@Alle: Vielen Dank für die kompetente sachliche Diskussion !!   Dann ist es wie es ist: In 2024 muss der Student S seine Steuererklärung für 2023 mit KAP abgeben, Aktiengewinne - falls vorhanden - werden dann mit dem Verlustvortrag aus 2022 verrechnet. Der Saldo wird als neuer Verlust vorgetragen und das Spiel geht jährlich so weiter, bis der Saldo Null ist.   Gruß Max.