur eine Lösung: Versicherungen nach Möglichkeit meiden und einfach KEINE Versicherungen abschließen.

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cjdenver
vor 4 Minuten von Cauchykriterium:

Zwei Unternehmen sind zwei Unternehmen. Da gibt es vor Gericht nicht starke oder schwache, da wird nur geschaut, was ist vereinbart (hier: versichert) worden. Und das zählt, und sonst nichts.

 

Ach, diese Neuerung im deutschen Recht dass es zwischen Individualverträgen und Formularverträgen keine Unterscheidung mehr gibt wenn diese zwischen Nichtverbrauchern geschlossen wurden, war mir dann in der Tat nicht bekannt. :rolleyes:

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John Silver
vor 1 Minute von stagflation:

 

Und damit sind wir auch wieder bei meinem Punkt:

 

Wenn man als Kleingewerbetreibender weiß,

  1. dass die andere Seite gnadenlos überlegen ist
  2. dass man selbst nicht versteht, was in den Bedingungen steht

dann gibt es nur eine Lösung: Versicherungen nach Möglichkeit meiden und einfach KEINE Versicherungen abschließen.

Ist Dir eigentlich klar, dass Du Dich mit diesem Thread  - und noch viel schlimmer mit solchen Aussagen oben - dermaßen selbst diskreditierst?

Ich würde an Deiner Stelle jetzt aufhören.

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satgar
vor 7 Minuten von stagflation:

 

Und damit sind wir auch wieder bei meinem Punkt:

 

Wenn man als Kleingewerbetreibender weiß,

  1. dass die andere Seite haushoch überlegen ist
  2. dass man selbst nicht versteht, was in den Bedingungen steht

dann gibt es nur eine Lösung: Versicherungen nach Möglichkeit meiden und einfach KEINE Versicherungen abschließen.

Nein, dass heißt nur, das man auch als Gewerbetreibender „bei seinen Leisten“ bleiben sollte. Wenn man sich mit Versicherungen nicht auskennt, dann muss man sich dafür nen Makler nehmen. Und erzählt der Käse, hat man nem dem Anspruch an den Versicherer mit dem Versicherungsvertrag noch einen möglichen Haftungsanspruch gegenüber dem Makler. Nur weil ich selber nicht tapezieren kann, verzichte ich doch nicht gleich auf Tapete. Sondern muss nen Tapezierer holen. Wo ist da also das Problem? Der Gewerbetreibende wird auch nicht alle Details seiner Betriebshaftpflchtversicherung kennen. Das macht sie aber nicht minder wichtig.

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cjdenver
· bearbeitet von cjdenver
vor 9 Minuten von satgar:

Nein, dass heißt nur, das man auch als Gewerbetreibender „bei seinen Leisten“ bleiben sollte. Wenn man sich mit Versicherungen nicht auskennt, dann muss man sich dafür nen Makler nehmen. Und erzählt der Käse, hat man nem dem Anspruch an den Versicherer mit dem Versicherungsvertrag noch einen möglichen Haftungsanspruch gegenüber dem Makler. 

 

Es sei denn der Makler ist ähnlich clever wie der Versicherer und schließt in seinem Maklervertrag auch alle möglichen Haftungsfragen aus. Kann er ja, denn das Gegenüber ist ja sowieso schon zu doof um AGB zu lesen :D 

 

Oder muss man sich dann am Besten als Gewerbetreibender auch gleich noch nen Anwalt nehmen damit der prüft welche Haftungsausschlussklauseln im Maklervertrag evtl. gefährlich werden könnten? Weil wenn das dann alles schief gehen sollte kann man ja wenigstens die Berufshaftpflicht des Anwaltes belangen.

 

Es sei denn dieser hat in seinem Vertretungsvertrag auch wieder alles ausgeschlossen. Ad infinitum. 

