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Moneysac

Welche Daten vom IB (Interactive Brokers) Kontoauszug für die deutsche Steuererklärung?

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rolm
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Zum Einen sind nur Trades vom Januar 2021 drin, Ab Februar fehlen sie.

Zum Anderen ist sehr oft *** SUSPECT COST - matched book cost set to zero ***. D.h. die Anschaffungskosten sind Null und dadurch ist Gewinn = Verkaufserlös. Und das bei ganz normalen Aktien, die ich gekauft habe.

 

Das mit dem "FX Rate to Base" habe ich nur bei den Flex Queries gefunden. Und da kann man sich kein pdf runterladen und in dem Format (xml, cvs) kann ich nur schwer was erkennen, aber man sieht meines Erachtens nicht die Verkäufe und in den Zeilen darunter die zugeordneten Käufe wie bei dem "Trades" Report.

Kann man das "FX Rate to Base" auch im Trades Report einstellen. Denn dort habe ich es nicht gefunden.

Was wir ja nur brauchen würde, dass in der Zeile des Kaufes und Verkaufes der Wechselkurs mit aufgeführt ist, was der "Trades" Report leider nicht tut.

 

Unter Tax Documents kann man ja Account Match Method auf "First in, first out" einstellen.

Gilt das dann auch für die Custom Statements "Trades", dass die "Closed Lot" nach FIFO zugeordnet sind?

 

Herzlichen Dank.

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rolm
Posted

Man kann doch Quellensteuer auf Dividenden von Aktien von USA, Kanada und Australien in Höhe von 15% auf die Abgeltungssteuer anrechnen.

In welche Zeile in der KAP muss ich das im Falle von Interactive Brokers eintragen:

 - Zeile 40: Angerechnete ausländische Steuern 

oder

 - Zeile 41: Anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische Steuern?

 

Bei einer deutschen Bank ist es ja Zeile 40, aber bei Interactive Brokers müsste es doch Zeile 41 sein. Richtig?

 

Nimmt man dann einfach die Dividende, wie von Interactive Brokers ausgewiesen und multipliziert sie mit 15%? 

 

Und bei Dividenden von deutschen Aktien schreibt man den gesamten Dividendenbetrag, wie von Interactive Brokers ausgewiesen, in Zeile 7. Da hier ja Interactive Brokers die 25% Quellensteuer abführt? Oder wie muss man Dividenden von deutschen Aktien bei Interactive Brokers in der KAP eintragen?

 

Herzlichen Dank.

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rolm
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Es gibt ja die Teilfreistellung bei Fonds und ETFs.

In der KAP-INV ist ja die Unterscheidung: Aktienfonds, Mischfonds, Immobilienfonds, Auslands-Immobilienfonds und sonstigen Investmentfonds.

 

Wo ordnet ihr ETFs, wie

GDX (VANECK GOLD MINERS)

oder

SQQQ (PROSHARES ULTRAPRO SHORT QQQ)

ein?

 

Herzlichen Dank.

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MeinNameIstHase
Posted · Edited by MeinNameIstHase
Am 12.4.2023 um 11:50 von rolm:

- Zeile 40: Angerechnete ausländische Steuern 

oder

 - Zeile 41: Anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische Steuern

Nur dt. Banken dürfen anrechnen (Zeile 40). Ausländische Banken führen für Dich keine Abgeltungssteuer ab, können somit auch nicht anrechnen. Dann sind es anrechenbare QSt. 

 

Am 12.4.2023 um 11:50 von rolm:

Nimmt man dann einfach die Dividende, wie von Interactive Brokers ausgewiesen und multipliziert sie mit 15%? 

 

Und bei Dividenden von deutschen Aktien schreibt man den gesamten Dividendenbetrag, wie von Interactive Brokers ausgewiesen, in Zeile 7. Da hier ja Interactive Brokers die 25% Quellensteuer abführt? Oder wie muss man Dividenden von deutschen Aktien bei Interactive Brokers in der KAP eintragen?

Die 15% berechnet man auf die Bruttodividende.

 

Die Dividenden mit QSt, die der deutsche Staat darauf einbehält, heißen für dt. Steuerzahler Kapitalerträge, die bereits dem Steuerabzug unterlegen haben.

