Ich habe mich in das SV-Recht für folgenden Fall eingelesen, bin mir aber nicht sicher, ob ich alles korrekt verstanden habe.
Ein immatrikulierter Student S kann an einem Hochschulinstitut einen Job aufnehmen, der unter der 20-Stunden-Grenze des Werkstudenten liegt, dessen Entlohnung aber über der Mini-Job-Grenze von derzeit EUR 556 pro Monat liegt.
Wer entscheidet nun, wie S sozialversicherungsrechtlich behandelt wird? Es gibt IMHO zwei völlig unterschiedliche Fallgestal