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Altersvorsorgereformgesetz (Reform der priv. Altersvorsorge ab 2027 - vormals "Lindner-Rente")

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Bolanger
vor einer Stunde von s1lv3r:

 

vor 1 Stunde von Bolanger:

Bei langen Laufzeiten bringt der steuerfreie Zinseszins enorm viel. 

 

Tut er nicht. Das kürzt sich rein mathematisch 1-zu-1 wieder raus. Durch die nachgelagerte Besteuerung gibt es keinen zusätzlichen "steuerfreien Zinseszins".

Wo liegt dann der Fehler in meiner Berechnung?

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 4 Stunden von satgar:

muss nicht der Zeitraum identisch sein? 27 Jahre sparen, und dann 27 Jahre zahlen?

 

Nein, die Zeiträume sind egal.

 

vor 7 Minuten von Bolanger:

Wo liegt dann der Fehler in meiner Berechnung?

 

Du hast keine Berechnung angestellt, also kann darin auch kein Fehler sein. :-* Aber wegen der Kommutativität der Multiplikation ist es egal, ob man erst die Rendite hat und dann die Steuern zahlt oder erst die Steuern zahlt und dann auf den Rest die Rendite einstreicht (r*(1−s) = (1−s)*r). Auch wie hoch die Rendite ist, spielt keine Rolle dabei.

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t_saurier_wahn
vor 2 Stunden von s1lv3r:

(Auch @t_saurier_wahn; es gibt leider keinen Vorteil durch die Steuerstundung ... :()

vor einer Stunde von chirlu:

Aber wegen der Kommutativität der Multiplikation ist es egal, ob man erst die Rendite hat und dann die Steuern zahlt oder erst die Steuern zahlt und dann auf den Rest die Rendite einstreicht (r*(1−s) = (1−s)*r).

Ich bitte um Nachsicht, dass ich hierzu nochmals nachfragen muss (scheint ja im Forum schon vielfach diskutiert worden zu sein):

Wieso kann ich (bei positiver Rendite) keinen Vorteil aus der Steuerstundung ziehen? Ich erhalte ja schließlich einen zinslosen Kredit, mit dem ich eine Rendite erzielen kann. Klar diese muss ich später versteuern, aber der Nachsteuer-Ertrag des zinslosen Kredits ist doch ein echter Vorteil? Mathematisch sieht das dann so aus: (links ... nachgelagert besteuert, rechts ... sofort besteuert, r ist der Renditefaktor 1+i, s ist der Steuersatz)
1 × r × (1 – s) > (1 – s) × r – (1 – s) × (r – 1) × s
Der rote Term ist der Stundungs-Vorteil.

Vielleicht nochmal als Zahlenbeispiel mit Zinssatz 10% und Steuersatz 42% über ein 1 Jahr:

Periode t0
100,00     100,00     Einkommen stpfl.

–42,00         0,00     Steuer

  58,00     100,00     Netto

 

Periode t1

    5,80       10,00     Zinsen

  –2,44     –46,20     Steuer (bei Sofortbesteuerung nur auf Zins, bei nachgelagerte Besteuerung auf alles)

  61,36       63,80     Netto (Gesamt)

Der Stundungsvorteil liegt im Beispiel über eine Periode also bei 2,44 EUR = (1 – 0,42) × 10% × 0,42

 

 

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Bolanger
· bearbeitet von Bolanger
vor 1 Stunde von chirlu:

Du hast keine Berechnung angestellt, also kann darin auch kein Fehler sein. :-* Aber wegen der Kommutativität der Multiplikation ist es egal, ob man erst die Rendite hat und dann die Steuern zahlt oder erst die Steuern zahlt und dann auf den Rest die Rendite einstreicht (r*(1−s) = (1−s)*r). Auch wie hoch die Rendite ist, spielt keine Rolle dabei.

Die Ergebnisse des Vergleichs habe ich doch genannt.

 

Ich ahne aber, dass wir aneinander vorbei schreiben. Das Kommutativgesetz ist mir bekannt. Man vergleicht aber zwei unterschiedliche Steuersätze:

 

AV-Depot: Einzahlung ohne 42% Steuern, Endauszahlung mit 42% Steuern

freies Depot: Einzahlung abzgl. 42% Steuern,  zwischen drin 26,X % Steuern auf Ausschüttungen bzw. Vorabpauschale, Endauszahlung mit 26,X% auf den Kursgewinn..

