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pkv_novize

DKV BestMed Komfort (BMK) Tarif

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pkv_novize
Posted · Edited by pkv_novize
16 hours ago, Peter Wolnitza said:

Daher: Fachmann fragen und ALLES erklären lassen, was Du nicht selbst 100% verstehst. Der Vertrag soll Bestand haben und möglichst viel abdecken, bis Du mit 90 beschliesst, von Deinem Recht auf Ableben Gebrauch zu machen...

PKV hat die längste Verweildauer von allen Verträgen!

Entspräche beim Autokauf: 4 Räder, alle sollen nach Möglichkeit bis zum Boden reichen, ein Lenkrad und ein Radio wäre auch nicht schlecht.

Ja genau, daher kommt ja auch mein Unsicherheit. Auch wenn ich glaube, dass es nicht ganz sooo schlimm geworden ist. Ich hab vielleicht keinen Porsche aber vielleicht ein Golf :)

16 hours ago, Peter Wolnitza said:

Ist auch nicht erforderlich - aber zunächst schaut man dorthin, wo die guten Vertragsbedingungen zu finden sind. Wenn das vom Preis her nicht passen sollte, schaut man eben, mit welchen Einschränkungen man am ehesten leben kann

Tatsächlich war das ja genau das was ich dachte, was ich gemacht habe...

16 hours ago, Peter Wolnitza said:

Naja mir fallen da so einige Punkte ein, wo selbst der alte NK besser ist als der beste Tarif der DKV (erstmal OHNE irgendeine Gewichtung) ...

Interessante Liste, die meisten Punkte davon hatte ich in meinen Vergleich überhaupt nicht eingezogen. Ich denke bei den Kriterien passt da aber auch der DKV Tarif garnicht so schlecht. Erlaube mir die Kommentierung im Zitat selbst.

16 hours ago, Peter Wolnitza said:

Naja mir fallen da so einige Punkte ein, wo selbst der alte NK besser ist als der beste Tarif der DKV (erstmal OHNE irgendeine Gewichtung) ...

Wohnsitzverlegung/Geltungsbereich ..

-> Der DKV gilt in Europa unbegrenzt, außerhalb 6 Monate. Bei Verlegung des Wohnsitz in die EU kann der Tarif weiterhin beibehalten werden, außerhalb endet er. Ist glaube ich soweit Standard und für mich auf jeden Fall ausreichend.

Beie Behandlungen ausserhalb Deutschlands kein Verweis auf deutsche GOÄ ..

-> Der DKV deckt in Europa Kosten oberhalb der deutschen GOÄ ab, "soweit sie in diesem Land üblich sind". Außerhalb Europa (also eigentlich USA) nur bis zum maximal doppelten der GOÄ. Finde ich aber fair. ich hab für die ersten 6 Wochen Auslandsaufenthalt zusätzlich noch meine alte 10€/Jahr Auslandsreisekrankenversicherung weiterlaufen lassen, die kennt keine Begrenzungen (bei nicht geplanten Behandlungen).

Behandlungen im Ausland plane ich onehin nicht.

Unfallfolgen durch Terrorereignisse ..

-> Sind abgedeckt (bzw. nicht ausgeschlossen)

künstliche Ernährung ..

-> Ist abgedeckt

Leistungen oberhalb 3,5 ..

-> Ist "abgedeckt": "[...] soweit sie durch krankheits- bzw. befundbedingte Erschwernisse begründet sind."

-> Denke das reicht mir

Brechkraftverändernde OPs ..

-> Ist ohne Begrenzung abgedeckt. EDIT: nach Zusage

stationäre Psychotherapie ..

-> Abgedeckt nach Zusage

Gemischte Anstalten ..

-> Abgedeckt nach Zusage

ambulante Transportkosten ..

-> 100km, darüber hinaus zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus, denke das passt

-> Ob jetzt für jede Fahrt zum Arzt ein Taxi bezahlt wird ist mir eher egal. Lebe in einer Großstadt hab kurze Wege. Ich profitiere ja auch davon, wenn die Kosten geringer gehalten werden.

