Zum Inhalt springen
Sapine

Grundsteuererklärung

Schon gemacht?  

180 Stimmen

Du hast keine Berechtigung, an dieser Umfrage teilzunehmen oder die Umfrageergebnisse zu sehen. Bitte melde dich an oder registriere dich, um an dieser Umfrage teilzunehmen.

Empfohlene Beiträge

beamter97

Für die Länder, die das Bundesmodell anwenden, gibt es seit Nov. 2021 einen koordinierten Ländererlass, in dem steht:

Zitat

A 228 Erklärungs- und Anzeigepflicht
(1) Zur Durchführung der Feststellung von Grundsteuerwerten ist auf den jeweiligen Hauptfeststellungszeitpunkt grundsätzlich eine Erklärung des Steuerpflichtigen zur Feststellung des Grundsteuerwerts anzufordern. Zur Verwaltungsvereinfachung kann dies im Wege der öffentlichen Bekanntmachung erfolgen. Andernfalls hat das zuständige Finanzamt den Steuerpflichtigen zur Erklärungsabgabe aufzufordern. Haben sich bei einer wirtschaftlichen Einheit die tatsächlichen Verhältnisse (siehe A 227) geändert, so kann das Finanzamt den Steuerpflichtigen zur Abgabe einer Feststellungserklärung auffordern.

....
(3) Die Erklärung nach § 228 Absatz 1 BewG und die Anzeige nach § 228 Absatz 2 BewG sind im Regelfall von demjenigen abzugeben, dem das Grundstück zuzurechnen ist. Da in Erbbaurechtsfällen das Grundstück dem Erbbauberechtigten zugerechnet wird (vgl. § 261 BewG), ist folgerichtig auch der Erbbauberechtigte verpflichtet, die Feststellungserklärung oder Anzeige abzugeben. Der Erbbauverpflichtete hat an der Erklärung oder Anzeige mitzuwirken, da im Einzelfall nicht auszuschließen ist, dass bestimmte Informationen nur vom Erbbauverpflichteten erlangt werden können. Bei einem Gebäude auf fremdem Grund und Boden ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, die Steuererklärung oder Anzeige abzugeben. Der Eigentümer oder der wirtschaftliche Eigentümer des Gebäudes hat mitzuwirken.

 

laendererlass-data.pdf

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Holgerli

Danke schön. Ist somit eindeutig, aber wirklich klar und eindeutig. für einen Laien finde ich das an den verschiedenen nicht formuliert.

Ich komme auf jeden Fall weiter.

Bei der 2. Frage "Wie seid ihr mit der elektronischen Erklärung zurecht gekommen?" bleibt ich daher bei "schlecht".

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
gruber

Heute kam der Bescheid über den Grundsteuermessbetrag für den bebauten/genutzten/nutzbaren Teil des Grundstücks. Der Messbetrag ist jetzt 12x so hoch wie vorher. Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass die Gemeinde ihren Hebesatz auf von 340% auf 30% reduzieren wird...

Und der 2. Bescheid für den anderen Teil des Grundstücks steht noch aus.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sapine

Ein klein wenig hoffe ich, dass sie es sich in der aktuellen Situation nicht wagen werden, es wirklich auszureizen. Aber billiger wird es im Schnitt schon nicht werden. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Kezboard

Nachdem ich bereits die Einkommensteuererklärung auf die lange Bank geschoben habe, wollte ich auch die Grundsteuererklärung erst zum 31.10. angehen. So langsam wollte ich mich dann doch mal in die Thematik einarbeiten.

Gibt es eine gute Seite oder ggf. Literatur, welche die einzelnen Faktoren und deren Einfluss auf den Wert des Grundbesitzes erklärt und z.B. legale Gestaltungsmöglichkeiten/Fallstricke aufzeigt? Z.B. Wohnfläche möglichst niedrig ansetzen (was zählt nicht zur Wohnfläche, Dachschrägen etc.), was gebe ich als Baujahr an (Baustart, Jahr der Fertigstellung?) o.ä.