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satgar
vor 1 Minute von cjdenver:

 

Es sei denn der Makler ist ähnlich clever wie der Versicherer und schließt in seinem Maklervertrag auch alle möglichen Haftungsfragen aus. Kann er ja, denn das Gegenüber ist ja sowieso schon zu doof AGB zu lesen :D 

Nein, kann er natürlich nicht. Auch das ist gerichtlich ja schon mal alles ausjustiziert worden. Selbst der mögliche Beratungsverzicht darf beim Makler nur Ausnahme, aber niemals Regel in seinem Maklervertrag sein. Sprich : auch der Maklervertrag lässt nicht gänzlich Narrenfreiheit. Der Makler steht sogar deutlich schneller in der Haftung, als ihm lieb ist. manchmal reicht da gar ein Telefonanruf: https://joehnke-reichow.de/2021/09/08/olg-dresden-abschluss-eines-maklervertrages-durch-ausfuellen-eines-kontaktformulars-und-anschliessendes-telefonat/

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cjdenver
vor 3 Minuten von satgar:

Nein, kann er natürlich nicht. Auch das ist gerichtlich ja schon mal alles ausjustiziert worden. Selbst der mögliche Beratungsverzicht darf beim Makler nur Ausnahme, aber niemals Regel in seinem Maklervertrag sein. Sprich : auch der Maklervertrag lässt nicht gänzlich Narrenfreiheit. Der Makler steht sogar deutlich schneller in der Haftung, als ihm lieb ist. manchmal reicht da gar ein Telefonanruf: https://joehnke-reichow.de/2021/09/08/olg-dresden-abschluss-eines-maklervertrages-durch-ausfuellen-eines-kontaktformulars-und-anschliessendes-telefonat/

 

Ja aber dein Beispiel ist ja B2C. Wir haben doch von @Cauchykriterium vernommen dass im B2B alles ausgeschlossen werden kann was man will. :rolleyes:

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 11 Minuten von cjdenver:

 

Ja aber dein Beispiel ist ja B2C. Wir haben doch von @Cauchykriterium vernommen dass im B2B alles ausgeschlossen werden kann was man will. :rolleyes:

Auch da geht nicht alles, zwischen Makler und gewerblichen VNs. Es gibt auch zum Thema der Betriebsschliessungsversicherungen meines Erachtens auch schon Verfahren zwischen Maklern und VN, nachdem der Versicherer nicht bezahlen wollte und der VN der Meinung war, wegen der BSV falsch vom Makler beraten worden zu sein. Man darf bei dem Thema der BSVs gespannt sein. Es gibt dazu schon sehr viele Urteile vieler Gerichte zu den diversen Klauseln. Die Versicherer haben ja auch unterschiedliche Klauseln verwendet. Mal haben die VN gewonnen, mal die VU, mal hat man sich verglichen. Man muss schauen, wie das ausgeht. Ich kann die enttäuschte Erwartungshaltung der VN schon nachvollziehen, schließlich zahlt man Prämie. Andererseits beziehen sich die meisten Bedingungen auf eine vordefinierte und abschließende Liste. Und was nicht drauf steht, ist nicht versichert. Hinzu kommt, dass die BSVs dafür entwickelt wurden, wenn der Betrieb aufgrund eines Ausbruches im Betrieb geschlossen werden müssen. Die Gefahr herrscht also quasi „am Versicherungsort“. Eine behördliche Schließung aller (z.B.) Gastronomie aufgrund eines möglichen Infektionsgeschehens steht in den Bedingungen so nicht zur Debatte. Von daher: man kann hier gut und gerne geteilter Meinung sein. Am Ende entscheiden das Juristen. Aber „die bösen VU, die wieder nicht zahlen wollen“, das greift bei weitem zu kurz. 
 

Dazu evtl. interessant: https://www.procontra-online.de/artikel/date/2020/12/dem-makler-werden-hellseherische-faehigkeiten-abverlangt/

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chirlu
vor 3 Minuten von satgar:

Eine behördliche Schließung aller (z.B.) Gastronomie aufgrund eines möglichen Infektionsgeschehens steht in den Bedingungen so nicht zur Debatte.

 

In dem Fall hier schon, deshalb hat der BGH auch entschieden, daß es daran nicht gescheitert wäre:

vor 5 Stunden von chirlu:

Übrigens hat der Kläger auch Recht bekommen, und zwar in der (bisher umstrittenen) Frage, ob eine Betriebsschließung ohne im konkreten Betrieb aufgetretene Fälle versichert ist. Das wird in anderen Fällen noch einmal wichtig, wo die Aufzählung von Krankheitserregern eben nicht abschließend war.

 

Auch hier unterscheiden sich die Formulierungen aber von Versicherer zu Versicherer.