Implantate ..

-> 6 pro Kiefer, denke das passt. Damit und ein par Brücken kann man schon das ganze Gebiss neu machen

Kieferorthopädische Behandlung ..

-> Leider nur bis 18, auch nciht nach Unfall. War mir aber Bewusst bei Abschluss.

Vorsorge/Prophylaxe Leistungen ..

-> Abgedeckt, kein Selbstbehalt, kein Einfluss auf BRE

und gaaanz spannend: Umstellungsverpflichtung zB bei GKV Pflicht ...

-> Hab ich tatsächlich auch auf dem Schirm gehabt, aber da kann die DKV leider nicht viel bieten. Wohl angeblich auf freiwilliger Basis, aber wer weiß was das dann schon wirklich Wert ist. Ist aber erstmal auch nicht wirklich ein Thema für mich.

 

 

16 hours ago, Peter Wolnitza said:

Da hast den beinahe üblichen Fehler gemacht: Irgendwelche Erstattungssätze verglichen, ohne zu überprüfen WANN (bei welcher Gelegenheit) und WO diese überhaupt zur Geltung kommen. (ist jetzt kein Vorwurf an Dich, das ist beinahe ein Standardfehler) hier hätte der Berater informierend eingreifen müssen - war aber wohl eher ein guter Verkäufer.

Zusammengefasst: Nach wie vor spielt der NK in einer anderen Liga als die genannten VUs und bei richtiger Konstellation (Bonus) bei einem Angestellten vermutlich nicht mal wesentlich teurer.

Ich würde sagen ich habe mich eigentlich schon intensiv damit beschäftigt. Hab für die Allianz, DKV und HanseMerkur sogar die Bedinungen selbst miteinander verglichen etc.. Leider ist die Hallersche schon früh rausgeflogen.

Ich finde auch nach wievor einen unbegrenzen Prozentualen Selbstbehalt bei einfacher Zahnbehandlung schon schwierig zu verdauen. Ich glaube nicht, dass ich einen solchen Tarif abgeschlossen hätte. Die Zahnstaffel hatte glaube ich auch für Zahnbehandlung gegolten, oder?

 

16 hours ago, Peter Wolnitza said:

Und Nein: Ich bin kein Hallesche-Vertreter  ;)  ... aber der NK ist seit über (30?) Jahren unverändert im Markt, und weist sehr gute Zahlen vor.. (da müssen einige der genannten Tarife erst mal hinkommen)  und der NK Select muss sich auch hinter einer BBKK, einer SDK oder Barmenia nicht verstecken.

Die DKV gibt es ja jetzt auch nicht erst seit gestern :) Und ist immerhin nach der Debeka der zweitgrößte PKV Versicherer in Deutschland. Das ist auch in meine Überlegung eingeflossen, dass ich bei denen mit deren "Brot und Butter" Tarif nicht viel falsch machen würde. Ich war im Nachgang auch überrascht allgemein so wenig zur DKV zu lesen (positiv als auch negativ) obwohl es ja einige Kunden geben muss.

 

Was würdest du mir denn in meiner Situation raten? Ernsthaft Alternative ansehen und dann versuchen die bisherigen Altersrückstellungen mitzunehmen? Oder mich mit dem aktuellen Tarif arangieren?

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chirlu
Posted · Edited by chirlu
vor 3 Stunden von pkv_novize:

Leistungen oberhalb 3,5 ..

-> Ist "abgedeckt": "[...] soweit sie durch krankheits- bzw. befundbedingte Erschwernisse begründet sind."

-> Denke das reicht mir

 

Die Anführungszeichen sind da schon richtig. :-* Eigentlich will man so etwas ja, um zum gefragten Superspezialisten gehen zu können, der erst ab Faktor 5 in Betracht zieht, jemanden eventuell als Patienten anzunehmen. Der Fall ist nicht abgedeckt.

 

vor 3 Stunden von pkv_novize:

Brechkraftverändernde OPs ..

-> Ist ohne Begrenzung abgedeckt

 

Nur nach Zusage.

