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guerilla

Mitarbeiteraktien vom Bruttolohn

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guerilla

Hallo,

in meinem Unternehmen gibt es ein Aktienkaufprogramm. Dabei werden die Aktien vom Bruttolohn gekauft, d.h. mein zu versteuerndes Einkommen wird auf meinem Gehaltszettel entsprechend gemindert. Es gibt auch einen Rabatt auf die Aktien, dieser wird korrekt als Geldwerter Vorteil versteuert. Die Aktien selbst liegen dann in den USA, und anscheinend erfolgt bei einem Verkauf lediglich eine Versteuerung des Gewinns, und keine darüber hinausgehende Versteuerung - so berichten das Kollegen.

Um das mal an einem Beispiel festzumachen: Ich kaufe also in einem Monat für 500€ Aktien, bekomme noch 10 Prozent von meinem Arbeitgeber dazu (50€, also kaufe ich Aktien für 550€), und verkaufe die dann später für 650€ (mithin 650€ - 550€ = 100€ Gewinn). Dann werden die 50€ korrekt als geldwerter Vorteil versteuert, und die 100€ Gewinn wohl ebenfalls, nicht jedoch die 500€, die zuvor vom Brutto abgezogen wurden - die kommen als Teil des Verkauferlöses unversteuert zurück.

Meine Frage: Müsste dieser Bruttoabzug nicht zu irgendeinem Zeitpunkt versteuert werden? Und falls "ja", wie macht man das??

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slowandsteady

Bist du in Deutschland und hier steuerpflichtig?

 

Dann gibt es einen Freibetrag für vergünstigste Mitarbeiteraktien, alles darüber hinaus musst du versteuern und auch Sozialversicherungsbeiträge (sofern du nicht schon Maximalbetrag für jeweilige Versicherung zahlst) abführen. Auf Gewinne musst du Kapitalertragssteuer zahlen. Letztendlich ist es nicht viel anders, als wenn dein Arbeitnehmer dir entsprechend mehr Bruttolohn zahlt und du damit die Aktie kaufst, zumindest für die Summe, die den Freibetrag überschreitet.

vor 14 Minuten von guerilla:

Und falls "ja", wie macht man das??

In der Regel verrechnet es gleich der Arbeitgeber mit der Gehaltsabrechnung, du zahlst also einfach mehr Abgaben.

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guerilla

Ja, bin in Deutschland und hier steuerpflichtig.

Weißt du, wie sich der Freibetrag für Mitarbeiteraktien heißt (und ggf. wie hoch der ist)?

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forceone
vor 13 Minuten von guerilla:

Ja, bin in Deutschland und hier steuerpflichtig.

Weißt du, wie sich der Freibetrag für Mitarbeiteraktien heißt (und ggf. wie hoch der ist)?

geldwerter Vorteil und 1.440 €

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chirlu

Wie wäre es damit,

vor 13 Minuten von guerilla:

Freibetrag für Mitarbeiteraktien

in eine Suchmaschine deiner Wahl einzugeben?

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guerilla

Nee, also das kanns nicht sein: Der geldwerte Vorteil bezieht sich und wird auf die 10 Prozent Rabatt angerechnet. Das passiert auch.

Was ist aber mit dem Gehalt, das vom Brutto abgezogen wurde?

 

@chirlu - Bei Eingabe von "Freibetrag für Mitarbeiteraktien" kommen auch wieder nur die 1.440€ geldwerter Vorteil. Und selbst wenn es das wäre: Wie muss man vorgehen, wenn dieser Betrag überschritten wird?

 

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PeterS
· bearbeitet von PeterS

Alles über den Freibetrag wird zu deinem Steuersatz verrechnet. Also die Umwandlung in Mitarbeiteraktien in dem Monat und der Gewinn bei Verkauf in dem Monat. 

 

Ich kann mir nur vorstellen, dass es dir falsch erklärt wurde:

- Der %-Teil wird von deinem Bruttolohn berechnet. Nehmen wir an 10% vom Brutto wird in Mitarbeiteraktien umgewandelt. Ausgehend von 2.000€ Brutto, wird erst alles versteuert und am Ende bekommst du von deinem Netto die 200€ abgezogen, welche auf den USA Depot direkt oder nach der Sperrfrist übertragen. 