 

Da bringt einen das Kommuntativgesetz nicht weiter.

 

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Saek
9 minutes ago, Bolanger said:

Da bringt einen das Kommuntativgesetz nicht weiter.

Wenn du die 26,x% im zweiten Beispiel komplett weglässt, schon. Dann sind beide Szenarien gleichwertig.

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Bolanger
vor 4 Minuten von Saek:

Wenn du die 26,x% im zweiten Beispiel komplett weglässt, schon. Dann sind beide Szenarien gleichwertig.

Ja, klar, nur entspricht das nicht der tatsächlichen Versteuerung.

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Pfennigfuchser
· bearbeitet von Pfennigfuchser

Auf die Gefahr hin, dass die Frage schon gestellt wurde: gibt es eine einkommensabhängige Mindesteinzahlung wie in Riester 1.0 um die Kinderzulagen in voller Höhe zu erhalten?

 

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satgar
vor 47 Minuten von Pfennigfuchser:

Auf die Gefahr hin, dass die Frage schon gestellt wurde: gibt es eine einkommensabhängige Mindesteinzahlung wie in Riester 1.0 um die Kinderzulagen in voller Höhe zu erhalten?

 

Einkommensabhängig nicht. Es müssen 25€ mtl. sein, um die volle Kinderzulage zu erhalten. Idealerweise nimmt man aber 30€ mtl., weil darauf auch die 50% Zulage des Erwachsenen maximiert ist. 360€ Eigenbeitrag im Jahr, 180€ Grundzulage und 300€ für jedes Kind.

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Richie_Rich
2 hours ago, satgar said:

Einkommensabhängig nicht. Es müssen 25€ mtl. sein, um die volle Kinderzulage zu erhalten. Idealerweise nimmt man aber 30€ mtl., weil darauf auch die 50% Zulage des Erwachsenen maximiert ist. 360€ Eigenbeitrag im Jahr, 180€ Grundzulage und 300€ für jedes Kind.

Für mittelbar Förderberechtigte mit 1 Kind reichen 300,- p.a.

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Kratos
vor 3 Stunden von t_saurier_wahn:

Wieso kann ich (bei positiver Rendite) keinen Vorteil aus der Steuerstundung ziehen? Ich erhalte ja schließlich einen zinslosen Kredit, mit dem ich eine Rendite erzielen kann.

Also zuerst zur Klarstellung:

Natürlich gibt es auch bei in Spar- und Rentenphase gleichem Steuersatz einen Steuervorteil, der besteht aber ausschließlich aus dem Umgehen der Abgeltungssteuer.

 

Nun konkret zum Zitat: 

Der Kredit ist ja nicht zinslos. Gehen wir doch mal gedanklich durch, was in einer Welt ohne Abgeltungssteuer passieren würde, wenn ich a) sofort versteuere oder b) nachgelagert versteuere.

a) 100 Brutto, 58 Netto, dann 40 Jahre 5% Rendite auf 58 ergibt 408.

Steuern wurden 42 bezahlt in Jahr 0.

b) 100 Brutto, zunächst keine Steuer, dann 40 Jahre 5% Rendite auf 100 ergibt 704. Nun 42% Steuern ergibt 408.

Steuern wurden 296 bezahlt in Jahr 40. Man sieht, es ist kein zinsloser Kredit, sondern auch die Steuerschuld hat sich mit 5% verzinst: 42*1,05^40=296.

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chirlu
vor 13 Minuten von Richie_Rich:

Für mittelbar Förderberechtigte mit 1 Kind reichen 300,- p.a.

 

Es reichen auch 1000 Euro. :-* Aber andererseits reichen auch 120 Euro. 119 Euro reichen dagegen nicht.

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Richie_Rich
4 minutes ago, chirlu said:

 

Es reichen auch 1000 Euro. :-* Aber andererseits reichen auch 120 Euro. 119 Euro reichen dagegen nicht.

Wenn das Kindergeld dem mittelbar Förderberechtigten ausgezahlt wird?

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chirlu
vor 2 Stunden von Richie_Rich:

Wenn das Kindergeld dem mittelbar Förderberechtigten ausgezahlt wird?

 

Völlig egal, wer das Kindergeld bekommt.

