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indianahorst

[Steuern] Von alten Krypto-ETPs in neue Krypto-ETPs umschichten?

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indianahorst

Hallo zusammen,

 

ich habe im Depot mehrere Crypto-ETPs (A3GKGK, A28M8D, A3GPSP, A3GQ45) im Depot liegen, die alle im Minus sind.

Nun gab es vor einigen Tagen eine Nachricht von Scalable Capital bezüglich einer Nachricht des Finanzministeriums, dass ETPs, die Kryptowährungen physisch halten, steuerlich zukünftig wie Gold oder andere Rohstoffe behandelt werden:

600 EUR Freigrenze bis 12 Monaten Haltedauer, steuerfrei bei Verkauf nach mehr als 12 Monaten Haltedauer. (siehe dazu auch https://www.justetf.com/de/academy/bitcoins-handeln-wie-etfs.html#steuern und https://bitcoin-2go.de/krypto-etps-steuern/)

 

Betroffen von dieser Änderung sind laut der Mitteilung von Scalable z.B. die Bitcoin- und Ethereum-ETPs von Coinshares.

 

Wäre es daher steuerlich sinnvoll, jetzt die Verluste bei den obigen A3GKGK, A28M8D, A3GPSP, A3GQ45 zu realisieren (um den Verlust mit Gewinnen aus Aktien-ETFs verrechnen zu können) und gleichzeitig in die Coinshares-ETPs umzuschichten (in der Annahme künftiger Gewinne, die bei mehr als 12 Monaten Haltedauer dann steuerfrei wären)? Oder habe ich da irgendwo einen Denkfehler?

 

 

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s1lv3r
· bearbeitet von s1lv3r

Das ist eine Interessante Frage.

 

Gehst du denn davon aus, dass deine jetzigen Produkte von Vaneck und Wisdomtree nicht die Bedingungen für die neue Regelungen erfüllen (z.B. keine physische Hinterlegung) und damit weiterhin im Bereich der Kapitalerträge bleiben?

 

Dann wäre deine Frage eindeutig zu beurteilen: Wenn die Coinshares die Bedingungen erfüllen würde dein Plan so aufgehen, die Verluste steuerlich zu realisieren und dann in die zukünftig nach einem Jahr Haltedauer steuerfreien Produkte umzuschichten.

 

Wenn du davon ausgehst, dass für die bestehenden Produkte auch die neue steuerliche Regelung gelten wird, kann ich deine Frage ehrlicherweise nicht beantworten. Prinzipiell ist das offizielle Schreiben vom Bundesfinanzministerium ja schon vom 10. Mai diesen Jahres. Das dein Broker jetzt erst reagiert, dürfte für die steuerliche Handhabung ja eigentlich keine Rolle spielen. Wann genau da das "Übergangsdatum" für die veränderte Besteuerung ist, erschließt sich mir als Laie aber ehrlich gesagt nicht. Ich würde sogar davon ausgehen, dass die Regelung rückwirkend wirkend ist, da es ja keine "Gesetzesänderung" ist, sondern nur die Klarstellung der Auslegung bestehender Gesetze durch das BMF.

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indianahorst
· bearbeitet von indianahorst
vor 2 Stunden von s1lv3r:

Das ist eine Interessante Frage.

 

Gehst du denn davon aus, dass deine jetzigen Produkte von Vaneck und Wisdomtree nicht die Bedingungen für die neue Regelungen erfüllen (z.B. keine physische Hinterlegung) und damit weiterhin im Bereich der Kapitalerträge bleiben?

 

 

 

Ja, davon gehe ich aus, denn im verlinkten Artikel bei JustETF heisst es: "Diese Regelung erfolgt allerdings bei deinem Broker nur automatisch, wenn die Anbieter die entsprechende Eintragung beim Zentralregister für Wertpapiere in Deutschland vorgenommen haben. Bislang ist dies bei den Anbietern ETC Group, CoinShares und Bitpanda der Fall."

Im Umkehrschluss heisst das ja, dass alle anderen Krypto-ETPs NICHT von der Änderung der Besteuerung betroffen sind.

 

Falls auch die ETPs von VanEck und Wisdomtree demnächst unter die Neuregelung fallen, dann wäre die Frage ja obsolet und die Produkte unterscheiden sich nur noch durch ihre TER, würden aber steuerlich gleich behandelt.

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chirlu
vor 24 Minuten von indianahorst:

Im Umkehrschluss heisst das ja, dass alle anderen Krypto-ETPs NICHT von der Änderung der Besteuerung betroffen sind.