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Holgerli
vor 47 Minuten von cjdenver:

...ausgehandelt zwischen zwei gleichstarken Unternehmen...

Wo gibt es sowas in der realen Welt?

Das fängt doch schon bei der Kneipe damit an, dass der Gastwirt einen Vertrag mit einer Brauerei abschließen muss, die in der Regel deutlich stärker ist.

 

Die zweite Frage wäre: Will ich das überhaupt, dass die Versicherung "gleichstark" ist?

Ganz ehrlich: Nein. Ich würde schon hoffen, dass das ein Millionen- wenn nicht sogar Milliardenunternehmen ist, dass, wenn es denn zahlungspflicht wird, auch zahlen kann. Wenn es nur eine kleine Butze wie meine eigene Kneipe ist, dann stellt sich die Frage wie die Versicherung dann zahlen können sollte.

 

Das Gebashe was hier von eingen Leuten im Thread kommt "Die böse, große, unfaire Versicherung, die den armen Gastwirt jetzt gnadenlos verarscht" hätte ich am coronakonformen Stammtisch aber nicht im WPF erwartet.

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polydeikes
vor einer Stunde von Cauchykriterium:

Versicherungen, die für den Fall einer Betriebsschließung in Leistung gehen sollen, werden von Unternehmern abgeschlossen, nicht von Verbrauchern. Da gibt es keine überraschenden Klauseln o. ä., unter Geschäftsleuten zählt jeder Buchstabe. Wer nicht lesen kann oder will, sollte kein Unternehmen leiten.

Das ist nicht ganz richtig. 307 BGB gilt auch B2B.

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Cauchykriterium
vor 3 Minuten von polydeikes:

Das ist nicht ganz richtig. 307 BGB gilt auch B2B.

Dir ist wohl entgangen, dass sich die Diskussion darum geht, ob es - im Gegensatz zu einem Verbraucher - einem Unternehmer zugemutet werden kann, vor Vertragsabschluss auch das Kleingedruckte bis zum Ende zu lesen oder nicht. Die damit verbundene, in den letzten Jahren erfreulicherweise verbraucherfreundliche Rechtssprechung steht nicht im Gesetz ...

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polydeikes

Mir ist nichts entgangen, ihr redet ausnahmslos mit Moralgeschwurbel an den rechtlichen Grundlagen vorbei und deine Aussage ist schlichtweg falsch.

 

Für Sach gilt grds., was nicht explizit drin ist, ist draußen. Anders bei Leben, da ist nur draußen, was explizit ausgeschlossen wurde. Ausnahmen bestätigen die Regel, ist sogar teil des dämlichen 50 % Ankreuztests zum Versicherungsfachmann.

 

IfSG ist schon immer einer der inhaltlichen Knackpunkte dieser Sparte hier. Insofern moralisch betrachtet richtig, der Unternehmer hätte eine Betriebsschließungsversicherung mit dynamischer Verweisung abschließen sollen.

 

Gleichermaßen gilt im Ggs zu deiner Aussage aber auch, dass Unternehmer / Selbstständige etc. ihre Rechte kennen sollten. 307 BGB gilt, egal ob dir das nun passt, oder nicht.

 

 

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cjdenver
· bearbeitet von cjdenver
vor 20 Minuten von Holgerli:

Wo gibt es sowas in der realen Welt?

Das fängt doch schon bei der Kneipe damit an, dass der Gastwirt einen Vertrag mit einer Brauerei abschließen muss, die in der Regel deutlich stärker ist.

 

Dies gibt es im B2B durchaus, mein täglich Brot verdiene ich mit sowas. Aber du hast recht, im Gastgewerbe mit typischerweise eher kleineren inhabergeführten Unternehmen dürfte das eher seltener der Fall sein. Das war ja auch die Essenz meines Vortrags.

 

Bis dann @Cauchykriterium mit seiner Weisheit kam und meinte dass das alles ja völlig irrelevant sei. Aber ok, er ist ja auf seine ganz besondere Art in #40 unter typischer Verdrehung der Fragestellung auch schon wieder etwas von seinem Statement zurückgerudert, also seis drum.

 

Zitat

Die zweite Frage wäre: Will ich das überhaupt, dass die Versicherung "gleichstark" ist?