Oder geht das alles ziemlich selbsterklärend aus dem Elster-Formular hervor? Hatte wie gesagt noch keine Muße, mir das anzusehen.

Von einem Arbeitskollegen habe ich als Tipp die Grundsteuererklärung für Privateigentum erhalten. Evtl. werde ich mich da auch noch einlesen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
edan

Hallo,

 

ich habe etwas grundsätzliches noch nicht verstanden.

Was ist, wenn man mehrere Grundstücke hat? Muss man dann für jedes Grundstück ein eigenes Formular eröffnen und alles von neuem durchgehen?

 

Danke

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sapine

@edanFür jedes Aktenzeichen muss man einen Antrag stellen. Dabei können mehrere Flurstücke auf einem Formular zusammengefasst werden. Bei mir waren das z.B. Autostellplatz, Garage und Wegeanteil zusätzlich zum eigentlichen Haus. 

 

@KezboardBezüglich Hilfe zum Ausfüllen der Grundsteuererklärung ist das Bundesland wichtig. Dort habe ich beispielsweise für Bayern die Erklärvideos gefunden wo es dann auch Hinweise z.B. auf die Berechnung der Wohnfläche gab. 

 

EDIT: Ersetze Antrag mit Hauptvordruck ;) zur Grundsteuererklärung

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
hattifnatt
· bearbeitet von hattifnatt
vor 44 Minuten von Sapine:

@KezboardBezüglich Hilfe zum Ausfüllen der Grundsteuererklärung ist das Bundesland wichtig. Dort habe ich beispielsweise für Bayern die Erklärvideos gefunden wo es dann auch Hinweise z.B. auf die Berechnung der Wohnfläche gab. 

Und in Bayern muss man auch nicht das Baujahr angeben ... (geht vielleicht aus dem Grundbucheintrag hervor). Der einzige "Fallstrick" ist dort die korrekte Berechnung der Wohnfläche.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Holgerli
vor einer Stunde von hattifnatt:

Und in Bayern muss man auch nicht das Baujahr angeben ... (geht vielleicht aus dem Grundbucheintrag hervor). Der einzige "Fallstrick" ist dort die korrekte Berechnung der Wohnfläche.

Naja, in NRW wird eigentlich auch erst nur recht grob abgefragt. Für die meisten dürfte da "nach 1949" relevant sein. Welchen Einfluss da dann konkret das wirkliche Baujahr spielt: Keine Ahnung.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
beamter97
vor 2 Stunden von Sapine:

Für jedes Aktenzeichen muss man einen Antrag stellen.

Antrag ist ja wohl falsch, Du gibst eine Steuererklärung ab, für deren Inhalt du im Rahmen der Abgabenordnung verantwortlich bist. Stichworte: Vorsatz, fahrlässig, Steuerverkürzung etc.

vor 3 Stunden von Kezboard:

was gebe ich als Baujahr an (Baustart, Jahr der Fertigstellung?

das Jahr der Bezugsfertigkeit

 

vor 54 Minuten von Holgerli:

Welchen Einfluss da dann konkret das wirkliche Baujahr spielt: Keine Ahnung.

Restnutzungsdauer (2022 - Baujahr) ist relevant für die Abzinsung und für die Miethöhe.

 

Ich empfehle für Länder mit Bundesmodell den von mir hochgeladenen koordinierten Ländererlass zu lesen.

Am 10.9.2022 um 21:25 von beamter97:

Für die Länder, die das Bundesmodell anwenden, gibt es seit Nov. 2021 einen koordinierten Ländererlass, in dem steht:

 

laendererlass-data.pdf 1 MB · 11 Downloads

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sapine
vor 6 Minuten von beamter97:

Antrag ist ja wohl falsch, Du gibst eine Steuererklärung ab, für deren Inhalt du im Rahmen der Abgabenordnung verantwortlich bist. Stichworte: Vorsatz, fahrlässig, Steuerverkürzung etc.