 

Heißt es nicht, sondern der Umkehrschluß zu „passiert automatisch“ wäre „mußt du selbst in der Steuererklärung angeben".

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indianahorst
· bearbeitet von indianahorst
typo
Am 29.8.2022 um 12:40 von chirlu:

 

Heißt es nicht, sondern der Umkehrschluß zu „passiert automatisch“ wäre „mußt du selbst in der Steuererklärung angeben".

Ich hatte den Text bei JustETF so verstanden, dass nur diejenigen Krypto-ETNs in den Genuss der Steuerfreiheit nach 12 Monaten Haltedauer kommen, deren Anbieter die Eintragung beim Zentralregister für Wertpapiere gemacht haben und alle anderen Krypto-ETNs weiterhin mit den 25% KESt versteuert werden. Vielleicht liege ich da aber auch falsch. Hat jemand weitere Infos dazu?

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Richie_Rich

Mach dir keine Gedanken über die Steuerfreiheit, dafür braucht es erstmal Gewinne :D:(

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chirlu
vor 37 Minuten von indianahorst:

Ich hatte den Text bei JustETF so verstanden, dass nur diejenigen Krypto-ETNs in den Genuss der Steuerfreiheit nach 12 Monaten Haltedauer kommen, deren Anbieter die Eintragung beim Zentralregister für Wertpapiere gemacht haben und alle anderen Krypto-ETNs weiterhin mit den 25% KESt versteuert werden.

 

Von JustETF, ja. Es kann aber auch welche geben, die als Kapitaleinkünfte durch die Bank versteuert werden, tatsächlich aber als Veräußerungsgeschäfte zu betrachten sind. Das mußt du dann selbst mit dem Finanzamt klären. Kann andernfalls eine Steuerhinterziehung darstellen.

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tyr
· bearbeitet von tyr

Seid doch froh, wenn bei Krypto-ETN wie bei anderen Inhaberschuldverschreibungen eure deutsche Brokerbank den gesamten Steuerkram über die deutsche Kapitalertragsteuer vollständig automatisiert für null Euro Kosten für euch erledigt.

 

Der ganze Aufwand, die Komplexität und die Kosten der steuerlich legalen Behandlung beim physischen Kryptowährungs-Eigenbesitz oder bei den erhofften steuerlichen Vorteilen mit Auslieferungsoption wie bei Xetra Gold entfällt bei klassischen Krypto-ETN. Ihr müsst bei gewöhnlichen Krypto-ETN ohne Auslieferungsoption nichts machen, außer kaufen, liegen lassen, verkaufen. Steuern: automatisiert über KESt wie bei ETF.

 

Für mich völlig unklar, warum diese große und kostenfreie steuerliche Vereinfachung von Krypto-ETP hier immer wieder ignoriert wird. Wenn man nicht gerade zufällig selber Steuerberater oder Steuerfachangestellter ist dürften die meisten Steuerlaien keinen Spaß daran haben, für ihre beim deutschen Durchschnittsprivatanleger bestenfalls ein paar tausend Euro Kryptowährungen Aufwände und Kosten für die jährlich zwingend notwendige steuerliche Erklärung von physisch gehaltenen Kryptowährungen zu haben.

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PKW
vor 1 Stunde von tyr:

Ihr müsst bei gewöhnlichen Krypto-ETN ohne Auslieferungsoption nichts machen, außer kaufen, liegen lassen, verkaufen. Steuern: automatisiert über KESt wie bei ETF.

Ihr müsst bei ungewöhnlichen Krypto-ETN mit Auslieferungsoption nichts machen, außer kaufen, min 1 Jahr liegen lassen, verkaufen. Steuern: fallen keine an.
Bei Haltedauer > 1 Jahr ist keine steuerliche Erklärung notwendig.

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tyr
· bearbeitet von tyr
vor 47 Minuten von PKW:

Ihr müsst bei ungewöhnlichen Krypto-ETN mit Auslieferungsoption nichts machen, außer kaufen, min 1 Jahr liegen lassen, verkaufen. Steuern: fallen keine an.
Bei Haltedauer > 1 Jahr ist keine steuerliche Erklärung notwendig.

Rechtsverbindliche Quelle vom Staat, dass man genau so wie bei gewöhnlichen Krypto-ETN ohne Anspruch auf Lieferung der Coins keine jährlichen Erklärungspflichten hat, für die man selber verantwortlich ist und wo die Bank einem das nicht vollautomatisch und kostenfrei abnimmt?