Ganz ehrlich: Nein. Ich würde schon hoffen, dass das ein Millionen- wenn nicht sogar Milliardenunternehmen ist, dass, wenn es denn zahlungspflicht wird, auch zahlen kann. Wenn es nur eine kleine Butze wie meine eigene Kneipe ist, dann stellt sich die Frage wie die Versicherung dann zahlen können sollte.

 

Das Gebashe was hier von eingen Leuten im Thread kommt "Die böse, große, unfaire Versicherung, die den armen Gastwirt jetzt gnadenlos verarscht" hätte ich am coronakonformen Stammtisch aber nicht im WPF erwartet.

 

Sehe ich grundsätzlich ähnlich. Drum gibt es bei asymmetrischen Vertragsparteien ja (zumindest im deutschen Recht) auch einige gesetzliche Schranken. Dies hat @satgar z.B. schon angeführt. Wenngleich diese Schranken auch nicht unbedingt überall so positiv gesehen werden, insbes. im internationalen Vergleich und wenn man sich das zugrundeliegende Recht relativ frei aussuchen kann.

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satgar

Das große Problem ist manchmal auch einfach die Erwartungshaltung, die ein VN (egal ob gewerblich oder privat) an eine Police hat, ohne hin und wieder die ein oder andere Rechtsprechung zu kennen. Ich kann das auch der täglichen Praxis schildern.

 

Kunden, die zu vermeintlichen Hausratschäden anrufen, weil das eigene Kind den eigenen Fernseher umgeworfen hat. Oder den Laptop vom Tisch mit dem Ladekabel runtergezogen. Natürlich sind das alles Hausratgegenstände und "versicherte Sachen" der HRV, aber oft werden die notwendigen "versicherten Gefahren" ausgeblendet. Oder der eigene Hund knabberts beim alleine-sein das eigene Sofa an. Das zählt dann weder zur Hausratversicherung, noch zur eigenen Tierhalterhaftpflicht. Aber viele VN denken: genau für die Beschädigung meines Hausrates hab ich mich doch versichert, oder eben dann, wenn mein Hund etwas anstellt. Da wird bei der Tierhalterhaftpflicht gar nicht unterschieden, dass die Haftpflicht nicht das Tier selbst, sondern genau genommen den Halter versichert. Und wenn das eigene Tier eigenes Eigentum beschädigt, ists nen Eigenschaden. Aber dann hör ich zumeist: ja, die Versicherer wieder. Die finden immer nen Grund, nicht zahlen zu müssen. 

 

Problem aber: die Erwartungshaltung war einfach die falsche. Zudem gibt es einen haufen Leute, die in allen Vergleichsportalen dieser Welt den obersten, günstigen Tarif nehmen (Basis, Basic, L...., S, oder wie auch immer). Also die günstigsten Einstiegstarife mit zahlreichen Ausschlusskriterien. Auch dann muss man sich nicht wundern, wenn Versicherer gute Gründe finden, nicht zahlen zu müssen, weil an der Qualität des jeweiligen Produkts gespart wurde.

 

Langer Rede kurzer Sinn: nahezu niemand, egal ob Privat oder Gewerblich, liest sich die Bedingungen seiner Verträge durch (egal ob bei Versicherungen, Software-Lizenzen, whatever). Man ist dann im Schadensfall dann aber natürlich trotzdem angepisst, wenn die Versicherer blocken. Aus dem Problem kommt man nicht raus. Uns seit der Liberalisierung des Versicherungsmarktes 1995 ist das Problem mit der Vergleichbarkeit von Tarifen auch nicht besser geworden, ganz im Gegenteil. Wettbewerb ist an sich super, aber für den Laien ist es nahezu unmöglich, alles zu durchblicken oder gar zu verstehen. Aber sonst wären solche Berufe wie Versicherungsfachmann, Versicherungskaufmann, Versicherungsfachwirt, Versicherungsbetriebswirt oder Bachelor of Insurance halt auch überflüssig. Und das sind Sie nicht (ein klitze kleines Fragezeichen mache ich bei meiner Aussage selbst hinter den Fachmann, den, finde ich, brauchts nicht).

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DancingWombat
vor 13 Stunden von Holgerli:

Sorry, aber das ist doch reine Spekulation. Woher weisst Du das?

