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btrc

Änderungen Steuer 2021: Wertlos verfallene Optionsscheine

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btrc

Hallo,

 

meine Bank hat mich informiert, dass ab 2021 Verluste aus wertlos verfallenen Optionsscheinen und Zertifikaten nicht mehr über die Verlustverrechnungstöpfe der Bank verrechnet werden.

Das ist schlecht, welcher Politiker hat uns soetwas eingebrockt?

 

Wie geht man nun mit diesen Verlusten um, bekommt man die wenigstens über die Steuerübersicht der Bank mitgeteilt und kann sie über die Steuererklärung wirkend machen? Damit meine ich zum einen, mit den Gewinnen im Jahr verrechnen und die übrigen Verluste ins nächste Jahr vortragen?

Genau das habe ich mit den Verlustverrechnungstöpfen ja immer machen können.

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PKW
vor 30 Minuten von btrc:

Das ist schlecht, welcher Politiker hat uns soetwas eingebrockt?

Die "Bindingsteuer" ist das Kind von Lothar (klick)

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reckoner

Hallo,

 

für Zertifikate stimmt das nicht unbedingt (ich weiß nicht ob noch welche unter diese Regelung fallen, die meisten aber nicht).

 

Zitat

Wie geht man nun mit diesen Verlusten um, bekommt man die wenigstens über die Steuerübersicht der Bank mitgeteilt und kann sie über die Steuererklärung wirkend machen?

Natürlich werden auch diese Verluste bescheinigt.

 

Zitat

Damit meine ich zum einen, mit den Gewinnen im Jahr verrechnen und die übrigen Verluste ins nächste Jahr vortragen?

Ja, auch das ist weiterhin möglich.

 

Die einzigen Unterschiede sind, dass die Verluste nur noch mit ebensolchen Gewinne verrechnet werden können (also mit Gewinnen aus Termingeschäften), und das bis maximal 20.000 Euro (der Rest wird nur vorgetragen).

 

Stefan

 

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Taxadvisor
vor 3 Stunden von reckoner:

Hallo,

 

für Zertifikate stimmt das nicht unbedingt (ich weiß nicht ob noch welche unter diese Regelung fallen, die meisten aber nicht).

 

Natürlich werden auch diese Verluste bescheinigt.

 

Ja, auch das ist weiterhin möglich.

 

Die einzigen Unterschiede sind, dass die Verluste nur noch mit ebensolchen Gewinne verrechnet werden können (also mit Gewinnen aus Termingeschäften), und das bis maximal 20.000 Euro (der Rest wird nur vorgetragen).

 

Stefan

 

Stefan, Du bist m.E. im falschen Film. Bei Totalverlusten (der TO spricht ja von wertlos) sind jährlich über die Veranlagung TEUR 20 mit allen Einkünften verrechenbar. Die Regelung für Termingeschäfte ist bei Zertifikaten und optionsscheinen nicht anwendbar.

 

Gruß

Taxadvisor

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reckoner

Hallo Taxadvisor,

 

oh ja, stimmt, ich dachte allgemein an Termingeschäfte, nicht aber an Totalverluste. Und das es für Zertifikate nicht stimmt hatte ich ja erwähnt, Optionsscheine weiß ich nicht genau.

Korrekt war jedenfalls, dass es bescheinigt wird - das war wohl die größte Sorge des Fragestellers.

 

Aber wie sieht das denn eigentlich bei Totalverlusten aus Termingeschäften aus? Wären das dann immer noch Termingeschäfte (nur mit sich selbst verrechenbar), oder Totalverluste (mit allem verrechenbar)? Das ist ja ein bedeutender Unterschied.

 

Stefan

 

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btrc
vor 14 Stunden von B.Axelrod:

Mich wundert, das die Bank damit jetzt erst rausrückt.

Die großen Broker haben darauf spätestens Ende 2020 hingewiesen.

https://www.consorsbank.de/ev/Service-Beratung/Steuer#neueverlustverrechnung

Genau da habe ich es her, meine Bank. Ich habe es jetzt aber erst entdeckt.