 

Das Problem: Wie besorgt man sich bei einer ausl. Bank dafür die Steuerbescheinigung? Manche ausl. Broker helfen Dir, schreiben Clearstream Bank (bzw. die zuständige Depotbank der AG) an, übermitteln denen Dein Name, Deine Steuernumer usw., damit diese die notwendige Steuerbescheinigung ausstellen. Andere ausl. Broker sagen: "Nö, dass gehört nicht zu unseren Dienstleistungen." Dann bist du der Dumme, denn selbst kannst du Clearstream und Co nicht anschreiben.

 

Man kann natürlich versuchen, die trotzdem in der Steuererklärung entsprechend anzugeben. Oft wird ja nicht geprüft und wenn doch, schreibt man zurück, dass es Dir unmöglich ist, bei der ausl Bank. die notwendigen "Steuerbescheinigungen" beschaffen zu lassen und deshalb die verlangte Vorlage unzumutbar sei. (Ist höchstgerichtlich schließlich nicht entschieden, welche Nachweise das FA überhaupt unter welchen Bedingungen verlangen darf. Aber das ist ein anderes Thema.)

 

Am 30.4.2023 um 13:00 von rolm:

Wo ordnet ihr ETFs, wie

GDX (VANECK GOLD MINERS)

oder

SQQQ (PROSHARES ULTRAPRO SHORT QQQ)

ein?

Laut Finanzen.net:

Der VanEck Gold Miners UCITS ETF gehört zur Kategorie "Aktien".

Der ProShares UltraShort FTSE Europe gehört zur Kategorie "Sonstige".

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GreatGatsby
Posted · Edited by GreatGatsby
Am 22.2.2023 um 23:48 von Cai Shen:

Die haben alle ihre Fehler!

Der "informative Steuerbericht" macht seine Aufgabe prinzipiell gut, kommt aber im Detail (z.B. Einstandskurse) auf nicht nachvollziehbare Daten.

Eine Jahresauswertung unter "Kontoauszug", wie ich das jahrelang praktiziert habe, berechnet die Gewinne in Fremdwährung und konvertiert das Endergebnis. Das ist steuerlich falsch.

Am saubersten wäre, so meine aktuelle Arbeitshypothese, ein Excel aus dem Cashflow-Bericht der Kontoauszüge in Basiswährung. Dann sind zumindest Einstands- und Verkaufskurse sauber in Euro aufgeschlüsselt.

Wenn man alle Transaktionen und Zinsszahlungen von Anfang an auf diese Art konsequent dokumentiert, dürfte in einem übersichtlichen Depot (Aktien, Anleihen, keine Derivate) ein ziemlich stimmiges Endergebnis herauskommen.

Das interessiert mich aus aktuellem Anlass auch gerade. Es gibt reihenweise yt-Videos, wo Leute diese Zahlen aus der Aktivitätsübersicht direkt in die Anlage KAP übernehmen, einreichen und es angeblich auch desöfteren so von den Finanzbehörden akzeptiert wird. Ich habe auch selbst mal versucht, das mit meiner eigenen Rechnung für einen einzlnen Aktienverkauf abzugleichen und komme da schon auf deutliche Abweichungen. Wissen wir, anhand welches Kurses IBKR/Captrader hier umrechnet? Also heraus kommt ein realisierter G/V in Fremdwährung aber auf welcher Granularität und mit welchem Tageskurs werden diese dann in EUR umgerechnet?

Was ich tue, ist, jeden Kauf und Verkauf anhand des tagesaktuellen Schlusskurses der jeweiligen Fremdwährung in EUR umzurechnen und mir den G/V anhand dessen in EUR-Basis auszurechnen. Ist das Vorgehen so grundsätzlich richtig oder müsste ich hier z.B. den Wechselkurs zur genauen Uhrzeit der jeweiligen Transaktionen bestimmen?

Wie ist das an dieser Stelle noch mit Währungsgewinnen/-verlusten? Da ich ja bei Kauf und Verkauf nur virtuell, aber nicht tatsächlich in EUR tausche und den Erlös wieder in Fremdwährung eingebucht kriege, findet ja keine tatsächliche Devisentransaktion statt. Muss ich hier trotzdem irgendwelche Devisengewinne berücksichtigen oder erst wenn ich in meinem Account eine tatsächliche Devisentransaktion innerhalb der Jahresfrist durchführe (am wahrscheinlichsten wieder zurück in EUR)?