Ich gehe davon aus, dass das Finanzamt auf den Vordrucken die richtige Bezeichnung gefunden hat ;). Richtig bleibt, dass man je Aktenzeichen (in Bayern) einen Hauptvordruck ausfüllen muss für die Grundsteuererklärung. 

 

PS: aus mir würde nie ein guter Beamter

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Holgerli
vor 1 Minute von Sapine:

Richtig bleibt, dass man je Aktenzeichen (in Bayern) einen Hauptvordruck ausfüllen muss für die Grundsteuererklärung. 

Zumindest bei Erbbaurecht ist es so, dass wir ein eigenes Aktenzeichen bekommen haben und der Erbbaurechtsausgeber auch ein eigenes. Ich habe für unser AZ eine Erklärung abgegeben und dort auch den Erbbaurechtsausgeber, wie bei Erbbaurecht gewünscht eingetragen.

Was mit dem AZ vom Erbbaurechtsausgeber passiert, interessiert mich irgendwie nicht.

 

vor 9 Minuten von beamter97:

Restnutzungsdauer (2022 - Baujahr) ist relevant für die Abzinsung und für die Miethöhe.

Ok, danke. Gut zu wissen.

 

vor 9 Minuten von beamter97:

Ich empfehle für Länder mit Bundesmodell den von mir hochgeladenen koordinierten Ländererlass zu lesen.

Muss es echt so sein, dass ein normaler Bürger sich mit sowas herumschlägt? Hätte man das von Seiten der Finanzbehörden nicht besser aufbereiten können?

 

vor 11 Minuten von beamter97:

Stichworte: Vorsatz, fahrlässig, Steuerverkürzung etc.

Die Frage hier ist: Wie relevant ist das ist für den normalen Eigenheimbesitzer überhaupt?

Der ganze Prozess ist bisher ein Desaster. Ich vermute mal, dass jedes der drei Worte potentiell auf hunderttausende, wenn nicht sogar Millionen EFH-Besitzer zutrifft. Und das sind zuviele Wählerstimmen als das es da Konsequenzen geben wird.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
beamter97
vor 1 Minute von Holgerli:

Muss es echt so sein, dass ein normaler Bürger sich mit sowas herumschlägt?

weiß ich nicht.

Ich möchte gerne im Verhältnis zu Behörden wissen, nach welchen Kriterien die handeln. Und da ist die Kenntnis solcher Anwendungsschreiben - die für die Verwaltung bindend sind - wichtig, um auf Augenhöhe zu bleiben.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Holgerli
vor 1 Minute von beamter97:

Ich möchte gerne im Verhältnis zu Behörden wissen, nach welchen Kriterien die handeln. Und da ist die Kenntnis solcher Anwendungsschreiben - die für die Verwaltung bindend sind - wichtig, um auf Augenhöhe zu bleiben.

Ok, so gesehen gebe ich Dir Recht.

Ich warte jetzt einfach mal ab was passiert. Ich für meinen Teil kann sagen, dass ich für uns nach besten Wissen und Gewissen die Erklärung abgegeben habe und ich jeden Eintrag, bzw. Nichteintrag begründen kann. Aus meiner Sicht als Steuerlaie.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
edan

Wie ist es bei den landwirtschaftlich genutzten Flächen? Hierfür habe ich nur ein Aktenzeichen, aber verschiedene Gemeinden inklusive Gemarkung und Gemarkungsnummer. Außerdem habe ich verschiedene Lagebezeichnungen und innerhalb der Lagebezeichnung manchmal die gleiche Flurnummer und Flurstückzähler, aber einen unterschiedlichen Nenner.