 

Dort steht noch, dass nicht final entschieden wurde, wie mit "Zahlung eines symbolischen Gegenwertes (z. B. 0,001 Euro pro Stück)" umgegangen wird und ob dies auch als Totalverlust betrachtet wird. Gibt es hier schon Entscheidungen?

Außerdem steht bei Consors, dass die Verrechnungsgrenze pro Jahr bei 20.000€ läge.

Bei Onvista im Interview von 2020

https://www.onvista.de/news/derivate-steuer-hintergrund-und-auswirkungen-ein-interview-mit-lothar-binding-finanzpolitischer-sprecher-der-spd-bundestagsfraktion-343548953

war noch eine Grenze von 10.000€ genannt.

Wie ist nun der aktuelle Stand, man kann also bis 20.000€ Verluste aus Termingeschäften mit Gewinnen im Jahr verrechnen, die ebenfalls nur mit Termingeschäften erzielt wurden? Der Rest wird dann ins nächste Jahr vorgetragen und kann dort wieder nur mit Termingeschäft-Gewinnen verrechnet werden? Bei diesem Verlustvortrag gilt dann wieder eine Grenze von ebenfalls 20.000€? Eine Vortragsgrenze wird bei Consors gar nicht genannt und bei onvista werden die beiden Grenzen (pro Jahr und Vortrag ins nächste) wohl veraltet mit falschen 10.000€ beziffert.

 

Es ist wohl hier nicht der richtige Ort, um über Sinn und Unsinn und vor allem Unmut zu debattieren. Im Allgemeinen unterstreiche ich aber die sehr konkrete Interview-Führung von onvista im Link (danke dafür, onvista!) und werde alle 3 genannten Maßnahmen befolgen und mich den Petitionen anschließen. Man weiß nicht, wovor die Politik den Bürger da schützen möchte, drängt ihn aber in eine Abhängigkeit. Wenn die Altersvorsorge in DE durch den Staat schon "vernachlässigt" wurde, dann soll es dem Bürger zusätzlich erschwert werden, sich selbst darum zu kümmern.

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B.Axelrod
· bearbeitet von B.Axelrod

Du kannst die 20.000 auch gegen Stillhalterprämien verrechnen.

(Stillhaltergeschäfte sind im allgemeinen Verlusttopf bzw. Einnahmen daraus im allgemeinen "Gewinntopf".

Sind auch Dividende/Ausschüttungen etc. im "sonstigen" Topf- dann musst

Du Dir die Stillhalterprämien über die Erträgnisaufstellung ziehen.

Leider hat Consors es nicht geschafft, Einkünfte aus Stillhaltergeschäften auf der 2021er Steuerbescheingung auszuweisen.

(§20 Abs. 1 Nr.11)

 

Vortragen kannst Du wie bisher unlimitiert.

Nur halt eben maximal 20.000 pro Jahr wieder abbauen.

 

Das BMF möchte aber tätig werden- auch beim Aktien-Verlusttopf.

https://www.godmode-trader.de/artikel/regierung-will-verkorkste-verlustverrechnungsbegrenzung-aufheben,11146591

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btrc
· bearbeitet von btrc
Am 26.8.2022 um 15:42 von B.Axelrod:

Du kannst die 20.000 auch gegen Stillhalterprämien verrechnen.

Was ist das genau? Ich musste erstmal nachlesen, was überhaupt Stillhaltergeschäfte sind.

https://www.deltavalue.de/stillhaltergeschaefte-strategie/

https://www.gevestor.de/finanzwissen/boerse/strategien/stillhaltergeschaft-was-man-als-anleger-wissen-sollte-638662.html

Wenn ich mit Optionsscheinen und Zertifikaten handle, weiß ich dann, ob ich etwas mit Stillhaltergeschäften zu tun habe?

Zitat

Vortragen kannst Du wie bisher unlimitiert.

Nur halt eben maximal 20.000 pro Jahr wieder abbauen.

Das ist gut, den Wortlaut habe ich so nicht finden können. d.h. ich kann unlimitiertes Guthaben in die nächsten Jahre vortragen bzw. von einem wieder ins nächste Jahr, in jedem aber maximal 20.000€ mit Gewinnen aus ebensolchen Termingeschäften verrechnen?