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B.Axelrod
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vor einer Stunde von GreatGatsby:

Was ich tue, ist, jeden Kauf und Verkauf anhand des tagesaktuellen Schlusskurses der jeweiligen Fremdwährung in EUR umzurechnen und mir den G/V anhand dessen in EUR-Basis auszurechnen. Ist das Vorgehen so grundsätzlich richtig oder müsste ich hier z.B. den Wechselkurs zur genauen Uhrzeit der jeweiligen Transaktionen bestimmen?

Ich habe den Tageskurs der Bundesbank/EZB genommen- ich denke, dann kann einem keiner etwas.

Genaue Uhrzeit fände ich jetzt etwas übertrieben- selbst deutsche Broker machen das nicht.

vor einer Stunde von GreatGatsby:

Da ich ja bei Kauf und Verkauf nur virtuell, aber nicht tatsächlich in EUR tausche und den Erlös wieder in Fremdwährung eingebucht kriege, findet ja keine tatsächliche Devisentransaktion statt. Muss ich hier trotzdem irgendwelche Devisengewinne berücksichtigen oder erst wenn ich in meinem Account eine tatsächliche Devisentransaktion innerhalb der Jahresfrist durchführe (am wahrscheinlichsten wieder zurück in EUR)?

Für das Finanzamt findet eine Devisentransaktion statt, denn Du verkaufst beim Aktienkauf Deine Fremdwährung gegen Aktien und dann wechselt die Form der Besteuerung.

Zwischen Kauf und Verkauf eines Wertpapieres sind Währungsgewinne/Verluste im Gewinn/Verlust des Wertpapieres enthalten.

Beim Verkauf der Wertpapiere kaufst Du wieder Fremdwährung.

Hältst Du längere Zeit davor und danach Barbestände in Fremdwährung, werden deren Gewinne/Verluste nach §23 "Private Veräußerungsgeschäfte" besteuert-

allerdings nicht zum persönlichen Steuersatz, sondern mit Kapitalertragssteuer. 

Das ganze dann mit First in- First Out.

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GreatGatsby
Posted

Danke schon mal! Ich kaue es noch mal anhand eines konkreten Fallbeispiels durch, um sicher zu gehen, dass ich richtig folge:

 

Ich kaufe zu Zeitpunkt A 100 USD im Wert von 100€ (Wechselkurs der Einfachheit halber also 1:1). Zum Zeitpunkt B kaufe ich für diese 100 USD Aktien. Diese sind mittlerweile 105€ Wert. Ich rechner hier also zum Transaktionszeitpunkt wieder in € um/zurück und habe einen zu versteuernden Währungsgewinn von 5€. Zum Zeitpunkt C verkaufe ich meinen gesamten Aktienbestand wieder. Dieser ist auf 105 USD zu 120€ Gegenwert gestiegen. Nebst Aktiengewinn hätte ich hier also noch einen zusätzlichen Währungsgewinn, der aber bereits innerhalb der Aktientransaktion verrechnet wird. Zum Zeitpunkt D tausche ich die 105 USD Verkaufserlös wieder in € um (oder ich kaufe erneut Aktien oder tausche in eine andere Fremdwährung um), mittlerweile nur noch zu einem Gegenwert von 110€ und habe folglich einen Währungsverlust von -10€ an.

 

Ist das so weit richtig?

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Stoxx
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Am 20.2.2023 um 15:31 von Moneysac:

Wtf: was trage ich nun in die Steuererklärung ein???

Lade Dir bei IB im Client Portal unter Steuern das Activity Statement runter und gebe damit zu einem versierten Steuerberater. 

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B.Axelrod
Posted
vor 22 Stunden von GreatGatsby:

Ist das so weit richtig?

Würde ich so sehen.

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oktavian
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Ich denke das passt zum Thema:

im activity statement und im dividend report tax year (unter Steuerberichte) erfolgt die Umrechnung der Dividenden mit einem leicht anderen Kurs (z.B. gleiche Summe in USD aber andere Summe in EUR). Dadurch weicht die Summe etwas ab. Welche Umrechnung nutzt ihr für die deutsche Steuer?

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Hegodamask
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Kurze Frage zu verlusten bei IB: Angenommen ich verkaufe Aktie A mit 100€ Verlust. Kauf und Verkaufgebühren jeweils 2€. Kann ich dann insgesamt 104€ Verlust beim Finanzamt einreichen? Wie verhält sich das ganze mit Ordergebühren bei Verlusten?