 

vor 3 Stunden von pkv_novize:

stationäre Psychotherapie ..

-> Abgedeckt nach Zusage

Gemischte Anstalten ..

-> Abgedeckt nach Zusage

 

Und für eine AHB sowie für Entziehung sind ebenfalls Zusagen erforderlich.

 

Beim Zusage-Vorbehalt gibt es prinzipiell zwei Probleme:

  1. Es ist ein organisatorischer Aufwand. Gerade wenn du Bedarf an einer stationären Psychotherapie hast, kannst du diesen Aufwand vielleicht nicht leisten. Außerdem musst du erst einmal daran denken, dass XY nur nach vorheriger (!) Zusage bezahlt wird.
  2. Wenn der Versicherer die Zusage gibt, ist es ja noch OK. Vielleicht lehnt er aber auch ab, oder er genehmigt nur einen Teil („Vier Wochen? Eine Woche muss reichen“). Dafür gibt es keine festen Kriterien, auf die du bauen (und die du notfalls vor Gericht einklagen) kannst.

 

vor 3 Stunden von pkv_novize:

Ich finde auch nach wievor einen unbegrenzen Prozentualen Selbstbehalt bei einfacher Zahnbehandlung schon schwierig zu verdauen. Ich glaube nicht, dass ich einen solchen Tarif abgeschlossen hätte.

 

Der Zahnbereich ist letztlich am wenigsten relevant, da die anfallenden Kosten immer überschaubar (und notfalls aus eigener Tasche tragbar) sind. Du hast einen Tarif abgeschlossen mit unbegrenztem prozentualem Selbstbehalt für Psychotherapie. Wieso war das verträglicher?

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pkv_novize
Posted
7 minutes ago, chirlu said:

 

Beim Zusage-Vorbehalt gibt es prinzipiell zwei Probleme:

  1. Es ist ein organisatorischer Aufwand. Gerade wenn du Bedarf an einer stationären Psychotherapie hast, kannst du diesen Aufwand vielleicht nicht leisten. Außerdem musst du erst einmal daran denken, dass XY nur nach vorheriger (!) Zusage bezahlt wird.
  2. Wenn der Versicherer die Zusage gibt, ist es ja noch OK. Vielleicht lehnt er aber auch ab, oder er genehmigt nur einen Teil („Vier Wochen? Eine Woche muss reichen“). Dafür gibt es keine festen Kriterien, auf die du bauen (und die du notfalls vor Gericht einklagen) kannst.

Ja die ganzen Zusage Vorbehalte stören mich auch, sind für mich aber nicht wirklich einzuordnen. Siehe dazu auch die Fragen im ersten Post. Hier würden mich wirklich Erfahrungsberichte interessieren.

  • Wie funktioniert das in der Praxis?
  • Ist das nur eine Formailie?
  • Nach welchen Kriterien kann der Versicherer entscheiden ob er eine Zusage gibt oder nicht?
  • Hab ich überhaupt Anspruch auf diese Leistungen?

Und selbst wenn man keinen Zusagevorbehalt hat kann ein Versicherer doch sicherlich die medizinische Notwendigkeit anzewifeln "eine Woche hätte auch gereicht", "Das HIlfmittel übersteigt das medizinisch Notwendige Maß", solche Klauseln haben ja (berechtigterweiße) alle Versicherungen irgendwo drin. Ich kann also wirklich die Praxis Relevanz der Zusagen nicht einschätzen.

 

7 minutes ago, chirlu said:

Der Zahnbereich ist letztlich am wenigsten relevant, da die anfallenden Kosten immer überschaubar (und notfalls aus eigener Tasche tragbar) sind. Du hast einen Tarif abgeschlossen mit unbegrenztem prozentualem Selbstbehalt für Psychotherapie. Wieso war das verträglicher?

Ich finde es dennoch unglücklich einen Tarif aufzusetzen mit Selbstbehalten bei "normalen" Behandlungen und würde mich damit nicht wohl fühlen. Das ist ja weniger als die GKV abdeckt.

