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ReDan

Spekulatiosngewinn und Steuern als Student

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ReDan

Hallo,

 

vielleicht kann mir jemand helfen: ich bin Student, studentisch Krankenversichert (bin 28 Jahre) und verdiene als aushilfe 405 (netto) euro + 390 euro ausm minijob (insgesamt ca 800 Euro (netto) mntl.). Ich bekomme mntl. etwa 300-400 euro gewinn aus spekulationsgeschäften (OS oder Zertifikate). wieviel steuern muss ich jetzt abgeben?

 

P.S.: ich habe kein hohes vermögen---spekuliere immer mit meinen 1000 euro auf die richtigen werte.

 

Danke im Voraus.

 

ReDan

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andy

Hallo,

 

das sollte dir erstmal weiterhelfen.

Laut Einkommensteuerrecht ist die Spekulationssteuer eine Steuer für kurzfristige private Veräußerungsgewinne aus sogenannten Spekulationsgeschäften.

 

Als kurzfristig gilt bei Grundstücken weniger als 10 Jahre zwischen Anschaffung und Veräußerung. Als kurzfristig gilt bei Wertpapieren weniger als 1 Jahr zwischen Kauf und Verkauf. Kursanstiege oder Wertanstiege zählen nicht als Gewinn, solange die Aktie/das Grundstück nicht verkauft wurden - das Verkaufen nennt man daher auch " Gewinne/Verluste realisieren".

 

Gewinne und Verluste aus den Spekulationsgeschäften, die im Steuerjahr aufgetreten sind, werden gegeneinander aufgerechnet. Liegt man mit dem Gesamtgewinn unter 512 Euro, dann braucht man keine Steuer auf diese privaten Veräußerungsgewinne bezahlen. Liegt man bei genau 512 Euro oder über 512 Euro, dann muss der Gewinn versteuert werden.

 

Wie hoch die Spekulationssteuer in Prozenten ist, hängt vom jeweiligen Einkommenssteuersatz ab, denn die Spekulationsgewinne gehen in die Einkommenssteuer/Lohnsteuer mit ein und wie hoch die Einkommenssteuer ist, richtet sich bekanntlich nach der Höhe des gesamten Einkommens. Wenn also jemand trotz Spekulationsgewinnen von 512 Euro und mehr unterhalb bestimmter Freigrenzen bleibt, weil er/sie sonst sehr geringe Einkünfte hat (Studenten, Rentner usw.) braucht er/sie eventuell trotzdem keine Steuer zahlen.

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ReDan

Dank,

 

aber ist mit der "freigrenze" die einkommensgrenze gemeint? Und bedeutet das quasi ich kann so viel an gewinn machen wie ich "will", ohne steuern zu zahlen?

achja...und ändert sich was an meiner krankenkasse?

 

mfg

redan

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andy

Vorneweg: Deine Krankenkasse hat damit überhaupt nichts zu tun.

 

aber ist mit der "freigrenze" die einkommensgrenze gemeint? Und bedeutet das quasi ich kann so viel an gewinn machen wie ich "will", ohne steuern zu zahlen?

Also, bis zu einem bestimmten monatlichen Einkommen musst du keine Spekulationssteuer zahlen, auch wenn du über den Freibetrag von 512 Euro kommt. Normalerweise müsste man dann Spekualtionssteuer bezahlen.

 

Die Frage ist jetzt, ab welchen monatlichen Gesamteinkommen die Spekulationssteuer fällig wird. Das weiß ich jetzt auf die schnelle nicht. Werde mich erkundigen bzw. weiß das ein Anderer hier.

 

Nach einer schnellen Suche ist mein erstes Ergebnis:

Ab 7000 Euro jährlichen Einkommens muss Steuern gezahlt werden. Dabei zählen deine Wetpapiergewinne auch zu deinem Einkommen.

Für dich würde das heißen, dass du Spekulationssteuer zahlen musst.

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andy

Das ist übrigens der gleiche Link, den ich angefügt habe. Würdest du aber auch merken. :)

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€-man
Das ist übrigens der gleiche Link, den ich angefügt habe. Würdest du aber auch merken. :)

 

Sorry, da habe ich nicht aufgepasst. ;)

 

Gruß

-man

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ReDan

hallo ....

