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Grundsteuererklärung

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180 Stimmen

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kleinerfisch

Die Wohnfläche misst man ja nur in bestimmten Fällen selbst.

Bei ETW gibt es eine Teilungserklärung, die nicht älter als 50 Jahre sein kann (davor gabe es keine ETWs). Der widerum liegt eine Abgeschlossenheitsbescheinigung zu Grunde, die vone einem Architekt kommt. Der sollte die Regeln der Wohnflächenberechnung beherrschen.

Wenn man die Papiere nicht selber hat, kann man sie beim Grundbuchamt anfordern.

 

Bei Nachkriegsbauten gibt es ebenfalls Zeichnungen mit Flächenberechnungen von Architekten. Auch für ältere Bauten stimmt das ab irgendwann (Kaiserreich?), allerdings sind im Krieg viele Unterlagen verloren gegangen. Wenn vorhanden, liegen sie beim Bauamt.

 

Es bleiben Bauten,

- deren Unterlagen verloren gegangen sind und die nie wieder ausgemessen wurden

- die qua Alter nie fachgemäß ausgemessen wurden

- die ohne Aufmaß geändert wurden (zB Dachgeschossausbau im Eigenheim)

 

Ich kann den FAZ-Artikel nicht lesen (Paywall), aber ich kenne an Sonderregeln nur Balkone/Terrassen (zu 50%), Dachschrägen (je nach Höhe voll, halb oder gar nicht) und innenliegende Treppen (ähnlich wie Schrägen).

Wer überhaupt einen Zollstock ablesen und eine Fläche ausmultiplizieren kann, wird mit einer Halbierung des Ergebnisses kaum Schwierigkeiten haben.

Allenfalls mit Schrägen, Treppen oder sehr unregelmäßig geformten Räumen kann es noch Schwierigkeiten geben und die nur, wenn eben kein fachgemäßes Aufmaß vorliegt.

 

Das wird sicher trotz aller Einschränkungen noch einige Mio. Wohnungen betreffen, aber doch nicht 70-80%.

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fgk
vor einer Stunde von kleinerfisch:

Bei ETW gibt es eine Teilungserklärung, die nicht älter als 50 Jahre sein kann (davor gabe es keine ETWs).

Gibt es die nicht, seitdem 1951 das Wohnungseigentumsgesetz in Kraft getreten ist?

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kleinerfisch

Umso besser.

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Ramstein

Und nicht vergessen: Wenn man in einer Strasse o. ä. wohnt, wo mehrere gleiche Häuser stehen, sollte man die Daten mit den Nachbarn abgleichen. Und dann eine Aufstellung machen, wieso man vom Standard abweicht, also Terrassenfläche, ausgebautes oder nicht ausgebautes Dach, etc. usw., die man für Nachfragen bereit hält.

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sparfux
vor 6 Stunden von kleinerfisch:

Sonderregeln nur Balkone/Terrassen (zu 50%),

Wer da nicht 25% angibt, ist selber schuld. Das ist nämlich auch zulässig.

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beamter97

Warum muß ich mich mit den Nachbarn abstimmen?

Wenn ich in meinem Haus aus den 50ern mein Bad saniere und den oben hängenden Wandspülkasten durch Vorwandinstallationen mit Abmauerungen ersetze,

verringert sich die Wohnfläche, und ich messe das neu aus. Wenn das den Finanzbeamten interessiert, soll er eine Zeichnung/Skizze anfordern, oder einen Ortstermin vereinbaren.

Dann schafft die Finanzverwaltung es aber nicht, bis Anfang 2024 80% aller Grundsteuermessbescheide zu erteilen.

Und das ist das Ziel, damit die Kommunen anfangen können zu rechnen, ihre neuen Hebesätze zu kalkulieren, wg. Aufkommenneutralität.

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leoluchs
vor 53 Minuten von beamter97:

Wenn ich in meinem Haus aus den 50ern mein Bad saniere und den oben hängenden Wandspülkasten durch Vorwandinstallationen mit Abmauerungen ersetze, verringert sich die Wohnfläche, und ich messe das neu aus.