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Hamster92
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vor 8 Stunden von Hegodamask:

Kurze Frage zu verlusten bei IB: Angenommen ich verkaufe Aktie A mit 100€ Verlust. Kauf und Verkaufgebühren jeweils 2€. Kann ich dann insgesamt 104€ Verlust beim Finanzamt einreichen? Wie verhält sich das ganze mit Ordergebühren bei Verlusten?

Ja kannst du. Es ist egal, ob da ein Gewinn oder Verlust entsteht. Selbst wenn du zum exakt gleichen Kurs verkaufst, wie du gekauft hast, kannst du insgesamt 4 € als Verlust geltend machen.

 

Beispiel:
Kurswert beim Kauf: 300 €, Ordergebühr: 2 €, Anschaffungskosten: 302 €

Kurswert beim Verkauf: 200 €, Ordergebühr: 2 €, Verkaufserlös: 198 €

Differenz (Verlust): 302 € - 198 € = 104 €

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Hegodamask
Posted
vor 14 Stunden von Hamster92:

Ja kannst du. Es ist egal, ob da ein Gewinn oder Verlust entsteht. Selbst wenn du zum exakt gleichen Kurs verkaufst, wie du gekauft hast, kannst du insgesamt 4 € als Verlust geltend machen.

 

Beispiel:
Kurswert beim Kauf: 300 €, Ordergebühr: 2 €, Anschaffungskosten: 302 €

Kurswert beim Verkauf: 200 €, Ordergebühr: 2 €, Verkaufserlös: 198 €

Differenz (Verlust): 302 € - 198 € = 104 €

Top, vielen dank dir für die Hilfe! 

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Dauerpendler
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Ich brauche ebenfalls mal Hilfe bei der Erstellung der Steuererklärung für 2022 und das Ausfüllen von KAP, da die Wisosoftware meint, so (wie ich es mache), geht es nicht. Ich operiere mit Beispielzahlen:

 

Zeile 20: Gewinne aus Aktienverkäufen: 500 €

Zeile 21: Gewinne aus Termingeschäften und Stillhalterprämien: 1.500 €

Zeile 23: Verluste aus Aktienverkäufen: 1.000 €

Zeile 24: Verluste aus Termingeschäften 500 €

 

Was trage ich nun in Zeile 19 für ausländische Kapitalerträge ein?

 

Aus dem Aktienhandel ergibt sich ein tatsächlicher Verlust und aus den Termingeschäften ein tatsächlicher Gewinn, welche aber nicht miteinander verrechenbar sind? 

 

Muss ich dort die Summe aus Zeile 20 und Zeile 21 addieren ohne die Verluste (ganz oder teilweise) abzuziehen? 

 

Wiso Fehlermeldung: Die erklärten in- und ausländischen Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben (ohne darin enthaltene Verluste), sind kleiner als die darin enthaltenen Gewinne aus Aktienveräußerungen und Einkünfte aus Stillhalterprämien bzw. Gewinne aus Termingeschäften.

 

 

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Hamster92
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vor 29 Minuten von Dauerpendler:

Zeile 24: Verluste aus Termingeschäften 500 €

Die Verluste aus Termingeschäften (Zeile 24) darf man glaube ich nicht in Zeile 19 abziehen.

Also: Zeile 19 = Zeile 20 + Zeile 21 - Zeile 23

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padavona
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In der Anlage KAP bzw. in WISO steht ja direkt dabei, dass sich Zeile 19 aus den Zeilen 20 bis 23 zusammensetzt.

In deinem Fall also: Zeile 19 = 500€ + 1.500€ - 1.000€ = 1.000€.

 

Es seid denn du hast noch Dividenden bekommen. Die würden dann auch in Zeile 19 kommen, da es für Dividenden keine eigene Zeile gibt.

Deswegen meckert WISO auch nur, wenn der Betrag in Zeile 19 zu klein ist.

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Dauerpendler
Posted

Nein, es gab keine Dividende :)

 

Die von IB ausgewiesenen Devisengewinne packe ich wohin?

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padavona
Posted

Devisengewinne werden in Anlage SO erklärt. Es sei denn die Devisengewinne übersteigen zusammen mit anderen Veräußerungsgeschäften nicht die Freigrenze von 600€.

Ist man über 600€ muss man das aber ab dem ersten Euro versteuern (Freigrenze != Freibetrag).

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