 

Wenn du in Zukunft z.B. für 300€ verkaufst, also 100€ Gewinn hast, werden dir diese 100€ auf deine nächste Gehaltabrechnung auf den Brutto Gehalt drauf gesetzt und dann wieder vom Netto abgezogen, damit du den Gewinn mit deinem Steuersatz versteuerst. musst du die 100€ per KAP versteuern. Bei einem US Broker passiert dies wahrscheinlich nicht automatisch und muss über die Steuererklärung angegeben werden.

 

Die 300€ bekommst du ja dann direkt vom US Broker auf dein Verrechnungskonto. 

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 17 Minuten von PeterS:

Wenn du in Zukunft z.B. für 300€ verkaufst, also 100€ Gewinn hast, werden dir diese 100€ auf deine nächste Gehaltabrechnung auf den Brutto Gehalt drauf gesetzt

 

Nee, nee. Damit hat der Arbeitgeber nichts mehr zu tun, das sind Kapitalerträge, auf die Abgeltungssteuer anfällt; bei einer ausländischen Bank muss man sie selbst in Anlage KAP zur Steuererklärung angeben, wo sie dann mit 25% plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert werden.

 

vor einer Stunde von guerilla:

so berichten das Kollegen.

 

Muss nicht stimmen, was die so berichten …

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PeterS
· bearbeitet von PeterS
vor 10 Minuten von chirlu:

 

Nee, nee. Damit hat der Arbeitgeber nichts mehr zu tun, das sind Kapitalerträge, auf die Abgeltungssteuer anfällt; bei einer ausländischen Bank muss man sie selbst in Anlage KAP zur Steuererklärung angeben, wo sie dann mit 25% plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert werden.

Danke für die Korrektur. Aber es hängt tatäschlich davon ab, ob derjenige Sofort veräußert oder erst später. Da ich immer sofort veräußere, ist mir die KAP "nie aufgefallen". Deshalb danke für die Info. Lt. meiner Unternehmenspolicy:

"Steuerliche Erwägungen sind von Land zu Land unterschiedlich und können sich je nach den örtlichen Vorschriften ändern. Im Allgemeinen gilt der Gewinn aus dem ESPP als reguläres Einkommen und wird entsprechend besteuert. In Deutschland ist das Unternehmen verpflichtet, Steuern einzubehalten. In Deutschland wird der Gewinn als Einkommensteuer besteuert, wenn die Alternative des sofortigen Verkaufs gewählt wird. Eine Vorauszahlung des Gewinns wird für die Steuer abgezogen, und die erforderlichen Anpassungen werden mit dem nächsten Gehalt vorgenommen. Entscheiden Sie sich dafür, die Aktien zu behalten, wird der Gewinn mit dem nächsten Gehalt als Einkommensteuer versteuert, und am Verkaufstag wird die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem Schlusskurs am Kauftag mit einem Kapitalsteuersatz besteuert."

 

In seinem Fall werden die 500€ und die 50€ Zuschuss vom Arbeitgeber voll versteuert. Ein möglicher Gewinn bei Verkauf wird per KAP verrechnet. In seinem Fall muss er prüfen, ob dies das US Depot macht (ich denke nicht) und dies manuell/nachträglich in der Steuererklärung angeben.

 

 

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guerilla

Danke, @Peters - das kommt der Sache schon näher. Aber, wie gesagt: Die 500€ werden aktuell definitiv NICHT vom Arbeitgeber versteuert - das wurd vom Brutto abgezogen, und nur der Restbetrag wird dann versteuert.
Ist das eventuell in der Form vom Arbeitgeber her nicht korrekt?

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chirlu
vor 2 Minuten von guerilla:

Die 500€ werden aktuell definitiv NICHT vom Arbeitgeber versteuert - das wurd vom Brutto abgezogen

 

Hast du das inzwischen gesehen oder ist es weiterhin nur Hörensagen?

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guerilla

Mache das seit etwa zweitem Quartal letzen Jahres - bislang war das immer so wie hier beschrieben: Keine Bersteuerung von den 500€.

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sparfux
· bearbeitet von sparfux
vor 9 Minuten von guerilla:

Mache das seit etwa zweitem Quartal letzen Jahres - bislang war das immer so wie hier beschrieben: Keine Bersteuerung von den 500€.