Guter Tipp. vielen Dank! Bei den Vorwandinstallationen ist uns eingefallen, dass wir zur Schalldämmung (Baujahr 1938) an einer Seite zusätzliche Wände einbauen ließen. Also Verringerung der Wohnfläche, also müssen wir die angegebenen Daten korrigieren. Mal schauen, ob das über Elster möglich ist.

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beamter97
· bearbeitet von beamter97
vor einer Stunde von leoluchs:

Guter Tipp. vielen Dank! Bei den Vorwandinstallationen ist uns eingefallen, dass wir zur Schalldämmung (Baujahr 1938) an einer Seite zusätzliche Wände einbauen ließen. Also Verringerung der Wohnfläche, also müssen wir die angegebenen Daten korrigieren. Mal schauen, ob das über Elster möglich ist.

Gerade bei einem so alten Haus würde ich alle Räume mit einem Maßband, Lasermeßgerät oder Gliedermaßstab @kleinerfisch(einen "Zoll"stock habe ich schon  seit Jahrzehnten nicht mehr in der Hand gehabt, im übrigen wäre mit die stete Umrechnung 1" = 2,51 cm viel zu aufwendig) alle Räume neu vermessen und die aktuelle Wohnfläche angeben. Da brauch man bei ELSTER nichts ändern, denn die haben keine vorgegebenen bisherigen Daten.

Oder meinst du. Du willst eine korrigierte Erklärung abgeben? Da würde ich auf den Bescheid warten, einen Änderungsantrag stellen wg. fehlerhafter Angaben rsp. Einspruch einlegen.

 

OT

Aber vielleicht kommt das Zoll(Inch) ja bald wieder, wenn die Briten ihr überlegenes Maß- und Gewichtssystem wieder reaktivieren und damit den Weltmarkt zurückerobern. "Take back Control!" Wer die Normen setzt, kontrolliert den Markt.

 

 

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Holgerli
vor 30 Minuten von beamter97:

Gerade bei einem so alten Haus würde ich alle Räume mit einem Maßband, Lasermeßgerät oder Gliedermaßstab @kleinerfisch(einen "Zoll"stock habe ich schon  seit Jahrzehnten nicht mehr in der Hand gehabt, im übrigen wäre mit die stete Umrechnung 1" = 2,51 cm viel zu aufwendig) alle Räume neu vermessen und die aktuelle Wohnfläche angeben.

Habt ihr Euch alle echt auf teilweise jahrzehnte alte Grundrissaufmaße verlassen? Respekt. Ich bin in der Tat mit einem Zollstock durch sämtliche Räume gegangen (bzw. bin es vor 2 Jahren im Rahmen des Abschlusses einer neuen Gebäudeversicherung).

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leoluchs
vor 47 Minuten von beamter97:

Oder meinst du. Du willst eine korrigierte Erklärung abgeben? Da würde ich auf den Bescheid warten, einen Änderungsantrag stellen wg. fehlerhafter Angaben rsp. Einspruch einlegen.

So ist es. Der "Zoll"stock liegt bereit, der Sonntag ist verplant :thumbsup:.

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sparfux
vor einer Stunde von beamter97:

Umrechnung 1" = 2,51 cm

2,54 cm

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 5 Stunden von sparfux:
vor 11 Stunden von kleinerfisch:

Sonderregeln nur Balkone/Terrassen (zu 50%)

Wer da nicht 25% angibt, ist selber schuld. Das ist nämlich auch zulässig.

 

Hihi!

 

Sag ich doch, dass das kaum jemand hinbekommt. Wenn schon die Experten im Wertpapier-Forum die vielen Sonderregeln nicht kennen! :-*

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Hansolol
vor 12 Stunden von kleinerfisch:

Es bleiben Bauten,

- deren Unterlagen verloren gegangen sind und die nie wieder ausgemessen wurden

- die qua Alter nie fachgemäß ausgemessen wurden

- die ohne Aufmaß geändert wurden (zB Dachgeschossausbau im Eigenheim)

 

 

Ich verdiene mit dem Aufmaß von Wohnungen und Häusern mein Geld und kann dir versichern, dass für sehr viele Häuser gar keine, veraltete, oder fehlerhafte Flächen vorliegen. Altbauten, besonders EFH sind meistens nachträglich umgebaut. Ich kenne viele Häuser die aktuell doppelt so groß sind wie in den ursprünglichen Plänen. Altbauten im ursprünglichen Zustand sind eine Ausnahme.