 

Den Zusagevorbehalt bei Psychotherapie, Hilfsmitteln, etc.. gibt es bei der GKV ja auch, stellt mich da also nicht schlechter. Die angesprochene Selbstbeteiligung bei der Psychotherapie ist natürlich auch nicht super, aber in allen von mir verglichenen Tarifen beinhaltet. Auch bei dem Hallerschen, bis zur 61. Sitzung sogar höher als bei dem der DKV. Als wirklich "unbegrenzt" würde ich den auch nicht einstufen, hier gibt es sicherlich schon in der Praxis einen Deckel der überhaupt maximal möglichen Sitzungen pro Jahr.

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stagflation
Posted · Edited by stagflation

Selbstbehalte haben viele Aspekte. Teilweise schützen sie Dich - beispielsweise vor Mitversicherten, die sehr häufig zum Arzt gehen (Hypochonder). In gewissen intellektuellen Kreisen gilt es auch als schick, wenn man eine mehrjährige Psychotherapie macht. Willst Du das mitbezahlen?

 

Wenn Du eine Krebserkrankung hast, willst Du wahrscheinlich keine 50.000 € Selbstbeteiligung.

 

Wie aber ist es mit den neuen Gentherapien, die teilweise 1 Mio € und mehr kosten - und bei denen unklar ist, ob sie überhaupt wirken? Möchtest Du, dass diese in der Versicherung enthalten sind? Klar, wenn Du betroffen bist, ist es natürlich schön, wenn Du die Behandlung bekommst. Aber sehr wahrscheinlich wirst Du nicht betroffen sein. Du wirst nur höhere Beiträge bezahlen, damit ein paar andere diese Behandlung bekommen.

 

Genauso ist mit Promi-Ärzten, die sehr teuer sind. Manche Leute stehen darauf - und wollen dann unbedingt von Prof. X. am Tegernsee behandelt werden. Gehörst Du dazu? Oder vertraust Du darauf, dass auch andere Ärzte eine gute Ausbildung haben und gut sind? Wenn Du auf Promi-Ärzte stehst, brauchst Du vielleicht einen anderen Tarif als jemand, der nicht an die besonderen Fähigkeiten von Promi-Ärzten glaubt.

 

Das ist individuell sehr verschieden.

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flip123
Posted
vor 7 Stunden von pkv_novize:

Ich finde es dennoch unglücklich einen Tarif aufzusetzen mit Selbstbehalten bei "normalen" Behandlungen und würde mich damit nicht wohl fühlen. Das ist ja weniger als die GKV abdeckt.

 

Nun, Tarife ohne Selbstbehalt sind ja auch teurer. Daher zieht das Argument jetzt nicht so ganz.

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DancingWombat
Posted
Am 24.5.2023 um 12:36 von pkv_novize:

 

Ich finde es dennoch unglücklich einen Tarif aufzusetzen mit Selbstbehalten bei "normalen" Behandlungen und würde mich damit nicht wohl fühlen. Das ist ja weniger als die GKV abdeckt.

Ich sehe das eher positiv. Selbstbehalte sorgen dafür, dass Leistungen von den Versicherten nicht leichtfertig in Anspruch genommen werden. Der Allgemeine Selbstbehalt senkt ja wesentlich den Beitrag. Nicht selten ist der Beitrag bei einem SB von X auch genau um X€ geringer. 

Gerade aber auch die zusätzlichen SB weil z.B. nur 80% erstattet werden und erst ab z.B. 2000€ pro Jahr 100% halte ich für gut, da es hier dazu führt das nicht einfach so mal Leistungen genutzt werden. Sowas ist meiner Meinung nach ein Element zur Reduktion von Beitragssteigerungen. Für mich wäre es wichtig zu wissen nirgends einen unlimitierten SB zu haben. 