 

Das BMF-PDF ist an der Stelle wieder komplexe Regelformulierung für Steuerfachleute.

 

Gerne aus dem PDF zitieren und die Situation mit Verweis auf ebenso zitierte Gesetzauszüge aufdröseln.

 

p.s. wer es steuerlich einfach mag darf den Anspruch der physischen Coin-Lieferung der genannten Krypto-ETN nach geltendem Steuerrecht niemals ausüben. Ab dem ersten Coin-Bruchteil Kyptobesitz ist man in die Krypto-Steuerhölle eingezogen und man muss jährlich die Steuerbelange seiner physisch gehaltenen Kryptowerte selbständig und ungefragt erklären. Das entfällt mit nur Krypto-ETN komplett, da KESt über die deutsche Brokerbank, vollautomatisch und kostenfrei. Man zahlt nur die ETN-Kosten. Kann dann jeder selber ausrechnen, was bei den typischen Privatanleger-Kryptovermögen billiger ist, inklusive Lebenszeit.

 

p.p.s. Scheint wie so oft schwer zu sein, gegen das :narr::w00t: Steuern-sparen :w00t::narr::P2 Argument anzukommen. Wenn das Argument auf den Tisch kommt werden viele blind und taub für alle weiteren ganzheitlichen Gedanken. So verkaufen sich ja immer noch viele Rürupverträge an Personen, die gar keine Rürupverträge haben sollten. Egal! Steuern sparen!!! Koste es, was es wolle.

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Mick79
vor 27 Minuten von tyr:

Das entfällt mit nur Krypto-ETN komplett, da KESt über die deutsche Brokerbank, vollautomatisch und kostenfrei. Man zahlt nur die ETN-Kosten. Kann dann jeder selber ausrechnen, was bei den typischen Privatanleger-Kryptovermögen billiger ist, inklusive Lebenszeit.

Was erzählst du dauernd von wegen "kostenfrei"?

Wenn ich 25% KESt zahle ist das ein erheblicher Nachteil gegenüber null Steuern nach einem Jahr Haltedauer.

Welche Produkte sind denn nun als steuerfrei eingestuft?

Bei meinen Coinshares wurde bisher immer Steuer abgeführt.

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PKW
vor 35 Minuten von tyr:

Rechtsverbindliche Quelle vom Staat, dass man

... bei Regen ohne Regenschirm spazieren gehen darf! Haste die?

Ich kann nur auf Christoph Juhn verweisen, der dies so erklärt hat (klick auf min 4:30). Bei Minute 5 sagt er, dass keine Pflicht zur Angabe in der Steuererklärung herrscht. Bei 5:15 wiederholt er es noch einmal. Er beschreibt aber auch einen Weg, wie man es angeben könnte, wenn man wollte dass es steuerfrei in der Steuererklärung auftaucht.
Der Mann ist Steuerberater und Professor für Steuerrecht, ich habe keinen Grund zur Annahme, dass er die Öffentlichkeit veralbert. 

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Mick79
· bearbeitet von Mick79

Du hast natürlich vollkommen Recht daß der automatische Steuer-Abzug und die Verlustverrechnung sehr praktisch ist.

Dazu kommt der günstigere Steuersatz mit der KESt.

Also wenn man kurzfristiges Trading macht und den Gewinn versteuern möchte dann sind Zertifikate sicher die bessere Wahl.

Das mache ich ja auch.

Nachteil sind nur die laufenden Kosten. Manche Anbieter übertreiben doch sehr. Vontobel hatte mal Produkte mit 1,5% was schon eine Nummer ist. Dann wurden sie aber gierig, wollten noch mehr verdienen und haben diese gekündigt. Die Nachfolgeprodukte kosteten dann gleich mal 3,5% oder noch mehr. Das ist doch absurd.

 

Für langfristige Anlagen möchte ich hingegen keine Steuern bezahlen.

Da nimmt man besser echte Coins vom Spot-Markt. Keine laufenden Kosten.

Falls die Teile kurz vor Ablauf der Jahresfrist - oder auch zwischendurch - im Minus sind kann man sie verkaufen, Verluste realisieren und neu kaufen. Wenn das Jahr ohne Verlust herum ist kommen die Coins in den Korb der steuerfreien Anlagen die man beliebig verkaufen kann.

Man zahlt da also niemals Steuern und sammelt noch einen Verlustvortrag für künftige Gewinne.