 

Man sollte übrigens bei seinen Unterlagen prüfen, welche Berechnungsmethode angewandt wurde. Die Flächen die nach DIN 277 ermittelt wurden, sind nämlich meist größer, als die, die nach der Wohnflächenverordnung errechnet wurden. 

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fgk
Am 19.11.2022 um 21:23 von Hansolol:

Altbauten, besonders EFH sind meistens nachträglich umgebaut. Ich kenne viele Häuser die aktuell doppelt so groß sind wie in den ursprünglichen Plänen.

Wird dafür nicht eine Baugenehmigung benötigt, für die dann entsprechende Pläne eingereicht und genehmigt werden?

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gruber

Da wird halt nachträglich der Dachboden und der Keller ausgebaut. Mit ein bisschen Geschick und vorausschauender Planung braucht man auch keine Handwerker dafür. Merken tut das üblicherweise keiner, außer man packt z.B. in den Keller eine vermietete Einliegerwohnung und die Nachbarn beschweren sich über die zugeparkte Straße...

Was relativ oft vorkommt ist Terrassenüberdachung => Seitenwände => Wintergarten => Wand zum Wohn-/Esszimmers rausgebrochen. Diese Flächenvergrößerung fällt in Drohnen-/Luftaufnahmen auf.

 

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Rubberduck
vor 13 Stunden von gruber:

Was relativ oft vorkommt ist Terrassenüberdachung => Seitenwände => Wintergarten => Wand zum Wohn-/Esszimmers rausgebrochen. Diese Flächenvergrößerung fällt in Drohnen-/Luftaufnahmen auf.

 

Wird mittlerweile regelmäßig eingesetzt um die Abgaben fürs Abwasser korrekt bestimmen zu können.

Mein Schwager hatte den Hof zugepflastert und Unterstände für seinen Krempel gebaut.

Der Bescheid mit Luftaufnahme landete dann noch irgendwie bei meiner Frau, die mal diverse Vollmachten für Omas Häusle hatte.

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Hansolol
vor 18 Stunden von fgk:

Wird dafür nicht eine Baugenehmigung benötigt, für die dann entsprechende Pläne eingereicht und genehmigt werden?

Das kommt auf den Umfang an. Gibt viele Dinge die Verfahrensfrei sind (z.b ein DG Ausbau). Wenn außen etwas dazu kommt, sieht es wieder anders aus. Vieles wird aber schwarz gemacht und kein Hahn kräht danach. 

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kleinerfisch

Interessantes Kleinod:

2 ETWs in Berlin (Bundesmodell) im gleichen Haus, einmal 45 qm und einmal 100 qm.

Bei gleichem Hebesatz würde sich die GrSt für die kleine Wohnung verdoppeln, für die große Wohnung steigt sie nur um 50%!?

Die Berechnungen scheinen zu stimmen, jedenfalls kommt der GrSt-Rechner auf die gleichen Werte (mit leichten Rundungsdifferenzen).

 

Einziger Unterschied in der Berechnung:

Die angenommene Miete ist für die größere Wohnung geringer (6,73 EUR/qm vs 8,47 EUR/qm).

Das erscheint jedenfalls in Charlottenburg nicht wirklich realistisch, weder die einzelnen Mieten (zu niedrig) noch der Abstand zwischen groß und klein (zu hoch).

 

 

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oktavian

weiß jemand was passiert, wenn man eine Wärmepumpe einbauen möchte z.B. in ein paar Jahren und dafür eine Innendämmung plant? Dadurch würden die Quadratmeter Wohnfläche fallen. Geht die neue qm Angabe noch, nachdem man einen Bescheid bekommen hat?

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FranzFerdinand
vor 2 Stunden von oktavian:

weiß jemand was passiert, wenn man eine Wärmepumpe einbauen möchte z.B. in ein paar Jahren und dafür eine Innendämmung plant? Dadurch würden die Quadratmeter Wohnfläche fallen. Geht die neue qm Angabe noch, nachdem man einen Bescheid bekommen hat?