 

Was darf ich hier in einem Formluar zusammenfassen?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sapine
Zitat

Nach Informationen des Eigentümerverbands Haus und Grund sind bundesweit erst 18 Prozent der 36 Millionen Erklärungen eingegangen.

Handelsblatt

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Mick79

Das wundert mich nun gar nicht.

Ich hatte auch noch keine Lust für diesen Mist Zeit zu verschwenden.

Vor allem weil ich nicht verstehe was das überhaupt soll.

Welche Informationen sollte ich haben die den Behörden nicht bekannt sind?

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
edan

@Mick79 So ist es. Ich schlage mich damit herum, Daten in das Elster System zu erfassen, die das Finanzamt uns zuvor in Papierform zugesendet hat.

Eine Datenübernahme ist nicht möglich. Lohnsteuervereine dürfen hier nicht helfen, die Steuerkanzleien sind überlastet und es gibt auch keinen Anbieter von Steuersoftware, der das besser aufbereiten kann. Bei der einzig verfügbaren Software hagelt es 1 Sterne Rezensionen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
oscarello

also für die Masse der Steuerpflichtigen dürfte

diese Erklärung doch keine Probleme bereiten.

 Hab diese über PDF am PC ausgefüllt.

Man braucht nicht mal die Grundbuchdaten eintragen,

sondern nur die Adresse und dann die Wohnfläche.

Ausdrucken unterschreiben und dann zur Post.

Fertig:D

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Ken_Tucky

Zumindest in RLP hat das Finanzamt nahezu alle nötigen Daten (Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, etc.) mitgeschickt. Die Wohnfläche hätten die noch aus dem letzten Steuerbescheid übernehmen können. Keine Ahnung, warum die Datenerhebung überhaupt nötig ist, die haben doch schon alle Daten.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Holgerli
vor einer Stunde von Ken_Tucky:

Zumindest in RLP hat das Finanzamt nahezu alle nötigen Daten (Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, etc.) mitgeschickt. Die Wohnfläche hätten die noch aus dem letzten Steuerbescheid übernehmen können. Keine Ahnung, warum die Datenerhebung überhaupt nötig ist, die haben doch schon alle Daten.

Das geht ja noch weiter: Bei uns in der Siedlung sind viele der juristischen Haus- und Grundbesitzer deutlich über 70 Jahre. Wenn ich sehe wie ich mich mit der Aufarbeitung in Elster gequält und geärgert habe, dann würde ich davon ausgehen, dass 99% der über 70-jährigen gnadenlos überfordert sind. Da wird es dann entweder garnicht gemacht oder ein Angehöriger muss ran. Was soll der Scheiss?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Malvolio

Bei mir hat das eigentlich alles ganz gut funktioniert. Ich hatte aber auch alle Daten griffbereit und Elster-Erfahrung. Zudem war unser Fall auch nicht sehr kompliziert. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass viele Leute die sich nicht so gut mit so einem Zeugs auskennen hier ihre Probleme haben. Das ist wieder so ein typisch deutsches Vorgehen .... warum einfach, wenn es auch kompliziert geht. Warum hat man nicht einfach Grundstücksgröße mal Bodenrichtwert als Bemessungsgröße gerechnet? Von mir aus kann man dann noch zwischen privat, landwirtschaftlich oder gewerblich, bebaut oder unbebaut unterscheiden. Aber ich glaube es wäre auch deutlich einfacher gegangen. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Nachdenklich
Am 19.8.2022 um 20:31 von Sapine:

Wie schaut es bei Euch damit aus. Welche Erfahrungen habt ihr gemacht? 

Unterschiedliche!

 

1. Für mein selbstbewohntes Einfamilienhaus und ein weiteres daran anschließendes unbebautes aber grundbuchrechtlich separates Grundstück in Rheinland-Pfalz habe ich die Grundsteuererklärung in ca. 15 Minuten mit dem vorhandenen Elsterkonto erledigt. Völlig unproblematisch. Alle Daten bis auf die Wohnfläche haben mir die Finanzbehörden zugesandt. Kein Problem - aber dennoch stellt sich die Frage, warum die Behörden die vorhanden Daten dann nicht selbst elektronisch zusammenfügen.