Die Steuererklärung dafür ist auch kein Aufwand da man das ja nicht täglich macht sondern nur ein bis drei mal pro Jahr.

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indianahorst
· bearbeitet von indianahorst
vor 14 Stunden von Mick79:

Falls die Teile kurz vor Ablauf der Jahresfrist - oder auch zwischendurch - im Minus sind kann man sie verkaufen, Verluste realisieren und neu kaufen. Wenn das Jahr ohne Verlust herum ist kommen die Coins in den Korb der steuerfreien Anlagen die man beliebig verkaufen kann.

Man zahlt da also niemals Steuern und sammelt noch einen Verlustvortrag für künftige Gewinne.

 

Ich bezweifle, dass das Finanzamt da mitspielt. Gewinne aus Kryptowährungen gelten ja gerade nicht als Einkünfte aus Kapitalvermögen (dann wären 25% KESt fällig), sondern als "sonstige Einkünfte", genauer als "Gewinne aus privaten Ver­äuß­er­ungs­ge­schäften" die nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei sind. Im Gegenzug gibts hier aber auch keine Verlustverrechnung mit Einkünften aus Kapitalvermögen, d.h. du kannst den erzielten Verlust nicht mit Gewinnen aus z.B. Aktien-ETFs verrechnen.

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Mick79
vor 7 Stunden von indianahorst:

Ich bezweifle, dass das Finanzamt da mitspielt. Gewinne aus Kryptowährungen gelten ja gerade nicht als Einkünfte aus Kapitalvermögen (dann wären 25% KESt fällig), sondern als "sonstige Einkünfte", genauer als "Gewinne aus privaten Ver­äuß­er­ungs­ge­schäften" die nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei sind. Im Gegenzug gibts hier aber auch keine Verlustverrechnung mit Einkünften aus Kapitalvermögen, d.h. du kannst den erzielten Verlust nicht mit Gewinnen aus z.B. Aktien-ETFs verrechnen.

Das habe ich so ja auch nicht gemeint.

Natürlich sind das unterschiedliche Einkunftsarten die man nicht verrechnen kann.

Aber ist doch praktisch auch bei den privaten Ver­äuß­er­ungs­ge­schäften einen Verlustvortrag zu erarbeiten.

Kann ja sein daß man mal Geld braucht oder einfach mal unterjährig einen Gewinn realisieren möchte.

Oder man macht mal steuerpflichtigen Gewinn mit Gold und kann das verrechnen.

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indianahorst
Am 29.8.2022 um 10:10 von s1lv3r:

Das ist eine Interessante Frage.

 

Gehst du denn davon aus, dass deine jetzigen Produkte von Vaneck und Wisdomtree nicht die Bedingungen für die neue Regelungen erfüllen (z.B. keine physische Hinterlegung) und damit weiterhin im Bereich der Kapitalerträge bleiben?

 

 

 

Ich habe jetzt an den Kundenservice von VanEck und WisdomTree entsprechende Anfragen gestellt, wie die Produkte steuerlich behandelt werden. Ich vermute jedoch, dass sowohl die VanEck- als auch die WisdomTree-ETNs der KESt unterliegen, da beide einem Index folgen und, soweit ich das sehen konnte, keine Auslieferungsoption besteht. Genau diese zwei Punkte (physische Hinterlegung und Auslieferungsoption) scheint nach der Rechtsprechung aber entscheidend für die Einstufung als "private Veräußerungsgeschäfte" zu sein.

 

Ich gebe hier Bescheid, sobald ich Antworten bekomme.

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indianahorst
· bearbeitet von indianahorst
Zusatz zu Coinshares
Am 6.9.2022 um 13:13 von indianahorst:

 

Ich habe jetzt an den Kundenservice von VanEck und WisdomTree entsprechende Anfragen gestellt, wie die Produkte steuerlich behandelt werden. Ich vermute jedoch, dass sowohl die VanEck- als auch die WisdomTree-ETNs der KESt unterliegen, da beide einem Index folgen und, soweit ich das sehen konnte, keine Auslieferungsoption besteht. Genau diese zwei Punkte (physische Hinterlegung und Auslieferungsoption) scheint nach der Rechtsprechung aber entscheidend für die Einstufung als "private Veräußerungsgeschäfte" zu sein.

 

Ich gebe hier Bescheid, sobald ich Antworten bekomme.

