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kea

Arbeitsplatzwechsel: Anspruch auf Betriebsrente auszahlen lassen?

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Seraphi
Posted · Edited by Seraphi
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vor 16 Minuten von cjdenver:

Das ist schonmal Quatsch denn du zitierst nur eine der beiden Begrenzungen und der OP hat bereits gesagt dass er unter der anderen liegt:

Die beiden Grenzen gehen einher. Der Rentenwert ist nämlich 1/120 der Bezugsgröße.

Daher kann er sich nicht auf die Abfindung nach der Kleinstanwartschaft berufen!

vor 16 Minuten von cjdenver:

Was sollte das bringen im Vergleich zu dem was der OP bereits als Angebot von seinem alten AG erhalten hat

Der alte AG hat hier kein Mitspracherecht mehr.

Schon bei der Aussprache einer zukünftigen Kündigung verliert er dieses und der TO hat ja schon gekündigt.

Daher kann es nur über den neuen AG laufen!

 

vor 16 Minuten von cjdenver:

Was hat das mit der Frage zu tun wie der OP mit seinem Altvertrag umgehen soll?

Es macht einen großen Unterschied ob er nur die gesetzlichen 15 % oder eventuell einiges mehr an Zuschuss erhält.

 

 

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lacerator1984
Posted
vor 56 Minuten von Seraphi:

Die beiden Grenzen gehen einher. Der Rentenwert ist nämlich 1/120 der Bezugsgröße.

Daher kann er sich nicht auf die Abfindung nach der Kleinstanwartschaft berufen!

Sachlich falsch, siehe Paragraph 3 Absatz 2 BetrAVG.

Führend ist die laufende Leistung (Rente).

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Seraphi
Posted
Am 22.9.2023 um 21:11 von lacerator1984:

Sachlich falsch, siehe Paragraph 3 Absatz 2 BetrAVG.

Führend ist die laufende Leistung (Rente).

Das bezieht sich aber doch auf den AG und mit der Zustimmung von AG und AN darf die Grenze doch auch überschritten werden

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Shylock
Posted
3 hours ago, Seraphi said:

Das bezieht sich aber doch auf den AG und mit der Zustimmung von AG und AN darf die Grenze doch auch überschritten werden

§ 3 (1) Unverfallbare Anwartschaften im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und laufende Leistungen dürfen nur unter den Voraussetzungen der folgenden Absätze abgefunden werden.

 

Darf sie nicht. Die Abfindung von unverfallbaren Anwartschaften und laufenden Leistungen ist grundsätzlich nicht zulässig. Ausgenommen sind die in § 3 (2), (3), und (4) geregelten Ausnahmen.

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DarkBasti
Posted

Mir ist noch eingefallen, wenn man wie heutzutage üblich, alle x Jahre den AG wechselt, hat man eben mehrere solcher Verträge. 

Ich empfinde das eigentlich als wenig schlimm, aber vielleicht ist es nicht so optimal, am Ende ohne Zusatzrente dazustehen.

Ich meine, dafür wurden sie eben gemacht.

Auch ist eben nicht gesagt, dass der AN den Betrag 1:1 eingezahlt hat.

Idr. Kommt vom AG da ja was mit drauf.

Die Verzinsung auf die 8000€ ist natürlich ein Witz. Nimmt man den Auszahlbetrag von ca. Die Hälfte, sieht es aber schonwieder sinnvoll aus, das einfach nur ruhen zu lassen.

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kea
Posted

Entschuldigt meine lange Abwesenheit.

Bei den gut 8000€ handelt es sich um die Betriebsrente - d.h. das hat der AG für mich eingezahlt. Das ging also nicht von meinem Gehalt weg.

 

Wenn ich mir das jetzt auszahlen lasse sind 50% weg. Aber ich würde meinen dass man in Rente ja wohl auch Steuern auf die Betriebsrente zahlen muss. Oder irre ich mich da?

https://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuer_(Deutschland)#/media/Datei:ESt_D_Grenz_und_Durchschnittsteuersatz_§32a_2022.svg

 

Für mein Verständnis ist der Grenzsteuersatz relevant, da die Betriebsrente oben auf die normale Rente oben drauf kommt. Ich nehme mal 25% an, da die Rente nicht so hoch sein wird der Verdienst.

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odensee
Posted
vor 8 Minuten von kea:

Wenn ich mir das jetzt auszahlen lasse sind 50% weg. 

Eher wohl 42% oder 45%
 

Frage an Steuerexperten: kommt in einem solchen Fall die Fünftelregelung zum Tragen? Und wenn ja: würde es dem TO helfen? Seinen aktuellen Spitzensteuersatz hat er noch nicht genannt?

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cjdenver
Posted
vor 8 Stunden von DarkBasti:

Mir ist noch eingefallen, wenn man wie heutzutage üblich, alle x Jahre den AG wechselt, hat man eben mehrere solcher Verträge. 

Ich empfinde das eigentlich als wenig schlimm,

 

Das ist aufgrund der typischen Zillmerung absolut verheerend.

 

vor 8 Stunden von DarkBasti:

aber vielleicht ist es nicht so optimal, am Ende ohne Zusatzrente dazustehen.

 

Ist das nicht der Sinn der bAV? Dann geht das ja schon ziemlich am Sinn vorbei, oder?

 

vor 8 Stunden von DarkBasti:

Ich meine, dafür wurden sie eben gemacht.

 

Dafür dass sich Versicherungsverkäufer dran gesund stoßen und Arbeitnehmer in der Illusion leben dass sie eine gute bAV bekommen werden, am Ende aber nichts rauskommt? Na Glückwunsch. 

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satgar
Posted · Edited by satgar

Man sollte in jedem Fall vermeiden, da drauf herein zu fallen. Immer wieder neue Verträge abzuschließen und keinen Kapitalübertrag vorzunehmen (von Anbieter A zu B zu C usw.) ist kontraproduktiv. Denn dieser Übertrag verhindert (bei gleich hohem Sparbetrag Vorher/Nachher) auch die Zillmerung neuer Abschlusskosten gemäß Übertragungsabkommen der Branche (GDV). Ganz grundsätzlich sollte man aber von Provisionstarifen die Finger lassen. Wenn man die Chance kriegt, und der (eher kleinere Arbeitgeber) mitspielt, sucht man sich selbst ne Nettopolice aus. Da ist dann ne bAV inkl. TER des Vanguard All World auch mit ner Effektivkostenquote von 0,5-0,6% zu haben. Dann noch (idealerweise) nen höherer Zuschuss des AG als nur 15% drauf, möglichst niedrige Beitragsgarantie von 60% und dann wird nen Schuh draus.

 

Ansonsten von bAV lieber die Finger lassen. Klar: bei No-Brainern wie sehr hohem AG Zuschuss oder gar kompletter AG-Finanzierung, da ist die Betrachtung dann nochmal eine andere. Aber je mehr man an den Kosten optimiert, um so besser. Für jede Finanzierungsart des Beitrags.

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