War es nicht vielleicht so, dass ihm der Versicherungsmakler gesagt hat, dass weltweite Pandemien nicht eingeschlossen sind und der Restaurant-Besitzer darauf gesagt hat: "Weltweite Pandemie ist so wahrscheinlich wie Kometeneinschlag. Brauche ich nicht! Die 250 Euro mehr kann ich mir deswegen sparen."

 

 

Genau das ist der Punkt. Wenn sich der Restaurantbesitzer mit unterschiedlichen Versicherungsbedingungen beschäftigt hat oder das mit einem Makler durchgesprochen hat, dann sollte ihm klar gewesen sein, dass eine abschließende Aufzählung schlecht ist. Vermutlich ist es dann genauso gelaufen, dass er sich für den günstigeren Vertrag entschieden hat.

Ich bin voll bei euch, dass eine Pandemie vermutlich als sehr unwahrscheinlich eingeschätzt wurde. Das war vermutlich sogar richtig, trotzdem ist die Wahrscheinlichkeit halt nicht 0. Letzlich war es eine bewusste Entscheidung für eine oder mehrere Lücken im Vertrag und dafür im Gegenzug einen geringeren Beitrag.
 

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s1lv3r
vor 4 Minuten von satgar:

Uns seit der Liberalisierung des Versicherungsmarktes 1995 ist das Problem mit der Vergleichbarkeit von Tarifen auch nicht besser geworden, ganz im Gegenteil. Wettbewerb ist an sich super, aber für den Laien ist es nahezu unmöglich, alles zu durchblicken oder gar zu verstehen.

 

Kann ich verstehen was du schreibst. Viele Menschen sind einfach frech & dumm. Wollen immer das Günstigste, sich nicht mit Details auseinandersetzen und wenn am Ende etwas schief läuft sind natürlich wieder andere (die Versicherungen) Schuld.

 

Im Endeffekt müssen Versicherungen "Arschlöcher" sein, weil wir (als Versicherungskollektiv) das so wollen. Wir wollen die günstigste Versicherung und deswegen muss die Versicherung massiv Schäden abwehren und ausschließen.

 

Aber irgendwo schließt sich da doch der Kreis, zu dem was @stagflation geschrieben hat: Der Normalbürger hat weder Kompetenz, noch Lust, noch Zeit sich mit Versicherungsbedingungen auseinanderzusetzen.

 

Wenn sich also für den Endkunden die Frage stellt, ob er tagelang Versicherungsbedingungen im Detail wälzen und vergleichen soll, oder den externen "Experten" vertrauen soll, zu denen er Zugang hat (welche aber unter massiven Interessenkonflikten leiden), was soll er dann machen?

 

Vielleicht am besten gar keine Versicherungen abschließen, die keine existentielle Risiken absichern und die gesparte Zeit dafür aufwenden, bei den paar übrig bleibenden Versicherungen, die Zeit investieren um wirklich zu prüfen, was nun genau versichert wird. ;)

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DancingWombat
vor 28 Minuten von satgar:

Langer Rede kurzer Sinn: nahezu niemand, egal ob Privat oder Gewerblich, liest sich die Bedingungen seiner Verträge durch (egal ob bei Versicherungen, Software-Lizenzen, whatever). Man ist dann im Schadensfall dann aber natürlich trotzdem angepisst, wenn die Versicherer blocken. Aus dem Problem kommt man nicht raus. Uns seit der Liberalisierung des Versicherungsmarktes 1995 ist das Problem mit der Vergleichbarkeit von Tarifen auch nicht besser geworden, ganz im Gegenteil. Wettbewerb ist an sich super, aber für den Laien ist es nahezu unmöglich, alles zu durchblicken oder gar zu verstehen. Aber sonst wären solche Berufe wie Versicherungsfachmann, Versicherungskaufmann, Versicherungsfachwirt, Versicherungsbetriebswirt oder Bachelor of Insurance halt auch überflüssig. Und das sind Sie nicht (ein klitze kleines Fragezeichen mache ich bei meiner Aussage selbst hinter den Fachmann, den, finde ich, brauchts nicht).

Vielleicht bin ich hier eine Ausnahme, aber ich mache das schon (außer vielleicht bei Softwarelizenzen). In dem konkreten Fall wäre es mir auch garnicht eingefallen überhaupt zu klagen, weil das eindeutig formuliert ist.

