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timk

db FondsRente aus 2004, welche Abgaben bei Kapitalwahl

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timk
Posted

Hallo zusammen,

 

ich bin dabei einen frühzeitigen Ruhestand zu planen. Frührente mit 63 ist fest geplant, einen noch früheren Exit kalkuliere ich derzeit durch.

 

Dazu eine Frage zu den Abgaben bei einer db FondsRente der Zurich. Abschluss im Jahr 2004, Vertragslaufzeit >12 Jahre, Beitrage >5 Jahre laufend geleistet. Somit sollte bei Kapitalwahl die Auszahlung als Einmalzahlung steuerfrei sein. Wie sieht es mit Sozialabgaben aus? Ich wäre weiterhin freiwillig in der GKV versichert.

Unter der Annahme, dass zum Zeitpunkt des Bezugs die einzigen Einkünfte aus Kapitaleinnahmen (Dividenden, Teilverkäufe Aktien) bestehen, fallen auf die Auszahlung der db Fondsrente Krankenkassen- und Pflegeversichungsbeiträge an?

 

Vielen Dank für euer Feedback.

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hilflos
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wenn du freiwillig in der GKK versichert bist, musst du dafür Beiträge nach deinem Einkommen zahlen. Familienversichert geht nicht, oder ?

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chirlu
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vor 4 Stunden von timk:

Abschluss im Jahr 2004

 

Und auch Zahlung des ersten Beitrags noch 2004?

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timk
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vor einer Stunde von chirlu:

 

Und auch Zahlung des ersten Beitrags noch 2004?

Ja, Zahlung des ersten Beitrags noch 2004.

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Fondsanleger1966
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vor 9 Stunden von timk:

Dazu eine Frage zu den Abgaben bei einer db FondsRente der Zurich. Abschluss im Jahr 2004, Vertragslaufzeit >12 Jahre, Beitrage >5 Jahre laufend geleistet. Somit sollte bei Kapitalwahl die Auszahlung als Einmalzahlung steuerfrei sein.

Nur, wenn der Todesfallschutz hoch genug war (= mind. 60%, wenn ich mich recht entsinne).

 

vor 9 Stunden von timk:

Wie sieht es mit Sozialabgaben aus? Ich wäre weiterhin freiwillig in der GKV versichert.

Unter der Annahme, dass zum Zeitpunkt des Bezugs die einzigen Einkünfte aus Kapitaleinnahmen (Dividenden, Teilverkäufe Aktien) bestehen, fallen auf die Auszahlung der db Fondsrente Krankenkassen- und Pflegeversichungsbeiträge an?

Klar, volle Beitragssätze GKV und GPV - zusammen also ca. 20% - 10 Jahre lang auf 120tel der Auszahlung monatlich bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

 

Mit so einer Auszahlung aus der 3. Schicht wartet man besser, bis man in der KVdR ist (sofern dann noch die heutige Rechtslage gilt).

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timk
Posted
vor einer Stunde von Fondsanleger1966:

Nur, wenn der Todesfallschutz hoch genug war (= mind. 60%, wenn ich mich recht entsinne).

 

Klar, volle Beitragssätze GKV und GPV - zusammen also ca. 20% - 10 Jahre lang auf 120tel der Auszahlung monatlich bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

 

Mit so einer Auszahlung aus der 3. Schicht wartet man besser, bis man in der KVdR ist (sofern dann noch die heutige Rechtslage gilt).

Das habe ich befürchtet.

Wird die Regel auf den gesamten Auszahlungsbetrag angewendet oder nur den Ertragsanteil, d.h. abzüglich der gezahlten Beiträge zur Fondsrente? Falls der gesamte Auszahlungsbetrag herangezogen wird, dann würde es bedeuten, dass die gezahlten Beiträge doppelt beaufschlagt würden,

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Fondsanleger1966
Posted · Edited by Fondsanleger1966
vor 2 Stunden von timk:

Wird die Regel auf den gesamten Auszahlungsbetrag angewendet oder nur den Ertragsanteil, d.h. abzüglich der gezahlten Beiträge zur Fondsrente?

Analog zur Rentenauszahlung auch bei der Kapitalabfindung auf den gesamten Auszahlungsbetrag.

 

vor 2 Stunden von timk:

Falls der gesamte Auszahlungsbetrag herangezogen wird, dann würde es bedeuten, dass die gezahlten Beiträge doppelt beaufschlagt würden,

Das ist heute auch schon bei der betrieblichen Altersversorgung (teilweise) der Fall.

 

M.M.n. dürfte das auch bei ETFs, Fonds, Aktien, Anleihen etc. so ähnlich eingeführt werden. Schon heute wäre das aus meiner Sicht bei entsprechender Auslegung in der freiwilligen GKV möglich.