 

und woher weiss ich wie hoch mein perönlicher einkommensteuersatz ist? als studi habe ich ja noch nie einkommenssteuer gezahlt.

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andy

Nach meinen Recherchen müsstes du also in Lohnsteuerklasse I eingetragen sein.

Das heißt für dich einen Grundfreibetrag von 7664 Euro.

Nach deinen bisherigen Angaben würdest du also über diesem Grundfreibetrag liegen.

 

 

 

und woher weiss ich wie hoch mein perönlicher einkommensteuersatz ist? als studi habe ich ja noch nie einkommenssteuer gezahlt.

Das ist jetzt die Frage!

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ReDan

ja, das stimmt schon mit der klasseI. aber ich überschreite ja den freibetrag. würde gerne wissen wieviel prozent ich zurückhalten sollte oder wieviel prozent ich abgeben müsste? wird dann das gesamte einkommen versteuert oder nur das aus spekulationsgewinnen? ich weiss ich weiss...fragen über fragen ;)

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andy

Die Antwort?

Erst wenn das (abgerundete) zvE 7.664 übersteigt, fällt Einkommensteuer an. Im Eingangsbereich der Progressionszone gilt ein Steuersatz von 15 % (= Eingangsteuersatz); danach steigt der Steuersatz zunächst relativ rasch auf rd. 24 %, ab einem zu zvE von 12.740 dann gleichmäßig bis auf 42 % an. Über die ganze Progressionszone betrachtet steigt der Steuersatz je 1.000 zusätzliches Einkommen um rd. 0,61 %-Punkte.

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ReDan

das würde bedeutetn ich sollte sicherheitshalber 42% einbehalten, wenn ich dann zahlen müsste? woher weiss das fin-amt eigentlich über die höhe meiner eträge bescheid?

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andy
wird dann das gesamte einkommen versteuert oder nur das aus spekulationsgewinnen? ich weiss ich weiss...fragen über fragen

Klar, wenn du über deinen Grundfreibetrag kommst, musst du Einkommenssteuer zahlen.

Da du auch über die 512 Euro Freibetragsgrenze für kurzfristige, private Veräußerungsgewinne kommst, musst du auch Spekulationssteuer bezahlen:

 

1. Addiere die Gewinne und subtrahiere die Verluste aus Aktienverkäufen des letzten Jahres von Aktien (und Aktienfondsanteilen), die du weniger als ein Jahr gehalten hast.

 

2. Subtrahiere davon alle Ordergebühren die im Zusammenhang mit diesen Geschäften aus 1. standen.

 

3. Halbiere diesen Betrag (Halbeinkünfteverfahren)

 

4. Addiere die Summe und subtrahiere die Verluste aller Gewinne aus sonstigen Wertpapierverkäufen (Anleihen, Rentenfondsanteile, Zertifikate, Optionsscheine usw.), die du weniger als ein Jahr im Depot hattest und zähl sie zum Betrag aus 3 dazu.

 

5. Subtrahiere davon die Ordergebühren die im Zusammenhang mit allen Geschäften aus 4. standen

 

6. Subtrahiere evtl. weitere Werbungskosten wie Depoführungsgebühren, Anschaffungskosten von Fachliteratur und -magazinen, Reisekosten zu Hauptversammlungen usw. oder nimm einfach eine Pauschale von 51 Euro (102 Euro bei gemeinsam veranlagten Ehepartnern) an. Dieser Punkt ist eh ein bisschen knifflig, da man Werbungskosten die im Zusammenhang mit Aktien stehen auch nur zur Hälfte abziehen darf - aber was wenn z.B. ein Buch sowohl von Aktien als auch von Anleihen handelt? Im Zweifelsfall einfach voll absetzen und dem Finanzamt die Entscheidung überlassen.

 

Liegt der Restbetrag unter 512 Euro => schön, ersparst dir Arbeit und brauchst nichts auszufüllen.

 

Liegt der Restbetrag sogar im Negativen (Verlust) und hattest du letztes Jahr Spekulationsgewinne zu versteuern => auch schön, kannst du den Verlust nämlich auf letztes Jahr nachtragen und dir etwas von der bezahlten Steuer wieder zurückholen (Nachtrag auf 1 Jahr beschränkt!)