Bei uns wird der Betrag für das SPP aus dem Netto abgezogen und nicht aus dem Brutto. Da muss dann auch erstmal nichts versteuert werden. Versteuert wird dann bei Ablauf des Programmes (jeweils nach 6 Monaten). Dabei wird dann ein theoretischer Gewinn an Hand eines am Ablauftag ermittelten Aktienkurses und des USD/Euro Kurses der EZB berechnet (Egal ob Du verkauft hast oder nicht) und als geldwerter Vorteil auf der Gehaltsabrechnung versteuert. Die 1440€ Freibetrag in D kommen dabei zum Abzug (Mein vorheriger Arbeitgeber - auch eine amerikanische Firma - hat das nicht gemacht. Da habe ich mir den Freibetrag selber über die Steuererklärung zurück geholt). 

 

Die Differenz vom theoretischen geldwerten Vorteil bei Programmablauf und dem eigentlichen Verkaufserlös inkl. Währungsumwandlung und anfallender Gebühren berechne ich dann manuell und setze es in der Anlage KAP an. 

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PeterS
· bearbeitet von PeterS
vor 22 Minuten von sparfux:

Bei uns wird der Betrag für das SPP aus dem Netto abgezogen und nicht aus dem Brutto. Da muss dann auch erstmal nichts versteuert werden. Versteuert wird dann bei Ablauf des Programmes (jeweils nach 6 Monaten).

 

Du meinst mit "Versteuerung" aber die KAP für einen möglichen Gewinn oder? Weil die Einkommensteuer hast du ja bezahlt, wie du auch schriebtest (Netto). Zusätzlich solltest du, wenn die Sperrfrist vorbei ist und du einen Mitarbeiter-Einkaufspreis bekommen solltest, diesen auch über die Einkommensteuer verrechnen (unabhängig vom Gewinn, wenn du erst viel später verkaufst anstatt "sofort").

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sparfux
vor 10 Minuten von PeterS:

Du meinst mit "Versteuerung" aber die KAP für einen möglichen Gewinn oder?

Nein. Da meinte ich schon Einkommenssteuer und zwar die Versteuerung des geldwerten Vorteils des Rabattes. 

 

Steuerlich "sofort" verkaufen können wir nicht, selbst wenn ich "Quick Sale" aktiviere. Der Quick Sale passiert immer erst ein/zwei Tage später als die steuerliche Bewertung zur Ermittlung des geldwerten Vorteiles und da können sich schon wieder Gewinne/Verluste sowohl beim Aktienkurs oder auch bei der FX-Rate ergeben haben.

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MeinNameIstHase

In Deutschland muss man zwei Sachen unterscheiden.

 

a) Der Bezug der MA-Aktie erfolgt im Rahmen des Arbeitsverhältnisses. Zum Zeitpunkt, in der der MA darüber verfügen kann, muss der AG den geldwerten Vorteil bei der Lohnsteuer berücksichtigen.

Geldwerter Vorteil = Wert der Aktie (Börsenschlusskurs) zum Bezugszeitpunkt abzgl. Dazubetrag (= Bezugspreis) des Arbeitnehmers, da man oft die Aktie nicht umsonst bekommt. Wir sind hier im Lohnsteuerrecht, das andere Fristen kennt als die bankseitige Abgeltungssteuer für Kapitalerträge.

 

b) Veräußerungsgewinn im Falle eines Verkaufs. Das ist die Differenz aus Verkaufserlös abzgl. Wert der Aktie aus a). Da sind dann Kapitalerträge, die entweder von der Bank (falls in Deutschland ansässig) mit Abgeltungssteuer besteuert werden oder die man in der Anlage KAP selbst erklären muss.

 

zu a)

Achtet auf der Lohnabrechnung, wie hoch der geldwerte Vorteil ist, denn der erhöht den Bruttolohn. Und unterscheidet das von dem Bezugspreis, welcher vom auszahlbaren Nettolohn einfach abgezogen wird. Typisch passiert ja beides gleichzeitig. Der Bezugspreis müsste sonst vom Mitarbeiter extra zurück überwiesen werden, damit der die Aktie dafür kriegt.

zu b)

Dokumentiert den Wert der Aktie bei Einbuchung in das Depot, wenn die zuständige Bank im Ausland sitzt, denn das sind die relevanten Anschaffungskosten. Aus a) ergibt sich, dass die
Anschaffungskosten = Geldwerter Vorteil lt. Lohnabrechnung + Bezugspreis ist. Eine ausländische Bank weiß nicht, wie hoch die Anschaffungskosten der Aktie lt. Lohnabrechnung wirklich sind. Da kommt es nämlich darauf an, ob der Börsenkurs im Ausland oder in Deutschland maßgeblich ist; es gibt da immer kleine Abweichungen.