Zitat

Danke für den Hinweis. Sehr gut, dann hat die Petition, zu der ich leider etwas spät hinzugestoßen bin, wohl doch etwas gebracht. Oder man hat den Fehler selbst erkannt, denn die Marschroute, den privaten Aktienhandel nun doch zu fördern, ist ziemlich konträr zur den Entscheidungen für 2021. Man sieht wieder mal die Kurzsichtigkeit der Maßnahmen an solchen kurzfristigen Revidierungen.

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B.Axelrod
· bearbeitet von B.Axelrod
vor 3 Stunden von btrc:

Was ist das genau? Ich musste erstmal nachlesen, was überhaupt Stillhaltergeschäfte sind.

https://www.deltavalue.de/stillhaltergeschaefte-strategie/

https://www.gevestor.de/finanzwissen/boerse/strategien/stillhaltergeschaft-was-man-als-anleger-wissen-sollte-638662.html

Wenn ich mit Optionsscheinen und Zertifikaten handle, weiß ich dann, ob ich etwas mit Stillhaltergeschäften zu tun habe?

Das ist gut, den Wortlaut habe ich so nicht finden können. d.h. ich kann unlimitiertes Guthaben in die nächsten Jahre vortragen bzw. von einem wieder ins nächste Jahr, in jedem aber maximal 20.000€ mit Gewinnen aus ebensolchen Termingeschäften verrechnen?

Bei Optionsscheinen und Zertifikaten ist nur der Emittent der Stillhalter.

Emittentenprodukte sind "offiziell" keine Termingeschäfte, sondern Inhaber-Schuldverschreibungen (BMF-Schreiben von Mitte 2021) und bei Verlusten kann unbegrenzt gegen sonstige und Aktien-Gewinne verrechnet werden.

Keine 20.000er Begrenzung- außer bei Totalverlust. (Daher gibt es bei Zertifkaten auch Produkte mit vorgelagerter KO-Schwelle).

 

Termingeschäfte sind z.B. Optionen und Futures.

Unlimiertes Guthaben?

Stillhaltergeschäfte werden in D sofort besteuert- liegt ein Jahresende dazwischen, dann wird die Stillhalterprämie bei Eröffnen der Position (=Verkauf einer Option) im alten Jahr besteuert

und eine etwaige Eindeckung (Rückkauf der Option) im neuen Jahr wird zu einem Verlust führen, der im allgemeinen Verlusttopf landet.

 

@MeinNameIstHase Stand am 29.6. noch im Eckpunktepapier:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2022/06/2022-06-29-massnahmen-modernisierung-kapitalmarkt.html

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btrc

@B.Axelrod, sind Optionsscheine und Optionen unterschiedliche Instrumente?

Wenn Optionsscheine und Zertifikate offiziell keine Termingeschäfte sind, dann würde mich die Regelung doch gar nicht betreffen?

Die Consorsbank sagt dazu:

Zitat

neue Verlustverrechnungsbeschränkungen für Termingeschäfte nach § 20 Absatz 6 Satz 5 EStG und wertlose Wirtschaftsgüter nach § 20 Absatz 6 Satz 6 EStG

...

Im Gegensatz zum Jahr 2020 werden seit 2021 Verluste aus ausgeknockten oder wertlos verfallenen Optionsscheinen und Zertifikaten sowie Verluste aus wertlos verfallenen Optionen und vom Stillhalter gezahlte Barausgleiche nicht mehr in den Verlustverrechnungstopf eingestellt. Die Regelung des Satzes 6 (wertlose Wirtschaftsgüter) gilt nicht für bestandsgeschützte Altanteile (Anschaffung der Wertpapiere vor dem 01.01.2009).

Als wertlose Wirtschaftsgüter werden Wertpapiere eingestuft, die bei Verkauf oder Verfall nach Berücksichtigung der Transaktionsgebühren einen Gegenwert von 0,00 Euro oder weniger ausweisen.

Entwurf über zusätzliche Änderungen ab 2022

In einem Entwurf von Ende November 2021 sieht der Gesetzgeber eine neue Regelung für den Verfall/Knockout von Optionsscheinen vor. Wird in einem solchen Fall die Zahlung eines symbolischen Gegenwertes (z. B. 0,001 Euro pro Stück) geleistet, welches wirtschaftlich betrachtet einem Totalverlust gleichkommt, soll dieser Vorgang unabhängig von den Gebühren unter die Verlustverrechnungsbeschränkung für wertlose Wirtschaftsgüter fallen.

