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Poeffy

Steuerfrage: Wegzug D nach Ö und zurück?

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Poeffy

Hi,

 

ich hätte eine Frage zu folgender Konstellation: Ich besitze aktuell schon ein Depot bei einer deutschen Bank und bin auch unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland. Im Januar 2023, werde ich meinen Wohnsitz in Deutschland aufgeben und in Österreich einen Arbeitsplatz als Arbeitnehmer annehmen und dort meinen Wohnsitz offiziell anmelden. Werde also unbeschränkt steuerpflichtig in Östereich sein ab Januar 2023. Habe keine weiteren Einnahmen in Deutschland ab 2023.

 

In meinem Depot sind akutell soweit Buchgewinne aufgelaufen, dass ich bei Verkauf über die 801€ Freibetrag landen werde. Daher wäre ein Verkauf, hinsichtlich der fälligen Steuer und des Zinseszinseffekt natürlich schädlich und ich frage mich welche Optionen für mich bestehen?

Meine Depotbank hat mir erstmal zugesichert, dass sie mich weiter als "Steuerausländer" führen kann, was meiner Meinung nach praktisch ist, da ich so erstmal mein Depot behalten kann, keine Anteile verkaufen muss aber selber die Kest in Österreich richtig abführen muss. Hierbei sind mir nun zwei Dinge aufgefallen:

Meine ETFs finde ich erstmal alle bei my.oekb, sprich erstmal gut: Meldefonds! Aber wie korrigiere ich die Anschaffungskosten meiner "aktuellen" Anteile? Geht die österreichische Steuerbehörde davon aus, dass die Anteile bei Wegzug "neu angeschaffen" worden sind? Sprich alles auf Anfang? Oder muss/sollte ich rückwirkend eine Korrektur für die letzten Jahre durchführen? Ich stelle mir die Frage deshalb, da ich irgendwann entweder mein Depot in Österreich auflösen werde (Rente) oder halt bei Wegzug aus Österreich eine "fikitive Wegzugsteuer" über die Gewinne anfallen wird. Aber welche Gewinne? Die die in der Zeit in Österreich anfielen?

 

Ich hoffe man versteht mein anliegen. Hat jemand eine solche Konstellation schonmal durchgespielt? Vorhandenes Depot in D -> Wegzug nach Ö -> weiter besparen und Kest abführen in Ö -> Wegzug Ö nach D in 10 Jahre oder Auszahlung in Ö. Wie gehe ich mit der Korrektur der Anschaffungskosten um, wie wird mein vorhandenes Depot behandelt?

 

Grüße

Poeffy

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B.Axelrod
· bearbeitet von B.Axelrod

Du hast leider übersehen, das es für viele ETF bei Verkauf in Deutschland eine Teilfreistellung gibt- d.h.- es wären bis zu 30% der Gewinne steuerfrei.

Solltest Du für Deine ETF/Fonds mal prüfen.

Im Januar erhöht sich dazu noch der Freibetrag von 801 auf 1000€.

In Österreich gibt es meines Wissens weder Freibetrag, noch Teilfreistellung- da bezahlst Du brav Deine 27,5% KESt.

 

Wenn Du von A nach D ziehst, unterliegt AFAIK der während Deines Aufenthaltes in A entstandene Vermögenszuwachs

nach §27 Abs. 6 der Besteuerung https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/sparen-veranlagen/substanzgewinne-bzw-einkuenfte-aus-realisierten-wertsteigerungen.html

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JS_01

Wie hoch sind denn die Buchgewinne, wenn sie ueber 801 Euro sind? Bei niedrigen 4-stelligen Betraegen wuerde ich lieber verkaufen, etwas Steuer bezahlen, das Geld ueberweisen und damit unwiderrufliche Klarheit haben.

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Poeffy

Vielen Dank soweit für die Antworten. Die Gewinne würden nach 30% Freistellung und 26,37% Abgeltungststeuer den Freibetrag übersteigen. Für Klarheit also alles verkaufen und die Steuer bezahlen scheint wohl der Tenor soweit zu sein.

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