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Richie_Rich
· bearbeitet von Richie_Rich
2 hours ago, chirlu said:

 

Völlig egal, wer das Kindergeld bekommt.


Das ist dann wohl hier enthalten: 
„Steht die Kinderzulage einem nach § 79 Satz 2 begünstigten Ehegatten zu, so sind für die Berechnung der Kinderzulage nach Satz 1 die geförderten Altersvorsorgebeiträge des anderen Ehegatten zu Grunde zu legen."

Das Paar kann offenbar irgendwie angeben, auf wessen Depot die Kinderförderung eingezahlt wird? Vermutlich sollte die Förderung ins Depot des mittelbar Förderberechtigten fließen. Beim unmittelbar Förderberechtigten wird sie durch die Günstigerprüfung um den persönlichen Grenzsteuersatz neutralisiert, beim mittelbaren Förderberechtigten ohne steuerliche Mehrwirkung kommt sie ungekürzt an.

Edit: Bei meinem mangelhaften Verständnis für Besteuerung, ist das vermutlich auch wieder falsch :news::lol:

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chirlu

Grundsätzlich folgt die Kinderzulage dem Kindergeld. Beide Partner können aber gemeinsam festlegen, dass die Kinderzulage dem anderen (nicht kindergeldbeziehenden) Partner zustehen soll.

 

Die Zulagen beider Partner werden in jedem Fall mit der Steuerförderung verrechnet. Es ist also nicht möglich, dass der unmittelbar förderberechtigte Partner die volle Steuerförderung unabhängig von den Zulagen des anderen (mittelbar förderberechtigten) Partners erhält.

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Pfennigfuchser
vor 13 Stunden von satgar:

Einkommensabhängig nicht. Es müssen 25€ mtl. sein, um die volle Kinderzulage zu erhalten. Idealerweise nimmt man aber 30€ mtl., weil darauf auch die 50% Zulage des Erwachsenen maximiert ist. 360€ Eigenbeitrag im Jahr, 180€ Grundzulage und 300€ für jedes Kind.

Hmmm, das eröffnet neue Möglichkeiten. Man könnte dann ja auch viel weniger einzahlen als bisher und nur die Förderung mitnehmen. Der Finanztiprechner behauptet, dass ich (Hoher Steuersatz, zwei Kinderzulagen) damit die maximale Förderung (in absoluten Zahlen) abgreife. Muss mich wohl doch mal hinsetzen und rechnen. Ursprünglich hatte ich überlegt, ob es sich nicht lohnt, einen Teil der bisherigen etf Sparraten dorthin umzulenken. Mein Steuersatz wird im Alter ähnlich sein, wie jetzt, d.h. die Ersparnis bestünden netto gerechnet nur in der Abgeltungssteuer auf die Kaperträge. Da ich schon 50 bin, wird der Effekt also nicht mehr so groß sein. Wenn man jedoch die Förderung genauso durch die Minieinzahlungen mitnehmen kann, verliert man unnötig Flexibilität durch die Anlage im AV Depot. 

 

Wird wohl eine längere Excel Session nötig sein.    

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satgar
vor 10 Minuten von Pfennigfuchser:

Hmmm, das eröffnet neue Möglichkeiten. Man könnte dann ja auch viel weniger einzahlen als bisher und nur die Förderung mitnehmen. Der Finanztiprechner behauptet, dass ich (Hoher Steuersatz, zwei Kinderzulagen) damit die maximale Förderung (in absoluten Zahlen) abgreife. Muss mich wohl doch mal hinsetzen und rechnen. Ursprünglich hatte ich überlegt, ob es sich nicht lohnt, einen Teil der bisherigen etf Sparraten dorthin umzulenken. Mein Steuersatz wird im Alter ähnlich sein, wie jetzt, d.h. die Ersparnis bestünden netto gerechnet nur in der Abgeltungssteuer auf die Kaperträge. Da ich schon 50 bin, wird der Effekt also nicht mehr so groß sein. Wenn man jedoch die Förderung genauso durch die Minieinzahlungen mitnehmen kann, verliert man unnötig Flexibilität durch die Anlage im AV Depot. 

 

Wird wohl eine längere Excel Session nötig sein.    

Du kannst dir ja mal meinen neuen Nachrichtenbeitrag ansehen.

