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Rudi_40

Junior Depot

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Rudi_40
· bearbeitet von Rudi_40

Hallo zusammen. Ich möchte für mein Kind welches im Herbst zur Welt kommt ein Junior Depot eröffnen und dieses mit 50-75 Euro monatlich bis zum 18. Geburtstag besparen. 

 

Mir geht es hauptsächlich um die Kosten und Steuern. 

 

Ich habe mich schon etwas informiert, möchte aber eure Meinung dazu hören.

 

Ich tendiere einen Ausschütter zu nehmen, da hier der Sparerpauschbetrag besser ausgenutzt wird. 

 

Ich würde einen Broker nehmen, der die Ausschüttungen automatisch, ggf. ab einem bestimmten Betrag wieder anlegt. Bis dahin kann man ja einfach die monatliche Rate erhöhen. 

 

Wenn der Gewinn zu hoch wird, würde ich dann die Anteile verkaufen und wieder neu anlegen. Woher weiss man aber, wenn die Grenze erreicht ist, dass das Kind aus der Familienversicherung herausfällt? Gibt es bei Brokern eine Art "Steuersimulation" oder wird der Gewinn, den man seit Beginn gemacht hat im Online-Banking angezeigt und kann man sich darauf verlassen, dass dies richtig angezeigt wird für einen anstehenden Verkauf, wenn der Gewinn die Grenze der Familienversicherung überschreitet?

 

Wie läuft das in so einem Fall wenn man sämtliche Anteile verkauft mit der NV-Bescheinigung beim Finanzamt? Muss man die vor dem Verkauf beantragen und dann vor dem anstehenden Verkauf der Bank zuschicken, damit keine Abgeltungssteuer abgezogen wird? Muss man nach Ablauf der 3 Jahre jährlich eine Steuererklärung für das Kind abgeben?

 

Wenn man dann die Anteile wieder neu anlegt, würde ja bei einer Einmalanlage Kosten anfallen. Würdet ihr dass dann mit einem höheren Sparplan machen, dass keine Kosten anfallen?

 

Danke für eure Antworten.

 

 

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Sapine

Für die Familienversicherung gilt aktuell eine Obergrenze von 470 Euro im Monat (Quelle TK). Dazu zählen auch Ferienjobs der Kleinen. 

 

Bei Sparraten von 50-75 Euro wird es eine Weile dauern, bis Du den Pauschbetrag ausfüllen wirst. Die wenigsten Broker helfen Dir wirklich gut weiter mit Zahlen wenn es darum geht zu erfassen wie viel steuerpflichtige Kurssteigerung vorhanden ist. 

 

Bei der Auswahl des Brokers darauf achten, dass Du möglichst eine große Anzahl von ETFs kostengünstig besparen kannst. Andernfalls müsstest Du häufig den Fonds oder den Broker ändern. Beides lästig. 

 

Ich habe selbst keine praktische Erfahrung mit der NV. Meines Wissens beantragt man die beim Finanzamt und gibt sie bei der Bank ab. Dann werden alle Einkünfte brutto für netto vereinnahmt. Die NV gilt in der Regel drei Jahre. Das Kind hat aber auch einen Sparerpauschbetrag (bei der Bank eintragen lassen) und daher wirst Du die ersten Jahre keine NV benötigen. Steuererklärungen musst Du meines Wissens keine machen sofern Du die Einkommensgrenzen nicht überschreitest. 

 

Rechtzeitig bevor das Kind selbst nennenswert Geld verdient die Gewinne realisieren. 

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oktavian
vor 21 Minuten von Sapine:

Die wenigsten Broker helfen Dir wirklich gut weiter mit Zahlen wenn es darum geht zu erfassen wie viel steuerpflichtige Kurssteigerung vorhanden ist. 

comdirect hat Steuersimulation.

vor 44 Minuten von Rudi_40:

Muss man nach Ablauf der 3 Jahre jährlich eine Steuererklärung für das Kind abgeben?

wir haben eine Abgeltungsstseuer mit der das Ganze abgegolten sein sollte. Also Steuerklärung meines Wissens nur, wenn broker im Ausland.

vor 23 Minuten von Sapine:

470 Euro im Monat

meines Wissens werden Gewinne aus Verkäufen nicht dem Monat des Verkaufs zu 100% zugerechnet, sondern verteilt. Das würde freiwillig GKV-Versicherten sonst schöne Spielräume ermöglichen.

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Rudi_40
· bearbeitet von Rudi_40

Ich habe mir das nochmal überlegt. Ich habe oft gelesen, dass ein Ausschütter geeigneter wäre um die 801 Euro besser auszunutzen. Aber eigentlich ist es doch egal ob Ausschütter oder Thesaurierer, da ich doch sobald der Gewinn an die Nähe der Grenze des Freibetrages der Familienversicherung kommt, die Anteile verkaufe und wieder neu anlege und mir vor dem Verkauf eine NV-Bescheinigung vom Finanzamt ausstellen lasse und der Bank vorlege. Oder verstehe ich da was falsch? 

