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Exeli

Steuerlicher Grundfreibetrag + Bitcoin Verkäufe

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Exeli
Posted

Hallo zusammen,

 

vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, ich habe auf diese Frage leider keine richtige Antwort gefunden.

 

Veräußert man Bitcoin mit einer Haltedauer von über einem Jahr, so sind die Gewinne ja derzeit steuerfrei und müssen, nach allem was ich dazu gelesen habe, auch nicht in der Steuererklärung angegeben werden.

Es handelt sich um Gewinne im Rahmen der privaten Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG.

 

Wenn nun kein anderes Einkommen vorhanden ist, besteht dann weiterhin Anspruch auf den vollen Steuerlichen Grundfreibetrag in Höhe von 10.908 Euro pro Jahr?

 

Die Frage die sich mir also konkret stellt ist:

 

Wird die Summe, die mit dem Verkauf von Bitcoin erzielt wird, als Einkommen gerechnet und mindert den Grundfreibetrag?

 

Vielen Dank

 

 

 

 

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chirlu
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Seltsame Frage. Was steuerfrei ist, ist steuerfrei.

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PKW
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Oder lautet die eingentliche Frage, ob man den nicht in Anspruch genommenen Grundfreibetrag auf nächste Jahr vortragen kann?

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chirlu
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Wenn das die Frage sein sollte, wäre die Antwort nein – der Grundfreibetrag (Teil des Steuertarifs) wirkt nur auf das eine Jahr.

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Exeli
Posted

Dann versuche ich die Frage einmal an einem Beispiel zu erläutern:

 

Person besitzt kein Einkommen, jedoch Bitcoin, die länger als ein Jahr gehalten wurden.

 

Zusätzlich sind, als Beispiel, 300.000€ mit 3,5% p.a verzinst. Sprich Jährliche Zinsen von 10.500€

Sollten keine weiteren Einnahmen erzielt werden, sind diese 10.500€ steuerfrei, da unter dem Grundfreibetrag.

Wird nun ein Bitcoin verkauft (aktuell knapp. 32.000€), der länger als ein Jahr gehalten wurde, ändert diese Summe/Einnahme nichts an dem Grundfreibetrag?

Sprich, die 10.500€ Zinsen bleiben weiterhin steuerfrei?   

 

 

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chirlu
Posted · Edited by chirlu
vor 17 Minuten von Exeli:

Dann versuche ich die Frage einmal an einem Beispiel zu erläutern

 

Das Problem ist, dass du widersprüchliche Angaben machst: Erst sagst du „kein Einkommen“, dann „10500 Euro Zinsen“. Das sind 10500 Euro und nicht nichts.

 

vor 17 Minuten von Exeli:

Wird nun ein Bitcoin verkauft (aktuell knapp. 32.000€), der länger als ein Jahr gehalten wurde, ändert diese Summe/Einnahme nichts an dem Grundfreibetrag?

Sprich, die 10.500€ Zinsen bleiben weiterhin steuerfrei?

 

Ja. (Wobei sie nicht steuerfrei sind, sondern steuerpflichtig, aber halt zu einem Steuersatz von 0%.)

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Exeli
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vor 22 Minuten von Exeli:

Zusätzlich sind, als Beispiel, 300.000€ mit 3,5% p.a verzinst. Sprich Jährliche Zinsen von 10.500€

 

vor 5 Minuten von chirlu:

Das Problem ist, dass du widersprüchliche Angaben machst: Erst sagst du „kein Einkommen“, dann „10500 Euro Zinsen“. Das sind 10500 Euro und nicht nichts.

 

Sorry, dann sollte der Satz lauten

"Nun werden, als Beispiel, 300.000€ mit 3,5% p.a verzinst. Sprich Jährliche Zinsen von 10.500€"

 

Aber dann danke ich für die positive Antwort.

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Exeli
Posted
vor einer Stunde von chirlu:

Ja. (Wobei sie nicht steuerfrei sind, sondern steuerpflichtig, aber halt zu einem Steuersatz von 0%.)

Eine Frage hätte ich noch.

 

Wenn in einem Jahr höhere Zinserträge als der Grundfreibetrag (10.908€) erzielt werden, sagen wir einmal 15.908€, muss dann die gesamte Summe mit der Kapitalertragsteuer besteuert werden, oder nur die 5.000€ welche über dem Grundfreibetrag liegen?

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chirlu
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vor 16 Minuten von Exeli:

Wenn in einem Jahr höhere Zinserträge als der Grundfreibetrag (10.908€) erzielt werden, sagen wir einmal 15.908€, muss dann die gesamte Summe mit der Kapitalertragsteuer besteuert werden, oder nur die 5.000€ welche über dem Grundfreibetrag liegen?

 

Weder noch – es gilt die tarifliche Steuer (944 Euro, ohne Gewähr).

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Exeli
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vor 2 Minuten von chirlu:

 

Weder noch – es gilt die tarifliche Steuer (944 Euro, ohne Gewähr).

 

Das verstehe ich nicht. Zinserträge sind doch Einkünfte aus Kapitalvermögen welche mit 25% Abgeltungssteuer besteuert werden.

Auf was beziehen sich die 944€. Sind das die anfallenden Steuern oder der zu versteuernde Anteil.

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chirlu
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vor 1 Minute von Exeli:

Zinserträge sind doch Einkünfte aus Kapitalvermögen welche mit 25% Abgeltungssteuer besteuert werden.

 

Aber nicht mehr bei positiver Günstigerprüfung. Die du ja brauchst, damit überhaupt der Grundfreibetrag zur Geltung kommt.

 

Die 944 Euro sind die Steuer.

