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sraL

Junior Depot // Krankenkasse

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sraL

Hallo,

 

hier habe ich mich bereits bzgl einem anderen Thema vor ein paar Tagen vorgestellt.

 

Die Vor- und Nachteile eines Junior Depots muss jeder selbst abwägen.

Wir planen nun ggf eine Mischform.

 

Was mich nun aber interessiert ist, wie verhält es sich mit der Krankenkasse bei Kapitalerträgen?

Pro Kalenderjahr sollten Gewinne in Höhe von € 5.820 +€ 1.000 Freistellungsauftrag möglich sein sich auszahlen zu lassen (und anschließend wieder neu zu kaufen bei einer NV-Bescheinigung)

 

Was passiert aber wenn in einem Kalenderjahr mehr ausgezahlt werden MUSS z.B. wegen ETFschließung oder einem anderen nicht planbaren Szenario?

 

Annahme 1: bis zum 01.09.2023 werden € 9.000 Kapitalerträge im Junior Depot erwirtschaftet und werden auch ausgezahlt

--> Durch die NV-Bescheinigung sind diese steuerfrei aber was ist mit der Krankenkasse?

Da müssten wir das Kind dann freiwillig versichern?! Das würde bedeuten ca. € 200,-/mtl Krankenkassenbeitrag.

 

Wie lange müsste man diesen dann zahlen?

Bis zum 31.12.2023 oder hat dieser 1 Jahr Laufzeit oder noch länger?

Nach welcher Zeit kann man wieder zurück in die (gesetzliche) Familienversicherung?

Welche Voraussetzung müssen dafür erfüllt sein?

Nur wieder unterhalb der Ertragsgrenze oder gelten für die erneute Aufnahme weitere Voraussetzungen?

 

Annahme 2: bis zum 01.09.2023 weden € 15.000 Kapitalerträge im Junior Depot erwirtschaftet und werden auch ausgezahlt

--> Wie verhält es sich dann?

Beträge oberhalb der NV-Bescheinigung müssen versteuert werden - ist klar

Was ist mit der Krankenkasse?

Selbe Voraussetzungen wie in Annahme 1 oder verhält es sich dann wieder anders?

 

Meine Fragen wie verhält es sich überhaupt wenn man sich dann freiwillig versichern muss?

Wann und wie kann unser Kind dann wieder zurück in die Familienversicherung?

Tante Google hat mir nicht wirklich weiterhelfen können.

 

Lars

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chirlu
vor 13 Minuten von sraL:

Was passiert aber wenn in einem Kalenderjahr mehr ausgezahlt werden MUSS z.B. wegen ETFschließung oder einem anderen nicht planbaren Szenario?

 

Dann wirst du vermutlich zum Ausgleich einen entsprechenden Verlust realisieren, z.B. per „Stückzinstrick“. Ansonsten eben Ende der Familienversicherung, selbständige Versicherung gegen eigenen Beitrag (für zunächst ein Jahr).

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 19 Stunden von sraL:

Wann und wie kann unser Kind dann wieder zurück in die Familienversicherung?

Wenn es wieder ein regelmäßiges Einkommen von unter 6XXX€ pro Jahr hat. Wobei "regelmäßig" auch 1x pro Jahr ist. 

vor 19 Stunden von sraL:

Bis zum 31.12.2023 oder hat dieser 1 Jahr Laufzeit oder noch länger?

Es gibt keine "Laufzeit" für einen GKV-Tarif, in Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht. Du bist ab der Geburt immer in genau einer Situation in der gesetzlichen Krankenkasse:

  • familienversichert (Anspruch nur für Familienmitglieder bei sehr niedrigem Einkommen)
  • pflichtversichert (Einnahmen über 520€/Monat, aber unter JAEG von ca. 66.000/Jahr)
  • freiwillig versichert (Angestellter über JAEG oder selbstständig/Beamter)

Familienversichert ist kostenlos, bei Pflicht- und freiwilliger Versicherung richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen, liegt aber zwischen dem Mindest- und Höchstbeitrag. Es müssen nur Pflichtversicherte in der GKV bleiben - alle anderen dürfen sich auch privat versichern (was bei Kindern sogar oft günstiger als die "Pflichtversicherung" der GKV ist, aber natürlich teurer als die kostenlose Familienversicherung).

 

Wenn dein Kind einmal vom "familienversichert" auf "pflichtversichert" gewechselt hat, dann müsstest du zB bei der TK diesen Antrag ausfüllen um es wieder familienversichern zu dürfen: Antrag TK Familienversicherung 

Kapitalerträge müssen dort bei "Sonstiges" mit "durchschnittlichen monatlichen Erträge" angeben werden. Dort steht auch:

Zitat

Bitte schicken Sie uns eine vollständige Kopie des letzten Einkommensteuer-Bescheids – bei Zinseinnahmen eine Zinsbescheinigung.

Je nach Sachbearbeiter kannst du dich dann streiten, ob du als Kind kostenlos in die Familienversicherung darfst, wenn für das Kind im letzten Steuerbescheid >6XXX € Kapitalerträge steht, es aber im laufenden Jahr möglicherweise weniger hat. Bleibe einfach unter der Grenze und spar dir das ;)

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Wuppi

Mal ausgenommen des Falls einer ETF Schließung und somit einer Veräußerung, wie hoch soll das Depot denn sein das du knapp 6.500€ Kapitalerträge hast? Bei einem ausschüttenden ETF von sagen wir mal 2% DivRendite wäre das Depot über 320.00€ groß? Das wäre auf jedenfall sportlich - und dann würden vermutlich ein paar Euro im Monat für die Versicherung nichtmehr allzu schwer ins Gewicht fallen.