Das Finanzamt schreibt mir auf Papier, welches Aktenzeichen für mein Grundstück gilt, wieviel Quadratmeter es hat und welchen Bodenrichtwert ich angeben soll.

Und ich trage das dann händisch in ein elektronisches Formular ein.

Seltsam.

 

2. Eine Bekannte hat eine Eigentumswohnung in Bonn. Sie bat mich um Hilfe, wollte sich aber auf keinen Fall bei Elster registrieren lassen (warum auch immer).

Sie bekam die Formblätter in Papierform auf dem Finanzamt ausgehändigt und hatte alle Grundstücksdaten für das Gesamtobjekt im Schreiben des Finanzamts.

Die Eigentumswohnung gehört aber zu einem großen Komplex, so daß die Anzahl der Flurstücke erheblich war (man mußte das Formblatt daher kopieren). Ein bißchen lästig aber kein unüberwindbares Hindernis. 

Am längsten hat es gedauert, die Teilungserklärung zu finden, aus der sich ihr Anteil am Gesamtobjekt ergibt.

Arbeitszeit (ohne den Gang zum Finanzamt um sich Papiervordrucke zu holen): ca. 50 Minuten.

 

3. Ich habe die Betreuung für eine alte demente Dame übernommen. Sie wohnt derzeit zwar hier in Rheinland-Pfalz in einem Heim, besitzt aber noch eine ganz kleine Gartenparzelle in NRW. Ich weiß das nur, weil die Stadt Bonn für dieses Grundstück jährlich ca. 10€ Grundsteuer abbucht. Die Besitzerin kann dazu keine sinnvollen Angaben mehr machen. Die Behörden in NRW haben mir zu diesem Grundstück aber keine Aufforderung zur Abgabe der Grundsteuererklärung zugesandt. Auf meinen Anruf beim Finanzamt hin erhielt ich die Auskunft, daß solche Aufforderungen in NRW für unbebaute Grundstücke nicht verschickt werden.

Ich fragte nach, woher ich denn dann die Angaben bekäme, die sonst im Anschreiben enthalten seien. Antwort: Aus dem Grundsteuerbescheid und aus dem GEO-Portal.

Die Angaben aus dem Grundsteuerbescheid (Flur und Flurstück und Aktenzeichen) der Stadt Bonn konnte man aber im GEO-Portal-NRW nicht finden. Gab es einfach nicht!

Erklärung: Im Laufe der letzten Jahrzehnte wurden die Flurbezeichnungen im Rahmen einer Umlegung irgendwann verändert. Die Stadt Bonn verschickt aber weiterhin Grundsteuerbescheide mit den alten Flurbezeichnung.

Arbeitszeit: Ein halber Tag. Höhe der zu erwartenden Grundsteuer: 10€ jährlich. Abwicklung über mein Elsterkonto ging ohne Probleme.

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
cjdenver
· bearbeitet von cjdenver

In HH war das Ausfüllen ein Witz und in 10min fertig. Brauchte nur den alten Bescheid, den Grundbuchauszug und die Wohnflächenkalkulation die wir auch für die Baufi schon brauchten. Fertsch. Weiß nicht was Leute da so rumschnacken. :D 

 

PS lustig fand ich dass das FA sowohl mir als auch unserem Vorbesitzer an dieselbe Anschrift ein Hinweisschreiben geschickt hat. Datenwüste Deutschland mal wieder. Warum das FA die ganzen Daten nicht direkt vom Grundbuchamt abfragt muss man aber nicht verstehen, oder? 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Kezboard

Hier mal ein paar Tipps für die Berechnung der Wohn- und Nutzfläche: Diese Räume müssen nicht angegeben werden

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...