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crogle
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1 hour ago, chirlu said:

Ja. (Wobei sie nicht steuerfrei sind, sondern steuerpflichtig, aber halt zu einem Steuersatz von 0%.)

Ich hatte das immer nur andersrum gehört. Unter einem Jahr Haltefrist sind Güter steuerpflichtig. Danach steuerfrei. Von einem Steuersatz von 0% höre ich zum ersten mal. Hast du da was zum nachlesen?

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Exeli
Posted
vor 1 Minute von chirlu:

 

Aber nicht mehr bei positiver Günstigerprüfung. Die du ja brauchst, damit überhaupt der Grundfreibetrag zur Geltung kommt.

 

Die 944 Euro sind die Steuer.

 

Ich verstehe, es geht um den Grenzsteuersatz. Liege ich also mit meinem Einkommensteuersatz unter der Abgeltungssteuer muss ich nur meinen günstigeren Einkommensteuersatz abführen.

Wie hast du die 944€ dann berechnet? Bist du von 18% Einkommenssteuer ausgegangen? Damit dann die 5.000€ versteuert?
 

vor 8 Minuten von chirlu:

 

Aber nicht mehr bei positiver Günstigerprüfung. Die du ja brauchst, damit überhaupt der Grundfreibetrag zur Geltung kommt.

Leider kann ich meine Beiträge nicht bearbeiten?!

Wieso benötige ich eine Günstigerprüfung für den Grundfreibetrag? Es reicht doch eine Nichtveranlagungsbescheinigung, solange man unter dem Grundfreibetrag ist.

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chirlu
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vor 9 Minuten von crogle:

Ich hatte das immer nur andersrum gehört. Unter einem Jahr Haltefrist sind Güter steuerpflichtig. Danach steuerfrei.

 

Hier ging es aber um Zinsen. Die sind immer steuerpflichtig.

 

vor 9 Minuten von crogle:

Von einem Steuersatz von 0% höre ich zum ersten mal.

 

Na, wenn du nur (z.B.) 5000 Euro zu versteuerndes Einkommen (zvE) hast, zahlst du darauf 0 Euro Steuern. Das macht einen Steuersatz von 0%.

 

vor 5 Minuten von Exeli:

Wie hast du die 944€ dann berechnet?

 

Der Rechenweg steht in § 32a EStG.

 

vor 6 Minuten von Exeli:

Es reicht doch eine Nichtveranlagungsbescheinigung, solange man unter dem Grundfreibetrag ist.

 

In diesem Beispiel (15908 Euro) bist du aber nicht mehr unter dem Grundfreibetrag.

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Exeli
Posted
vor 7 Minuten von chirlu:

In diesem Beispiel (15908 Euro) bist du aber nicht mehr unter dem Grundfreibetrag.

Da hast du recht.

 

Man sollte also bei einer "Methode" bleiben?

Man kann sich keine Nichtveranlagungsbescheinigung holen, damit dann den Grundfreibetrag von 10.908€ bekommen.
Wenn man dann in einem Jahr über den Grundfreibetrag kommt, bei der Steuererklärung über die Günstigerprüfung, in diesem Fall dann die 5.000€, nachversteuern?

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oktavian
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vor 9 Stunden von Exeli:

er Steuererklärung über die Günstigerprüfung, in diesem Fall dann die 5.000€, nachversteuern?

meines Wissens muss man bei Günstigerprüfung alle Erträge angeben. Also man kann nicht ~11.000 steuerfrei kassieren und dann auf die nächsten 40.000 nur Abgeltungssteuer zahlen (Beispiel).

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odensee
Posted
vor 10 Stunden von Exeli:

Man sollte also bei einer "Methode" bleiben?

Du musst dem Finanzamt mitteilen, wenn die Bedingungen für die NVB nicht mehr gegeben sind.

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Exeli
Posted
vor einer Stunde von odensee:

Du musst dem Finanzamt mitteilen, wenn die Bedingungen für die NVB nicht mehr gegeben sind.

Wie genau läuft das?
So wie ich es verstanden habe, wird die NVB auf max. drei Jahre befristet bewilligt.

 

Wenn ich nun im 1. Jahr unter dem Grundfreibetrag bin, alles tutti, keine Steuererklärung.

Nehmen wir an, ich komme im 2. Jahr nun drüber, evtl. eine einmalige Zinszahlung. Kann ich dann für das Jahr nicht einfach eine Steuererklärung machen?
Verfällt dann meine NVB für das 3. Jahr?

 

Gefunden dazu habe ich nur;

 

"Anleger mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung, deren Kapitalerträge bzw. Einkünfte im Kalenderjahr doch die Grenzwerte übersteigen, müssen eine Steuererklärung einreichen und die erzielten Einnahmen nachträglich versteuern!"

 

 

 

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chirlu
Posted
vor 40 Minuten von Exeli:

Nehmen wir an, ich komme im 2. Jahr nun drüber, evtl. eine einmalige Zinszahlung. Kann ich dann für das Jahr nicht einfach eine Steuererklärung machen?

 

Ja, aber du musst die Nichtveranlagungsbescheinigung sofort zurückziehen, wenn du siehst, dass du über den Grundfreibetrag hinauskommst. Somit behält die Bank Steuern ein (außer im Bereich des Sparerpauschbetrags durch Freistellungsauftrag). Dann kannst du eine Steuererklärung abgeben.

 

vor 44 Minuten von Exeli:

Verfällt dann meine NVB für das 3. Jahr?

 

Ja, aber du kannst eine neue beantragen, wenn die Voraussetzungen wieder vorliegen.

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