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Pfennigfuchser

Ich hatte den TE so verstanden, dass es um den hypothetisch Fall einer zwangsweise Veräußerung nach einigen Jahren Laufzeit geht. So dass dann die bis dahin aufgelaufenen Kursgewinne als Einnahmen zu verbuchen wären. Damit kommt man dann auch bei kleineren Depots auf entsprechende Summen. 

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sraL
Am 23.5.2023 um 19:03 von chirlu:

Stückzinstrick

schwierig aber nachher wieder an das Geld der zusätzlichen Einmalanlage durch die Anleihen zu kommen --> JuniorDepot

fürs Eltern Depot wäre das durchaus eine Option wenn in irgendeinerweise nötig

 

vor 23 Stunden von slowandsteady:

Wenn es wieder ein regelmäßiges Einkommen von unter 6XXX€ pro Jahr hat. Wobei "regelmäßig" auch 1x pro Jahr ist. 

das würde bedeuten wenn z.B. am 01.09.2023 der Fall eintreffen würde, dass über € 6.820 ausbezahlt werden MUSS.

Am 01.01.2024 ja bereits der Fall dass ein neues Jahr und keine weitere Auszahlung vorliegt aber genauso erst am 31.12.2024.

Somit stellt sich für diesen theoretischen Fall schon die Frage wie lange man tatsächlich aus der Familienversicherung ausgeschlossen wäre.

vor 23 Stunden von slowandsteady:

Je nach Sachbearbeiter kannst du dich dann streiten, ob du als Kind kostenlos in die Familienversicherung darfst, wenn für das Kind im letzten Steuerbescheid >6XXX € Kapitalerträge steht, es aber im laufenden Jahr möglicherweise weniger hat. Bleibe einfach unter der Grenze und spar dir das ;)

das ist ja geplant unter der Grenze zu bleiben.

Ging um dein thoretisches Beispiel welches du im anderen Thread genannt hast.

Es war ja genau dein Beispiel wenn z.B. ein ETF aufgelöst wird und man gezwungen wird zu verkaufen und genau dann einfach der Fall eintritt und man über €6.820 kommt.

Wie kommt man dann wieder raus?

 

vor 20 Stunden von Wuppi:

Depot denn sein das du knapp 6.500€ Kapitalerträge hast? Bei einem ausschüttenden ETF

es können auch angehäufte kleinere Gewinne der letzten Jahre sein und dann kommt z.B. ein bombastisches Jahr wie 2021 mit ca 30% Kurssteigerung.

Die 30% sind bei einem Zwangsverkauf durch ETF-Schließung ja ebenfalls Erträge. Da wäre bei ca. € 20.000 Depotwert und noch kleinen Gewinnen aus dem Vorjahr die noch nicht realisiert sind bereits Schluss und man kommt über die Grenze von € 6.820.

von einem Aussütter hab ich übrigens nichts geschrieben.

Es geht in dem Fall um einen Thesaurierer.

 

 

vor einer Stunde von Pfennigfuchser:

hypothetisch Fall einer zwangsweise Veräußerung nach einigen Jahren Laufzeit geht

 

vor einer Stunde von Pfennigfuchser:

aufgelaufenen Kursgewinne als Einnahmen zu verbuchen

genau auf dieses Szenario hat sich meine Frage bezogen.

Möglich ist es also kann man es auch in Betracht ziehen, egal wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass es mal so eintreffen könnte.

 

 

 

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 10 Minuten von sraL:

Wie kommt man dann wieder raus?

Indem das Kind (bzw. sein Vater) einen Antrag auf Familienversicherung stellt und der von der Krankenkasse genehmigt wird. Daran hat die Krankenkasse aber nicht unbedingt ein starkes Interesse, Beitragzahler sind ihr nämlich lieber als "Schnorrer". Wie genau ein Antrag auf Familienversicherung bei vorheriger Überschreitung abläuft und ob es eine "Mindestwartezeit" gibt - keine Ahnung ;) 

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ER EL
vor 2 Stunden von sraL:

das würde bedeuten wenn z.B. am 01.09.2023 der Fall eintreffen würde, dass über € 6.820 ausbezahlt werden MUSS.

Am 01.01.2024 ja bereits der Fall dass ein neues Jahr und keine weitere Auszahlung vorliegt aber genauso erst am 31.12.2024.

Somit stellt sich für diesen theoretischen Fall schon die Frage wie lange man tatsächlich aus der Familienversicherung ausgeschlossen wäre.

Die Krankenkasse legt das durchschnittliche jährliche Einkommen an. Es gilt das Kalenderjahr. Daher fordert sie auch als Nachweis ggf. EkSt-Bescheid oder Jahressteuerbescheinigung der Bank. 

Somit wäre 2023 zu versichern. Das gilt fürs ganze Jahr, auch wenn der Ertrag im September einging. Die Kasse fordert dann Rückwirkend die Beiträge. 

Für 2024 kann man wieder in die Familienversicherung. Ob dass dann auch erst rückwirkend möglich ist, ist die Frage. Zumindest solltest du direkt 24 den Antrag stellen. Im Zweifelsfall musst du dann eben Zahlen bis du den Nachweis erbringen kannst und bekommst dann die Rückerstattung. 

 

Welche Nachweise du erbringen musst, sollte aus dem Antrag der Familienversicherung hervorgehen. Ansonsten mal anrufen bei der Kasse. 

 

Ansonsten Fragen die Kassen eig regelmäßig die Einkommensverhältnisse ab. Ob das jährlich passiert weiß ich nicht. Falls nicht könnte ein günstiges Timing auch möglich sein. 2023 erhöhtes Einkommen. 2024 keine Abfrage. 2025 Abfrage und man erbringt Nachweise für 23+24. Nachzahlung nur für 23. 

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