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punktvorstrich

Kurzfristige Beschäftigung Steuern

Empfohlene Beiträge

multivitamin
vor einer Stunde von punktvorstrich:

Danke für die anderen Hinweise.

Ich habe oben alle Einkünfte genannt. Was fehlt dir noch?

Wie anderweitig gesagt, benötigt man noch die Kenntnis von Werbungskosten (so diese oberhalb der Pauschale liegen) und Sonderausgaben, was einerseits die Kirchensteuer beinhaltet, andererseits Vorsorgeaufwendungen, die, wie dir sicherlich bekannt ist, bei Beamten ein paar Besonderheiten aufweisen.

Wenn ich es richtig machen will, dauert es 20 Minuten, dazu fehlt mir ehrlich gesagt die Lust.

 

Mit einem Brutto Netto Rechner bekommt man eine Hausnummer. Mit 25% wird man nicht völlig falsch liegen 

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punktvorstrich
· bearbeitet von punktvorstrich
Am 20.9.2022 um 21:18 von Sapine:

Das hängt von Deinem zu versteuernden Einkommen ab. Woher sollen wir Deine steuerlichen Daten kennen? Bundesland, Religion, Schwerbehinderung, Freibeträge, Werbungskosten, Spenden, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, verheiratet/alleinstehend und und und. 

 

Die Brutto Nettorechner sind gar nicht schlecht um so etwas abzuschätzen. Warum Du das nicht nutzen willst und lieber andere für Dich arbeiten lässt, könntest Du mal erklären. 

Um ehrlich zu sein, möchte ich mit dir im Speziellen gar nicht mehr schreiben. Du hast leider keine Ahnung und versuchst hier entweder deinen Tagesfrust abzulassen oder einfach nur Beiträge zu sammeln. Warum sonst schreibst du hier noch?

Wenn jemand ein Bruttoeinkommen von 60k/Jahr hat, kann ich auch ungefähr seinen Steuersatz schätzen. Und mehr wollte ich ja gar nicht. Du weißt / kannst es nicht. Das ist ok. :)

 

Am 20.9.2022 um 21:32 von beamter97:

Aber ich glaube zu wissen, dass du wenig Ahnung vom deutschen Einkommensteuerrecht hast:

Die Steuer wird unter Zugrundelegung des gesamten Einkommens (Kap-Erträge außen vor) berechnet. Lohnsteuerklassen dienen einzig dazu, die "Vorauszahlungen" auf die im Steuerbescheid des FA berechnete Steuerschuld, die dein(e) Arbeitgeber an der Quelle einbehalten, differenziert - nach Single/verheiratet , Erst-/Nebenjob - zu berechnen.

 

Wenn du wirklich eine Prozentzahl als "Steuersatz" haben willst, solltest du den zitierten Brutto/Netto-Rechner nutzen und die ausgewiesene Steuer durch das angegebene Einkommen dividieren. - Multiplikation mit 100 nicht vergessen, damit wirklich Prozente rauskommen.

Ich hatte mal etwas von gelesen, dass die Anzahl der Tage im betreffenden Monat entscheiden sein soll. Also so die Hilfsseite bei Zenjob.

Dort ist das Beispiel gegeben

1 Tag Arbeit, 1000 EUR Lohn - * 365= 365.000 EUR Brutto / Jahr

Vom 10. bis 20. des Monats für insgesamt 1000 -> (1000 / 10 Tage)*365= 36.500 Brutto/Jahr

Diese Rechnung habe ich allerdings nur dort gefunden und mich dabei schon gefragt, ob die Monate dann nur aufaddiert werden oder durchschnitt gebildet werden soll.

Es las sich dort so als ob kurzfristige Beschäftigte und der Steuerklasse 6 irgendwelche Sonderregeln haben. Und natürlich sind die keine Steuerberater und möchten dazu keine weitere Auskunft geben.

 

Am 20.9.2022 um 21:00 von chirlu:

 

Mit deinem persönlichen Steuersatz.