 

Am 24.5.2023 um 12:36 von pkv_novize:

Den Zusagevorbehalt bei Psychotherapie, Hilfsmitteln, etc.. gibt es bei der GKV ja auch, stellt mich da also nicht schlechter. Die angesprochene Selbstbeteiligung bei der Psychotherapie ist natürlich auch nicht super, aber in allen von mir verglichenen Tarifen beinhaltet. Auch bei dem Hallerschen, bis zur 61. Sitzung sogar höher als bei dem der DKV. Als wirklich "unbegrenzt" würde ich den auch nicht einstufen, hier gibt es sicherlich schon in der Praxis einen Deckel der überhaupt maximal möglichen Sitzungen pro Jahr.

 

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Dr.Akula
Posted · Edited by Dr.Akula

Worüber man sich auch im Klaren sein sollte bezüglich Erstattungen über Faktor 3,5: bei den „Star-Ärzten“, die sehr hohe Abrechnungssätze verlangen, handelt es sich oft um Orthopäden. Die sind dann z.B. auf Kreuzband-OPs o.ä. spezialisiert sind und dann irgendwelche Spitzensportler behandeln, damit sie möglichst bald wieder voll einsatzfähig sind.
 

Ist natürlich schon nicht schlecht, wenn man diese Option auch als normalsterblicher hat. Aber es geht hier in den allermeisten Fällen nicht um überlebenswichtige Dinge. Wenn man eine Privatversicherung hat, die bis zum Höchstsatz zahlt, dann kann man notfalls auch die Zusatzkosten für diesen einen Arzt selber tragen. Das kann dann schon mal 30.000 Euro kosten, aber die dürften die meisten privat versicherten notfalls schon aufbringen können. Ich persönlich trage lieber dieses Risiko als für alle Mitversicherten ihre Eskapaden mit überhöhten Abrechnungssätzen mit zu bezahlen. 

 

Überlebenswichtige und extrem teure Behandlungen wie eine Krebsbehandlung auf dem neusten wissenschaftlichen Stand werden in aller Regel nicht von einem Privatarzt mit überzogenem Abrechnungsfaktor durchgeführt. Die beste Behandlung bekommt man dafür in aller Regel an Unikliniken. Da kann der Privatversichertenstatus den Zugang erleichtern und einige gestaltet sich unter Umständen unkomplizierter. Aber man braucht eben keine unbegrenzte Erstattung. 

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yuser
Posted
vor 2 Stunden von Dr.Akula:

Ist natürlich schon nicht schlecht, wenn man diese Option auch als normalsterblicher hat

Ich unterstelle mal, dass es bei Faktoren oberhalb 3,5 (über 10 etc.) IMMER Diskussionsbedarf gibt. Die Leistungsabteilung wird da nicht so einfach mal eben kommentarlos erstatten. Nur weil es prinzipiell im Tarif nicht ausgeschlossen ist bzw. möglich ist heißt das noch lange nicht, dass die „einfach mal so problemlos“ alles erstatten. Da würde ich mich auf Diskussionen einstellen. 

vor 2 Stunden von Dr.Akula:

schon mal 30.000 Euro kosten, aber die dürften die meisten privat versicherten notfalls schon aufbringen können.

Erzähl das mal z.B. dem A9-Beamten ;-)

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flip123
Posted
vor 4 Stunden von Dr.Akula:

Ist natürlich schon nicht schlecht, wenn man diese Option auch als normalsterblicher hat. Aber es geht hier in den allermeisten Fällen nicht um überlebenswichtige Dinge. Wenn man eine Privatversicherung hat, die bis zum Höchstsatz zahlt, dann kann man notfalls auch die Zusatzkosten für diesen einen Arzt selber tragen. Das kann dann schon mal 30.000 Euro kosten, aber die dürften die meisten privat versicherten notfalls schon aufbringen können. Ich persönlich trage lieber dieses Risiko als für alle Mitversicherten ihre Eskapaden mit überhöhten Abrechnungssätzen mit zu bezahlen. 