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Pfennigfuchser
vor 4 Minuten von satgar:

Du kannst dir ja mal meinen neuen Nachrichtenbeitrag ansehen.

Ausprobiert. Eigentlich schick, aber ehrlich gesagt verstehe ich die Abweichung in den Förderquoten zwischen alt und neu nicht. Wenn man im Spitzensteuersatz ist und die Zulagen daher immer vom Steuereffekt übertrumpft werden, müsste doch in beiden Fällen die gleiche Förderquote, nämlich gerade die Steuerentlastung herauskommen? Zumindest wenn man weit genug in der Spitze ist. Wenn man sehr hohe Gehälter angibt, kommt er auf Förderquoten von 65%, da passt irgendetwas in der Steuerberechnung nicht. Warten wir mal ab, ob er korrigiert wird. 

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s1lv3r
vor 15 Stunden von Bolanger:

Ja, klar, nur entspricht das nicht der tatsächlichen Versteuerung.

Das ist jetzt aber einfach nur noch "Moving the goalposts"-Argumentation von dir. Es ging um folgendes Zitat von dir: 

 

vor 21 Stunden von Bolanger:

[...] je länger die Ansparphase, desto größer der Zinseszins-Effekt. Und der fällt umso größer aus, je weiter die besteuerugn nach hinten verlagert wird.

Ich zahle lieber 42% Steuern auf 1 Mio EUR Zinserträhe als auf nu 100 KEUR Zinserträge. 

Und das ist nun einmal totaler Quatsch. Man hat keinen Vorteil rein dadurch, dass später versteuert wird. Der Vorteil entsteht nur dadurch, dass in einem Fall keine Kapitalertragssteuer anfällt (und das erklärt eben auch die Verwunderung von @IndexP, dass der Unterschied gar nicht so groß ist).

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Pfennigfuchser
· bearbeitet von Pfennigfuchser
vor 36 Minuten von s1lv3r:

Und das ist nun einmal totaler Quatsch.

Dem stimme ich zu. Auch wenn das Argument auch von seriösen Medien immer wieder gebracht wird.

 

Wass passiert denn z.B. bei einem Steuersatz von 50%? Ich nehme 1.000€, bekomme zusätzlich 1.000€ von der Steuer zurück, investiere also 2.000€ Die verzinsen sich über 30 Jahre zu 7%, werden also mit 1,07^30 multipliziert. Am Ende nimmt mir die Steuer dann 50% wieder ab:

 

1000 x 2 x 1,07^30 x 0,5 = 1000 x 1,07^30

 

D.h. der Steuereffekt verschwindet vollkommen. 

 

Ich muss nochmal nachdenken. Das Beispiel stimmt so nicht, da man die von der Steuer erstatteten 1000 nicht mehr versteuern muss. Oder eben nur mit dem Abgeltungssteuersatz.

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moonraker
· bearbeitet von moonraker
vor 58 Minuten von Pfennigfuchser:

Ausprobiert. Eigentlich schick, aber ehrlich gesagt verstehe ich die Abweichung in den Förderquoten zwischen alt und neu nicht. Wenn man im Spitzensteuersatz ist und die Zulagen daher immer vom Steuereffekt übertrumpft werden, müsste doch in beiden Fällen die gleiche Förderquote, nämlich gerade die Steuerentlastung herauskommen? Zumindest wenn man weit genug in der Spitze ist. Wenn man sehr hohe Gehälter angibt, kommt er auf Förderquoten von 65%, da passt irgendetwas in der Steuerberechnung nicht. Warten wir mal ab, ob er korrigiert wird. 

Es kommt darauf an, was Du im neuen System anstrebst/einstellst:

Wenn Du nur den Eigenbeitrag mit 50% Förderung oder den Betrag für die max. Kinderförderung nimmst, kommt eine Förderquote von 68% oder 71% raus. Zahlst Du den Maximalbeitrag, kommen nur noch 43% raus, wie bisher auch.

 

siehe #1473:

 

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Pfennigfuchser
· bearbeitet von Pfennigfuchser

Der Rechner spuckt mir bei hohen Beiträgen und Einkommen Förderquote von 65% aus. Das stimmt wohl kaum. Es muss so sein, wie Du schreibst, Grenzsteuersatz als Förderquote bei hohen Beiträgen.