Lohnt sich sicher, da wegen 5% weniger WFL eine Welle zu machen. Bei im Schnitt 340€ Grundsteuer sind das immerhin 17€ pro Jahr. Dafür würde ich schon mal ne Arbeitswoche Aufwand investieren ;)

 

Ich gehe einfach davon aus, dass das normale EFH keinen Schwerpunkt der Finanzämter bilden wird, wenn es um die  Taxierung von Firmengrundstücken etc. geht. Ob mein Haus nun 130, 140 oder 170m2 hat, sieht man ihm von außen nicht an. Baujahresbedingt gibt es auch keine Unterlagen bei der Gemeinde. Also einen plausiblen Wert gemeldet, statt den Sonntag mit Lasermesser, Taschenrechner und Wohnflächenverordnung dranzugeben. Ich war stattdessen mit den Kids Schlittenfahren.

 

Finde die Angst der Häuslebesitzer vor der Grundsteuer ist übertrieben. Ist doch rein summenmäßig eine der zu vernachlässigenden Steuern. Jede Änderung der Beitragbemessungsgrenzen oder Erhähung der GKV Zusatzbeiträge kostet mich erheblich mehr Geld.

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Nachdenklich
vor 1 Stunde von FranzFerdinand:

Finde die Angst der Häuslebesitzer vor der Grundsteuer ist übertrieben. Ist doch rein summenmäßig eine der zu vernachlässigenden Steuern. Jede Änderung der Beitragbemessungsgrenzen oder Erhähung der GKV Zusatzbeiträge kostet mich erheblich mehr Geld.

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oktavian
Am 23.11.2022 um 14:50 von FranzFerdinand:

Finde die Angst der Häuslebesitzer vor der Grundsteuer ist übertrieben.

ich habe alles gerne rechtlich in Ordnung geregelt. Bei den ganzen Regeln kann man leicht aus Versehen Steuern verkürzen.

Die Angst ist eben auch was da noch so dranhängt, wenn der Staat mehr Daten hat. Es wird immer mehr auf Besitzer eingekloppt und Empfängern das Leben erleichtert, wobei die Kosten im Gesamtsystem aber steigen. Evtl ist Mieten und mehr in der GRV haben auch ein guter Weg.

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leoluchs
Am 23.11.2022 um 12:03 von oktavian:

weiß jemand was passiert, wenn man eine Wärmepumpe einbauen möchte z.B. in ein paar Jahren und dafür eine Innendämmung plant? Dadurch würden die Quadratmeter Wohnfläche fallen. Geht die neue qm Angabe noch, nachdem man einen Bescheid bekommen hat?

Interessanter Gesichtspunkt, die Wärmepumpen sind ja nicht eben leise, und Dämmung reduziert die Wohnfläche. Wir haben unseren Grundsteuerbescheid erhalten. Dann ist uns aufgefallen, dass wir vor Jahren eine "Lärmschutzmauer" einziehen ließen, im Badezimmer Vorwandinstallationen eingebaut wurden und verschiedene Angaben in den Plänen nicht aktualisiert worden sind. Also Zollstock raus und alles neu vermessen.

Die Korrektur (https://hilfe.grundsteuer-digital.de/faq/berichtigung-der-grundsteuererklaerung/) wird am Wochenende eingegeben. Ändert sich die Wohnfläche, lässt sich das korrigieren.

vor 59 Minuten von oktavian:

Daten hat. Es wird immer mehr auf Besitzer eingekloppt und Empfängern das Leben erleichtert, wobei die Kosten im Gesamtsystem aber steigen.

+1 

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oktavian
vor 17 Stunden von leoluchs:

Ändert sich die Wohnfläche, lässt sich das korrigieren.

danke, war mir nicht so klar.

vor 17 Stunden von leoluchs:

Lärmschutzmauer

klingt interessant. Ich dachte immer Fenster wären die Schwachpunkte. Würde mich da gerne Einlesen. Nutze derzeit Ohrstöpsel.

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