 

Wird zeitgleich mit dem Bezug der MA-Aktie diese verkauft, dann ist der Gewinn aus b) meist ungefähr null (was unterm Strich niemanden interessiert). Aber manche Firmen haben auch eine Sperrfrist (Mindesthaltedauer).

 

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Chips
· bearbeitet von Chips
vor 21 Stunden von guerilla:

Ja, bin in Deutschland und hier steuerpflichtig.

Weißt du, wie sich der Freibetrag für Mitarbeiteraktien heißt (und ggf. wie hoch der ist)?

360€ pro Jahr. So war das bei mir auch. Und es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Bei 361€ müsste alles komplett versteuert werden. 

https://www.test.de/Mitarbeiteraktien-Auf-die-eigene-Firma-setzen-grosse-Rabatte-kleine-Haken-4964513-4964522/

 

PS: sorry, ist veraltet...

 

 

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 24 Minuten von Chips:

360€

 

Veraltet.

 

vor 24 Minuten von Chips:

Und es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag.

 

Das hat schon vorher nicht gestimmt.

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guerilla

Hmmmm, also wenn man das auf den heutigen Freibetrag von 1.440€ überträgt, dann hieße das, dass man bei einem 10-prozentigen Rabatt für 14.400€ steuerfrei Aktien kaufen darf, bevor der geldwerte Vorteil "aufgebraucht" ist? Dann wäre ein Abzug vom Bruttogehalt mithin auch rechtens...?

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Chips
vor 53 Minuten von chirlu:

 

Veraltet.

 

 

Das hat schon vorher nicht gestimmt.

Hast Recht. 

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Dann wäre ein Abzug vom Bruttogehalt mithin auch rechtens...?

Was hat das mit dem geldwerten Vorteil zu tun? Grundsätzlich musst du das in Aktien umgewandelte Einkommen versteuern (und versichern). Nur der geldwerte Vorteil, also der Rabatt auf den aktuellen Börsenkurrs, fällt unter den Freibetrag.

Wenn dir der Arbeitgeber beispielsweise Aktien zu 90 Euro verkauft welche an der Börse aber gerade 100 Euro kosten, dann hat er dir ja praktisch 10 Euro geschenkt. Und nur die können steuerfrei sein.

 

Lies dir Beitrag #16 nochmal durch, der fasst es gut zusammen.

 

Und bitte nicht daran orientieren wie es andere Arbeitgeber abrechnen, das muss nicht korrekt sein (insbesondere bei ausländischen Firmen, da wird auch gerne mal überall gleich abgerechnet).

 

Stefan

 

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sparfux
vor 19 Stunden von MeinNameIstHase:

zu a)

Achtet auf der Lohnabrechnung, wie hoch der geldwerte Vorteil ist, denn der erhöht den Bruttolohn. Und unterscheidet das von dem Bezugspreis, welcher vom auszahlbaren Nettolohn einfach abgezogen wird. Typisch passiert ja beides gleichzeitig. Der Bezugspreis müsste sonst vom Mitarbeiter extra zurück überwiesen werden, damit der die Aktie dafür kriegt.

zu b)

Dokumentiert den Wert der Aktie bei Einbuchung in das Depot, wenn die zuständige Bank im Ausland sitzt, denn das sind die relevanten Anschaffungskosten. Aus a) ergibt sich, dass die
Anschaffungskosten = Geldwerter Vorteil lt. Lohnabrechnung + Bezugspreis ist. Eine ausländische Bank weiß nicht, wie hoch die Anschaffungskosten der Aktie lt. Lohnabrechnung wirklich sind. Da kommt es nämlich darauf an, ob der Börsenkurs im Ausland oder in Deutschland maßgeblich ist; es gibt da immer kleine Abweichungen.

zu a) Der geldwerte Vorteil wird m.E. auch auf der Nettoseite wieder abgezogen. Es gibt auch Programme (ESPP oder SPP wurden hier im Thread schon erwähnt), bei denen ein monatlicher Abzug eines Betrages aus dem Netto erfolgt, die Zuteilung der Aktien (und die Versteuerung des geldwerten Vorteiles) aber nur halbjährlich. Damit ist dann die Versteuerung nicht mehr gleichzeitig mit der Zahlung des Beitrages. 