 

 

Die Quote ist aber nicht unbedingt die zu optimierende Zielgröße. Man kann eine ganz tolle Quote auf ganz kleine Beiträge haben, das gibt dann trotzdem nur 3,50DM.

 

Im Prinzip geht es ja um die Allokation von Geldern: die Frage ist, wo investiere ich das, was nicht in den Riesternachfolger fließt und zu welcher Verzinsung?

 

Also bei 1000 Invest lieber 30 mtl ins AV-Depot und 970 ins reguläre etf Depot, oder doch eher 150 mtl ins AV Depot und 850 woanders. Oder sogar 570 ins AV Depot und 430 in etf-Depot? Muss man sich abhängig von persönlicher Steuer- und Fördersituation einmal anschauen. Die Rechner berücksichtigen viele Punkte noch gar nicht. Selbst so simple, wie den Wegfall der Kinderzulage, wenn man kein Kindergeld mehr bekommt, sind fot nicht drin, die persönliche Steuer ist noch schwerer abbildbar.

 

 

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 8 Minuten von Pfennigfuchser:

Also bei 1000 Invest lieber 30 mtl ins AV-Depot und 970 ins reguläre etf Depot, oder doch eher 150 mtl ins AV Depot und 850 woanders. Oder sogar 570 ins AV Depot und 430 in etf-Depot? Muss man sich abhängig von persönlicher Steuer- und Fördersituation einmal anschauen.

Das ist übrigens genau die Frage, die ich ein paar eitel zuvor schon gestellt habe. 

vor 8 Minuten von Pfennigfuchser:

Die Quote ist aber nicht unbedingt die zu optimierende Zielgröße. Man kann eine ganz tolle Quote auf ganz kleine Beiträge haben, das gibt dann trotzdem nur 3,50DM.

Stimmt natürlich. Aber manch einer will es danach halt optimieren. Und es ist eben klar, dass die ersten 30 EUR die bessere Förderung haben als die danach einzuzahlenden 120 EUR mtl.

 

Wer also nur eine gute Quote will UND die Zulagengutschrift für Kinder will, ist mit 300/360 EUR am besten bedient, wenn man unmittelbar förderberechtigt ist. Dass da dann keine hohe Auszahlungsleistung raus kommt ist genauso klar wie bei den Riester 1.0 Verträgen mit 60 EUR jährlichem Eigenbeitrag und den Zulagen von 475.....775...oder 1075 EUR im Jahr. Dafür ist das halt alles nicht viel genug. Aber für manch einen, auch wegen der besonderen "nicht-Anrechnung" bei der Grundsicherung im Alter, besser als nichts.

 

Ich werd es zumindest mit den 150 EUR mtl. voll machen. Ob ich es darüber hinaus noch ungefördert überzahlen werde, da bin ich noch unsicher.

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Elvis77

Grüß euch,

 

ich habe mich jetzt intensiv mit den bisher bekannten Plänen des zukünftigen AVD auseinandergesetzt. Das ist schon eine gute Sache. Vielleicht zum ersten mal. Vorausgesetzt natürlich bei extrem niedrigen zusätzlichen Gebühren, die ich aber auch von den verschiedenen Neobrokern durchaus erwarte. Ich setze das im folgendem einfach mal als Annahme voraus, sonst käme das alles eh nicht für mich in Frage.

Wirklich verkehrt macht dann da keiner was mit und für Selbständige und Menschen die im Alter sich jetzt nicht im obersten Bereich der Grenzsteuersätze befinden werden wäre das neue Model wirklich ein Vorteil. Vorausgesetzt natürlich er nutzt die Produkte für Selbstentscheider, was ich in diesem Forum mal voraussetze, dass alles andere ohnehin kaum zur Diskussion steht.

 

Ich werde jetzt 49, habe jetzt das Haus abbezahlt und muss nun die restliche Zeit noch eine ordentliche Schippe auf die Altersvorsorge drauf legen. Zwar erwarte ich bei der gesetzlichen Rente durchaus, sofern ich gesund bleibe, bei mindestens 60 Entgeldpunkten zu landen und ich habe auch eine gute Konzerneigene bav und Mieteinnahmen. Aber weil es bei meiner Frau eher etwas unterdurchschnittlich aussehen wird und man seinen Lebensabend ja auch nicht nur passabel, sondern auch etwas schön verbringen will, muss da noch was passieren.