 

 

Ich habe keinen Betrag gelesen für deinen Nebenjob.

 

 

Alles, was in eine Steuererklärung gehört. Insbesondere auch, was du absetzen kannst.

Die Steuerklasse 6 wird mit meinem Steuersatz der Steuerklasse 1 versteuert, oder wie meinst du das?

 

400 EUR / Monat beim Nebenjob.

 

Für eine grobe Schätzung tun wir mal so als ob ich nichts zum Absetzen hätte.

 

 

Am 20.9.2022 um 22:33 von multivitamin:

Wie anderweitig gesagt, benötigt man noch die Kenntnis von Werbungskosten (so diese oberhalb der Pauschale liegen) und Sonderausgaben, was einerseits die Kirchensteuer beinhaltet, andererseits Vorsorgeaufwendungen, die, wie dir sicherlich bekannt ist, bei Beamten ein paar Besonderheiten aufweisen.

Wenn ich es richtig machen will, dauert es 20 Minuten, dazu fehlt mir ehrlich gesagt die Lust.

 

Mit einem Brutto Netto Rechner bekommt man eine Hausnummer. Mit 25% wird man nicht völlig falsch liegen 

Also es ging mir nicht um eine komplette Steuererklärung, sondern nur um den Fakt, wie die kurzfristige Beschäftigung in der SK 6 besteuert wird.

Wenn das einfach nur analog der SK 1 erfolgt (jedoch ohne Freibeträge, etc), ist die Frage schon zu genüge beantwortet.

 

Wenn es jedoch Sonderregeln gibt, würde ich diese gerne wissen.

 

Niemand soll hier meine Steuererklärung im Detail ausarbeiten. Dachte das wäre bereits deutlich geworden.

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chirlu
vor 12 Minuten von punktvorstrich:

Die Steuerklasse 6 wird mit meinem Steuersatz der Steuerklasse 1 versteuert, oder wie meinst du das?

 

Die Steuerklassen sind irrelevant für die Veranlagung, wie @beamter97 auch schon geschrieben hatte.

 

vor 14 Minuten von punktvorstrich:

Für eine grobe Schätzung

 

Genauer wird es nicht werden:

Am 20.9.2022 um 22:33 von multivitamin:

Mit 25% wird man nicht völlig falsch liegen

 

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Sapine
vor 47 Minuten von punktvorstrich:

Um ehrlich zu sein, möchte ich mit dir im Speziellen gar nicht mehr schreiben. Du hast leider keine Ahnung und versuchst hier entweder deinen Tagesfrust abzulassen oder einfach nur Beiträge zu sammeln. Warum sonst schreibst du hier noch?

lol. Keiner zwingt Dich dazu. Woher Du allerdings die Expertise nimmst mir zu unterstellen, ich hätte keine Ahnung ist dreist. 

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multivitamin
vor 13 Stunden von punktvorstrich:

Um ehrlich zu sein, möchte ich mit dir im Speziellen gar nicht mehr schreiben. Du hast leider keine Ahnung und versuchst hier entweder deinen Tagesfrust abzulassen oder einfach nur Beiträge zu sammeln. Warum sonst schreibst du hier noch?

Wenn jemand ein Bruttoeinkommen von 60k/Jahr hat, kann ich auch ungefähr seinen Steuersatz schätzen. Und mehr wollte ich ja gar nicht. Du weißt / kannst es nicht. Das ist ok. :)

 

Also es ging mir nicht um eine komplette Steuererklärung, sondern nur um den Fakt, wie die kurzfristige Beschäftigung in der SK 6 besteuert wird.

Wenn das einfach nur analog der SK 1 erfolgt (jedoch ohne Freibeträge, etc), ist die Frage schon zu genüge beantwortet.

 

Wenn es jedoch Sonderregeln gibt, würde ich diese gerne wissen.

 

Niemand soll hier meine Steuererklärung im Detail ausarbeiten. Dachte das wäre bereits deutlich geworden.