Ob diese Regelungen unverändert in Kraft treten, ist derzeit nicht bekannt. Die Kreditwirtschaft hat aber angeregt, die bisherige Regelung beizubehalten um Interpretationsspielräume zu vermeiden.

In den seltensten Fällen wurden ausgeknockte Optionsscheine oder verfallene Zertifikate wirklich mit 0,00€ beziffert, meistens aber mit z.B. 0,001€. Wie ist die aktuelle Entscheidung hierzu?

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B.Axelrod

Ja- sind unterschiedlich.

Die Regelungen galten bis Mitte 2021 jedoch auch für Optionsscheine und Zertifikate.

 

Ich kenne die aktuelle Entwicklung nicht, da ich selber nur Optionen handele.

Vielleicht bei einem Emittenten mal nachfragen?

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Dandy

So, mich erwischt es jetzt auch. Da zwei Knock-Out Calls ausgeknockt wurden (ohne Stop Loss) und der Verlust 20k übersteigt, muss ich nun schauen, wie ich die Verluste möglichst anrechnen lassen kann. Ich habe leider nur geringere Gewinne aus Zertifikaten gegenzurechnen, daher diese Fragen:

 

1. Kann ich in diesem Fall sonstige Erträge (vorrangig Dividenden) mit diesen Verlusten gegenrechnen lassen?

2. Kann ich sonstige Erträge (auch wieder vorrangig Dividenden) bei anderen Brokern für dieses Kalenderjahr gegenrechnen lassen?

3: Kann ich anteilige Verluste von diesem Jahr in das nächste Jahr übertragen und bis zu 20k (oder mehr, falls inzwischen möglich) mit den Erträgen von 1. und 2. gegenrechnen lassen?

 

Ist leider eine komplizierte Lage jetzt, mit sonstigen Erträgen bei mehreren Brokern, der 20k Grenze und der Knock-Out Verluste bei einem Broker. Wie gehe ich hier am geschicktesten vor? Danke schon mal für alle hilfreichen Antworten!

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

Dandy,

lies § 20 Abs. 6 Satz 6 EStG (hab den Text passend zusammen gestellt)

Verluste aus Kapitalvermögen aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter im Sinne des Absatzes 1, aus der Übertragung wertloser Wirtschaftsgüter im Sinne des Absatzes 1 auf einen Dritten oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern im Sinne des Absatzes 1 dürfen nur in Höhe von 20 000 Euro mit Einkünften aus Kapitalvermögen ausgeglichen werden; ... (Die Verluste mindern jedoch die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus Kapitalvermögen erzielt. § 10d Absatz 4 ist sinngemäß anzuwenden.) ... mit der Maßgabe, dass nicht verrechnete Verluste je Folgejahr nur bis zur Höhe von 20 000 Euro mit Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden dürfen. 

 

Da Zertifikate in den allgemeinen Topf fallen, gibt es keine zusätzlichen Beschränkungen. Deutsche Finanzinstitute werden Dir vermutlich nur den Verlust der Höhe nach bescheinigen, aber überhaupt nicht verrechnen. Die wissen nicht, ob du die 20.000 schon ausgeschöpft hast. Das heißt, du wirst das per Steuererklärung machen müssen. Der die Grenze von 20k übersteigende Verlust wird dann vorgetragen. Vergiss es nicht, denn der Verlust muss in die Steuererklärung des Entstehungsjahrs. Wer das verpennt, hat Pech.

 

Man kann sich jetzt noch streiten, ob eine mögliche 0,01 Euro Restrückzahlung als "wertlos" gilt. Ich persönlich denke: Wirtschaftlich ja.

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Dandy

Ok, Danke für die Erläuterungen.

 

Wenn ich es richtig verstehe, muss ich also die Gewinn- und Verlustbescheinigung für dieses Jahr bei allen meinen Brokern beantragen (jedenfalls für den Posten Allgemein). Dann kann ich für dieses Steuerjahr die 20k an Verlusten in der Steuererklärung geltend machen. Verluste aus den Zertifikaten, die 20k überschreiten, kann ich dann mit Kapitalerträgen von nächstem Jahr nochmal in der Steuererklärung für nächstes Jahr angeben, richtig? Also quasi den nicht anrechenbaren Verlustvortrag selbst vornehmen?