 

Die Antwort von VanEck ist schon da. Wie ich vermutet habe, besteht kein Lieferanspruch. Ich zitiere mal den wesentlichen Absatz aus der Antwort:

"Somit kommt eine Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft wohl eher nicht in Betracht. Es sollte also für den Privatanleger nach einem Jahr keine Veräußerung möglich sein, die zu steuerfreien Gewinnen oder – im Verlustfalle – zu steuerlich nicht abzugsfähigen Verlusten führt. Gewinne aus der Veräußerung der Zertifikate sollten vielmehr der Abgeltungsteuer unterliegen. Gleichfalls können etwaige Verluste aus der Veräußerung der Zertifikate mit bestimmten anderen abgeltungssteuerpflichtigen Gewinnen grundsätzlich steuermindernd verrechnet werden."

 

Meine Schlussfolgerung daraus ist daher, die VanEck-Produkte zu verkaufen, den Verlustvortrag mitzunehmen und die Beträge in die entsprechenden Coinshares-Produkte umzuschichten.

 

Coinshares, das ist vielleicht noch ganz interessant, hat auf seinen Webseiten explizit folgende Aussage stehen:

"Besteuerung in Deutschland: als private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG grundsätzlich steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung/Einlösung nicht mehr als ein Jahr liegt."

Quelle: https://coinshares.com/de/etps/physical/bitcoin im Tab "Rechtliches und Steuern".

 

Edit:

Aufgepasst, der obige Vermerk zur Besteuerung bei CoinShares ist nur bei Bitcoin und Ethereum vorhanden, bei Coinshares FTX Physical Staked Solana fehlt er. Ich vermute, das liegt am Staking. Allerdings hat das BMF in seinem Schreiben vom Mai klargestellt, dass Staking nicht - wie bisher befürchtet - die notwendige Haltedauer für Steuerfreiheit auf 10 Jahre verlängert. Quelle: https://www.noerr.com/de/newsroom/news/kryptowahrungen-finales-bmf-schreiben-zur-besteuerung

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s1lv3r
vor einer Stunde von indianahorst:

Die Antwort von VanEck ist schon da. Wie ich vermutet habe, besteht kein Lieferanspruch.

 

Danke für die Rückmeldung. Dann ist die Sache meines Erachtens nach wohl relativ eindeutig und deine Schlussfolgerung korrekt. :thumbsup:

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indianahorst

So, nun ist auch die Antwort von Wisdomtree da:

 

"Für unsere Krypto-ETPs ist uns keine Steuerbefreiung bekannt und wir können keine Beratung zur steuerlichen Behandlung geben. Bitte wenden Sie sich an ihren Steuerberater."

 

Also werde ich auch den Verlustvortrag bei den Wisdomtree-Produkten A3GKGK und A3GQ45 mitnehmen und in Coinshares-Produkte umschichten.

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Mick79
Am 7.9.2022 um 13:12 von indianahorst:

 

Meine Schlussfolgerung daraus ist daher, die VanEck-Produkte zu verkaufen, den Verlustvortrag mitzunehmen und die Beträge in die entsprechenden Coinshares-Produkte umzuschichten.

 

Coinshares, das ist vielleicht noch ganz interessant, hat auf seinen Webseiten explizit folgende Aussage stehen:

"Besteuerung in Deutschland: als private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG grundsätzlich steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung/Einlösung nicht mehr als ein Jahr liegt."

Quelle: https://coinshares.com/de/etps/physical/bitcoin im Tab "Rechtliches und Steuern".

 

Ist bekannt wie lange das schon so ist und ob der CoinShares BTC tatsächlich als steuerfrei (KESt) eingetragen ist?

Ich hatte damit Anfang des Jahres Verluste realisiert und die wurden mit Sonstigen Erträgen verrechnet. :)

Allerdings war dieses Investment noch kein Jahr alt.

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indianahorst
· bearbeitet von indianahorst
Ergänzung

Nein, weiss ich nicht. Allerdings

a) gab es das Schreiben des BMF Anfang des Jahres ja noch nicht

b) kann es sein, dass dein Broker einfach mal Kapitaleinkünfte angenommen und daher KESt abgeführt hat (damit ist er auf der sicheren Seite) und dem Kunden das Zurückholen der zuviel gezahlten KESt per Steuererklärung überlässt. Dabei wäre die Haltedauer nicht relevant.

c) wenn du weniger als ein Jahr investiert warst und der Gewinn über 600 EUR war, dann wäre ja sowieso Steuer fällig, auch bei privaten Veräusserungsgeschäften. Allerdings würde der Gewinn mit deinem individuellen Steuersatz besteuert, den der Broker ja nicht kennt.

