Aus gegebenem Anlass hole ich dieses Thema nochmal hoch: Mein Finanzamt möchte mir (im Ausland angefallene) negative Kapitalerträge nicht im Steuerjahr 2012 sondern erst 2013 anerkennen, weil sie meinen, dass der Kauf erst am 2.1. mit der Valutastellung erfolgt wäre. Ich möchte aber, dass diese negativen Erträge 2012 angesetzt werden.   Die "allgemeine" Meinung hier im Forum ist ja, das der Tag der Ausführung - in meinem Fall der 27.12. - zählt.   Für meine Argumentation mit dem Finanzbeamt