 

zu b) wenn man bei einem ausländischen AG im nicht-€-Raum arbeitet, kommen nochmal Währungsumrechnungen dazu. Das verkompliziert es leider weiter. 

 

 

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guerilla
vor 10 Stunden von reckoner:

Was hat das mit dem geldwerten Vorteil zu tun? Grundsätzlich musst du das in Aktien umgewandelte Einkommen versteuern (und versichern). Nur der geldwerte Vorteil, also der Rabatt auf den aktuellen Börsenkurrs, fällt unter den Freibetrag.

Wenn dir der Arbeitgeber beispielsweise Aktien zu 90 Euro verkauft welche an der Börse aber gerade 100 Euro kosten, dann hat er dir ja praktisch 10 Euro geschenkt. Und nur die können steuerfrei sein.

 

Lies dir Beitrag #16 nochmal durch, der fasst es gut zusammen.

Also mir gehts wirklich nur um den Teil des Lohns, der für den Bezugspreis herangezogen wird, und wie dieser steuerlich zu behandeln ist - da schweigt sich Beitrag #16 leider drüber aus. Ich habe da auch zuvor immer wieder die Auffassung gehört, dass der Lohn für den Bezugspreis unter den geldwerten Vorteil fällt - das scheint mir aber nicht korrekt, und das sagst du ja auch, denke ich.
Jetzt ist es aber so, dass der Anteil des Lohns am Bezugspreis nicht versteuert wird - das sehe ich auf meiner Gehaltsabrechnung gut nachvollziehbar: Da wird direkt vom Brutto dieser Anteil des Bezugspreises abgezogen, und nachfolgend nur noch mein Restbrutto versteuert. D.h. um jetzt keine Steuerhinterziehung zu begehen, müsste ich anscheinend Anlage KAP ausfüllen (habe ich mir bislang noch nicht angesehen), und dort nach einem Verkauf der Aktien (oder bereits im Jahre des Bezugs, falls Kauf und Verkauf in verschiedenen Jahren geschehen?!) kenntlich machen, dass die Aktien mit unversteuertem Einkommen gekauft wurden...?

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Also mir gehts wirklich nur um den Teil des Lohns, der für den Bezugspreis herangezogen wird, und wie dieser steuerlich zu behandeln ist

Wie du schon sagst ist es Teil des Lohns, und damit genauso zu besteuern (und zu versichern).

 

Zitat

kenntlich machen, dass die Aktien mit unversteuertem Einkommen gekauft wurden...?

Mit einem Kaufkurs von Null würde das gehen (könnte man auch entsprechend korrigieren).

Vielleicht werden die Aktien ja sogar wirklich so eingebucht (dann wäre es aber trotzdem eine Steuerverschiebung = unzulässig).

 

So ganz genau weiß ich auch nicht, welche Abrechnungsmöglichkeiten es da eventuell noch gibt und was für Ideen so manche Lohnbüros haben. Aber in jedem Fall ist der umgewandelte Lohn nicht steuerfrei, auch nicht zum Teil (der hier schon genannte Freibetrag ist etwas anders).

 

Zitat

- da schweigt sich Beitrag #16 leider drüber aus.

Oh ja, stimmt.

Ich denke er ist darauf gar nicht eingegangen, weil es nicht deine Baustelle ist. Für die Versteuerung des Lohns ist erstmal der Arbeitgeber verantwortlich. Und bei einer Lohnsteuerprüfung würde auch er den Ärger bekommen.

 

Vielleicht schreibt Hase ja auch noch was zu diesem Punkt. ;)

 

Stefan

 

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 17 Minuten von reckoner:

(und zu versichern)

 

Zu verbeitragen. Versichern wäre, wenn man eine Versicherung abschließt für den Fall, dass das Geld abhandenkommt.

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