Das abzahlen des Hauses hatte für mich bisher absolute Priorität. Da bin ich Erzkonservativ. 

Daher habe ich fürs Alter bisher lediglich 40k€ in den üblichen weltweiten ETFs angespart. Liquidität habe ich zwar über 100k€, aber das ist ein Level, was ich auch mit zwischenzeitlichen Schwankungen bis zur Rente in etwa halten möchte. Mindestens 60k€. Kommt ja auch immer mal wieder ein Auto, Umstieg auf Wärmepumpe, neue Bäder, Dachterasse und weiß der Henker noch was alles.

 

Ich habe meine monatliche Sparrate für die Altersvorsorge jetzt auf 1200€ angehoben. Das ist jetzt ohne jedwede Einschränkungen völlig problemlos machbar. Inklusive einer angemessenen Dynamik, sollte da bis zur Rente dann ja doch noch einiges zusammenkommen. Selbst wenn ich es nur 13 Jahre mache, weil ich mit 62 vielleicht in Altersteilzeit oder Teilzeit gehe. Und nun zeichnet sich das AVD ab, was quasi greift, wenn ich 50 werde.

Das ist jetzt nichts was mich zu ungeahnten Vorteilen gegenüber einem normalen ETF Sparplan führen würde, aber vorausgesetzt es gibt wirklich AVDs mit extrem niedrigen Gebühren, wären sie natürlich dennoch vorhanden.

Allerdings tendiere ich für mich bisher tatsächlich zu einer maximalen Einzahlung von 570€, anstatt der "nur" 150€ mit folgenden Überlegungen:

 

- Das Leben ist ne Bitch. Ich gehe zwar optimistisch nicht davon aus, dass es mich betreffen wird, aber generell ist es natürlich von Vorteil sein Altersvorsorgevermögen in einem Mantel zu haben, der in verschiedenen Lebenssituationen einen höheren Schutz genießt.

- steuerunschädliches Umschichten. Rechne ich mein zu erwartendes Vermögen im AVD und Privatdepot hoch, werde ich vielleicht im Alter zur Risikoreduktion zumindest einen Teil in Anleihen umschichten wollen. Das werde ich entscheiden wenn es soweit ist. Aber der Vorteil die Reduzierung meines Gesamtrisikos über den Anteil im AVD abbilden zu können ohne die Kapitalerträge sofort versteuern zu müssen, ist natürlich charmant.

- Ich rechne für uns beide insgesamt mit einem Grenzsteuersatz von irgendwas zwischen 30-35%. Damit sollte auch die Besteuerung des ungeförderten Teils leicht unter der heutigen Abgeltungssteuer bei Aktien ETFs von effektiv 18,5% liegen.

- Besteuerung von Anleihe ETFs. Sollte ich mich für eine Umschichtung zu Anleihen-ETFs im AVD entscheiden, ändert das an der Steuerbelastung im AVD rein gar nichts. Im privatem Depot müsste ich hingegen den vollen Abgeltungssteuersatz von 26,37% zahlen. Ein dann durchaus deutlicher Unterschied.   

- Diversifikation bzgl. Steueränderungsrisiko. Das AVD schneidet auch für meine Alterskohorte mindestens genauso gut ab, wie ein privater Sparplan. Das Steueränderungsrisiko halte ich aber für deutlich geringer. Der geförderte Teil liegt in der Auszahlungsphase ohnehin bereits bei der höchst möglichen Besteuerung. Und das Halbeinkünfteverfahren für den ungeförderten Teil sollte erfahrungsgemäß ein hohes Maß an Bestandsschutz, selbst bei Änderung der Besteuerung unterliegen. Die Abgeltungssteuer hingegen unterliegt andauernden Diskussionen. Und ob diese noch in 20 Jahren gültig sein wird und ob und wie Altbestände geschützt sind, ist deutlich fragiler. Insbesondere wird diese Diskussion mittelfristig gerade durch das AVD vermutlich neues Feuer bekommen, weil sicherlich einige Politiker jetzt vermeintlich den braven Altersvorsorgesparer vom gierigen Kapitalisten zu trennen glauben können.

 

Zwar müssen wir sicherlich noch etwas warten, bis alles ganz konkret vorliegt, aber erkennt jemand einen groben Gedankenfehler in meinen Überlegungen?

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