 

Und wenn in der Lindner-Rente künftig ein befristeter ETF-Auszahlplan als gleichwertig zur lebenslangen Verrentung gelten sollte, wäre man noch einen Schritt weiter, ein angespartes ETF-Vermögen als "Geldmittel, die das Mitglied zum Lebensunterhalt verbraucht oder verbrauchen könnte" anzusehen (vergleiche §3 (1) der Einheitlichen Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung vom 27. Oktober 2008, zuletzt geändert am 23. Juni 2021).

 

Der "Regierungsökonom" Marcel Fratzscher hat die Treibjagd auf die Privatiers Anfang 2023 mit einem Namensbeitrag in der "Zeit" eröffnet: https://www.zeit.de/wirtschaft/2023-01/privatiers-vermoegen-ungleichheit-wohlstand-demokratie/komplettansicht . Ein Redakteur dieses Leitmediums hat das vor kurzem noch weitergedreht. So etwas wird dann irgendwann von der Politik aufgegriffen werden, um die klammen Kassen von GKV und GPV zu stabilisieren "und eine Gerechtigkeitslücke zu schließen", wie es dann so schön heißt.

 

Hier hatte ich schon früher etwas zum Thema freiwillige GKV und "Geldmittel" geschrieben und verlinkt:

 

 

 

 

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dimido
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Zitat

... der Beitragsbemessung alle Einnahmen und Geldmittel, die das Mitglied zum Lebensunterhalt verbraucht oder verbrauchen könnte, ohne Rücksicht auf die steuerliche Behandlung zugrunde zu legen sind.

Ja, den Thread habe ich damals auch verfolgt und war sehr verwundert speziell über die Formulierung "verbrauchen könnte".
Denn mit dieser Begründung könnte man doch gleich einfach das gesamte freie Vermögen (egal ob Fonds, Aktien Anleihen etc.) heranziehen und somit den max. Beitrag festlegen (sofern die Summe des Vermögens > BBG ist).
Denn man könnte ja jederzeit diese Mittel verbrauchen übers Jahr, ob man es nun macht oder nicht.
Und da man seine Ersparnisse ja in aller Regel nicht in einem Jahr verbraucht, könnte man das im nächsten Jahr erneut so machen, usw.
Solange also das freie Vermögen größer ist als die jährliche BBG, würde das immer einfach den max. Beitrag bedeuten, auch wenn man als Frugalist leben würde.
Selbst wenn man das "verbrauchen könnte" streicht, und nur das "zum Lebensunterhalt verbraucht" bleiben würde: Wie stellt man das fest?

Soll man dann ein Haushaltsbuch für die GKV führen?

 

Ja, das ist etwas überspitzt formuliert, soll aber nur zeigen, was mir im ersten Moment durch den Kopf ging als ich diese Wischi-Waschi-Regelung gelesen habe.

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chirlu
Posted
vor 28 Minuten von dimido:

und nur das "zum Lebensunterhalt verbraucht" bleiben würde: Wie stellt man das fest?

Soll man dann ein Haushaltsbuch für die GKV führen?

 

Die Entnahmen vom Konto/Depot aufzusummieren, dürfte einfacher sein.

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hilflos
Posted
vor 1 Stunde von dimido:


Denn mit dieser Begründung könnte man doch gleich einfach das gesamte freie Vermögen (egal ob Fonds, Aktien Anleihen etc.) heranziehen und somit den max. Beitrag festlegen (sofern die Summe des Vermögens > BBG ist).
Denn man könnte ja jederzeit diese Mittel verbrauchen übers Jahr, ob man es nun macht oder nicht.

 

es gibt ein Unterschied zwischen Pflichtversichert und freiwillige versichert. Während beim ersten Fall das Gehalt als Bezugsgröße hergenommen wird, werden beim zweiten Fall alle Einnahmen /Zuflüsse verwendet. D.h auch wenn die Lebensversicherung oder Aktienverkäufe steuerfrei sind, sind sie trotzdem Einkommen für die Krankenkasse. 

Daher macht es nur Sinn Privatier zu werden, wenn man privat versichert ist oder kostenlos in die gesetzl. Krankenkasse kommt. Entweder über die Frau familienversichern oder Arbeitsamt.

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timk
Posted

Vielen Dank für euer Feedback.

Ist schon so wie befürchtet. Also weiterhin konservativ und wort case planen was die Einnahmen und Ausgaben angeht.

 

vor 16 Stunden von Fondsanleger1966:

Der "Regierungsökonom" Marcel Fratzscher hat die Treibjagd auf die Privatiers Anfang 2023 mit einem Namensbeitrag in der "Zeit" eröffnet: https://www.zeit.de/wirtschaft/2023-01/privatiers-vermoegen-ungleichheit-wohlstand-demokratie/komplettansicht .

Wenn der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung meint, dass Banker Krebsmedikamente entwickeln sollten, dann wundert mich langsam nicht mehr warum es im Land bergab geht. "...die klügsten Köpfe nicht in hoch bezahlte Jobs in der Finanzbranche gingen, sondern ihre Fähigkeiten für die Erforschung von Krebsmedikamenten..."

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