Der erste Satz, der sich an Sapine richtet, ist erstens unverschämt und übersteigt zweitens dein Urteilsvermögen bei Weitem.

 

Ich weiß nicht, wie du für jemand mit 60T€ brutto die Steuer abschätzt (und warum du es dann nicht für (1400+400)/Monat kannst), aber ich, und anscheinend auch Sapine, würde für die Abschätzung (indem ich voraus setze, dass die LSt in Kl. 1 eine gute Prognose für die ESt nach Grundtabelle nach Abzug der Werbungskostenpauschale und der Vorsorgeaufwendungen ist) einen der zahlreichen Brutto-Netto-Rechner nehmen, der allerdings in der Tat die von Sapine genannten Infos wie Religion und Sozialvers. benötigt.

 

Und wenn ich wissen wollte, wie sich 400€ mehr im Monat auswirken, würde ich denselben Rechner mit 400€ mehr Gehalt nehmen und gucken, was sich ändert.

 

Die Steuerklasse 6 hingegen taugt vorne und hinten nicht für eine Abschätzung, was am Ende bei der ESt rauskommt, weder nach oben noch nach unten. Nicht ohne Grund führt 6 zu einer Pflichtveranlagung.

 

Ansonsten muss ich dir leider ehrlich sagen, dass deine Beiträge durchaus den Eindruck erwecken, dass andere für dich arbeiten sollen. Deine inquisitorisch anmutenden Forderungen, dir doch endlich den Steuersatz zu nennen, und jeden, der dies nicht tut, abzuqualifizieren, wirken leider sehr rotzlöffelhaft.

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punktvorstrich
Am 23.9.2022 um 08:57 von multivitamin:

Der erste Satz, der sich an Sapine richtet, ist erstens unverschämt und übersteigt zweitens dein Urteilsvermögen bei Weitem.

 

Ich weiß nicht, wie du für jemand mit 60T€ brutto die Steuer abschätzt (und warum du es dann nicht für (1400+400)/Monat kannst), aber ich, und anscheinend auch Sapine, würde für die Abschätzung (indem ich voraus setze, dass die LSt in Kl. 1 eine gute Prognose für die ESt nach Grundtabelle nach Abzug der Werbungskostenpauschale und der Vorsorgeaufwendungen ist) einen der zahlreichen Brutto-Netto-Rechner nehmen, der allerdings in der Tat die von Sapine genannten Infos wie Religion und Sozialvers. benötigt.

 

Und wenn ich wissen wollte, wie sich 400€ mehr im Monat auswirken, würde ich denselben Rechner mit 400€ mehr Gehalt nehmen und gucken, was sich ändert.

 

Die Steuerklasse 6 hingegen taugt vorne und hinten nicht für eine Abschätzung, was am Ende bei der ESt rauskommt, weder nach oben noch nach unten. Nicht ohne Grund führt 6 zu einer Pflichtveranlagung.

 

Ansonsten muss ich dir leider ehrlich sagen, dass deine Beiträge durchaus den Eindruck erwecken, dass andere für dich arbeiten sollen. Deine inquisitorisch anmutenden Forderungen, dir doch endlich den Steuersatz zu nennen, und jeden, der dies nicht tut, abzuqualifizieren, wirken leider sehr rotzlöffelhaft.

Das kannst du ja so empfinden, aber ihre Beiträge waren doch alles andere als hilfreich und sogar herablassend.

 

Ich stelle ein Frage nachdem eigene Recherchen nichts erbracht haben.
Und natürlich kann man bei einem Angestellten, o. Kinder, unverheiratet bei einem Jahreseinkommen etwa den Steuersatz schätzen. Wer das nicht kann oder weiß, sollte vielleicht nochmal selber im Steuerrecht die Schulbank drücken ;) Nicht schlimm, dass du so was nicht kannst. Aber vielleicht jemand anderes.

 

Wenn ihr nicht helfen könnt oder wollt, ist das echt nicht schlimm. Aber von oben herab dumme Kommentare muss auch ich mir nicht bieten lassen.

