Richtig. Hierbei kommt es darauf an, ob ein Wechsel des Fonds-Domizils stattgefunden (= kein Altfallstatus mehr) oder nicht stattgefunden (= weiterhin Altfallstatus) hat.  Beispiele: Ein GB-Fonds wurde auf einen LU-Fonds verschmolzen --> kein Altfallstatus mehr. Ein LU-Fonds wurde mit einem LU-Fonds verschmolzen --> weiterhin Altfallstatus.    Bei diesem GB-Fonds hatte M&G aus steuerlichen Gründen (Altfallstatus) extra nach dem Brexit auf die Verschmelzung mit einem LU