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Mick79
vor 9 Minuten von indianahorst:

c) wenn du weniger als ein Jahr investiert warst und der Gewinn über 600 EUR war, dann wäre ja sowieso KESt fällig, auch bei privaten Veräusserungsgeschäften

Nein, das ist falsch.

Entweder handelt es sich um Kapitalerträge die mit KESt besteuert werden oder um ein privates Veräusserungsgeschäft.

Letzteres wird innerhalb Jahresfrist und ab 600 Euro mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.

Bei dem Verlust hätte ich da einen Verlustvortrag beim FA bekommen.

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indianahorst
vor 9 Stunden von Mick79:

Nein, das ist falsch.

Entweder handelt es sich um Kapitalerträge die mit KESt besteuert werden oder um ein privates Veräusserungsgeschäft.

Letzteres wird innerhalb Jahresfrist und ab 600 Euro mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.

Bei dem Verlust hätte ich da einen Verlustvortrag beim FA bekommen.

Stimmt, du hast recht. Man sollte übermüdet keine Texte mit Finanzbezug schreiben. Ich ziehe daher das obige Posting komplett zurück.

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Owl

hab jetzt auch überlegt zu coinshares zu wechseln.

mal kurz über coinshares drüber geschaut und festgestellt, sie wurden im Q2 ganz schon gebeutelt durch die Terra geschichte...

risiko management ist jetzt angeblich dahingehen angepasst.. aber was sollen sie auch anderes sagen.

https://coinshares.com/investor-relations/reports-portal/quarterly-reports#q1-2021-earnings

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tyr
· bearbeitet von tyr

Warum wollt ihr euch wissentlich die ganze zusätzliche Bürokratie mit der manuellen Steuererklärung von etwaigen Buchgewinnen aus Kryptowährungen freiwillig antun, wenn ihr doch sowieso schon in Krypto-ETP anlegt?

 

Da verbindet ihr die Nachteile von beiden Welten. Die Verwaltungskosten der Krypto-ETP werden vom Kryptovermögen abgezogen. Aber ihr habt nicht mehr den Vorteil der komplett automatisierten kostenfreien Steuerbehandlung über die deutsche Kapitalertragsteuer beim deutschen Broker.

 

Wenn schon die ganze zusätztlich zwingend notwendige Bürokratie mit steuerlicher Behandlung als privates Veräußerungsgeschäft, Software für Kryptowährungssteuererklärung eingehen, warum dann nicht gleich den teuren Krypto-ETP Mantel weglassen?

 

Für mich ist es entweder teure Krypto-ETP bezahlen, ich habe ein Zertifikat und muss mich um nichts kümmern. Steuerfragen werden automatisch für mich kostenfrei über die Brokerbank abgewickelt über die deutsche KESt. Maximal einfach, rundum-Sorglospaket zum Preis der TER von z. B. 1,5 - 2,5% pro Jahr. Bei angenommen 5% Kryptoanteil an einem deutschen Median-Privatanlegervermögen von 20.000 Euro sind das 20 Euro Kosten pro Jahr. Dafür muss man genau null und gar nichts für Kryptosteuersoftware zahlen und man muss auch genau 0 Sekunden zusätzlich mit Steuererklärungsbürokratie verbringen, die ein physischer Coinbesitz zwingend erfordert. Nur 20 Euro Kosten pro Jahr sind sehr billig für die komplett eingesparte automatisierte Krypto-Steuerbehandlung über die deutsche Brokerbank.

 

Wenn man aber 20.000 Euro Kryptovermögen hat sieht die Sache anders aus. Dann zahlt man mit einem ETP um die 400 Euro pro Jahr TER. Wenn dann eine Kryptosteuersoftware 70 Euro pro Jahr Lizenz kostet kann man für die rechnerischen 330 Euro nicht gezahlten TER immer noch Zeit damit verbringen um die Steuererklärung selber zu machen oder machen zu lassen und käme günstiger.

 

Warum sollte man aber auf die Idee kommen, mit Krypto-ETP mit Auslieferungsoption gleichzeitig die TER zu bezahlen und noch die Steuerbürokratie von privatem Veräußerungsgeschäft zusätzlich machen zu müssen? Langeweile in der Freizeit oder Spaß an Steuererklärungen, weil man selber Steuerberater ist?

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