Student S hat aus dem Jahr 2022 einen vom FA bescheinigten Verlustvortrag aus Kapitalvermögen (Veräußerung von Aktien) über EUR 5.000.
In 2023 könnte er noch einen Aktiengewinn von EUR 5.000 realisieren.
In 2024 gibt er eine Steuererklärung für 2023 ab, um die bezahlte Kapitalertragssteuer zurückzuerhalten.
Wie wird das FA rechnen?
Option 1:
5.000 Aktiengewinn
./. 5.000 Verlustvortrag
= 0 EUR zu versteuerndes Einkommen. Der Verlustvortrag i
@Alle: Vielen Dank für die kompetente sachliche Diskussion !!
Dann ist es wie es ist: In 2024 muss der Student S seine Steuererklärung für 2023 mit KAP abgeben, Aktiengewinne - falls vorhanden - werden dann mit dem Verlustvortrag aus 2022 verrechnet. Der Saldo wird als neuer Verlust vorgetragen und das Spiel geht jährlich so weiter, bis der Saldo Null ist.
Gruß Max.