 

Nicht anrechenbare Kapitalerträge aus diesem Jahr kann ich vermutlich nicht irgendwie in das nächste Steuerjahr übertragen, richtig?

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beamter97
· bearbeitet von beamter97

@Dandy

Meines Erachtens brauchst du keine Verlustbescheinigung(en) zu beantragen.

Steuerbescheinigungen erhältst du bei den Banken, bei denen du positiv abschließt, sowieso. Dort wird dir der in Anspruch genommenne Sparerpauschbetrag und/oder die gezahlte Steuer bescheinigt.

Bei dem Broker, bei dem die nicht verrechneten Verluste aus dem Ausfall der Kapitalforderung entstanden sind, wird dieser Verlust in der Steuerbescheinigung ausgewiesen.

 

aus dem Anwendungsschreiben "Abgeltungssteuer" neueste Fassung 19.Mai 2022

Zitat

Verlustverrechnungsbeschränkung nach § 20 Absatz 6 Satz 5 und 6 EStG
229a Verluste, auf die die Verlustverrechnungsbeschränkungen des § 20 Absatz 6 Satz 5 und 6 EStG Anwendung finden, dürfen nicht in den Verlusttopf für sonstige Verluste oder den besonderen Verlusttopf für Aktienverluste eingestellt werden. Der Verlustausgleich findet ausschließlich im Rahmen der Veranlagung statt, vgl. Rn. 118, 233.

 

Zitat

233 Etwaige am Jahresende sich ergebende Verlustüberhänge im Verlusttopf für sonstige Verluste und im Aktienverlusttopf sind getrennt auf das Folgejahr vorzutragen. Der Antrag auf die Erteilung der Verlustbescheinigung kann für beide Töpfe getrennt gestellt werden. In den Fällen der ehegatten-/lebenspartnerübergreifenden Verlustverrechnung umfasst die Bescheinigung die nach Maßgabe der Rn. 266 bis 277 ermittelten nicht ausgeglichenen Verluste.
Die Bescheinigung der Verluste im Sinne des § 20 Absatz 6 Satz 5 und 6 EStG wird ohne Antrag ausgestellt. Der Verlustausgleich nach § 20 Absatz 6 Satz 5 und 6 EStG findet nur im Rahmen der Veranlagung statt, vgl. Rn. 118, 229a.

 

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Dandy

Ok. Anders gefragt: Würde es schaden, eine Verlustbescheinigung explizit zu beantragen? Das Thema ist halt ein ziemlicher Wirrwar und dass Banken da immer auf dem Laufenden bleiben entspricht eher nicht meiner Erfahrung. Wenn ich die Verlustbescheinigung habe, dann kann ich bis zu 20k für dieses Steuerjahr von allen Brokern deklarieren und den Rest im darauffolgenden Jahr mit Gewinnen aus Kapitalerträgen aus eben diesem? Sorry, stehe noch etwas auf dem Schlauch.

 

Wie ist es eigentlich mit der Verrechnung von Gewinnen aus Zertifikaten in diesem Jahr? Ich habe die Steuerverrechnung bei der Bank leider noch nicht, aber ich habe auch ein Zertifikat mit Gewinn verkauft, das zwar nur einen Teil der Verluste ausgleichen könnte, aber es wäre ein Anfang. Wird das automatisch verrechnet und ich kann darüber hinaus, bis zu einer Höhe von 20k, auch sonstige Erträge in der Steuererklärung geltend machen oder wird da überhaupt nichts mehr von der bank automatisch verrechnet? Dürfen es nur 20k aus sonstigen Erträgen sein oder 20k insgesamt, aus Gewinnen von Zertifikaten + sonstigen Erträgen?

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

Zitat

Anders gefragt: Würde es schaden, eine Verlustbescheinigung explizit zu beantragen?

Für die nicht verrechneten Totalverluste kannst du eine solche Bescheinigung gar nicht anfordern, es wird automatisch bescheinigt.