Ich habe Eingangs nichts weiter als um Hilfe gefragt, wenn ihr mit Kontra nicht zurecht kommt, heult doch woanders statt hier :)

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 47 Minuten von punktvorstrich:

Und natürlich kann man bei einem Angestellten, o. Kinder, unverheiratet bei einem Jahreseinkommen etwa den Steuersatz schätzen.

Du magst einfach nicht verstehen dass man Voraussetzungen wissen muss. Man kann die Steuer die jemand zahlt nicht "schätzen" ohne seine Umstände zu kennen. Ein Angestellter mit 100k im Jahr kann ein steuerpflichtiges Brutto von 83.000€ haben oder auch von 0€ (10 Kinder + Ehefrau). Die Steuern kann man also nicht schätzen, selbst der Wohnort und der Arbeitsort sind entscheidend für zB Pendlerpauschale. Und es gibt noch Tausend weitere Punkte, die die Steuer beeinflussen können, zB Homeoffice Pauschale, Spesen bei Reisetätigkeiten, individuellen PKV Tarif mit unterschiedlicher Absetzbarkeit, Einnahmen aus Vermietung, usw... Bei Studenten könnte man möglicherweise Kosten absetzen wie zB Fachbücher oder die Ausbildungskosten (Kosten fürs Wohnheim in fremder Stadt) usw.

Was dich interessiert ist wie "zusätzliches" Einkommen besteuert wird. Das ist der persönliche, jedes Jahr je nach Verdienst und Abschreibungen/abgesetzten Aufwendungen bei jedem unterschiedliche GrenzsteuersatzGrenzsteuersatz – Wikipedia

Zitat

Der Grenzsteuersatz (marginaler Steuersatz) bezeichnet den Steuersatz, mit dem die jeweils nächste Einheit der Steuerbemessungsgrundlage belastet wird. Er gibt an, welcher Anteil eines zusätzlich zu versteuernden Euro (oder anderer Währungseinheit) als Steuer abgeführt werden muss.

Am einfachsten wäre es, wenn du letztes Jahr schon einen Steuerbescheid hast und da noch ohne Nebenjob verdient hast. Dann kannst du deinen persönlichen Grenzsteuersatz (Achtung: ist nicht gleich zum persönlichen Steuersatz) ausrechnen. Ansonsten kannst du übrigens kostenlos deine Steuererklärung probehalber in ELSTER ausfüllen, denn auch ohne es abzusenden erhältst du eine Prognose und würdest ggf. abschätzen können ob du nachzahlen musst oder nicht. Oder du schätzt deinen Grenzsteuersatz hier, aber Achtung "zu versteuerndes Einkommen" != "Bruttolohn" (siehe Beispiel oben, selbst mit 100k brutto könnte man 0k zu versteuerndes Einkommen haben).
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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
Am 22.9.2022 um 18:52 von punktvorstrich:

Es las sich dort so als ob kurzfristige Beschäftigte und der Steuerklasse 6 irgendwelche Sonderregeln haben.

Es gibt ein paar Ausnahmen für die Sozialversicherungspflicht und die Sozialbeiträge bei kurzzeitiger Vollzeitbeschäftigung, zB wenn ein Student in den Semesterferien mal 1 Monat Vollzeit arbeitet oder ein Praktikum macht. Das hat aber nichts mit der Steuer zu tun, die wird ab dem Freibetrag für das "zu versteuernde Einkommen" immer fällig.

vor einer Stunde von punktvorstrich:

Wer das nicht kann oder weiß, sollte vielleicht nochmal selber im Steuerrecht die Schulbank drücken ;) Nicht schlimm, dass du so was nicht kannst. Aber vielleicht jemand anderes.