Ich verstehe auch ehrlichgesagt nicht was daran so schlimm sein soll mal ein paar Seiten Vertragsbedingungen zu lesen.

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satgar
vor 1 Minute von DancingWombat:

Vielleicht bin ich hier eine Ausnahme, aber ich mache das schon (außer vielleicht bei Softwarelizenzen). In dem konkreten Fall wäre es mir auch garnicht eingefallen überhaupt zu klagen, weil das eindeutig formuliert ist.

Ich verstehe auch ehrlichgesagt nicht was daran so schlimm sein soll mal ein paar Seiten Vertragsbedingungen zu lesen.

Naja, dass sind nicht immer nur "ein paar Seiten". Nehmen wir ein Unternehmen wie die Haftpflichtkasse, die auch BSVs anbietet. Die HK ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Also müsste man zu erstmal deren Satzung lesen. Wie jeder Verein, hat auch so ein Versicherungsverein (wie auch die Alte Leipziger LV und so), eine Satzung. Dann kommen oft (wenn es kein durchgängig geschriebenes Bedingungswerk ist,) die allgemeinen Bedingungen (bei der Privathaftpflicht auch AHB genannt). Dort stehen bei der Haftpflicht z.B. sehr viele Ausschlüsse drin. Und dann muss man sich die konkreten Bedingungen seines Tarifes anschauen, der die Ausschlüsse der AHB wieder aufhebt. Da stehen dann viele schöne Sätze drin wie: "Eingeschlossen ist abweichend von A. I. Ziff. 12 die gesetzliche Haftpflicht des VN....." Man muss dann quasi immer zwischen den AHB und den konkreten Tarifbedingungen springen um zu sehen, ob es für den Ausschluss der gültigen AHB in meinem gewählten Tarif wieder einen Einschluss gibt. Diese Systematik ist noch immer Gang und Gebe bei den VU. Zum Glück gehen aber immer mehr Unternehmen dazu über, durchgeschriebene Bedingungen zu formulieren, um sowas zu vermeiden. So jetzt bei der HK geschehen. Tarif vorher (bis 01.01.2022) war ein Modell in der PHV (AHB zzgl. besondere Tarifbedingungen). Seit dem 01.01.2022 und dem neuen Produkt ist es ein durchgeschriebenes Bedingungswerk. Das ist deutlich besser.

 

Will sagen: so wenig und so einfach ist das nicht. Das Modell der HK vor dem 01.01.2022 hatte für die Privathaftpflicht rund 40 Seiten inkl. Datenschutz, Widerrufsbelehrung, Info wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung, Produktinformationsblatt, Einwillig zur Nutzung des elektronischen Datenaustauschs, allgemeine Tarifbestimmungen, allgemeine Informationen für den Versicherungsnehmer, den AHB und eben den Tarifbedingungen.  Und das nur für eine an sich "simple" Privathaftpflicht.

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Hansolol

Sind Corona Infektionen nicht meldepflichtig? Wenn ein Arzt/ Testzentrum eine Infektion feststellt, muss diese doch gemeldet werden?

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satgar
vor 7 Minuten von Hansolol:

Sind Corona Infektionen nicht meldepflichtig? Wenn ein Arzt/ Testzentrum eine Infektion feststellt, muss diese doch gemeldet werden?

Müsste auch immer noch so sein. Aber darum ging es bei dem Ärger um die Betriebsschließungsversicherungen nie. Es ging immer um zwei Kernaspekte:

 

- Ist Corona mitversichert, obwohl manche Versicherer eine vordefinierte Krankheitenliste in den Bedingungen haben, auf denen Covid19 zum Abschlusstag der Versicherung nicht drauf stand (Alternativ setzen die Versicherer auch statische Verweise auf das Infektionsschutzgesetz ein, in das Covid19 auch erst nachträglich aufgenommen wurde SOWIE

- sind behördliche Schließungen versichert, wenn es in dem versicherten Betrieb selbst gar keinen Ausbruch gab, sondern der Gesetzgeber grundsätzlich einen Lockdown verhängte, um mögliches Infektionsgeschehen zu verhindern

 

 

Darum stritt/streitet man sich jeweils.

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Hansolol

Ah ok verstehe. Danke für die Erklärung.

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