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myrtle
10 minutes ago, Rudi_40 said:

um die 801 Euro besser auszunutzen.

 

Da du das oefter schreibst scheint mir, du uebersiehst den Elefanten im Raum, naemlich den Grundfreibetrag (~10000EU). Siehe z.B. hier. Dafuer ist ja die NV-Bescheinigung ueberhaupt gedacht. Es ergibt keinen Sinn, den marginalen Unterpunkt Sparer-Pauschbetrag (801EU) gesondert zu betrachten.

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hattifnatt
· bearbeitet von hattifnatt
vor 19 Minuten von myrtle:

 

Da du das oefter schreibst scheint mir, du uebersiehst den Elefanten im Raum, naemlich den Grundfreibetrag (~10000EU). Siehe z.B. hier. Dafuer ist ja die NV-Bescheinigung ueberhaupt gedacht. Es ergibt keinen Sinn, den marginalen Unterpunkt Sparer-Pauschbetrag (801EU) gesondert zu betrachten.

Wenn aber die Familienversicherung relevant ist, zählt dort der geringere Freibetrag von 470 * 12 + 801 Sparerpauschbetrag = 6441€.

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Sapine

 

vor 21 Minuten von myrtle:

Da du das oefter schreibst scheint mir, du uebersiehst den Elefanten im Raum, naemlich den Grundfreibetrag (~10000EU). Siehe z.B. hier. Dafuer ist ja die NV-Bescheinigung ueberhaupt gedacht. Es ergibt keinen Sinn, den marginalen Unterpunkt Sparer-Pauschbetrag (801EU) gesondert zu betrachten.

Den Elefanten sollte man nicht ausreizen, sonst muss das Kind eigene KV Beiträge zahlen. Maximal gute 5.500 Euro pro Jahr steuerpflichtige Erträge. Das mit dem Pauschbetrag wird erst interessant wenn die Kinder vielleicht 16 sind und eigene Einkünfte haben. 

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oktavian
vor 38 Minuten von Rudi_40:

Ich habe mir das nochmal überlegt. Ich habe oft gelesen, dass ein Ausschütter geeigneter wäre um die 801 Euro besser auszunutzen. Aber eigentlich ist es doch egal ob Ausschütter oder Thesaurierer, da ich doch sobald der Gewinn an die Nähe der Grenze des Freibetrages der Familienversicherung kommt, die Anteile verkaufe und wieder neu anlege und mir vor dem Verkauf eine NV-Bescheinigung vom Finanzamt ausstellen lasse und der Bank vorlege. Oder verstehe ich da was falsch? 

glaube, du verstehst da etwas falsch. Führe das mal genau mit Zahlen aus, wie du vorgehen würdest. Unrealisierte Gewinne spielen überhaupt keine Rolle; nur Ausschüttungen und realisierte Gewinne werden besteuert. Das Realisieren kann man selbst timen. Ja, es macht Sinn die Steuerbasis abzusenken bevor das Kind evtl selbst mal arbeiten geht, indem man steuerfrei realisiert ab und zu.

 

Über die Grenze kommst du, wenn du regelmäßig größer als  470 * 12 / 0,7 + 801 / 0,7 (30% TFS angenommen) pro Jahr Gewinn hast pro Kind. Mit 50-75 Euro monatlich bis zum 18. Geburtstag wirst du das nicht schaffen. Bin selbst in PKV also mit Vorsicht.

 

Erst bei größer 801 pro Jahr brauchst du die NV-Bescheinigung. Ansonsten wird Steuer fällig, welche man sich aber zurück holen kann über die Steuererklärung. Also kein Beinbruch, aber das Geld ist dann eine Zeit lang weg und kann nicht arbeiten.

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myrtle

Da auch "PKV-geschaedigt" - wie stellt sich denn der Fall eines Paketverkaufs mit satten - auch Kurs- - Gewinnen kurz vor erreichen der Volljaehrigkeit in Bezug auf die Familienversicherung dar? Gerade wenn der Sproessling zum selben Zeitpunkt eine eigene KV aufnimmt. Wird dann noch rueckgefordert? Denn prinzipiell waere ja ein solcher Verkauf + eventuell sofortiger Rueckkauf noch die letzte Ausfahrt zur Mitnahme des Grundfreibetrags.

Natuerlich hat der OP mit seinen Sparraten dieses "Problem" erst einmal nicht. Aber das mag sich aendern durch eigenes Einzahlverhalten, Verwandschaftsunterstuetzung in diesen Topf etc.. Dann moegen groessere Depotumfaenge und Gewinne daraus auflaufen. Der Ausschuetter bleibt natuerlich i.a.R. zur staendigen Mitnahme der Dividenden unabhaengig davon wohl das Mittel der Wahl.

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