 

Liegt der Restbetrag bei 512,00 Euro oder darüber, überprüfe ob du noch Verluste aus den letzten Jahren hattest, die noch nicht mit Gewinnen verrechnet wurden, die kannst du dann auch heranziehen um den Betrag noch weiter zu senken (bei Verlustvortrag keine Beschränkung - kannst sogar noch Verluste von 1955 aus der Schublade kramen, wenn sie noch nicht verrechnet worden sind und du noch die Belege dazu hast).

 

Den Verlustvortrag/-nachtrag auszunutzen erfordert natürlich eine ziemlich penible Buchführung, wenn man es korrekt machen will.

by Sperber

 

Für Studenten gelten genau die gleichen steuerlichen Regeln und Freibeträge wie für jeden anderen auch. Zusätzlich können Studenten noch Studienkosten (vom Erststudium) bis zu 4000 Euro im Jahr als Sonderausgaben absetzen.

 

Aber obacht: wer als Student Einkommensteuer zahlen muss, dessen Eltern verlieren den Anspruch auf Kindergeld.

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€-man
· bearbeitet von andy
das würde bedeutetn ich sollte sicherheitshalber 42% einbehalten, wenn ich dann zahlen müsste? woher weiss das fin-amt eigentlich über die höhe meiner eträge bescheid?

 

Keine Panik, ReDan, bis 42 % ist es ein weiter Weg.

 

http://www.digitalproducts.de/Einkommensteuertabelle.php

Gruß

-man

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ReDan

stimmt....und woher weiss das fin-amt bescheid über meine gewinne/verluste?

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uzf

Da du ein steuerehrlicher Bürger bist, gibts Du eine Steuererklärung ab mit entsprechenden Angaben

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andy
· bearbeitet von andy
stimmt....und woher weiss das fin-amt bescheid über meine gewinne/verluste?

Indem du eine Steuererklärung machst.

 

Edit:

uzf war schneller...

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€-man
stimmt....und woher weiss das fin-amt bescheid über meine gewinne/verluste?

 

Das FA weiß es nicht. Es ist allein Deine Aufgabe, die Einnahmen zu deklarieren. Mit den Kontenabrufen hat der Staat mittlerweile Möglichkeiten, steuerrelevante Dinge anzupeilen. Es heißt zwar, es werden keine Kontobewegungen durchleuchtet, aber ich persönlich würde diesem Braten nicht trauen.

 

Gruß

-man

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ReDan

läuft schon darauf hinaus eine steuererklärung zu machen!!!!! kann ich das eigentlich irgendwie gewerblich machen....könnte ja dann sowas wie internetkosten, pc usw absetzen ;-)

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€-man
läuft schon darauf hinaus eine steuererklärung zu machen!!!!! kann ich das eigentlich irgendwie gewerblich machen....könnte ja dann sowas wie internetkosten, pc usw absetzen ;-)

 

Hier noch ein Link für die ESt-Erklärung.

 

Klick

 

Für Dein "gewerbliches Ansinnen" sehe ich aber schwarz.

 

Gruß

-man

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ReDan

danke, der link ist echt gut :D

 

aber wieso siehst du "schwarz" für meine idee mich quasi selbstständig zu machen?

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€-man
danke, der link ist echt gut :D

 

aber wieso siehst du "schwarz" für meine idee mich quasi selbstständig zu machen?

 

Als was denn?

 

Gruß

-man

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ReDan

naja...z.B. irgendeine Dienstleistung...vermittlung oder sowas...

 

redan

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€-man
naja...z.B. irgendeine Dienstleistung...vermittlung oder sowas...

 

redan

 

Na ja, dann musst Du aber auch in diesem Bereich wirklich tätig sein. Du musst dem FA gegenüber darstellen können, dass Du in absehbarer Zeit damit wirklich Gewinne erwirtschaften willst und kannst. Einfach nur eine Firma anmelden, um Kosten geltend zu machen, funktioniert nicht.

 

Gruß

-man

 

P.S. Pass auch noch auf mit der Scheinselbstständigkeit, wenn Du nur für einen od. zwei Auftraggeber agierst.

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