 

Jajaja. Rechnungsposten über Höchstsatz sind extrem selten. Ich hatte in meinem ganzen Leben noch keinen und ich bin teilweise sogar in reinen Privatpraxen unterwegs. Meines Wissens nach kann ein Arzt auch nicht einfach so den Höchstsatz erhöhen, wenn er nicht etwas extrem "Spezialisiertes" macht. 30k wären dann die Größenordnung "Superspezialklinik in den USA und es geht um Leben und Tod". Für so etwas habe ich tatsächlich einen Passus um Vertrag das dies auch übernommen werden kann - wen es denn mein Leben rettet. Das könnte aber auch sogar mit der GKV klappen. 

 

Bei den üblichen Operationen über Höchstsatz sind die Beträge weitaus kleiner und muss man mit der GKV erst garnicht anfangen - die ist von Anfang an außen vor.

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chirlu
Posted
vor 17 Minuten von flip123:

Rechnungsposten über Höchstsatz sind extrem selten. Ich hatte in meinem ganzen Leben noch keinen und ich bin teilweise sogar in reinen Privatpraxen unterwegs.

 

Ärzte können ja auch nicht einfach so einen höheren Satz verwenden, sondern müssen vorher mit dir eine entsprechende schriftliche Vereinbarung getroffen haben.

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Dr.Akula
Posted
vor 3 Stunden von flip123:

 

Jajaja. Rechnungsposten über Höchstsatz sind extrem selten. Ich hatte in meinem ganzen Leben noch keinen und ich bin teilweise sogar in reinen Privatpraxen unterwegs. Meines Wissens nach kann ein Arzt auch nicht einfach so den Höchstsatz erhöhen, wenn er nicht etwas extrem "Spezialisiertes" macht. 30k wären dann die Größenordnung "Superspezialklinik in den USA und es geht um Leben und Tod". Für so etwas habe ich tatsächlich einen Passus um Vertrag das dies auch übernommen werden kann - wen es denn mein Leben rettet. Das könnte aber auch sogar mit der GKV klappen. 

 

Bei den üblichen Operationen über Höchstsatz sind die Beträge weitaus kleiner und muss man mit der GKV erst garnicht anfangen - die ist von Anfang an außen vor.


 

Wenn du in die standard Sprechstunde einer Privatpraxis gehst, gibt es auch wenig Gründe für eine Abrechnung über dem Höchstsatz. In einer spezialisierten orthopädischen Privatklinik ist es absolut keine Seltenheit. Und da sind dann 5-stellige Kosten für einen mittelmäßig komplizierten Eingriff durchaus realistisch. Aber ist halt wie gesagt die frage, ob das sein muss. 
 

Wenn du denkst, du könntest dich in einer „Superspezialklinik“ in den USA für 30.000 Euro behandeln lassen, dann hast du offensichtlich noch keinen persönlichen Kontakt zum US Gesundheitssystem gehabt. Da kannst du an den Betrag mindestens noch eine Null dranhängen, für einen komplizierten eingriff mit mehrtägigem krankenhausaufenthalt eher zwei, sofern deine versicherung keinen rabattvertrag mit der klinik hat (was logischerweise in der regel nur US Versicherungen haben). Und das sind keine übertriebenen zahlen. 
 

Für 30k kannst du dir dort in einer hochrennomierten Klinik vielleicht von der nurse den Blutdruck messen lassen, viel mehr nicht. 
 

ich war letztes jahr in florida in einer 0815 walk in klinik für die simple ausstellung eines rezepts. 2h gewartet, pro forma blutdruckmessung vom krankenpfleger, 2 minuten kontakt mit einem arzt, der nur sehr gebrochen english sprach, nach weiteren 30 minuten warten dann von der empfangsdame das rezept in die hand gedrückt bekommen.  
 

Dann wurde so ein gestell reingerollt mit einem ipad drauf und ich wurde per videotelefonat mit der abrechnungsabteilung verbunden. Die Rechnung über rund 1200 Dollar durfte ich dann gleich vor ort per kreditkarte bezahlen. Angeblich war das dadurch dann schon rabattiert, sonst hätte ich eine rechnung mit unbekanntem betrag geschickt bekommen. 

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HalloAktie
Posted

@Dr.Akula Ist doch preiswert. So ein IPAD Pro mit einem neuartigen Rollgestell hätte ich auch gerne :-)

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