 

Dein zweiter Absatz macht irgendwie keinen Sinn. Du hast doch schon geschrieben, dass die Bank nicht verrechnet, warum fragst du dann, was mit den Gewinnen passiert?

Oder meinst du die Verrechnung mit normalen Verlusten (also nicht total)? Ja, da wird natürlich verrechnet, in unbegrenzter Höhe.

 

Mal grundsätzlich (auf Bankebene):

Sonstige Verluste mit allem*

Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen

Terminverluste gar nicht

Totalverluste gar nicht

 

*Anmerkung: Zertifikate und Optionsscheine gehören hierzu

 

Beim Finanzamt können dann noch die letzten beiden Posten bis zur Höchstgrenze verrechnet werden, der Rest wird vorgetragen.

 

Stefan

 

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Dandy

Danke. Dann warte ich auf die Steuerbescheinigungen der Broker und deklariere sie in der Steuererklärung 2022, um Verluste bis 20k in diesem Steuerjahr und den Rest im kommenden Steuerjahr, 2023, anrechnen zu lassen.

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btrc
· bearbeitet von btrc

Die Consorsbank hat die Information scheinbar etwas angepasst:

Demnach fallen die Kleinstrückzahlungen (z.B. 0,001 Euro pro Stück) nun doch nicht unter Satz 6. Soweit ich das sehe sind bei Consors mit den Derivate Partnern BNP, Citi JPM und Soc.Generale immer bei Verfall noch 0,001 oder 0,0001€ Restwert geblieben..

 

Außerdem hatte Stefan in Post #3 bemerkt, dass man Verluste aus Termingeschäften immer nur mit Gewinnen aus Termingeschäften verrechnen kann. Dabei war ich wohl immer fälschlicherweise der Meinung, dass es sich bei Optionsscheinen und Zertifikaten um Termingeschäfte handelt. In der Info der Consorsbank verstehe ich nun aber, dass Termingeschäfte unter Satz 5 fallen, Optionsscheine und Zertifikate aber unter Satz 6 (nur mit diesen hatte ich und wohl auch Dandy zu tun). Die 20.000€/Jahr grenze gilt hierbei also, die Verrechnung kann aber wohl wie Stefan in #19 sagt unter Sonstige erfolgen. Heisst das, diese Verluste landen bei der Bank bereits im Verlustverrechnungstopf "Allgemein 2022" und können mit Gewinnen aus dem Allgemeinen und dem Aktienverlustverrechnungstopf verrechnet werden?

Ich kann hier leider noch nicht sehen, ob alle Verluste im Topf angezeigt werden, erst mit der Jahresbescheinigung werde ich sehen, was genau verrechnet wurde.

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LaRoth
vor 39 Minuten von btrc:

Ich kann hier leider noch nicht sehen, ob alle Verluste im Topf angezeigt werden, erst mit der Jahresbescheinigung werde ich sehen, was genau verrechnet wurde.

Wird bei Consors nicht auf der Abrechnung für die Ausbuchung des Optionsscheines mit aufgeführt welcher Verlusttopf (und in welcher Höhe) gefüllt wurde?

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Mick79

Totalverluste sind ebenso wie Verluste aus Termingeschäften nur noch bis 20.000 EUR anrechenbar.

Daher werden solche Verluste nicht mehr von den Banken verrechnet.

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Chris77

Hey, ich hatte bei einem KO letztens leider auch den SL „vergessen“ bei der DKB. Verstehe ich es richtig, dass ich nun eine Verlustbescheinigung beantrage und dies bei der Steuererklärung angebe im Frühjahr oder wird das sowieso in der Aufstellung der Bank berücksichtigt und das gebe ich dann mit zur Steuererklärung? Danke

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beamter97
vor einer Stunde von Chris77:

Hey, ich hatte bei einem KO letztens leider auch den SL „vergessen“ bei der DKB. Verstehe ich es richtig, dass ich nun eine Verlustbescheinigung beantrage und dies bei der Steuererklärung angebe im Frühjahr oder wird das sowieso in der Aufstellung der Bank berücksichtigt und das gebe ich dann mit zur Steuererklärung? Danke

Beitrag Nr. 17 gelesen???

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