Ich glaube übrigens dass die anderen Schreiber hier deutlich mehr Erfahrung haben als du, immerhin verwechseln wir nicht Sozialversicherungsbeiträge mit der Steuer. Aber das ist so eine Beamtenkrankheit, die kennen sowas halt nicht :narr:

Am 22.9.2022 um 18:52 von punktvorstrich:

1 Tag Arbeit, 1000 EUR Lohn - * 365= 365.000 EUR Brutto / Jahr

Du arbeitest 365 Tage im Jahr? Und 1000 Euro ArbeitNEHMERbrutto? Da muss ich doch glatt den Job wechseln...

  

Am 18.9.2022 um 00:30 von punktvorstrich:

Zahle ich dann im Rahmen der Steuererklärung einfach nur die Lohnsteuer? Falls nein: Ist es die Steuerklasse 6 und wie hoch wird da etwa der Steuersatz sein? Kann ich das nachträglich über die Pauschalsteuer selbst geltend machen?

Die Lohnsteuer, die du von den 12*450€ Einkommen abdrücken muss, wird zwischen 0% und 42% (oder sogar 45%) liegen. Vermutlich liegt es mit 1800*12 in der Größenordnung 10-15%.

 

Entscheidender für dich ist aber, ob du gesetzlich sozialversicherungspflichtig wirst, was bedeutet 1) du musst deine PKV vorübergehend in eine Anwartschaft umwandeln und 2) du zahlst Abgaben wie zB in die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Krankenkasse und die gesetzliche Unfallversicherung. Dein Netto könnte dann sogar sinken durch den Zusatzjob, wenn plötzlich Abgabepflicht für gesetzliche Krankenkasse und Rentenversicherung bestehen.

 

Ich hätte an deiner Stelle jedenfalls mehr Angst vor der Krankenkasse als vor dem Finanzamt. Aber das Steuerklasse 6 Problem hast du ja auch noch... 

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beamter97
vor 4 Stunden von slowandsteady:

du musst deine PKV vorübergehend in eine Anwartschaft umwandeln

Muß er nicht!

Er kann alternativ die PKV wegen Versicherungspflicht in der GKV mit sofortiger Wirkung kündigen.:teach:

Rückfragen über die Konsequenzen aber bitte nicht hier im Forum.

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beamter97

@punktvorstrich

Hast du eigentlich inzwischen verstanden, warum das zwischen dir und deinem Arbeitgeber Zenjob GmbH so schief läuft?

Aus meiner Sicht hast du schon bei der ersten Frage, die die Firma an dich stellte, eine fehlerhafte Antwort gegeben:

 

Screenshot.png.c877e5155199d0fda30d3292c74df1b9.png

 

Dein arbeitsrechtlich/versicherungsrechtlich relevanter Status steht nämlich garnicht zur Auswahl:

  • Beamter, der unter Fortgewährung seiner laufenden Bezüge zum Studium von der Dienstpflicht freigestellt ist

Es fehlen einige weitere Personengruppen: Altersrentner, nicht Erwerbstätige, u.a.mehr.

 

Ein Zeitarbeitsunternehmen, das SV-rechtliche und lohnsteuerrechtliche Regelungen so lax handhabt, wird bald Ärger mit den Einzugsstellen bekommen.

Immerhin haftet es für die korrekte Berechnung und Einbehaltung der Abzüge.

 

 

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multivitamin
Am 14.11.2022 um 12:47 von punktvorstrich:

Und natürlich kann man bei einem Angestellten, o. Kinder, unverheiratet bei einem Jahreseinkommen etwa den Steuersatz schätzen. Wer das nicht kann oder weiß, sollte vielleicht nochmal selber im Steuerrecht die Schulbank drücken ;) Nicht schlimm, dass du so was nicht kannst. Aber vielleicht jemand anderes.

 

Wenn ihr nicht helfen könnt oder wollt, ist das echt nicht schlimm. Aber von oben herab dumme Kommentare muss auch ich mir nicht bieten lassen.

 

Ich weiß, wie man für einen AN ein zvE berechnet und welche Informationen man dafür braucht. Das unterscheidet uns.

 

Die einzigen dummen Kommentare in diesem Thread kommen von dir.

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